Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt und wird der Anregung nach einer Absicherung vor ordnungswidrigem Parken nicht entsprechen. Ausschlaggebend dafür ist, dass das dortige Parken gesetzlich nicht erlaubt ist. Es handelt sich also um das absichtliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden, dem mit baulichen und verkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Insbesondere kann das Anbringen von Pollern dazu führen, dass es beim Abbiegen von Großfahrzeugen nicht zu einer Verbesserung kommt, sondern sich die Situation nachhaltig verschlechtert. Der Magistrat prüft jedoch, ob hier verstärkte Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei durchgeführt werden können.