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Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog

Details im PARLIS OF_758-11_2025
01.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog

Details im PARLIS OM_7240_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.08.2025, OF 758/11

Betreff: Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Verkehrsschild 250 in der Steinauer Straße 1-13 an beiden Seiten durch das Verkehrsschild 253 zu ersetzen. Die "Anlieger Frei" Zusatz-schilder sollen jeweils erhalten bleiben.

Begründung:

Im hinteren Bereich der Steinauer Straße ist das Gelände im Bereich des Anfangs der Orber Straße komplett neu entwickelt worden. Dort sind mehrere große Mehrfamilien-häuser entstanden. (Orber Str. 5 a, b, c, d, e, f) Diese dort wohnenden Bürger erhalten jetzt regelmäßig Strafzettel, weil sie durch die Steinauer Straße fahren, die direkt zu deren Wohnungen führt. Der einzige andere Zugang zu den Grundstücken, ist der Weg durch die Cassellastraße, welcher hingegen sehr oft versperrt ist, da die Fahrzeuge sich dort vor dem Bahnübergang lange stauen. Dort ist inzwischen sogar eine starke Unfallhäufigkeit aufgetreten. Der Grund sind, wartende Fahrzeuge versuchen an die Kreuzung Orber Straße/Wächtersbacher Straße im Gegenverkehr an den stehenden Fahrzeugen vorbei vorzufahren, um zum Supermarkt oder in die Orber Straße zu gelangen. In der Vergangenheit hatte der Ortsbeirat deswegen auf der Ostseite der Kreuzung bereits eine Fortführung des Gehwegs angeregt. Dieses ist bisher immer noch nicht umgesetzt worden. Eine Öffnung der Steinauer Straße für PKW würde der neuen städtebaulichen Situation gerecht werden. Da die Schilder 250 dort zukünftig ohnehin entfallen werden, da der Orber Platz in absehbarer Zeit gänzlich umgewandelt wird und die Zufahrt für PKW ohnehin nur noch über die Steinauer Straße zur Orber Str. 5 a, b, c, d, e, f stattfinden wird, da es dann der einzige verbleibende Weg zu den Häusern ist. Copyright alle Bilder: Google Maps (links: Orber Straße v. Cassellastraße; rechts: Wächtersbacher Straße in Steinauer Straße blickend)
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7240 2025 Die Vorlage OF 758/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE gegen fraktionslos