Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten…
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Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 586
Betreff: Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.) Zunächst tritt der Magistrat der Annahme entgegen, dass die illegale Aufstellung von Altkleidercontainern keine Kostenfolge für den jeweiligen Aufsteller auslöst. Nach dessen Ermittlung erhält dieser nicht nur eine Kostennote für die unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen sondern darüber hinaus noch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Zur Anregung selbst, rückwirkend auf die Erhebung von Gebühren für die Genehmigung einer Sondernutzung öffentlicher Flächen zur Aufstellung von Altkleidercontainern zu verzichten, weist der Magistrat darauf hin, dass dies in der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen nicht vorgesehen ist und insoweit der Anregung nicht gefolgt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2011OFOF 34/11.Wildes. Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2011OMOM 341„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernDirektanregung
- 9. Dezember 2011STST 1351"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernStellungnahme
- 11. Juni 2012STST 918"Wildes" Aufstellen von Altkleider- und SchuhsammelcontainernStellungnahme
- 19. September 2014BB 371Änderung der Vorgartensatzung Aufstellen von Schuh- und AltkleidersammelbehälterMagistratsbericht
- 17. September 2015OFOF 352/11Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren für Sondernutzungsrechte seit 01.01.2011: Für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum, für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Oktober 2015OAOA 669Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)Anregung
- 4. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 243 WochenSTST 586Rückwirkende Erstattung der gezahlten Gebühren seit 01.01.2011 für die Sondernutzungen im öffent-lichen Raum für die Aufsteller von genehmigten Altkleidercontainern in der Stadt Frankfurt am Main (Rotes Kreuz, Malteser etc.)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab