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Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern

Vorlagentyp: OA
31 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Anregung vom 17.03.2014, OA 485 entstanden aus Vorlage: OF 234/11 vom 12.02.2014

Betreff: Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung wie folgt zu ändern oder eine selbstständige Satzung für das Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern zu erstellen:

  1. Das Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Grundstücken sowie öffentlichen Grundstücken bedarf der Genehmigung durch die Stadt Frankfurt am Main.
  2. Ein Verstoß kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Begründung: Im Bereich der Stadt Frankfurt am Main sind zwischen karitativen Verbänden und den Behörden Aufstellorte für Altkleidersammelbehälter festgelegt worden, und es werden von diesen karitativen Verbänden jährliche Gebühren in Höhe von 50 Euro pro Container erhoben. Seit Jahren stehen im Stadtgebiet immer mehr illegal aufgestellte gewerbliche Schuh- und Altkleidersammelbehälter. Die Stadt Frankfurt am Main ist nach eigenen Aussagen machtlos, da diese Container oft auf privaten und meist auch schlecht bewirtschafteten Gelände wild aufgestellt werden. An diesen Aufstellungsorten der illegalen gewerblichen Schuh- und Altkleidersammler werden sehr häufig auch andere Abfallstoffe abgelegt. Es sammeln sich Sperrmüllhaufen an und eine Beeinträchtigung der Stadtteilbilder findet statt. Diese Abfälle oder dieser Sperrmüll werden fast immer zulasten der Stadt Frankfurt am Main und für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer kostenfrei entfernt. Eine Eindämmung dieser wild aufgestellten gewerblichen Behälter muss dringend vorgenommen werden. Eine Voraussetzung könnte hierfür eine Satzung darstellen, aus der die Nutzung von Eigentumsflächen für Schuh- und Altkleidersammelbehälter einer entsprechenden Genehmigung bedarf. In dieser Satzung muss eine Möglichkeit der Ahndung durch ein Bußgeld hinterlegt sein, um diese auch durchsetzbar zu machen. Dies führt unter anderem zu einer wettbewerblichen Gleichstellung der Sammelorganisationen und soll dem jetzigen Ungleichgewicht zulasten der karitativen Verbände entgegenwirken. Ein weiterer Aspekt ist die vermutlich geringere Anzahl an wilden Sperrmüllhaufen und illegalen Sammelbehältern in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2014OFOF 234/11Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälternOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. März 2014Sie sind hier
    OAOA 485Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und Altkleidersammelbehältern
    Anregung
  3. 19. April 2014OFOF 607/10ankfurter Berg Preungesheim Riederwald SeckbachFraktion: LINKE.Titel/Betreff: Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälterOrtsbeiratsantrag
  4. 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 371Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälterMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 17 · 05.05.2014
TO II, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage OA 485 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 29 · 12.05.2014
TO I, TOP 52
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 485 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 30 · 16.06.2014
TO I, TOP 34
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 485 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
SPDElf PiratenRömerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)

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