Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011: Für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum, für die Aufsteller von…
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Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011: Für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum, für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBegründung
gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011: Für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum, für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Zur Historie: Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits ein Antrag zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden. Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auch auf privatem Grund entfernt werden darf wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht dass die Stadt Frankfurt Abhilfe geschaffen hat. In der Stellungnahme auf den Antrag aus dem Jahre 2012 wurde von Herrn Majer mitgeteilt, es gäbe ausreichend Rechtsmittel um die Container zu beseitigen und eine die vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, eine rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt zu veranlassen. Begründung: Seit Jahren stehen unzählige wilde Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt im öffentlichen Raum oder durch den öffentlichen Raum erreichbar herum. Durch die wild aufgestellten Altkleidersammelbehälter entstehen meist Ablagerungsplätze für illegale Abfälle. Es gibt "legal" aufgestellte Altkleidersammelbehälter der gemeinnützigen Vereine, wie z.B. Roten Kreuzes, Malteser etc, die nur auf extra zugeteilten Flächen aufgestellt sind. Dafür haben die gemeinnützigen Vereine der Stadt Frankfurt eine jährliche Gebühr in Höhe von 100 € pro Container zu entrichten. Illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter sind gebührenfrei. Sämtliche Bemühungen bezüglich der Beseitigung der Altkleidersammelbehälter im Bereich der Stadt Frankfurt haben bisher keine Früchte getragen. Alleine im Bereich des Gebietes Fechenheim kommen wir auf über 35 illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt das illegale Aufstellen könnte nicht unterbunden werden, wenn die Container auf privatem Grund stehen. Dazu wurde der Verwaltung das entsprechende Urteil einer anderen hessischen Gemeinde gesendet, welche das Problem in den Griff bekommen hat. Nach einer juristischen Bewertung durch den Magistrat wurden die Unternehmen angeschrieben. Als Ergebnis auf die Anschreiben ist festzustellen dass zwei illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter um 50 Zentimeter vom Bürgersteig zurückgestellt und zwei illegal Altkleidersammelbehälter um 90 Grad gedreht wurden. Ein illegal aufgestellter Altkleidersammelbehälter ist nicht an seinem Platz, sämtliche anderen Altkleidersammelbehälter stehen nach wie vor auf ihrem Platz. Nach Aussage des Roten Kreuz werden sämtliche Plätze, auf denen sich die genehmigten Altkleidersammelbehälter befinden, auf eigene Kosten, regelmäßig, von einem dazu eingesetzten Mitarbeiter überprüft. Dabei ergibt sich häufig, dass neben genehmigten Altkleidersammelbehälter illegale Altkleidersammelbehälter aufgestellt werden. Der Magistrat schrieb am 19.09.2013 dass ausreichend Rechtsmittel vorhanden seien um das wilde Aufstellen auf privatem Grund und im öffentlichem Raum zu verhindern. Bei Recherchen ist aufgefallen, dass dies ist nicht nur im Bezirk 11 ein riesiges Problem ist, sondern anscheinend auch in anderen Stadtteilen. Es gab dazu in der Vergangenheit bereits Anträge aus anderen Ortsbeiräten. Es kann nicht sein, den legalen gemeinnützigen Betreibern Gebühren abzuverlangen, andererseits die illegalen Betreiber einfach ohne Gebühren davon kommen zu lassen. Bereits gezahlte Gebühren sind den "legalen" Aufstellen daher rückwirkend zum 01.01.2011 gut zu schreiben bis der "Wildwuchs" der illegal aufgestellten Altkleidersammelbehälter eingedämmt wird.
Inhalt
Antrag vom 17.09.2015, OF 352/11
Betreff: Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011: Für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum, für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Zur Historie: Im Frankfurter Stadtgebiet stehen seit Jahren illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Alleine im Stadtteil Fechenheim waren es im letzten Jahr nach einer Zählung 38 Stück. Die Situation ist in anderen Stadtteilen ähnlich vorzufinden. An den Aufstellungsorten entstehen häufig Ablagerungsorte für wilden Sperrmüll und andere Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle belastet die Stadtkasse. Im Jahr 2011 ist bereits ein Antrag zur sofortigen Beseitigung der illegalen Altkleidersammelcontainer gestellt worden. Die Fachabteilung äußerte damals, man könne in der Angelegenheit nichts machen, wenn der Altkleidersammelcontainer auf privatem Grund steht. Das Amt wurde über eine aktuelle einschlägige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts informiert, nach der auch Altkleidersammelcontainer auch auf privatem Grund entfernt werden darf wenn dieser vom öffentlichen Raum bedient werden kann. Auch dies hat nicht ausgereicht dass die Stadt Frankfurt Abhilfe geschaffen hat. In der Stellungnahme auf den Antrag aus dem Jahre 2012 wurde von Herrn Majer mitgeteilt, es gäbe ausreichend Rechtsmittel um die Container zu beseitigen und eine die vorgeschlagene Änderung der Vorgartensatzung, die der Stadt Frankfurt Gebühren verschafft hätte, wurde abgelehnt.
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, eine rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt zu veranlassen.
Begründung: Seit Jahren stehen unzählige wilde Altkleidersammelbehälter in der Stadt Frankfurt im öffentlichen Raum oder durch den öffentlichen Raum erreichbar herum. Durch die wild aufgestellten Altkleidersammelbehälter entstehen meist Ablagerungsplätze für illegale Abfälle. Es gibt "legal" aufgestellte Altkleidersammelbehälter der gemeinnützigen Vereine, wie z.B. Roten Kreuzes, Malteser etc, die nur auf extra zugeteilten Flächen aufgestellt sind. Dafür haben die gemeinnützigen Vereine der Stadt Frankfurt eine jährliche Gebühr in Höhe von 100 € pro Container zu entrichten. Illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter sind gebührenfrei. Sämtliche Bemühungen bezüglich der Beseitigung der Altkleidersammelbehälter im Bereich der Stadt Frankfurt haben bisher keine Früchte getragen. Alleine im Bereich des Gebietes Fechenheim kommen wir auf über 35 illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt das illegale Aufstellen könnte nicht unterbunden werden, wenn die Container auf privatem Grund stehen. Dazu wurde der Verwaltung das entsprechende Urteil einer anderen hessischen Gemeinde gesendet, welche das Problem in den Griff bekommen hat. Nach einer juristischen Bewertung durch den Magistrat wurden die Unternehmen angeschrieben. Als Ergebnis auf die Anschreiben ist festzustellen dass zwei illegal aufgestellte Altkleidersammelbehälter um 50 Zentimeter vom Bürgersteig zurückgestellt und zwei illegal Altkleidersammelbehälter um 90 Grad gedreht wurden. Ein illegal aufgestellter Altkleidersammelbehälter ist nicht an seinem Platz, sämtliche anderen Altkleidersammelbehälter stehen nach wie vor auf ihrem Platz. Nach Aussage des Roten Kreuz werden sämtliche Plätze, auf denen sich die genehmigten Altkleidersammelbehälter befinden, auf eigene Kosten, regelmäßig, von einem dazu eingesetzten Mitarbeiter überprüft. Dabei ergibt sich häufig, dass neben genehmigten Altkleidersammelbehälter illegale Altkleidersammelbehälter aufgestellt werden. Der Magistrat schrieb am 19.09.2013 dass ausreichend Rechtsmittel vorhanden seien um das wilde Aufstellen auf privatem Grund und im öffentlichem Raum zu verhindern. Bei Recherchen ist aufgefallen, dass dies ist nicht nur im Bezirk 11 ein riesiges Problem ist, sondern anscheinend auch in anderen Stadtteilen. Es gab dazu in der Vergangenheit bereits Anträge aus anderen Ortsbeiräten. Es kann nicht sein, den legalen gemeinnützigen Betreibern Gebühren abzuverlangen, andererseits die illegalen Betreiber einfach ohne Gebühren davon kommen zu lassen. Bereits gezahlte Gebühren sind den "legalen" Aufstellen daher rückwirkend zum 01.01.2011 gut zu schreiben bis der "Wildwuchs" der illegal aufgestellten Altkleidersammelbehälter eingedämmt wird.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2011OFOF 34/11.Wildes. Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2011OMOM 341„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernDirektanregung
- 9. Dezember 2011STST 1351"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernStellungnahme
- 11. Juni 2012STST 918"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernStellungnahme
- 19. September 2014BB 371Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälterMagistratsbericht
- 17. September 2015Sie sind hierOFOF 352/11Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011: Für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum, für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Oktober 2015OAOA 669Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)Anregung
- 4. April 2016Antwort des Magistrats · nach 243 WochenSTST 586Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und 2 GRÜNE (= Ablehnung); 3 CDU und BFF (= Enthaltung)