Tempo 30 in der City West
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die City West zwischen Theodor-Heuss-Allee, Voltastraße und Kreuznacher Straße ist bereits eine Tempo-30-Zone und ausreichend beschildert. Bei der Voltastraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen dem Katharinenkreisel und der Emser Straße dient. Daher wurde die Voltastraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Auf solchen Straßen sind keine Tempo 30-Zonen erlaubt. Zu 2.: Der Anregung lässt sich nicht entsprechen, da in der Voltastraße vor Hausnummer von Hausnummer 76 bis 80 (auf Höhe Celsiusplatz) bereits vier Ladezonen mittels Verkehrszeichen (VZ) 286 -10/ -20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit dem zeitlichen Zusatz- "Mo - Fr 8 -18 h" eingerichtet sind. Die Ladezonen im Bereich sind ausreichend. Die Anlieferung im gewünschten Bereich kann über die bereits vorhandenen Ladezonen erfolgen. Zu 3.: In dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden gegen das Land Hessen wurde gefordert, die Bewohnerparkregelung zu überarbeiten und damit die monetäre Parkraumbewirtschaftung auf innerstädtische Stadtteile auszuweiten. Dieses Urteil ist zwar nicht rechtskräftig geworden, der Magistrat sieht hierin allerdings einen wesentlichen Baustein, um die Grenzwerte für Stickstoff-Oxid-Verbindungen einzuhalten und zonale Fahrverbote in Frankfurt am Main zu verhindern. Daher werden gemäß Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2019, B 299, in einer ersten Stufe derzeit die bestehenden 37 Bewohnerparkgebiete auf das bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt. In einer zweiten Stufe soll dann "das Bewohnerparken um circa 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten." Erst wenn diese beiden Stufen umgesetzt sind, lässt sich entscheiden, wie sich die Parkraumbewirtschaftung weiterführen lässt. Zu 4.: Der Anregung wird durch Aufstellung von Fahrradbügeln und Pollern sowie Markierung von Sperrflächen (VZ 298 StVO) entsprochen. Zusätzlich wird in der Ohmstraße vor Liegenschaft Pfingstbrunnenstraße 36 eine Ladezone (VZ 1026 -35 StVO "Lieferverkehr frei" mit zeitlichem Zusatz -"werktags 7 - 19 h") beschildert und entsprechend markiert (vergleiche Planskizze).