Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, warum auf der Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist, während dies auf der Voltastraße nicht der Fall ist. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Feldbergstraße keine schützenswerten Einrichtungen vorhanden sind, was die Entscheidung des Magistrats unverständlich macht.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Feldbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Zusätzliche Fahrradabstellplätze in der Feldbergstraße vor den Häusern 15 und 1721.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle)23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel24.11.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Feldbergstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht.
Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befinden.
Begründung
Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z.B. ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden können, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. April 2022 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.05.2022 im OBR 2 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 458 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme