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Thema

Schulen und Bildung

Vorlagen

OF (Anträge OBR) · OB 2

Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport

04.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1119/2 Betreff: Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmassnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahrswechsel 2027/28 - Der Magistrat wird gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/19 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Auch wenn jetzt konkrete Pläne für den Neubau vorliegen, erfüllt es die Schulgemeinde mit Sorge, dass bislang noch nicht einmal für die jetzt im Sommer beginnende Erschließung Bauanträge eingereicht wurden. Für die Sporthalle existieren bisher keine konkreten Planungsunterlagen, obwohl es sich um ein vergleichsweise leicht zu errichtendes, standardisiertes Gebäude handelt. Der Hinweis der Dezernentin auf eine externe Beratungsfirma, die mit der Einhaltung der Zeitpläne beauftragt wurde, überzeugt angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit nicht - weitere Verzögerungen sind v.a. auch angesichts des Fachkräftemangels im Bau mehr als wahrscheinlich. Zudem wurde der Schulgemeinde 2024 eine Traglufthalle als Interimslösung in Aussicht gestellt - zumal das Gymnasium Sport als Schwerpunkt anbietet. Die Schülerinnen und Schüler der Schule müssen derzeit weite Wege per Bus auf sich nehmen, um zu einer freien Turnhalle zu gelangen. Dadurch verkürzt sich die reine Unterrichtszeit im Fach Sport erheblich. Das dies nun noch die nächsten 2 Jahre und mit großer Wahrscheinlich noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle war letztes Jahr zugesagt worden. Die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Die Notwendigkeit einer tragfähigen Interimslösung bleibt demnach bestehen. Der Erwerb einer Turnhalle in Leichtbauweise hätte den weiteren Vorteil, dass diese Halle problemlos und kostengünstig im Anschluss an anderen Standorten verwendet werden kann für weitere Schulen / Turnhallen die gebaut bzw. saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 553 2025 Die Vorlage OF 1119/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Parteien: GRÜNE, CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof

04.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1121/2 Betreff: Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof Im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmassnahmen im Juni 2025 und die um ca. 6 Millionen Euro geringeren Baukosten im Vergleich zur ursprünglichen Planung - Der Magistrat wird dennoch gebeten: - dem Ortsbeirat die detaillierte Kostenschätzung zur Verfügung zu stellen - besonders von Interesse sind die Positionen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen/420 Heizung und Lüftung und ihr Anteil an den Gesamtkosten - dem Ortsbeirat zu erläutern, ob neben der recht innovativen, aber vermutlich teuren Nutzung von Kanalwärme auch traditionelle, kostengünstige und erprobte Heizformen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung evaluiert wurden - dem Ortsbeirat darzulegen, welches Wartungskonzept vorgesehen und wer für die Wartung der innovativen Heizanlage personell zuständig ist Begründung: In der Präsentation der Baupläne im Gymnasium Römerhof wurde von der Dezernentin darauf hingewiesen, dass die jetzt genehmigten Baukosten i.H.v. 103 Millionen Euro für einen Schulbau sehr hoch und auf die innovative Bauweise sowie gestiegene Baukosten zurückzuführen seien. Ökologische und Ressourcenschonende Bauweisen sind grundsätzlich wünschenswert. Allerdings stellt sich für einen großen Zweckbau mit intensiver Nutzung die Frage, ob gerade beim Heizung und Lüftung anstelle der innovativen Kombination von Wärmepumpe mit Kanalwärme nicht ein traditionelles, v.a. erprobtes System günstiger und zweckmäßiger wäre. Bei vielen Schulen im Ortsbezirk zeigt sich, dass Heizungs- und Lüftungsanlagen nicht einmal rudimentär instandgesetzt und gewartet werden (z.B. Lessing Gymnasium, Container am Römerhof-Gymnasium, Sporthalle in der Humperdinck-Schule), weil die personellen Kapazitäten fehlen. Dieser Sachverhalt wird sich in den kommenden Jahren eher verschärfen, so dass es ratsam wäre, eine Variante mit geringerer Komplexität zu wählen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1121/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1003/9 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: V 942/24 OBR 9; ST 1381/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Kontext der ST1381/24 einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, der die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigt. Begründung: Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381/24 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts B 640/20 auf unsere lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation unserer Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch der Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel ist entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6854 2025 Die Vorlage OF 1003/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, Linke, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 5

Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35

02.04.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1385/5 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 - 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, so dass die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet werden. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden, Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 - 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse, inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche, dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6873 2025 Die Vorlage OF 1385/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 981/9 Betreff: Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule Der Magistrat hat zuletzt am 10.07.2023 über den Sachstand zur Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule und auch nur über noch notwendige Abstimmungen über den Umfang der erforderlichen Auslagerung von Klassen berichtet. Die erforderlichen Mittel wurden bereits in den Haushalt 2023 eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit zwei Jahren andauernden Abstimmungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Abstimmungen zum Umfang von Auslagerungen an der Ziehenschule und das Ergebnis der Suche nach Auslagerungsflächen zu berichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6840 2025 Die Vorlage OF 981/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Sachstand IGS Eschersheim

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 982/9 Betreff: Sachstand IGS Eschersheim Der Magistrat hat zuletzt am 22.02.2021 und auch nur über die Auslagerung der IGS Eschersheim berichtet. Weitere Informationen über den Sachstand hinsichtlich der Zukunft der Schulgebäude liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob eine Entscheidung über eine Sanierung oder einen Neubau der IGS Eschersheim gefallen ist, und wenn ja, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gewählten Wegs ergriffen worden sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6841 2025 Die Vorlage OF 982/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 993/9 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats (ST 1009 vom 15.05.2020) nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße, zu berichten. Insbesondere möge der Magistrat berichten, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie darüber, in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6848 2025 Die Vorlage OF 993/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 1002/9 Betreff: Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegensprechen. Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterweg-Schule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden. Weiterhin möge der Magistrat prüfen, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 KfW-Fördermittel aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Begründung: Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halben Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z.B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90% der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den Baukulturellen Leitlinien des Bundes verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht. Bildausschnitte: Freiflächenentwicklungsplan, abgerufen unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/fre iflaechenplanung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6853 2025 Die Vorlage OF 1002/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machen

01.04.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 500/7 Betreff: Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machen Vorgang: OM 5119/24 OBR 7; ST 1638/24 Der Magistrat wird gebeten, noch vor den Sommerferien 2025 die Zeitplanung für eine mögliche Auslagerung der Kerschensteiner Schule an einen Ersatzstandort offenzulegen. Begründung: Bis jetzt ist kein Fortschritt bezüglich der Sanierungs- und Neubaubprojekte der Kerschensteiner Schule erkennbar. Die o.g. ST des Magistrats spricht von einem zeitnahen Vertragsabschluss mit dem Bistum Limburg und Vertretern der Kirche. Falls dieser Vertragsabschluss bereits zustande gekommen sein sollte, ist eine Sicherstellung bzw. Herstellung eines Ersatzstandortes nicht festzustellen. Damit stellt sich die Frage, wann mit einer Auslagerung der Kerschensteiner Schule als Voraussetzung für das Sanierungs- und Neubauprojekt zu rechnen ist. Für Eltern, Schülerinnen und Schüler und für das Kollegium ist Planungssicherheit für das neue Schuljahr unumgänglich, deshalb sollte der Magistrat die Öffentlichkeit noch vor dem Beginn der Sommerferien die Zeitplanung transparent machen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5119 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1638 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 500/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6968 2025 Die Vorlage OF 500/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 976/9 Betreff: Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des neuen Schulgebäudes im Bebauungsgebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung auch die Einrichtung einer festen Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen und entsprechende Flächenbedarfe dafür im Gebäude zu berücksichtigen sowie die benötigten Stellen und Haushaltsmittel für Bau und Betrieb der Einrichtung anzumelden. Im gegenüber der Grundschule liegenden Baufeld ist im städtebaulichen Entwurf eine Erdgeschoss-Nutzung für Soziales, Kultur & Bildung vorgesehen. Sofern es keine konkurrierende relevante Nutzungsidee gibt, käme alternativ auch diese Fläche in Betracht. Begründung: Es gibt nachweislich einen Bedarf nach der Versorgung mit einer Stadtbibliothek in Eschersheim, da der Bücherbus bereits heute regelmäßig nach Eschersheim kommt. Eine feste Einrichtung hätte viele Vorteile, grade, weil sie Räume anbietet, die jederzeit aufgesucht werden können und auch zum Lernen, Lesen und Arbeiten genutzt werden können. Solche Einrichtungen sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt, gerade für Kinder und Jugendliche. Die neue Schule, die in diesem Gebiet entstehen soll und die sich konzeptionell zum Stadtteil hin öffnen soll, bietet die ideale Chance, eine Stadtbücherei einzuplanen, die als Treffpunkt für das neue Quartier und den bestehenden Stadtteil dienen kann. Dies würde die soziale Infrastruktur in Eschersheim bereichern und zur Integration des neuen Quartiers beitragen. Darüber hinaus böte sich eine Schule ideal für eine Kooperation an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6836 2025 Die Vorlage OF 976/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim?

30.03.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1125/2 Betreff: Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. mit wie vielen Grundschülern im Bereich der Grundschulen Bockenheims, einschließlich Bockenheim-Süd, also City West und Rebstockviertel, im Schuljahr 2025/26 zu rechnen ist? 2. ob sichergestellt ist, dass die Grundschule in der Schlossstraße 29 ihren Betrieb zum neuen Schuljahr 2025/26 aufnehmen können wird, 3. ob die neue Grundschule die räumlichen Kapazitäten wird aufweisen können, dass alle Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner Schule zuzüglich der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen im Neubaugebiet Schönhofviertel wird aufnehmen können, 4. wann die Grundschule am Schönhofviertel fertiggestellt sein wird, 5. wie die zeitliche Planung zur Sanierung der Grundstufe der Georg Büchner Schule derzeit aussieht und 6. ob es bereits einen Zeitpunkt gibt, zu dem, wie lange geplant, die ehemalige Sophienschule durch die Erweiterung der Franckeschule genutzt werden kann? Was ist der neuste Stand zum endgültigen Standort der Johanna Tesch Schule? Begründung: Dringender Informationsbedarf. Aus den letzten ST (ST 349/2025, ST 343/2024, ST 2423/2023) geht nicht hervor, dass die laut Bauschild und nach Auskunft Frau Webers , zuletzt im Oktober 2024 im Rahmen eines Termins mit dem Ortsbeirat 2, getroffenen Aussage dreizügig geplante Grundschule an der Schloßstraße vorübergehend die gesamte ausgelagerte Grundstufe der Georg Büchner Schule zuzüglich der Schüler aus dem Neubaugebiet im Schönhofviertel aufnehmen soll. Der Ortsbeirat ist über die weitere Planung zu informieren, der auch die angrenzenden Schulbezirke tangiert, weshalb auch der Standort der Johanna Tesch Schule diesbezüglich von erheblichem Interesse ist. Schließlich hat sich die Baustelle an der Schloßstraße bereits verzögert, die Baustelle ist augenscheinlich auch noch nicht im Endstadium angelangt, weshalb der Ortsbeirat wenige Monate vor Schuljahresbeginn besorgt ist, ob die derzeitige Planung umsetzbar erscheint. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1175 2025 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 5

Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad

30.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1375/5 Betreff: Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine niedrigschwellige Sozialberatung mit regelmäßiger Präsenz im Stadtteil Oberrad einzurichten. Die Sozialberatung soll als wohnortnahe Anlaufstelle für sozial benachteiligte Menschen dienen und insbesondere armutsbetroffene Familien, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, die personellen und räumlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen bzw. entsprechende Träger mit der Durchführung zu beauftragen. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist gemäß dem "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" überdurchschnittlich von Kinderarmut und familiärer Belastung betroffen. So bezieht im Jahr 2024 rund 20,1 % der Kinder unter 15 Jahren in Oberrad Sozialgeld nach SGB II, während der gesamtstädtische Durchschnitt bei 16,7 % liegt. Dies weist auf eine überdurchschnittlich hohe Armutsbelastung bei Kindern und Jugendlichen im Stadtteil hin. Zudem liegt der Anteil alleinerziehender Familienhaushalte bei 27,8 %, ebenfalls deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt von 22,9 %. Diese Haushaltsform ist laut § 16 Absatz 2 SGB II in besonderer Weise auf unterstützende Beratungsangebote angewiesen, um soziale Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Eine ortsnahe Sozialberatung kann nach § 11 SGB I ("Leistungen zur Beratung") sowie § 1 SGB VIII ("Förderung junger Menschen und Schutz von Kindern und Jugendlichen") wesentlich zur Überwindung sozialer Benachteiligung beitragen. Die Notwendigkeit wird auch durch die jüngste Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 25.03.2025 unterstrichen, in der Oberrad in der Kinder- und Jugendarmutskarte mit stark erhöhter Kinder- und Jugendarmut ausgegeben wird. Zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Stärkung der sozialen Infrastruktur ist die Einrichtung einer Sozialberatung in Oberrad ein notwendiger Schritt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6864 2025 Die Vorlage OF 1375/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?

29.03.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1123/2 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von Schule zu Hort bzw. von Hort zu Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.8.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin 15.8.2025 neu zu prüfen und falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche!) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertig gestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel einziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100%!) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 km pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. 1 km Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. 1 km Strecke). Einige Grundschulkinder (6 bis 9 Jahre) laufen somit knapp 6 km pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße / Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.3.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des OBR 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des OBR 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung Schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u.a. OBR-Antrag OF 506/2 vom 14.10.2022. Spätestens seit 2022 ist dem Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt, für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Ihre Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1123/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke erklärt. Beschluss: Anregung OA 554 2025 Die Vorlage OF 1123/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung an das Ende des vierten Absatzes der folgende Wortlaut eingefügt wird: "haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint." Weiterhin wird im Anschluss ein neuer Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, der zudem ja auch noch umgebaut werden soll." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)

29.03.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Betreff: Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) Vorgang: OM 6039/24 OBR 2; ST 188/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 6039 vom 4.11.2024 adressierten Fragen vollständig und hinreichend zu beantworten. Die Stellungnahme ST 188 vom 03.02.2025 liefert lediglich Teilantworten und als ungenügend zurückzuweisen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer kontrolliert die Umsetzung und Beseitigung der Brandschutzmängel? 2. Wie werden die Platzbedarfe / Mindest-Platzbedarf pro Schüler*in genau berechnet? Was bedeutet das für die GBS-Grundstufe (Gebäude E); sind hier noch die gesetzlich geltenden Platzbedarfe gewährleistet? 3. Was ist die maximale Anzahl an Schüler*innen und Personen, die in der GBS ohne Sicherheitsbedenken untergebracht werden können? 4. Wer haftet, wenn die Schulleitung mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie (auf Basis des Sicherheits-Gutachtens) keine Gewährleistung mehr übernehmen kann? Begründung: Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS Grundstufe, Gebäude E wurden mehrfach mündliche wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten / Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. Die in der Stellungnahme aufgeführte Tabelle stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel über den MAS an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus uns müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1174 2025 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 3

Kinderbetreuungseinrichtung „Rote Eule“ erhalten

27.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6758 entstanden aus Vorlage: OF 838/3 vom 13.03.2025 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" erhalten Den Ortsbeirat 3 erreichte die Nachricht des Elternbeirates der Kindertagesstätte "Rote Eule", dass die Einrichtung Ende des Jahres geschlossen wird und damit 20 Kindergarten- und 20 Hortplätze wegfallen. Das Grundstück, auf dem sich die Einrichtung befindet, ist in städtischem Eigentum. Bereits in der Vergangenheit gab es Bedenken, ob die Existenz der Einrichtung trotz der geplanten Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek weiter gesichert werden kann. Bislang wurde stets erklärt, dass das Gelände der "Roten Eule" nicht zum künftigen Erweiterungsgelände der Deutschen Nationalbibliothek zählt, im Gegensatz zum Gelände des REWE-Marktes, der teilweise auf dem Gelände liegt. Diesbezüglich wurde dem Ortsbeirat 3 im Jahr 2022 mitgeteilt, dass die Erweiterung nicht vor dem Jahr 2035 erfolgt und der Markt bis dahin gesichert ist. Im September 2024 teilte der Magistrat dann mit, dass die Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek vertraglich erst für das Jahr 2053 vereinbart ist und aktuell eine Interimslösung mit verschiedenen Bildungseinrichtungen diskutiert wird. Damit gibt es keine Zwänge, die "Rote Eule" irgendwann zu schließen. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Betreuung in Frankfurt in der Vergangenheit häufig an der Verfügbarkeit von Grundstücken scheiterte, kann nach Meinung des Ortsbeirats kein städtischer Einrichtungsstandort aufgegeben werden, zumal die "Rote Eule" im Gegensatz zu anderen Einrichtungen auch über ein Außengelände verfügt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um auf diesem städtischen Grundstück auch weiterhin eine Kinderbetreuungseinrichtung zu erhalten? - Wie konnte es zu dem hohen Sanierungsstau mit erforderlichen Finanzmitteln von weit über 300.000 Euro kommen? - Ist ein Neubau mit gegebenenfalls umfangreicherem Platzangebot geplant? - Wo könnten die 40 Kinder in der Bauphase untergebracht werden? Wäre hier gegebenenfalls ein Teil der aktuell freien Fläche in direkter Nachbarschaft als Interimsstandort nutzbar? - Wie wirkt sich der Wegfall dieser 40 Kinderbetreuungsplätze auf die Versorgungssituation im Nordend aus? Dies auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Kindergarten St. Michael eine weitere Einrichtung vor der Schließung steht. - Plant die Stadt eine alternative Verwendung für das Grundstück? Was würde nach dem Auszug der Betreuungseinrichtung mit dem Gebäude und im Anschluss mit dem Grundstück passieren? Die nächste Brache? Begründung: Der Ortsbeirat 3 fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Situation mit stadtweit 8.000 fehlenden Betreuungsplätzen für den Ganztag, die Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" zu erhalten und im Rahmen notwendiger Sanierungsmaßnahmen das Platzangebot möglichst noch auszubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1103

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 3

Kinderladen „Rote Eule“ erhalten

27.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6759 entstanden aus Vorlage: OF 854/3 vom 18.03.2025 Betreff: Kinderladen "Rote Eule" erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung "Rote Eule" und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der "Roten Eule" unter städtischer Trägerschaft übernimmt; 2. den Standort der "Roten Eule" kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Erhalt der "Roten Eule" zu prüfen; 3. mit der Elternvertretung der "Roten Eule" in den Dialog zu treten, um den Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. Begründung: Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte "Rote Eule" in der Eckenheimer Landstraße im Nordend. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand ist und die Stadt nicht bereit sei, die Kosten von über 300.000 Euro zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Der Schülerladen für die Grundschulkinder wird zum Ende des Jahres dicht gemacht, der Kinderladen für die unter drei- bis sechsjährigen Kinder schon am 31.07.2025. Insgesamt gehen 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren. Dies ist nach der Kindertagesstätte St. Michael bereits die zweite Tagesstätte in wenigen Monaten im Nordend, die wegen baulicher Mängel Gefahr läuft, geschlossen zu werden. Insbesondere den Abbau von Hortplätzen kann sich die Stadt angesichts der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1104

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 4

Betreuungsmöglichkeiten an der Uhlandschule

25.03.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6727 entstanden aus Vorlage: OF 481/4 vom 11.03.2025 Betreff: Betreuungsmöglichkeiten an der Uhlandschule Vorgang: V 1044/24 OBR 4; ST 191/25 Im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und das Konzept der Ganztagsbetreuung bedarf es einer räumlichen Erweiterung der Uhlandschule. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die bisher mit guten Erfahrungen praktizierte Nutzung von Räumen der Abendhaupt- und Abendr ealschule (AHRS) nicht hinsichtlich einer Raumerweiterung für die Uhlandschule diskutiert wurde. Diese Option wurde ohne Begründung verworfen, die Schulleitung und die Leitung des Ganztags an der Uhlandschule wurden nur im Rahmen der vorab festgelegten Option "Außenstelle Erasmus" an der Lösungsfindung beteiligt, die vom Ortsbeirat ursprünglich mit der Moderation eines runden Tisches beauftragte Kinderbeauftragte Dr. Daniela Wehrstein wird in keine Kommunikation (mehr) einbezogen. Weiterhin wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Beteiligten im Sinne einer tragfähigen und kindzentrierten Lösung nicht in den Prozess eingebunden werden. Begründung: Bisher wurde keine adäquate Lösung im Sinne der Kinder im Grundschulalter von sechs bis zehn Jahren gefunden. Die anvisierte Ertüchtigung von Räumen in der Erasmusschule (vergleiche die Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 191) führt zu keiner nachhaltigen Lösung, da 1. sich die Zahl der fehlenden Betreuungsplätze dadurch nicht entspannt (es könnten nur vergleichbar viele Kinder betreut werden wie aktuell, die Warteliste bliebe bestehen); 2. 2026 der Rechtsanspruch kommt und vor dem Hintergrund der prognostizierten Schülerzahlen in den nächsten beiden Jahren über 60 Betreuungsplätze fehlen würden; 3. der Ganztag als solches nicht mehr konzeptionell fortgeführt werden könnte; 4. die anvisierte Lösung nur für das kommende Schuljahr 2025/2026 tragfähig wäre. Ab dem Schuljahr 2026/2027 würde bereits ein Klassenraum fehlen. Die Schulgemeinde ist wegen der Inbetriebnahme der geplanten Räume an der Erasmusschule äußerst verunsichert und kann die Vorgehensweise nicht verstehen. Die Vorgabe des Bildungs- und Erziehungsplans, vom Kind aus zu denken, findet bei der aktuellen Raumplanung keine Beachtung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1044 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1402

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park hier: Schaffung einer alternativen Basketballfläche

21.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6712 entstanden aus Vorlage: OF 1358/5 vom 01.03.2025 Betreff: Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park hier: Schaffung einer alternativen Basketballfläche Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park für eine adäquate Alternativfläche für das Basketballfeld durch die Schaffung eines Tartanplatzes mit zwei Basketballkörben in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Begründung: Im Zuge der Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park muss der dortige Basketballplatz weichen. Vor allem für Jugendliche stellt der Wegfall des Basketballplatzes einen Verlust dar, da er nicht nur die Möglichkeit bietet, Sport zu treiben, sondern auch einen Kommunikationstreffpunkt darstellt. Der Ortsbeirat hält es daher für wichtig, eine adäquate Alternativfläche vorzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Umbenennung der Haltestelle „Holbeinschule“ in der Textorstraße

21.03.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6713 entstanden aus Vorlage: OF 1360/5 vom 20.02.2025 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vor der IGS Süd umzubenennen. Da es die Hohlbeinschule seit einigen Jahren nicht mehr gibt, sollte die Haltestelle "Textorstraße/IGS Süd" heißen. Begründung: Seit einigen Jahren existiert die Hohlbeinschule nicht mehr. Das Gebäude ist mittlerweile als Villa Süd Bestandteil der IGS Süd. Da der Name der Bushaltestelle "Hohlbeinschule" nun oft für Verwirrung sorgt, sollte die Benennung der Haltestelle bitte den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1030

OF (Anträge OBR) · OB 5

Erstattung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, für die der Pflichtunterricht in Sport nicht an der eigenen Schule angeboten werden kann

20.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 1397/5 Betreff: Erstattung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, für die der Pflichtunterricht in Sport nicht an der eigenen Schule angeboten werden kann Der Magistrat möge veranlassen, dass die Stadt Frankfurt auch für Oberstufenschüler*innen die RMV-Kosten übernimmt, wenn der Pflicht-Sportunterricht nicht in der schuleigenen Sporthalle stattfinden kann. Damit soll eine faire und einheitliche Regelung geschaffen werden. Schülerinnen und Schülern dürfen keine Kosten entstehen, wenn schulischer Pflichtunterricht nicht an ihrer Schule angeboten werden kann und deshalb Fahrten mit dem ÖPNV zu externen Sportstätten erforderlich sind. Begründung: An der Schillerschule und möglicherweise noch an anderen Schulen im Ortsbezirk stehen aufgrund der aktuellen Stundenpläne und Unterrichtszeiten keine ausreichenden Hallenkapazitäten für den Pflichtunterricht zur Verfügung. Daher müssen SchülerInnen regelmäßig mit der Straßenbahn nach Niederrad ausweichen, um dort ihren Sportunterricht durchzuführen. Die Kosten für diese Fahrten belaufen sich auf 7,40 Euro pro Woche und Schüler*in (Tageskarte) - eine erhebliche finanzielle Belastung über das gesamte Schuljahr hinweg. Während die Stadt Frankfurt die Fahrtkosten für den Sportunterricht bis zur 10. Klasse übernimmt, gilt diese Regelung nicht mehr für die Oberstufe. Dies führt zu einer unfairen Situation: Obwohl Sport ein verpflichtendes Schulfach bis zum Abitur ist und in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 weiterhin regulär unterrichtet wird, werden die Schüler*innen und ihre Familien plötzlich mit den Kosten allein gelassen. Schulischer Pflichtunterricht darf aber Familien nicht mit zusätzlichen Kosten belasten. Bildung sollte für alle zugänglich und kostenfrei sein - dies muss auch für den verpflichtenden Sportunterricht gelten! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1397/5 wurde zurückgezogen.

Partei: Linke

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