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Situation auf der Voltastraße verbessern

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Verbesserung der Situation auf der Voltastraße geprüft und festgestellt, dass eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht möglich ist. Zudem wird die Benutzungspflicht des Geh-/Radwegs nicht aufgehoben, da dies die Verkehrssicherheit gefährden würde.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Voltastraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Neues zu Voltastraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, dass die Anregung aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen nicht vollständig umsetzbar ist.

Die Voltastraße ist als Grundnetzstraße klassifiziert. Grundsätzlich gilt auf Grundnetzstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften Tempo 50. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nur in Ausnahmefällen gemäß § 45 Absatz 9 Nummer 6 Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für schützenswerte Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas), wenn deren Ein-/Ausgänge direkt an einer Grundnetzstraße liegen.

In der Voltastraße liegt kein direkter Zugang zu einer der genannten Einrichtungen, deshalb ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zulässig.

Die Aufhebung der Benutzungspflicht des getrennten Geh-/Radwegs ist nicht zielführend, da bei einer Fahrbahnbreite von 3,00 Metern sich der vorgeschriebene Mindestabstand für Pkw von 1,50 Metern beim Überholen nicht einhalten lässt. Auf dem Radweg werden zur besseren Erkennbarkeit für zu Fuß Gehende Fahrradpiktogramme markiert.

Die bereits vorhandenen Ladezonen werden mittels Markierung (Piktogramm) deutlicher hervorgehoben. Die übrigen Parkplätze bleiben weiterhin für Gäste von Anwohnenden oder Kunden der Geschäfte bestehen.

Eine zusätzliche Absicherung mit Stahlabweisern auf dem Gehweg ist aus Sicht des Magistrats nicht notwendig, weil die falsch geparkten Fahrzeuge in der Regel nicht auf dem Gehweg stehen.

Aufgrund einer Bürgerbeschwerde finden in der Voltastraße bereits zusätzliche Sonderkontrollen der Städtischen Verkehrspolizei statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Februar 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2096 — Direktanregung vom 2. Mai 2022.

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