Situation auf der Voltastraße verbessern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation auf der Voltastraße zu verbessern, indem die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt und die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges aufgehoben wird. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen und die Lärmbelastung reduzieren.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Galvanistraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Direkte Fuß- und Radwegverbindung zwischen Schönhofviertel und Westbahnhof schaffen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg Galvanistraße verhindern17.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen an der Verkehrsinfrastruktur der Voltastraße (City West) vorzunehmen: - Die Höchstgeschwindigkeit in der Voltastraße auf 30 km/h festsetzen. - Die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges (Fahrtrichtung Rebstock, d. h. stadtauswärts) aufheben. - Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Rebstock (stadtauswärts) anbringen. - Weitere Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Innenstadt anbringen. - Sämtliche oberirdischen Parkplätze in der Voltastraße als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze ausweisen. Hierbei sollen die eine Hälfte der Parkplätze als reine Lieferparkplätze ausgewiesen werden und die andere Hälfte als Kurzzeitparkplätze. - Nach Einrichtung der Liefer- und Kurzzeitparkplätze sollen diese für die erste Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) besser beschildert und markiert und daraufhin für eine kurze Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - Das rechtswidrige Gehwegparken auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt soll zumindest abschnittsweise durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller) unterbunden werden.
Begründung
Die obigen Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates mit einem Anwohner, welcher über die Verkehrssituation und den Lärm auf der Voltastraße klagte. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist sowohl mit fehlender separater Radinfrastruktur als auch mit bestehenden schützenswerten Einrichtungen zu begründen: Stadteinwärts ist auf der Voltastraße keine separate Radinfrastruktur vorhanden. Stadtauswärts besteht ein Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Da der Bürgersteig schmal und der Fahrradweg unzureichend markiert ist, befinden sich oft zu Fuß Gehende auf dem Fahrradweg. Um Konflikte und Gefahrensituationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden, sollte die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges aufgehoben, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn angebracht und die Höchstgeschwindigkeit auf der Voltastraße beidseitig auf 30 km/h festgesetzt werden. In der Voltastraße befinden sich zudem die folgenden schützenswerten Einrichtungen: - Nezabudka Kinderbetreuung gGmbH, Voltastraße 75 - Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A - Kindertagesstätte "Sternengucker", Voltastraße 79a Außerdem befindet sich ein Kinderspielplatz an der Voltastraße (Ecke Galvanistraße). Stellplätze für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sind in der City West hinreichend vorhanden, da sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen unterkellert sind. Aufgrund der oft hohen monatlichen Gebühren stellen viele Anwohnerinnen bzw. Anwohner ihre Pkw jedoch lieber kostenfrei auf den oberirdischen Parkplätzen ab, während viele Tiefgaragenstellplätze leer stehen. Dies bringt die Lieferdienste (bspw. DHL) und örtlichen Gewerbe (bspw. Sushi Restaurant KAORU) in Bedrängnis: Diesen bleibt kaum etwas anderes übrig, als rechtswidrig halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu parken. Um den so parkenden Pkw und Lieferdiensten auszuweichen, müssen vorbeifahrende Pkw halb auf die Straßenbahntrasse (welche sich in der Mitte der Voltastraße befindet) hinauffahren. Da diese Straßenbahntrasse leicht erhöht liegt, führt dies zu starker Geräuschentwicklung und Abnutzung der Fahrbahn. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann diese Lärmbelastung zumindest abmildern. Die Ausweisung sämtlicher oberirdischer Parkplätze als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze würde die Situation für die Lieferdienste und örtlichen Gewerbe entspannen. Diese könnten so kurzfristig Stellplätze finden und müssten weniger häufig rechtswidrig auf dem Gehweg parken. Um die Benutzung dieser neuen Lieferstellplätze auch tatsächlich sicherzustellen, wären zumindest abschnittsweise Maßnahmen zur Unterbindung des rechtswidrigen Gehwegparkens auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt wünschenswert (bspw. Poller). Durch das so reduzierte rechtswidrige Gehwegparken würde die Benutzung der Voltastraße sicherer - sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende, die Straßenbahn und den MIV. Da die bisher bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) nach Aussagen der Anwohner weitestgehend ignoriert wird, sind hinreichende Markierungen und Beschilderungen erforderlich. Zudem soll eine anfänglich engmaschige Kontrolle durch die Verkehrspolizei für einen initialen Lern- und Gewöhnungseffekt sorgen. Die ersten beiden Monate nach Einrichtung der neuen Liefer- und Kurzzeitparkplätze wären hierfür ein geeignetes Zeitfenster.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Juli 2021 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 192/2 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 18. Oktober 2021. Der Magistrat antwortete am 18. Februar 2022 mit der Stellungnahme ST 439. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 33 Wochen.