Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, warum auf der Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist, während dies auf der Voltastraße nicht der Fall ist. Es wird angeführt, dass in der Feldbergstraße keine schützenswerten Einrichtungen vorhanden sind, was die Entscheidung des Magistrats unverständlich macht.
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Liebigstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Sanierung der Staufenstraße im Westend21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Modalfilter am Grüneburgkreisel abbauen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Liebigstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet .
Begründung
Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 73/2Situation auf der Voltastraße verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 5. Juli 2021VV 101Situation auf der Voltastraße verbessern IIAnfrage
- 5. Juli 2021OMOM 458Situation auf der Voltastraße verbessernDirektanregung
- 18. Oktober 2021OFOF 192/2Tempo 30 in der City WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Oktober 2021OFOF 188/2Hersfelder Straße: Verbotswidriges Parken unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2021OMOM 1053Tempo 30 in der City WestDirektanregung
- 3. November 2021OMOM 1051Hersfelder Straße: Verbotswidriges Parken unterbindenDirektanregung
- 18. Februar 2022STST 439Situation auf der Voltastraße verbessernStellungnahme
- 28. Februar 2022STST 493Vorfahrtsregelung auf der FeldbergstraßeStellungnahme
- 28. Februar 2022STST 502Tempo 30 in der City WestStellungnahme
- 28. Februar 2022STST 498Hersfelder Straße: Verbotswidriges Parken unterbindenStellungnahme
- 3. April 2022OFOF 337/2Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich istOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2096Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich istDirektanregung
- 15. August 2022Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1828Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich istStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats