Abfall und Sauberkeit
Vorlagen
Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 494/4 Betreff: Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING Vorgang: OM 5646/24 OBR 4; ST 1757/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Umfassung der Vorgärten der Wittelsbacherallee 140 bis 174 denkmalgerecht so gestaltet werden, dass es für Hunde unmöglich wird ihre Hinterlassenschaften in den Vorgärten fallen zu lassen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5646 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 494/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen Linke, dFfm und fraktionslos (= Annahme); SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenBarrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 500/4 Betreff: Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, dass die zuständige Stelle beim Magistrat der Stadt Frankfurt die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auffordert, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten. Begründung: Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bitten wir um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, so dass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6804 2025 Die Vorlage OF 500/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenUnterflurcontainer im Gebiet „Südlich am Riedsteg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 202/13 Betreff: Unterflurcontainer im Gebiet "Südlich am Riedsteg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzungsplanung für das Baugebiet "Südlich am Riedsteg", Unterflurcontainer für die Sammlung von Altglas vorzusehen und umzusetzen. Begründung: Damit im neuesten Baugebiet Nieder-Erlenbachs moderne Entsorgungsmöglichkeiten angegangen werden können, müssen diese in der Umsetzungsplanung direkt vorgesehen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6906 2025 Die Vorlage OF 202/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 501/4 Betreff: Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger Straße Vorgang: OM 5104/24 OBR 4; ST 973/4 Der Magistrat wird aufgefordert, neue, größere Abfallbehälter in der Grünanlage an der Arnsburger Straße aufzustellen, um dem anhaltenden Müllproblem zu begegnen. Begründung: In seiner Stellungnahme (ST 973) vom 17.05.2024 hat der Magistrat zugesagt, den angesprochenen Bereich mit neuen Abfallbehältern auszustatten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass gemäß der Forderung des Ortsbeirats (OF 375/4, OM 5104) größere Abfallbehälter aufgestellt werden. Die Aufstellung größerer Behälter kann ein erster Schritt dahingehend sein, dass die dort hinterlassenen Müllmengen - die sich oftmals aus Verpackungen für Takeaways zusammensetzen - nicht neben den Abfallbehältern landen. Um dem Müllproblem an dieser Stelle nachhaltig zu begegnen, müssten allerdings weitere Maßnahmen wie die Anbringung von Schildern zur Information über die Bußgelder für nicht ordnungsgemäß in der Grünanlage entsorgten Müll beispielsweise sowie Kontrollen des Ordnungsamts erfolgen. Für die Reduzierung von Müllmengen im Vorfeld könnte ein Mehrwegsystem für Verpackungen von Takeaways führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.05.2025, OF 518/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5104 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 501/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7040 2025 1. Die Vorlage OF 501/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 518/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerpackungssteuer auf Einwegverpackungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 858/3 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie dem Nordend, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html) Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbeding dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisieren Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 546 2025 Die Vorlage OF 858/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag geprüft und darüber berichtet werden soll. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie voranbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1396/5 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie voranbringen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie Sachsenhausen, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bv g25-Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste- Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1396/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung von Abfalleimern im Stadtteil Oberrad hier: 1. Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg 2. Areal zwischen Georg-Treser-Straße und Balduinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1368/5 Betreff: Erneuerung von Abfalleimern im Stadtteil Oberrad hier: 1. Verbindungsweg zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg 2. Areal zwischen Georg-Treser-Straße und Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die sich an den Sitzbänken befindlichen Abfalleimer 1. entlang des Verbindungsweges zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg und 2. auf dem Areal, das von Georg-Treser-Straße und Balduinstraße eingeschlossen wird durch größere ersetzen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die sich an den Sitzbänken befindlichen Abfalleimer entlang des Verbindungsweges zwischen Georg-Treser-Straße und Hansenweg und auf dem Areal, das von Georg-Treser-Straße und Balduinstraße eingeschlossen wird, häufig voll sind und die Abfälle dann neben dem Abfalleimer liegen. Diesem Problem kann durch das Ersetzen der bisherigen Abfalleimer durch größere begegnet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6857 2025 Die Vorlage OF 1368/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenMüllplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 552/8 Betreff: Müllplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt für den Müllstandplatz in der Straße "An der Ringmauer" 64 + 66, und für alle vergleichbaren Müllstandplätze in der "Siedlung Römerstadt" eine zeitnahe Lösung zu erarbeiten, wie die Sicherheit der Müllstandplätze und damit auch die Sicherheit der Anwohner und Anwohnerinnen nachhaltig verbessert werden kann. Aspekte des Denkmalschutzes sind hierbei zu beachten und die Expertise der Ernst-May-Gesellschaft ist dazu einzuholen. Begründung: Viele Anwohnerinnen und Anwohner der Straße "An der Ringmauer" haben sich in den vergangenen Jahren schon mehrfach an die Eigentümerin der "Römerstadt Siedlung", die ABG, gewandt, um eine Verbesserung der Sicherheit dieser Müllstandplätze zu erreichen. In den Jahren 2023 und 2024 kam es allein zu 7 Brandvorfällen. Die Feuerwehr musste jeweils am: 2.12.2022, 31.1.2023, 6.7.2023, 12.9.2023, 30.11.2024, 26.12.2024 und 4.2.2024 dort Brände löschen. Die Gefahr, dass ein solcher Mülltonnenbrand auf ein Gebäude der Siedlung übergreift, ist sehr groß, zumal schon eine Häuserfassade in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die "Römerstadtsiedlung" ist als Vorzeigeobjekt des neuen Frankfurt zu wichtig, um diesen Sicherheitsaspekt jetzt dauerhaft zu vernachlässigen. Die Antworten der ABG, die immer nur auf anstehende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen verweisen, können so nicht hingenommen werden. Hier muss eine zeitnahe Lösung gefunden und umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6936 2025 Die Vorlage OF 552/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 553/8 Betreff: Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG zu beauftragen, für die ihr gehörenden Liegenschaften Antoninusstr. 76-84 einen zu den Häusern gehörenden abgegrenzten, eingezäunten Sperrmüllbereich bereitzustellen, damit die dort im Umfeld stattfindenden wilden Sperrmüllablagerungen unterlassen bleiben. Begründung: Seit Jahren werden die öffentlich zugänglichen Bereiche um die Häuser Antoninusstr. 76-84 regelmäßig mit illegalem Sperrmüll zugestellt. Es kann den Anwohnern und Anwohnerinnen nicht zugemutet werden, dass permanent die öffentlichen Bereiche incl. der Grünflächen mit teilweise Abfällen mit Verletzungsgefahr sogar neben den zu den Häusern gehörenden Spielflächen zugefüllt werden. Die öffentlichen Wege in diesem Bereich der Antoninusstraße wirken dadurch verdreckt, es entstehen unsichere Räume. Hier muss die ABG als Eigentümerin unverzüglich Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6937 2025 Die Vorlage OF 553/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 730/11 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem, auch in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste- Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 730/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 557 2025 Die Vorlage OF 730/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen 1 SPD, CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHinweisschilder für öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1395/5 Betreff: Hinweisschilder für öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Ortsbezirk 5 Hinweisschilder für öffentliche Toiletten aufzustellen. Begründung: Im Ortsbezirk 5 sind sehr wenige öffentliche Toiletten vorhanden, wiewohl die Fertigstellung der Toilette am Südbahnhof die Situation etwas entschärft hat. Dafür ist jetzt die Toilette am Lokalbahnhof wegen eines Wasserschadens seit einigen Monaten außer Betrieb. An der Ersatz-Toilette hatte jemand ein privates Schloss angebracht, so dass dieses zeitweise auch nicht zu benutzen war. Es wird seit mehr als zehn Jahren an dem Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt gearbeitet. Es wäre hilfreich, wenn Hinweisschilder aufgestellt würden, damit Frankfurter und vor allem auch Ortsunkundige schnell eine Toilette finden könnten. Im Frankfurter Süden gibt es durch das Vergnügungsviertel Alt Sachsenhausen einen besonderen Bedarf. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6879 2025 Die Vorlage OF 1395/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenVerbesserung der Zustände auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1382/5 Betreff: Verbesserung der Zustände auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen gegen Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Plätze und Spielplätze in Sachsenhausen zu ergreifen: 1. Erhöhung der Reinigungsfrequenz auf stark genutzten öffentlichen Plätzen und Spielplätzen, insbesondere im Bereich Martha-Wertheimer-Platz. 2. Bessere Müllentsorgung durch mehr Abfallbehälter, regelmäßige Leerungen und gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung. 3. Einrichtung öffentlicher Toiletten, insbesondere an stark frequentierten Plätzen und in der Nähe von Spielplätzen, um unzumutbare Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum zu vermeiden. 4. Soziale Maßnahmen vor Ort zur Unterstützung wohnungsloser Menschen, um das Nächtigen auf Spielplätzen und öffentlichen Plätzen zu reduzieren. Dazu gehört eine gezielte soziale Unterstützung für psychisch kranke und obdachlose Menschen, insbesondere durch Streetworker-Teams und niedrigschwellige Hilfsangebote, um alternative Aufenthaltsorte und Hilfestellungen zu bieten. 5. Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Sanierung und Begrünung der Plätze und eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes zur Überwachung der Zustände. Begründung: Der Ortsbeirat 5 beobachtet mit zunehmender Besorgnis die Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Plätze und Spielplätze in Sachsenhausen. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind bereits zahlreiche Beschwerden dazu eingegangen. Ein großes Problem stellt das Nächtigen von Personen auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen dar. Da es an ausreichenden öffentlichen Toiletten fehlt, kommt es zudem zu unzumutbaren hygienischen Zuständen, die besonders für Kinder auf den Spielplätzen eine Gesundheitsgefahr darstellen. Die zunehmende Verschmutzung und die unhaltbaren hygienischen Bedingungen beeinträchtigen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die von Familien mit Kindern. Obdachlose, kranke Menschen sollten in unserer Stadt nicht sich selbst überlassen werden. Es fehlen niedrigschwellige Hilfsangebote im Stadtteil. Die Stadt sollte endlich reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6870 2025 Die Vorlage OF 1382/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenMehr Sauberkeit in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Initiative vom 28.03.2025, OI 97 entstanden aus Vorlage: OF 594/12 vom 15.03.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in Kalbach-Riedberg Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, im Stadtteil Kalbach-Riedberg flächendeckend bis zu Gesamtkosten in Höhe von 5.000 Euro größere Mülleimer (Müllgaragen) insbesondere im Bereich der stark frequentierten Spielplätze, z. B. im topografischen Weg, im westlichen Bereich des Kätcheslachparks und auf dem Riedbergplatz, aufzustellen und gegebenenfalls die Reinigungsintervalle zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 02.04.2025
Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6764 entstanden aus Vorlage: OF 844/3 vom 06.03.2025 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022? Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der in der Vorlage M 174 beschlossenen Maßnahmen im Ortsbezirk 3 bislang umgesetzt wurden: a) Zitat M 174: "Der Magistrat prüft, an welchen Spielplätzen der Stadt das Aufstellen mobiler Toilettenanlagen in den Sommermonaten notwendig ist." Zu welchem Ergebnis ist der Magistrat bez. des Ortsbezirkes 3 gekommen? Welche der stark frequentierten Spielplätze (z. B. Günthersburgallee, Nordendspielplatz, Glauburgplatz) wurden ausgesucht? Wann erfolgt die Aufstellung? b) Zitat M 174: "Der Magistrat wird beauftragt, Toilettenanlagen in städtischen Dienstgebäuden und kommunalen Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und prüft die Eignung der jeweiligen Liegenschaft." Wurden Toilettenanlagen in Liegenschaften im Ortsbezirk 3 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? c) Zitat M 174: "Geeignete Kioskstandorte ("Wasserhäuschen") auf der Grundlage eines mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossenen Pachtvertrages mit einer öffentlich zugänglichen Toilette bzw. einem Toilettenmodul auszustatten und mit dem Pächter bzw. der Pächterin Vereinbarungen über den Betrieb zu treffen." Welche Kioske im Ortsbezirk 3 (z. B. Mathias-Beltz-Platz, Friedberger Platz) wurden bislang geprüft und welche wurden bzw. werden umgesetzt? d) Zitat M 174: "Das Angebot an sogenannten Vertragstoiletten auszuweiten, das Konzept "Nette Toilette" einzuführen und entsprechende Verträge abzuschließen." Wie viele Verträge wurden dazu im Ortsbezirk 3 bisher geschlossen? e) Zitat M 174: "Der Magistrat prüft den Einsatz einer Komposttoilette in einer geeigneten Grünanlage als Pilotprojekt." Wie sind die Erfahrungen des Pilotprojektes mit Komposttoiletten? f) Zitat M 174: "Der Magistrat wird damit beauftragt, alle zwei Jahre eine Auswertung vorzunehmen und zu berichten, ob die vorhandenen Toilettenstandorte ausreihend sind und der Bedarf an behindertengerechten Toiletten und Frauentoiletten gedeckt ist." Welche aktuelle Auswertung liegt vor und wie werden dort die vorhandenen Kapazitäten im Ortsbezirk 3 bewertet? Wird in der Auswertung auch berücksichtigt, ob die vorhandenen öffentlichen Toiletten auch in Betrieb sind? g) Welche Vorgaben gibt es in der Stadt Frankfurt für die Reinigung öffentlicher Toiletten, z. B. für die Häufigkeit der Reinigungen? Wer ist für die Reinigung welcher Toiletten zuständig und gelten diese Vorgaben für alle öffentlichen Toiletten? Begründung: Das Angebot an öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 3 ist absolut unbefriedigend. Bestehende Angebote, wie die Toilettenanlage im Von-Bethmann-Park und Günthersburgpark, stehen nicht ganztägig zur Verfügung. Andere waren oder sind bereits seit Monaten nicht mehr zugänglich, wie z. B. die Toiletten am Merianplatz und im Adolph-von-Holzhausen-Park. Seit Jahren werden zusätzliche öffentliche Toiletten versprochen, aber es tut sich nichts. Eine zusätzliche Toilette im Günthersburgpark finanziert der Ortsbeirat 3 seit Jahren bereits aus eigenen Mitteln, sonst gäbe es die auch nicht. Die Situation stinkt im wahrsten Sinne des Wortes gerade auch in den Sommermonaten zum Himmel! Dazu kommt, dass die bestehenden Anlagen häufig auch nicht ausreichend gereinigt werden. Bereits 2022 wurde ein Toilettenkonzept mit einem ganzen Maßnahmenbündel vorgelegt. Gefühlt ist davon im Ortsbezirk 3 wenig bis nichts angekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1611 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baumaßnahmen an der A 661
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6734 entstanden aus Vorlage: OF 492/4 vom 19.03.2025 Betreff: Baumaßnahmen an der A 661 Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den aktuellen Stand zu den Baumaßnahmen an der A 661 im Bereich New Atterberry/Friedberger Landstraße zu berichten. Der Ortsbeirat erwartet Informationen zu 1. Vorstellung der Untersuchungen der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (= DEGES GmbH).; 2. konkreten Baumaßnahmen zum Ausbau der A 661 im Bereich New Atterberry, wie Zeitplan, Meilensteine, Planung zum Lärmschutz; 3. Zeitplanung der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung für eine Einhausung, um den unnötigen Aufbau von Lärmschutzwänden zu verhindern; 4. Zeitplan zur Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen im Falle der Zustimmung für eine Einhausung. Begründung: Die Ergebnisse der Untersuchung der DEGES GmbH zur Einhausung der A 661 sollten bereits im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden, was bis heute nicht geschehen ist. Ende Februar hat die Autobahn GmbH im Bereich der geplanten Rampe zur Auffahrt auf die A 661 Richtung Osten Rodungsarbeiten durchgeführt, um mit dem planfestgestellten Endausbau der A 661 zu beginnen und Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden (circa zehn Meter hoch) zu leisten. Von einer Stadtverordneten wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass weiterhin eine Einhausung geplant ist und das Stadtplanungsamt sowie das Verkehrsdezernat im engen Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Über die Rodungsarbeiten waren aber weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte in Kenntnis gesetzt. Vor diesem Hintergrund sieht der Ortsbeirat einen dringenden Bedarf, den Stand des Projekts in Bezug auf die Einhausung und das weitere Vorgehen der Autobahn GmbH allen betroffenen Ortsbeiräten zeitnah und detailliert vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006
Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2025, OA 543 entstanden aus Vorlage: OF 1099/2 vom 03.03.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie Bockenheim, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,50 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,20 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html). Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen. Eine Zero-Waste-Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 543 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 entstanden aus Vorlage: OF 1092/2 vom 03.03.2025 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen? Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; ST 789/24 Der Magistrat wird gebeten, sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund erneut zusammen mit anderen Großstädten, dem Deutschen Städtetag und mit Unterstützung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass das bundesweite Gewerbemietrecht für innerstädtische Lagen und Stadtteilzentren endlich zug unsten kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe, gastronomischer Betriebe und sozialer Einrichtungen reformiert wird. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen dem Bundestag seit zwei Legislaturperioden vor und wurden bislang von einzelnen Parteien blockiert. Zu fordern sind ebenso wie im Wohnungsmietrecht ein verbessertes Schutzniveau, dabei Regelungen für bestimmte Betriebsgrößen, längerfristige Mietverträge und ein Mietpreisdeckel. Zudem soll gewährleistet werden, dass Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten nach Baugesetzbuch (BauGB) besonderen Schutz genießen. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits einige Maßnahmen ergriffen hat (z. B. Verbesserung des Leerstandsmanagements, Vernetzung zwischen Anbietern und Nutzern etc.). Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um das Kleingewerbe besser zu schützen und die Qualität und Identität der Stadtteile zu erhalten. Nach Aussagen von Berliner Fachanwälten ist das deutsche Gewerbemietrecht europaweit eines der mieterunfreundlichsten und führt anders als in anderen europäischen Großstädten zu zunehmenden Leerständen und einer Entmischung der Funktionen. In Frankreich z. B. ist die Position von Gewerbemietenden durch Gesetz deutlich gestärkt worden. Mietverträge müssen für mindestens neun Jahre abgeschlossen werden (inkl. Recht auf Verlängerung oder Entschädigung). Damit wird für weniger Spekulation und mehr Stabilität gesorgt. Auch französische Großstädte haben Lösungen gesucht und gefunden, um ihre kleine Ladenstruktur zu erhalten und gegen Monostrukturen und Spekulation anzukämpfen: https://zukunftdeseinkaufens.de/https-zukunftdeseinkaufens-de-semaest/ Seit Jahren ist bekannt, dass das weitgehend ungeregelte deutsche Gewerbemietrecht für Kleingewerbetreibende, Gastronom*innen und soziale Träger zum größten Verdrängungsfaktor, insbesondere in Stadtteillagen, gehört. Gerade dort jedoch ist es für die Identität der Stadtteile, für die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt für den Erhalt von sozialen Treffpunkten wichtig, Kleingewerbe und Gastronomie zu unterstützen. Das betrifft im Besonderen Stadtteile in Randlagen, deren Bevölkerung sich zunehmend abgehängt fühlt. In Bockenheim haben zuletzt extrem steigende Gewerbeflächenpreise dazu geführt, dass z. B. für den Betrieb jumpp-Frauenbetriebe e. V. und Möbel+Design (geteilte Ladenfläche) keine Nachfolgelösungen gefunden werden konnten, obwohl es Interessent*innen gab. Der Vermieter der Ladengalerie will die Miete von 21 Euro auf 29 Euro pro Quadratmeter erhöhen und nicht (wie bisher) eine Unterteilung des Ladenlokals (340 Quadratmeter) zulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1395
Nette Toiletten für Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6741 entstanden aus Vorlage: OF 1093/2 vom 03.03.2025 Betreff: Nette Toiletten für Bockenheim und Westend Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in seinem Magistratsvortrag M 174, "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main", in den Punkten II. h bis II. j, II. l und II. m angekündigten Sofortmaßnahmen im Ortsbezirk 2 bis spätestens Juni 2025 umzusetzen; 2. den Umsetzungsstand der im Magistratsvortrag M 174 angekündigten Sofortmaßnahmen mit Relevanz für Bocke nheim und Westend zu prüfen und zu berichten. Begründung: Es fehlt an öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 2. Vor allem das Angebot an barrierefreien Anlagen ist ungenügend. Dies führt dazu, dass sich Menschen mit Einschränkungen nicht selbstverständlich im öffentlichen Raum aufhalten können. Da seitens des Magistrats kurzfristig keine zusätzlichen öffentlichen Toiletten für Bockenheim und das Westend in Aussicht gestellt werden, sollten die im Magistratsvortrag M 174 angekündigten Maßnahmen zur Bereitstellung bereits vorhandener (öffentlicher) Toiletten dringend umgesetzt und kommuniziert werden. Da sich das Problem in den Sommermonaten verstärkt, wenn Menschen mehr Trinken und entsprechend häufiger eine Toilette aufsuchen müssen, sind die Anregungen eilbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1404 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2025, OF 1365/5 Betreff: Maßnahmen zur Reduzierung der Verschmutzung im Stadtwald Im Maßnahmenkatalog soll als fünfte Maßnahme folgendes festgehalten werden: Konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt. Begründung: Gern. § 9 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind einzusammelnde Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Wer hiergegen verstößt, begeht gern. § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit, die gern. § 24 Abs. 2 der Abfallsatzung mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 1.000,00 € geahndet werden kann. Im Sinne der Sauberkeit und des Umweltschutzes ist es dringend geboten, diese Satzung zu vollziehen. Den Betroffenen muss verdeutlicht werden, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die entsprechende Folgen hat. Die Umsetzung dieser Satzungsbestimmung ist auch aus generalpräventiven Gründen erforderlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2025, OF 1362/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6715 2025 1. Die Vorlage OF 1362/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1365/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenToilettenanlage im Südbahnhof reinigen und kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6710 entstanden aus Vorlage: OF 1355/5 vom 01.03.2025 Betreff: Toilettenanlage im Südbahnhof reinigen und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, die Toilettenanlage im Südbahnhof zukünftig häufiger zu reinigen. Vorhandene Verunreinigungen und Graffitis sind unverzüglich zu entfernen. Alle Einrichtungsgegenstände sind hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit und Vandalismusresistenz zu überprüfen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, sich mit der SAALBAU GmbH in Verbindung zu setzen und zu eruieren, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gegenüberliegenden SAALBAU Südbahnhof auch die Aufsicht über die Toilettenanlage übernehmen können. Begründung: Die Toiletten im Südbahnhof sind in einem besorgniserregenden Zustand. Das zentrale Problem ist die mangelnde Sauberkeit, die nicht nur negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer hat, sondern auch ein schlechtes Bild der Stadt und des Stadtteils vermittelt. Zusätzlich sind die Toilettenanlagen durch wiederholten Vandalismus stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Des Weiteren fehlt es vor Ort an sozialer Kontrolle, was zu einem unangenehmen und unsicheren Umfeld für die Bürgerinnen und Bürger führt. Der Ortsbeirat ist bezüglich des Themas bereits an die Stadt herangetreten. Eine Verbesserung der Situation ist bisher nicht eingetreten. Die Verbesserung der Sauberkeit und Sicherheit der öffentlichen Toiletten am Südbahnhof ist eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität und Sicherheit für die Bürger sowie Besucher unserer Stadt. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Mehr Mülleimer in Bergen-Enkheim
Meine idee ist das man in der nähe der Straßen Bessemerstraße, an der alten Gießerei und am waldacker mehr Mülleimer aufstellt
Sauberkeit
- Anzahl Mülleimer und Füllmenge im Innenstadtbereich deutlich erhöhen - Bußgelder für Littering deutlich erhöhen
Klamoddenkurier in der Innenstadt und Altstadt
Der FES Klamoddenkurier (https://klamoddekurier.fes-frankfurt.de/ ) sollte unbedingt in der Innenstadt und Altstadt eingesetzt werden. Denn dort gibt es viel zu wenig Altkleidercontainer!
Sammeln von Zigarettenkippen von der Straße mit 50,00 Euro aus der Tabaksteuer vergüten
Wenn man in Frankfurter spazieren geht, fällt es einem auf, dass die Gehwege und Hecken mit Zigarettenkippen verschmutzt sind, die auch ein großes Umweltproblem darstellen. Mein Vorschlag: Sammeln Privatpersonen beim spazieren gehen diese auf und geben diese zur fachgerechten Entsorgung z. B. bei der FES ab, soll dies mit 50 Euro pro Kilogramm steuerfrei aus der eingenommenen Tabaksteuer belohnt werden.
Taubenabwehr Eiserner Steg
Installation einer Tauben Abwehr am Kopfende auf der Seite Sachsenhausen. Unter der Brücke ist eine riesen Ansammlung von Kot. Es ist flächig mit Kot bedeckt und dadurch ekelhaft darunter durch zu laufen um nicht getroffen zu werden. Selbst durch den Kot laufen ist bei der Masse unangenehm. Als zusätzlicher Hot Spot für Touristen ist es ein echt bes**** Aushängeschild für die Stadt. Die im Sommer dort liegende Gastronomie hätte bestimmt auch nichts dagegen. Wäre schön dieses Schandbild an Verunreinigung vermeiden zu können.
Stadt reinigen, statt Happy-Ramadan-Schilder in der Fressgasse
Satt in der Fressgasse für 75,000 Euro Ramadan Beleuchtungen zu installieren, wäre es förderlicher, auch für den Integrationsprozess, dieses Geld in die Reinigung unserer Stadt zu investieren. In einer sauberen und gepflegten Umgebung fühlen sich alle Religionen wohler und zeigen wahrscheinlich auch mehr Wertschätzung für ihr zu Hause . Frankfurt versinkt in Dreck, Müll, Kippen und Uringestank. Besonders am Bahnhof sind wir von Willkommenskultur weit entfernt. 75.000 Euro könnte man hier wahrlich sinnvoller und zielführender einsetzen.
Verbot von angebl. biologisch abbaub. Tüten
Die FES ist am Verzweifeln. Zahlreiche Menschen kaufen für den Bio Abfall die Bio Plastiktüten aus den Drogeriemärktenund Supermärkten, da sie angeblich schnell verrotten. Dem ist nicht so. Der Biomüll bleibt ca. 14 Tage in Anlage. In dieser kurzen Zeit verrotten die Bio Plastiktüten nicht. Die Folge ist, dass FES Mitarbeiter die Bio Plastiktüten mühsam manuell aus dem Bio Müll herausholen müssen. Dies sorgt für Unmut bei der FES. Verwenden Sie bitte keine Bio Plastiktüten für den Bio Müll. Unterstützen Sie bitte das Verbot der scheinheiligen Bio Plastiktüten. Vielen herzlichen Dank.
Steuern die Geschäfte, die Alkohol verkaufen, für die Straßenreinigung
Es sind nicht die Bewohner des Viertels, die die Straßen schmutzig machen, sondern Menschen, die im Bahnhofsviertel feiern. Unsere Straßen müssen häufiger gereinigt werden – und sind dennoch immer schmutzig – daher müssen wir höhere Kosten zahlen. Es ist nicht fair, dass die Bewohner nicht nur den Lärm, die Drogenabhängigen, die menschliche Scheiße, das menschliche Erbrochene und den menschlichen Urin ertragen müssen, sondern auch für das bezahlen müssen, was nicht von den Bewohnern selbst verursacht wird.
verbiete das Trinken von Alkohol in Glasflaschen auf der Straße
Anstatt zu Fuß zu gehen und aus einer Glasflasche oder einem Plastikbecher zu trinken, sollte es den Menschen nur noch erlaubt sein, aus Dosen zu trinken. Dadurch würde vermieden, dass die Straßen mit Glasscherben übersät wären, was das Gehen vor allem für Tiere unsicher mache, und Menschen, die von Pfand leben, müssten nicht so schwere Lasten tragen.