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Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten…

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Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)

Vorlagentyp: OA
243 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Vorgang: OM 341/11 OBR 11; ST 918/12; OA 485/14 OBR 11; B 371/14 Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits eine Anregung zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden (OM 341). Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund entfernt werden dürfen, wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht, dass die Stadt Frankfurt am Main Abhilfe geschaffen hat. In dem Bericht B 371 aus dem Jahre 2014 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass es ausreichend Rechtsmittel gäbe, um die Container zu beseitigen, und eine vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt am Main Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt.

Inhalt

Anregung vom 05.10.2015, OA 669 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 17.09.2015

Betreff: Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Vorgang: OM 341/11 OBR 11; ST 918/12; OA 485/14 OBR 11; B 371/14 Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits eine Anregung zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden (OM 341). Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund entfernt werden dürfen, wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht, dass die Stadt Frankfurt am Main Abhilfe geschaffen hat. In dem Bericht B 371 aus dem Jahre 2014 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass es ausreichend Rechtsmittel gäbe, um die Container zu beseitigen, und eine vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt am Main Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen.

Begründung: Seit Jahren stehen unzählige wilde Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt am Main im öffentlichen Raum oder durch den öffentlichen Raum erreichbar herum. Durch die wild aufgestellten Altkleidersammelbehälter entstehen meist Ablagerungsplätze für illegale Abfälle. Es gibt legal aufgestellte Altkleidersammelbehälter der gemeinnützigen Vereine, wie z. B. Roten Kreuzes, Malteser etc., die nur auf extra zugeteilten Flächen aufgestellt sind. Dafür haben die gemeinnützigen Vereine der Stadt Frankfurt eine jährliche Gebühr in Höhe von 100 Euro pro Container zu entrichten. Illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter sind gebührenfrei. Sämtliche Bemühungen bezüglich der Beseitigung der Altkleidersammelbehälter im Bereich der Stadt Frankfurt haben bisher keine Früchte getragen. Alleine im Bereich des Gebietes Fechenheim gibt es über 35 illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass das illegale Aufstellen nicht unterbunden werden könnte, wenn die Container auf privatem Grund stehen. Dazu wurde der Verwaltung das entsprechende Urteil einer anderen hessischen Gemeinde zu gesandt, welche das Problem in den Griff bekommen hat. Nach einer juristischen Bewertung durch den Magistrat wurden die Unternehmen angeschrieben. Als Ergebnis auf die Anschreiben ist festzustellen, dass zwei illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter um 50 Zentimeter vom Bürgersteig zurückgestellt und zwei illegal Altkleidersammelbehälter um 90 Grad gedreht wurden. Ein illegal aufgestellter Altkleidersammelbehälter ist nicht mehr an seinem Platz, sämtliche anderen Altkleidersammelbehälter stehen nach wie vor auf ihrem Platz. Nach Aussage des Roten Kreuzes werden sämtliche Plätze, auf denen sich die genehmigten Altkleidersammelbehälter befinden, auf eigene Kosten regelmäßig von einem dazu eingesetzten Mitarbeiter überprüft. Dabei ergibt sich häufig, dass neben genehmigten Altkleidersammelbehälter illegale Altkleidersammelbehälter aufgestellt werden. Der Magistrat berichtete am 19.09.2014, dass ausreichend Rechtsmittel vorhanden seien, um das wilde Aufstellen auf privatem Grund und im öffentlichem Raum zu verhindern. Bei Recherchen ist aufgefallen, dass dies nicht nur im Ortsbezirk 11 ein riesiges Problem ist, sondern anscheinend auch in anderen Stadtteilen. Es gab dazu in der Vergangenheit bereits Anträge aus anderen Ortsbeiräten. Es kann nicht sein, den legalen gemeinnützigen Betreibern Gebühren abzuverlangen, andererseits die illegalen Betreiber einfach ohne Gebühren davonkommen zu lassen. Bereits gezahlte Gebühren sind den legalen Aufstellern daher rückwirkend zum 01.01.2011 gutzuschreiben, bis der Wildwuchs der illegal aufgestellten Altkleidersammelbehälter eingedämmt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2011OFOF 34/11.Wildes. Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 12. September 2011OMOM 341„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernDirektanregung
  3. 9. Dezember 2011STST 1351"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernStellungnahme
  4. 11. Juni 2012STST 918"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernStellungnahme
  5. 19. September 2014BB 371Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälterMagistratsbericht
  6. 17. September 2015OFOF 352/11Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011: Für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum, für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)Ortsbeiratsantrag · SPD
  7. 5. Oktober 2015Sie sind hier
    OAOA 669Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)
    Anregung
  8. 4. April 2016Antwort des Magistrats · nach 243 WochenSTST 586Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 02.11.2015
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 669 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Verkehrsausschusses
Sitzung 44 · 10.11.2015
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeRömer
Ablehnung:
BFF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, LINKE. und RÖMER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 17.11.2015
TO I, TOP 32
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 669 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 15.12.2015
TO I, TOP 21
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 669 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneBFF
Ablehnung:
SPDLinkeFDP
Sonstige:
Stv. Ochs (Prüfung und Berichterstattung)Stv. Dr (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und AGP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und Berichterstattung)

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