Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 17.03.2014, OA 485 entstanden aus Vorlage: OF 234/11 vom 12.02.2014
Betreff: Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung wie folgt zu ändern oder eine selbstständige Satzung für das Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern zu erstellen:
- Das Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Grundstücken sowie öffentlichen Grundstücken bedarf der Genehmigung durch die Stadt Frankfurt am Main.
- Ein Verstoß kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Begründung: Im Bereich der Stadt Frankfurt am Main sind zwischen karitativen Verbänden und den Behörden Aufstellorte für Altkleidersammelbehälter festgelegt worden, und es werden von diesen karitativen Verbänden jährliche Gebühren in Höhe von 50 Euro pro Container erhoben. Seit Jahren stehen im Stadtgebiet immer mehr illegal aufgestellte gewerbliche Schuh- und Altkleidersammelbehälter. Die Stadt Frankfurt am Main ist nach eigenen Aussagen machtlos, da diese Container oft auf privaten und meist auch schlecht bewirtschafteten Gelände wild aufgestellt werden. An diesen Aufstellungsorten der illegalen gewerblichen Schuh- und Altkleidersammler werden sehr häufig auch andere Abfallstoffe abgelegt. Es sammeln sich Sperrmüllhaufen an und eine Beeinträchtigung der Stadtteilbilder findet statt. Diese Abfälle oder dieser Sperrmüll werden fast immer zulasten der Stadt Frankfurt am Main und für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer kostenfrei entfernt. Eine Eindämmung dieser wild aufgestellten gewerblichen Behälter muss dringend vorgenommen werden. Eine Voraussetzung könnte hierfür eine Satzung darstellen, aus der die Nutzung von Eigentumsflächen für Schuh- und Altkleidersammelbehälter einer entsprechenden Genehmigung bedarf. In dieser Satzung muss eine Möglichkeit der Ahndung durch ein Bußgeld hinterlegt sein, um diese auch durchsetzbar zu machen. Dies führt unter anderem zu einer wettbewerblichen Gleichstellung der Sammelorganisationen und soll dem jetzigen Ungleichgewicht zulasten der karitativen Verbände entgegenwirken. Ein weiterer Aspekt ist die vermutlich geringere Anzahl an wilden Sperrmüllhaufen und illegalen Sammelbehältern in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2014OFOF 234/11Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälternOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. März 2014Sie sind hierOAOA 485Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälternAnregung
- 19. April 2014OFOF 607/10ankfurter Berg Preungesheim Riederwald SeckbachFraktion: LINKE.Titel/Betreff: Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälterOrtsbeiratsantrag
- 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 371Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälterMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)