Schulen und Bildung
Vorlagen
Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6929 entstanden aus Vorlage: OF 1596/1 vom 09.04.2025 Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a einen Zebrastreifen anzubringen, um die Querung der Straße für Schulkinder der Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule sicherer zu gestalten (siehe Bild 1 links); 2. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Ackermannstraße anzubringen (siehe Bild 2 rechts). Begründung: Die Ackermannstraße liegt in der Tempo-30-Zone, dennoch wird von vielen Verkehrsteilnehmern das Tempolimit missachtet, obwohl sich dort gleich zwei Schulen befinden. Damit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich eine Schule in der Nähe befindet, und die Querung der Straße für die (Grund-)Schüler sicherer gestaltet werden kann, ist die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erforderlich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1579 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen zum Budget
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6935 entstanden aus Vorlage: OF 1608/1 vom 10.04.2025 Betreff: Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen zum Budget Vorgang: OIB 19/16 OBR 1; OIB 154/17 OBR 1; OIB 396/20 OBR 1; OIB 420/20 OBR 1 Der Ortsbeirat erklärt die folgenden Ortsbeiratsinitiativen zum Budget für erledigt und bittet den Magistrat darum, die zurückgehaltenen Gelder wieder freizugeben: 1. Endlich saubere Luft in Frankfurt (OIB 19 vom 17.06.2016) 2. Sportgerät für den Schulhof der Bürgermeister-Grimm-Schule (OIB 154 vom 23.10.2017) 3. Einen urbanen Garten für den Mainkai (OIB 396 vom 10.03.2020) 4. Ein öffentlicher Bücherschrank im Bereich der Straße Zum Pfarrturm (OIB 420 vom 26.01.2020) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.07.2016, OIB 19 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 154 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.03.2020, OIB 396 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2020, OIB 420 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1332
Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 553 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 04.04.2025 Betreff: Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahrswechsel 2027/2028. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten. Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/2019 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Auch wenn jetzt konkrete Pläne für den Neubau vorliegen, erfüllt es die Schulgemeinde mit Sorge, dass bislang noch nicht einmal für die jetzt im Sommer beginnende Erschließung Bauanträge eingereicht wurden. Für die Sporthalle existieren bisher keine konkreten Planungsunterlagen, obwohl es sich um ein vergleichsweise leicht zu errichtendes, standardisiertes Gebäude handelt. Der Hinweis der Dezernentin auf eine externe Beratungsfirma, die mit der Einhaltung der Zeitpläne beauftragt wurde, überzeugt angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit nicht - weitere Verzögerungen sind v. a. auch angesichts des Fachkräftemangels im Bau mehr als wahrscheinlich. Zudem wurde der Schulgemeinde 2024 eine Traglufthalle als Interimslösung in Aussicht gestellt - insbesondere da das Gymnasium Sport als Schwerpunkt anbietet. Die Schülerinnen und Schüler der Schule müssen derzeit weite Wege per Bus auf sich nehmen, um zu einer freien Turnhalle zu gelangen. Dadurch verkürzt sich die reine Unterrichtszeit im Fach Sport erheblich. Dass dies nun noch die nächsten zwei Jahre und mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle wurde letztes Jahr zugesagt und die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Die Notwendigkeit einer tragfähigen Interimslösung bleibt demnach bestehen. Der Erwerb einer Turnhalle in Leichtbauweise hätte den weiteren Vorteil, dass diese Halle problemlos und kostengünstig im Anschluss an anderen Standorten für weitere Schulen/Turnhallen, die gebaut bzw. saniert werden, verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6190, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025
Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025
Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1610/1 Betreff: Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zaun um das Gelände der Liebfrauenschule und das Tor mit einer Stahlkonstruktion so erhöhen und den Zaun begrünen zu lassen, dass diese schulfremde Personen nicht mehr einfach überwinden können. Begründung: Die Liebfrauenschule liegt mitten in der Innenstadt Frankfurts. Zahlreiche Restaurants, Bars und Clubs sind in unmittelbarer Umgebung der Grundschule. Dies führt dazu, dass nachts und besonders am Wochenende schulfremde Personen über den niedrigen Zaun klettern, sich auf dem Gelände aufhalten und dabei sehr viel Müll und Fäkalien hinterlassen. Am darauffolgenden Montagmorgen muss die Schule dann eigenständig diesen Unrat einsammeln und entsorgen, am besten noch bevor die Grundschüler auf das Gelände kommen. Diese Arbeit ist weder dem Hausmeister noch anderen Mitgliedern der Schulgemeinde zuzumuten und auch kaum zu leisten. Der Schulhof muss deshalb besser geschützt werden. Eine von der Innenseite her begrünte, höhere Zaunkonstruktion trägt zur notwendigen Begrünung der Innenstadt bei und sichert das Schulgelände zuverlässig vor schulfremder Nutzung und Vermüllung. Fotos: Liebfrauenschule (Google Street View), Beispiel begrünter Zaun (privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2025, OF 1567/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6919 2025 1. Die Vorlage OF 1567/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1610/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1610/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1610/1 Betreff: Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zaun um das Gelände der Liebfrauenschule und das Tor mit einer Stahlkonstruktion so erhöhen und den Zaun begrünen zu lassen, dass diese schulfremde Personen nicht mehr einfach überwinden können. Begründung: Die Liebfrauenschule liegt mitten in der Innenstadt Frankfurts. Zahlreiche Restaurants, Bars und Clubs sind in unmittelbarer Umgebung der Grundschule. Dies führt dazu, dass nachts und besonders am Wochenende schulfremde Personen über den niedrigen Zaun klettern, sich auf dem Gelände aufhalten und dabei sehr viel Müll und Fäkalien hinterlassen. Am darauffolgenden Montagmorgen muss die Schule dann eigenständig diesen Unrat einsammeln und entsorgen, am besten noch bevor die Grundschüler auf das Gelände kommen. Diese Arbeit ist weder dem Hausmeister noch anderen Mitgliedern der Schulgemeinde zuzumuten und auch kaum zu leisten. Der Schulhof muss deshalb besser geschützt werden. Eine von der Innenseite her begrünte, höhere Zaunkonstruktion trägt zur notwendigen Begrünung der Innenstadt bei und sichert das Schulgelände zuverlässig vor schulfremder Nutzung und Vermüllung. Fotos: Liebfrauenschule (Google Street View), Beispiel begrünter Zaun (privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2025, OF 1567/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6919 2025 1. Die Vorlage OF 1567/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1610/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1610/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenIGS Süd im Sommer 2026 auslagern!
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2025, OF 1400/5 Betreff: IGS Süd im Sommer 2026 auslagern! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die IGS Süd 1. spätestens im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, 2. komplett, 3. in unmittelbare Nähe und 4. vorzugsweise in Holzständer-Bauweise auszulagern. Begründung: An der IGS sind ein Drittel der Unterrichtsräume wegen Einsturzgefahr mittlerweile gesperrt. Zwei Stockwerke sind komplett gesperrt. In den restlichen Stockwerken werden die Decken mit Metallpfeilern abgestützt. Die aktuelle Situation ist weder der Schülerschaft, noch der Lehrerschaft und der Elternschaft zuzumuten. Hier ist zeitnah - und zwar im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine Auslagerung der kompletten Schule in unmittelbare nähe vorzugsweise in Holzständer-Bauweise vorzunehmen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6881 2025 Die Vorlage OF 1400/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenBaulicher Zustand der IGS Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2025, OF 1401/5 Betreff: Baulicher Zustand der IGS Süd Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Schulgebäudes der IGS Süd einzuleiten. Dazu gehört insbesondere: Die Auslagerung aller Klassen in sichere Übergangsbauten Einstellung eines Sonderetats in den Haushalt der Stadt Frankfurt für die Durchführung dieser dringli- chen Sanierungsmaßnahme an der IGS Süd Aufstellung eines inhaltlichen und zeitlichen Aktionsplans zur Sanierung des Schulgebäudes der IGS Süd und entsprechende regelmäßige Berichtspflicht des Magistrats gegenüber dem Ortsbeirat über den Fortgang der Arbeiten Begründung: Das Schulgebäude der IGS Süd ist marode und nur noch in Teilen nutzbar. Zwei Stockwerke sind gesperrt. Die Betonqualität des Gebäudes ist derart mangelhaft, dass alle Flure abgestützt werden müssen. Inzwischen wurden 500 Metallstützen aufgestellt. Die Räume der oberen Stockwerke mussten geschlossen werden. 21 Räume fallen für den Unterricht weg. Das einsturzgefährdete Gebäude gleicht mehr einer Baustelle. Der Schulleiter spricht von einem Unterricht in einem "Bergwerk". Der jetzige Zustand ist Resultat massiver Versäumnisse durch das zuständige Dezernat. Über das Problem wird seit Jahren in der Presse berichtet. Ursprünglich war eine Grundsanierung bereits für 2019 geplant. Diese wurde aber immer wieder verschoben, da der Magistrat hier offensichtlich keine Prioritäten gesehen hat. Der jetzige Zustand ist nicht nur für die Schüler unzumutbar, sondern auch durchaus mit Gefahren verbunden. Letztlich wird eine 100-prozentige Sicherheit nicht mehr garantiert werden können. Aus diesem Grunde ist ein Handeln von Seiten des Magistrats eilbedürftig. Die Sanierungsarbeiten müssen schnellstmöglich umgesetzt und während deren Dauer die Schülerinnen und Schüler mit ihren Klassen in Übergangsgebäude ausgelagert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6882 2025 Die Vorlage OF 1401/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenSchaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6869 entstanden aus Vorlage: OF 1381/5 vom 02.04.2025 Betreff: Schaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Schwimmhalle sowie Räumlichkeiten für Vereine und außerschulische Aktivitäten, wie z. B. die Musikschule, auf dem Gelände des Gymnasiums Süd zu realisieren. Begründung: Um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Schwimmkapazitäten im Stadtteil Sachsenhausen zu decken, reicht das Textorbad allein nicht aus. Besonders für Schulen und Vereine herrscht ein immenser Mangel an Wasserflächen, was dazu führt, dass Schwimmunterricht und sportliche Aktivitäten nur eingeschränkt stattfinden können. Eine zusätzliche Schwimmhalle auf dem Areal des Gymnasium Süd würde nicht nur den schulischen Schwimmunterricht fördern, sondern auch den Schwimmvereinen eine dringend benötigte Erweiterung ihrer Trainingsmöglichkeiten bieten. Darüber hinaus besteht im Stadtteil Sachsenhausen ein erheblicher Bedarf an weiteren Räumlichkeiten für kulturelle und soziale Angebote. Die Einrichtung von Räumen für Vereine und außerschulische Aktivitäten, wie etwa die Musikschule, könnte das Freizeit- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wesentlich verbessern und die lokale Vereinslandschaft stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1504 Beratung im Ortsbeirat: 5
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchführung klimagerechter Dachsanierungen städtischer Gebäude im Rahmen notwendiger Baumaßnahmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6880 entstanden aus Vorlage: OF 1399/5 vom 23.04.2025 Betreff: Durchführung klimagerechter Dachsanierungen städtischer Gebäude im Rahmen notwendiger Baumaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, klimagerechte Dachsanierungen vorrangig im Rahmen ohnehin anstehender und dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden durchzuführen - insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen. Es ist technisch und wirtschaftlich sinnvoll, diese Arbeiten mit einer ohnehin fälligen Gesamtsanierung zu bündeln. Ziel ist es, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen dafür zu nutzen, den bestehenden Sanierungsstau an städtischen Gebäuden schnellstmöglich abzubauen und in diesem Zusammenhang auch die Dächer klimagerecht zu ertüchtigen. Begründung: Die Erreichung von Klimaneutralität ist gut und wichtig. Die energetische und klimagerechte Dachsanierung städtischer Gebäude ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu begrüßen. Dennoch muss die Umsetzung solcher Maßnahmen im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Isolierte Dachsanierungen können zu unnötigem Mehraufwand, doppelten Baustellen und ineffizienter Mittelverwendung führen. Die Begrünung und statische Ertüchtigung der Dächer sowie die Installation von Photovoltaikanlagen erfordern in der Regel Begleitmaßnahmen im Gebäude, etwa die Nachrüstung von Wechselrichtern, Elektroverteilungen, Steuerungstechnik oder Netzanbindungen. Es ist daher wirtschaftlich sinnvoll, diese Arbeiten im Rahmen einer Gesamtsanierung zu bündeln. Der Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden - insbesondere bei Schulbauten - ist in Frankfurt erheblich. An manchen Schulen müssen Kinder in Gebäuden lernen, die schwerwiegende bauliche Mängel aufweisen. In Sachsenhausen beispielsweise werden Schülerinnen und Schüler in einem Gebäude unterrichtet, das inzwischen als akut einsturzgefährdet eingestuft ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass umfangreiche personelle und finanzielle Mittel für Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, während gleichzeitig dringend notwendige Sanierungen von Schulen häufig aus Ressourcengründen verschoben werden. Kein Kind sollte in einer einsturzgefährdeten Schule lernen müssen. Die Grundversorgung muss vorrangig sichergestellt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1408 Beratung im Ortsbeirat: 5
IGS Süd im Sommer 2026 auslagern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 1400/5 vom 25.04.2025 Betreff: IGS Süd im Sommer 2026 auslagern! Der Magistrat wird gebeten, die IGS Süd 1. spätestens im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, 2. komplett, 3. in unmittelbare Nähe, z. B. im Rosengärtchen, und 4. vorzugsweise in Holzständer-Bauweise auszulagern. Begründung: An der IGS Süd sind mittlerweile ein Drittel der Unterrichtsräume wegen Einsturzgefahr gesperrt. Zwei Stockwerke sind komplett gesperrt., in den restlichen Stockwerken werden die Decken mit Metallpfeilern abgestützt. Die aktuelle Situation ist weder der Schülerschaft noch der Lehrerschaft und der Elternschaft zuzumuten. Hier ist zeitnah, und zwar im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, eine Auslagerung der kompletten Schule in unmittelbare Nähe und vorzugsweise in Holzständer-Bauweise vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.04.2025, OF 1409/5 Antrag vom 08.05.2025, OF 1410/5 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7013 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7014
Baulicher Zustand der IGS Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6882 entstanden aus Vorlage: OF 1401/5 vom 25.04.2025 Betreff: Baulicher Zustand der IGS Süd Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude der IGS Süd einzuleiten. Dazu gehören insbesondere: - d ie Auslagerung aller Klassen in sichere Übergangsbauten; - Einstellung eines Sonderetats in den Haushalt der Stadt für die Durchführung dieser dringlichen Sanierungsmaßnahme an der IGS Süd; - Aufstellung eines inhaltlichen und zeitlichen Aktionsplans zur Sanierung des Schulgebäudes der IGS Süd und regelmäßige Berichtspflicht des Magistrats gegenüber dem Ortsbeirat über den Fortgang der Arbeiten. Begründung: Das Schulgebäude der IGS Süd ist marode und nur noch in Teilen nutzbar. Zwei Stockwerke sind gesperrt. Die Betonqualität des Gebäudes ist derart mangelhaft, dass alle Flure abgestützt werden müssen. Inzwischen wurden 500 Metallstützen aufgestellt. Die Räume der oberen Stockwerke mussten geschlossen werden. 21 Räume fallen für den Unterricht weg. Das einsturzgefährdete Gebäude gleicht einer Baustelle. Der Schulleiter spricht von Unterricht in einem "Bergwerk". Der jetzige Zustand ist das Resultat massiver Versäumnisse durch das zuständige Dezernat. Über das Problem wird seit Jahren in der Presse berichtet. Ursprünglich war eine Grundsanierung bereits für 2019 geplant. Diese wurde aber immer wieder verschoben, da der Magistrat hier offensichtlich keine Prioritäten gesehen hat. Der jetzige Zustand ist nicht nur für die Schüler unzumutbar, sondern auch durchaus mit Gefahren verbunden. Letztlich kann eine 100-prozentige Sicherheit nicht mehr garantiert werden. Aus diesem Grund ist das Handeln vonseiten des Magistrats eilbedürftig. Die Sanierungsarbeiten müssen schnellstmöglich umgesetzt und während deren Dauer die Schülerinnen und Schüler mit ihren Klassen in Übergangsgebäude ausgelagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung der Grundschule im Europaviertel nach „Emma Kann“
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 1609/1 Betreff: Benennung der Grundschule im Europaviertel nach "Emma Kann" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Grundschule im Europaviertel wird nach Emma Kann benannt. Begründung: Die Schulgemeinde unterstützt nach gemeinsamen Gesprächen und Beratung den Vorschlag des Ortsbeirates der Grundschule den Namen "Emma-Kann-Grundschule" zu geben. Emma Kann wurde am25.05.1914 in Frankfurt am Main geboren Sie starb am 19.01.2009 in Konstanz. Sie war eine deutsche Lyrikerin und Essayistin. Die Grundschule führt zudem auf, dass sie mit Emma Kann Offenheit in kultureller und religiöser Hinsicht verbindet. Emma Kann wuchs in Frankfurt auf und entstammte einem liberal jüdischen Elternhaus ohne enge religiöse Bindungen. Im hohen Alter bezeichnete sie sich als eher ökumenisch orientiert. 1933 wurde ihr aufgrund ihrer jüdischen Religionszugehörigkeit das Studium verweigert, so dass sie nach kurzer Praktikumszeit in einer Bank Deutschland verließ und alleine nach England ging. Die Mutter blieb in Deutschland, die ältere Halbschwester flüchtete nach Holland. In England schlug sich Emma Kann zweieinhalb Jahre lang als Au-Pair, Sprachlehrerin und Haushaltshilfe durch, im Frühjahr 1936 ging sie nach Belgien, um dort als Sekretärin zu arbeiten. Unsere Schülerschaft setzt sich aus über 30 Nationalitäten zusammen, die in der Schule unterstützt werden, friedlich und tolerant miteinander umzugehen. Selbstständigkeit, großer Mut, Resilienz sind Charakterzüge, die Emma Kann bereits in ihrer Jugend zeigt, und die man jedem Kind/Menschen wünscht, um mit herausfordernden Lebenssituationen fertig werden zu können. Auf der Flucht sein, in der Fremde neu anfangen, das sind Herausforderungen, denen sich ein Großteil der Familien unserer Schule ebenfalls stellen muss. Emma Kann selbst versuchte Weihnachten 1936 von Antwerpen aus, nach Deutschland einzureisen, um ihre Mutter und Großmutter zu besuchen. Jedoch wurde ihr die Einreise verweigert, 1937 ihr Pass nicht mehr verlängert, 1938 erschien ihr Name auf einer im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichten Liste der ausgebürgerten Personen. Als im Mai 1940 Belgien besetzt wurde, konnte Emma Kann nach Frankreich fliehen. Statt in Paris endete der Zug jedoch bei Toulouse, von dort gelangte sie ins Lager Gurs, in dem u.a. auch Hannah Arendt war. Nach kurzer Zeit konnte Emma Kann das Lager Gurs verlassen, bevor sich nach dem Waffenstillstand zwischen Deutschland und Frankreich die Situation im Lager drastisch veränderte und hierher viele Juden aus Südwestdeutschland deportiert wurden. Gurs wurde oft zur Zwischenstation vor den Vernichtungslagern im Osten des Reiches. Emma Kann floh 1942 aus Frankreich, emigrierte über Casablanca nach Kuba, wo sie als Lehrerin für Englisch arbeitete. Mit Rücksicht auf die Schwester, die das Konzentrationslager Bergen-Belsen überlebt hatte und eine Rückkehr nach Deutschland nicht verstanden hätte, ging sie nach Kriegsende von Kuba in die Vereinigten Staaten und lebte bis 1981 in New York. Der Literatur, dem Schreiben von Gedichten und später auch Essays, widmete sie sich aktiv in den Vereinigten Staaten zu, belegte Kurse am Poetry Center. Ihr erstes Gedicht überhaupt hatte sie 1933 verfasst. Heimatlos reflektiert das Erlebnis, Deutschland verlassen zu müssen. Bis 1948 schrieb sie auf Deutsch, ab 1950 auf Englisch. Mit der deutschen Literatur blieb sie in Kontakt, u.a. in dem sie Rezensionen von deutschen Gedichtbänden für die von Ernst Erich Noth herausgegebene Zeitschrift Books Abroad der University of Oklahoma. Für Emma Kann ist Schreiben der Versuch, komplizierte Sachverhalte oder symbolische Bedeutungen in einer einfachen Sprache zum Ausdruck zu bringen. Schreiben in deutscher Sprache war für Emma Kann nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 1981 ein Wiederbeginn, ein erneuter Versuch, Erlebtes in Worte zu fassen. Nicht zuletzt betrifft das Stichwort Inklusion Emma Kann: Während ihrer Zeit in Kuba musste sie sich zweimal an den Augen operieren lassen, was ihr nicht nur für ein Jahr das Lesen nahezu unmöglich machte, sondern ihr auch den Zugang zur spanisch-lateinamerikanischen Literatur erschwerte. Mitte der sechziger Jahre musste sie vorübergehend das Schreiben einstellen, da sie immer weniger sehen konnte. Ab Ende der sechziger Jahre diktierte Emma Kann ihre Gedichte auf Kassettenrekorder, nachdem sie 1969 völlig erblindet war. In unserer Schule ist das Recht auf inklusive Bildung - niemanden wegen einer Behinderung auszugrenzen und alle Menschen mit oder ohne Behinderung optimal zu fördern - aktuell das große Arbeitsfeld, dem sich die Lehrkräfte widmen. Emma Kann lebte bis zu ihrem Tod 2009 in Konstanz, wo eine Nichte bereits lebte. 1991 hatte sie damit begonnen, ihren Vorlass an das Deutsche Exilarchiv 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek zu übergeben, wo heute ihr Nachlass verwahrt wird. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 100 2025 Die Vorlage OF 1609/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung der Grundschule im Europaviertel nach „Emma Kann“
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 1609/1 Betreff: Benennung der Grundschule im Europaviertel nach "Emma Kann" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Grundschule im Europaviertel wird nach Emma Kann benannt. Begründung: Die Schulgemeinde unterstützt nach gemeinsamen Gesprächen und Beratung den Vorschlag des Ortsbeirates der Grundschule den Namen "Emma-Kann-Grundschule" zu geben. Emma Kann wurde am25.05.1914 in Frankfurt am Main geboren Sie starb am 19.01.2009 in Konstanz. Sie war eine deutsche Lyrikerin und Essayistin. Die Grundschule führt zudem auf, dass sie mit Emma Kann Offenheit in kultureller und religiöser Hinsicht verbindet. Emma Kann wuchs in Frankfurt auf und entstammte einem liberal jüdischen Elternhaus ohne enge religiöse Bindungen. Im hohen Alter bezeichnete sie sich als eher ökumenisch orientiert. 1933 wurde ihr aufgrund ihrer jüdischen Religionszugehörigkeit das Studium verweigert, so dass sie nach kurzer Praktikumszeit in einer Bank Deutschland verließ und alleine nach England ging. Die Mutter blieb in Deutschland, die ältere Halbschwester flüchtete nach Holland. In England schlug sich Emma Kann zweieinhalb Jahre lang als Au-Pair, Sprachlehrerin und Haushaltshilfe durch, im Frühjahr 1936 ging sie nach Belgien, um dort als Sekretärin zu arbeiten. Unsere Schülerschaft setzt sich aus über 30 Nationalitäten zusammen, die in der Schule unterstützt werden, friedlich und tolerant miteinander umzugehen. Selbstständigkeit, großer Mut, Resilienz sind Charakterzüge, die Emma Kann bereits in ihrer Jugend zeigt, und die man jedem Kind/Menschen wünscht, um mit herausfordernden Lebenssituationen fertig werden zu können. Auf der Flucht sein, in der Fremde neu anfangen, das sind Herausforderungen, denen sich ein Großteil der Familien unserer Schule ebenfalls stellen muss. Emma Kann selbst versuchte Weihnachten 1936 von Antwerpen aus, nach Deutschland einzureisen, um ihre Mutter und Großmutter zu besuchen. Jedoch wurde ihr die Einreise verweigert, 1937 ihr Pass nicht mehr verlängert, 1938 erschien ihr Name auf einer im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichten Liste der ausgebürgerten Personen. Als im Mai 1940 Belgien besetzt wurde, konnte Emma Kann nach Frankreich fliehen. Statt in Paris endete der Zug jedoch bei Toulouse, von dort gelangte sie ins Lager Gurs, in dem u.a. auch Hannah Arendt war. Nach kurzer Zeit konnte Emma Kann das Lager Gurs verlassen, bevor sich nach dem Waffenstillstand zwischen Deutschland und Frankreich die Situation im Lager drastisch veränderte und hierher viele Juden aus Südwestdeutschland deportiert wurden. Gurs wurde oft zur Zwischenstation vor den Vernichtungslagern im Osten des Reiches. Emma Kann floh 1942 aus Frankreich, emigrierte über Casablanca nach Kuba, wo sie als Lehrerin für Englisch arbeitete. Mit Rücksicht auf die Schwester, die das Konzentrationslager Bergen-Belsen überlebt hatte und eine Rückkehr nach Deutschland nicht verstanden hätte, ging sie nach Kriegsende von Kuba in die Vereinigten Staaten und lebte bis 1981 in New York. Der Literatur, dem Schreiben von Gedichten und später auch Essays, widmete sie sich aktiv in den Vereinigten Staaten zu, belegte Kurse am Poetry Center. Ihr erstes Gedicht überhaupt hatte sie 1933 verfasst. Heimatlos reflektiert das Erlebnis, Deutschland verlassen zu müssen. Bis 1948 schrieb sie auf Deutsch, ab 1950 auf Englisch. Mit der deutschen Literatur blieb sie in Kontakt, u.a. in dem sie Rezensionen von deutschen Gedichtbänden für die von Ernst Erich Noth herausgegebene Zeitschrift Books Abroad der University of Oklahoma. Für Emma Kann ist Schreiben der Versuch, komplizierte Sachverhalte oder symbolische Bedeutungen in einer einfachen Sprache zum Ausdruck zu bringen. Schreiben in deutscher Sprache war für Emma Kann nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 1981 ein Wiederbeginn, ein erneuter Versuch, Erlebtes in Worte zu fassen. Nicht zuletzt betrifft das Stichwort Inklusion Emma Kann: Während ihrer Zeit in Kuba musste sie sich zweimal an den Augen operieren lassen, was ihr nicht nur für ein Jahr das Lesen nahezu unmöglich machte, sondern ihr auch den Zugang zur spanisch-lateinamerikanischen Literatur erschwerte. Mitte der sechziger Jahre musste sie vorübergehend das Schreiben einstellen, da sie immer weniger sehen konnte. Ab Ende der sechziger Jahre diktierte Emma Kann ihre Gedichte auf Kassettenrekorder, nachdem sie 1969 völlig erblindet war. In unserer Schule ist das Recht auf inklusive Bildung - niemanden wegen einer Behinderung auszugrenzen und alle Menschen mit oder ohne Behinderung optimal zu fördern - aktuell das große Arbeitsfeld, dem sich die Lehrkräfte widmen. Emma Kann lebte bis zu ihrem Tod 2009 in Konstanz, wo eine Nichte bereits lebte. 1991 hatte sie damit begonnen, ihren Vorlass an das Deutsche Exilarchiv 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek zu übergeben, wo heute ihr Nachlass verwahrt wird. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 100 2025 Die Vorlage OF 1609/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6836 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 01.04.2025 Betreff: Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des neuen Schulgebäudes im Bebauungsgebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung auch die Errichtung einer festen Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen und entsprechende Flächenbedarfe dafür im Gebäude zu berücksichtigen sowie die benötigten Stellen und Haushaltsmittel für Bau und Betrieb der Einrichtung anzumelden. Im gegenüber der Grundschule liegenden Baufeld ist im städtebaulichen Entwurf eine Erdgeschossnutzung für Soziales, Kultur und Bildung vorgesehen. Sofern es keine konkurrierende relevante Nutzungsidee gibt, käme alternativ auch diese Fläche in Betracht. Begründung: Es gibt nachweislich einen Bedarf an der Versorgung mit einer Stadtteilbibliothek in Eschersheim, da der Bücherbus bereits heute regelmäßig nach Eschersheim kommt. Eine feste Einrichtung hätte viele Vorteile, gerade weil sie Räume anbietet, die jederzeit aufgesucht und auch zum Lernen, Lesen und Arbeiten genutzt werden können. Solche Einrichtungen sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt, vor allem für Kinder und Jugendliche. Die neue Schule, die in diesem Gebiet entstehen und sich konzeptionell zum Stadtteil hin öffnen soll, bietet die ideale Chance, eine Stadtteilbücherei einzuplanen, die als Treffpunkt für das neue Quartier und den bestehenden Stadtteil dienen kann. Dies würde die soziale Infrastruktur in Eschersheim bereichern und zur Integration des neuen Quartiers beitragen. Darüber hinaus böte sich eine Schule ideal für eine Kooperation an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 993
Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6840 entstanden aus Vorlage: OF 981/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule Der Magistrat hat zuletzt am 10.07.2023 über den Sachstand zur Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule und auch nur über noch notwendige Abstimmungen über den Umfang der erforderlichen Auslagerung von Klassen berichtet. Die erforderlichen Mittel wurden bereits in den Haushalt 2023 eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit zwei Jahren andauernden Abstimmungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Abstimmungen zum Umfang von Auslagerungen an der Ziehenschule und das Ergebnis der Suche nach Auslagerungsflächen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sachstand IGS Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 982/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand IGS Eschersheim Der Magistrat hat zuletzt am 22.02.2021 und auch nur über die Auslagerung der IGS Eschersheim berichtet. Weitere Informationen über den Sachstand hinsichtlich der Zukunft der Schulgebäude liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob eine Entscheidung über eine Sanierung oder einen Neubau der IGS Eschersheim gefallen ist, und wenn ja, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gewählten Wegs ergriffen worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1207
Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6853 entstanden aus Vorlage: OF 1002/9 vom 01.04.2025 Betreff: Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegen sprechen. Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterwegschule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 Fördermittel der KfW aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein. Begründung: Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halbem Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z. B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht. Bildausschnitte: Freiflächenentwicklungsplan, abgerufen unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/fre iflaechenplanung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme