Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe zu betrachten und arbeitet an interdisziplinären Konzepten zur Identifizierung städtischer Maßnahmen. Ziel ist es, die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu schaffen, um eine ganzheitliche Betrachtung der Problematik zu ermöglichen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Hochdruck an diesem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen.
Der Magistrat bietet an, im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung das komplexe Thema vorzustellen und Fragen zu beantworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2025OMOM 6951Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei HohenDirektanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1864Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei HohenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab