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Vorlagen
Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5684 entstanden aus Vorlage: OF 961/2 vom 07.06.2024 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße Am Leonhardsbrunn Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Der Ortsbeirat hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Er begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Dem Ortsbeirat ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstraße bzw. aus Richtung der Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiterfahren soll. Zugleich ist dem Ortsbeirat unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50 Meter ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen des Ortsbeirats an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß hinaus beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstraße/Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße Am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ab. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5689 entstanden aus Vorlage: OF 973/2 vom 27.06.2024 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, Geschwindigkeitskontrollen während der morgendlichen Rushhour und auch danach durch zuführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße, die in einer Tempo-30-Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z. B. die Straße Oberlindau oder die Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo-30-Zonen-Regelung ignoriert, um schnell weiterzukommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen, sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1678 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 10.06.2024 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestalten. Der Ortsbeirat schlägt folgende kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten; 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten; 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10); 4. Aufbringen einer "Wartelinie für den Radverkehr" am Ende der Rampe, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentralbockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen, um Fußgänger zu schützen. Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich. Sicht von der Schloßstraße Das Schild "Achtung Fahrradverkehr" (138 10) sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) an den markierten Punkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 973/2 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Städtische Verkehrspolizei soll schnelltsmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, während der morgendtlichen Rushhour Geschwindigkeitskontrollen und auch danach ausführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße die in einer Tempo 30 Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der Stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z.B. Oberlindau oder Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo 30 Zonen Regelung ignoriert um schnell weiter zu kommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5689 2024 Die Vorlage OF 973/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke
Weiter lesenMehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 967/2 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Sophienstraße 23 bis 33 an zwei Stellen mindestens 2 Fahrradbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 m - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. 2. im Bereich Sophienstraße 47 bis 55 an zwei Stellen mindestens 2 Fahrradbügel im Straßenbereich neben dem Gehweg zu installieren. 3. vor dem Gebäude am Weingarten 25 mindestens 4 Radbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 m - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. Begründung: In den genannten Bereichen bestehen derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat zur Folge, dass diese an Masten für Laternen und Straßenschilder angeschlossen werden und dadurch die Gehwege stark verengen. Bei 2. Können die Radbügel nicht auf dem Gehweg installiert werden, da dieser mit ca. 2,10 m hierfür zu schmal ist, weshalb hier die Bügel im Straßenbereich stehen müssen. Bei 3. ist nicht ein Bereich sondern ein konkretes Gebäude genannt, da sich in diesem mehrere medizinische Praxen, Büros, ein Konsulat und eine Kita befinden, wodurch ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht, der für Radfahrende derzeit nicht gedeckt werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 967/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 967/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5878 2024 Die Vorlage OF 967/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "Der Ortsbeirat hält an seiner Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616, weiterhin fest und bittet den Magistrat diese entsprechend der Priorisierung der Sophienstraße innerhalb des städtischen Gesamtradnetzes umzusetzen. Abstimmung: Ziffer 1. a) bis 1. c): GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 969/2 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestaltet. Der Ortsbeirat schlägt folgendes als kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten. 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten. 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138). 4. Am Ende der Rampe eine "Wartelinie für den Radverkehr" aufbringen, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrendende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentral-Bockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. (Quelle: Bilder 1-4, eigene Aufnahmen des des Antragstellers) Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen um Fußgänger zu schützen Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich Sicht von der Schloßstraße Das Schild (Zeichen 138) "Achtung Fahrradverkehr" sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden Quelle: Geoportal Frankfurt Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) an den markierten Punkt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2024 Die Vorlage OF 969/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 961/2 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße "Am Leonhardsbrunn" Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Als Anwohnerin und Berufspendlerin gen Mertonviertel kennt die Antragstellerin die Gegebenheiten sehr gut. Die Antragstellerin hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Die Antragstellerin begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Der Antragstellerin ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstr. bzw. aus Richtung Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiter fahren soll. Zugleich ist der Antragstellerin unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50m ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen der Antragstellerin an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstr./Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ein. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage: Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5684 2024 Die Vorlage OF 961/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Linke gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenWegweiser ins Nirgendwo entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20
Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7
Regentonnen für „Green it up“-Flächen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5489 entstanden aus Vorlage: OF 922/2 vom 06.05.2024 Betreff: Regentonnen für "Green it up"-Flächen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, für eine nachhaltige Bewässerung der neu entsiegelten "Green it up"-Flächen in der Kiesstraße und Jordanstraße öffentlich zugängliche Regentonnen bereitzustellen, deren Aufstellung an geeigneter Stelle im öffentlichen Raum zu gestatten bzw. mit den anliegenden Eigentümer*innen geeignete private Stellflächen für Regentonnen zu identifizieren. Begründung: Ende April wurden im Rahmen der Initiative "Green it up" erfolgreich vier Stellplätze in der Jordanstraße bzw. Kiesstraße im Sinne des Klimaschutzes und der Aufenthaltsqualität entsiegelt und mit großem ehrenamtlichen Engagement der Anwohnenden bepflanzt. Auch die Pflege und Bewässerung wird ehrenamtlich von den Anwohnenden übernommen, vor allem koordiniert von der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus". Die Initiative hat die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Regentonnen angeregt und auch die Bereitschaft der Eigentümer*innen für die Nutzung von privaten Flächen zu diesem Zweck erfragt. Die Regentonnen sollen einen Beitrag leisten, weniger kostbares Leitungswasser für die Bewässerung der Flächen zu verschwenden. Außerdem müsste das Gießwasser nicht länger über weite Strecken zu den Pflanzen transportiert werden. Von den Regentonnen würden auch Anwohnende profitieren, die sich um Mikrobeete beworben haben. Für ein Urban-Gardening-Projekt in Frankfurt-Höchst wurden öffentlich zugängliche Regentonnen bereits realisiert. Dieses Modellprojekt kann als Blaupause für die Bereitstellung von Regentonnen zur Bewässerung der "Green it up"-Flächen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1488 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Wegweiser ins Nirgendwo entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 919/2 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder zu entfernen. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Haus Nr. 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz.Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 3. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße 4. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. (alle Fotos vom Antragsteller) Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5488 2024 Die Vorlage OF 919/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenKommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 965/2 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Anlage) auszustatten - Spielplatz Landgrafenstraße - Spielplatz am Hessenplatz - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd) - Spielplatz Zeppelinallee - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof) 2. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN Behindertenrechskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirk 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen, barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtungen möglich (die o.g. Spielplätze besuchen) niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u.a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl Die UN-Behindertenrechtskonvention | Aktion Mensch (aktion-mensch.de) oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)) Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. vgl auch Über UK - Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (gesellschaft-uk.org) Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen / Einschränkungen die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie-21 bis hin zu selteneren bzw weniger bekannten Syndromen wie dem PhelanMc Dermid Syndrom oder dem Angelman Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen. (vlg u.a. Das Down-Syndrom und die logopädische Therapie (logopaedie.com) In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der wir persönlich in den letzten Jahren zu tun hatten) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten Metacom-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl METACOM 9 Desktop (metacom-symbole.de)) Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken (mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde. . oder im Falle eines Spielplatzes - ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen. .) Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bi-direktionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nicht-eingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können. (vgl Kommunikationstafel - Wikipedia) Die relevanten Spielplatztafeln werden hergestellt vom Autismusverlag Spielplatztafel | Autismusverlag. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 EUR bis 250 EUR (A1, A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel- _f-ur-Download.zip Bilderquelle: Autismusverlag.ch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 965/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5687 2024 Die Vorlage OF 965/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Antragstenors zu Ziffer 3. wird. Es wird eine neue Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut eingefügt: "das Kinderbüro und den Verein andere Worte mit in die Planungen einzubeziehen". Weiterhin wird am Ende des Antragstenors folgender Satz ergänzt: "Der Ortsbeirat ist bereit sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 912/2 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nach Ablehnung (ST 172/2 aus 2022) des in der OM 821/2 aus 2021 geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5498 2024 Die Vorlage OF 912/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
Weiter lesenRegentonnen für „Green it up“-Flächen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 922/2 Betreff: Regentonnen für "Green it up"-Flächen in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine nachhaltige Bewässerung der neu entsiegelten "Green it up"-Flächen in der Kiesstraße und Jordanstraße öffentlich zugängliche Regentonnen bereitzustellen, deren Aufstellung an geeigneter Stelle im öffentlichen Raum zu gestatten bzw. mit den anliegenden Eigentümer*innen geeignete private Stellflächen für Regentonnen zu identifizieren. Begründung: Ende April wurden im Rahmen der Initiative "Green it up" erfolgreich vier Stellplätze in der Jordan- bzw. Kiesstraße im Sinne des Klimaschutzes und der Aufenthaltsqualität entsiegelt und mit großem ehrenamtlichem Engagement der Anwohnenden bepflanzt. Auch die Pflege und Bewässerung wird ehrenamtlich von den Anwohnenden übernommen, vor allem koordiniert von der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus". Die Initiative hat die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Regentonnen angeregt und auch die Bereitschaft der Eigentümer*innen für die Nutzung von privaten Flächen zu diesem Zweck erfragt. Die Regentonnen sollen einen Beitrag leisten weniger kostbares Leitungswasser für die Bewässerung der Flächen zu verschwenden. Außerdem müsste das Gießwasser nicht länger über weite Strecken zu den Pflanzen transportiert werden. Von den Regentonnen würden auch Anwohnende profitieren, die sich um Mikrobeete beworben haben. Für ein Urban Gardening-Projekt in Frankfurt-Höchst wurden öffentlich zugängliche Regentonnen bereits realisiert. Dieses Modellprojekt kann als Blaupause für die Bereitstellung von Regentonnen für die Bewässerung der "Green it up"-Flächen dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5489 2024 Die Vorlage OF 922/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSichere Gehwege in der Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 917/2 Betreff: Sichere Gehwege in der Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die gesetzlichen Mindestgehwegbreiten entlang der Leipziger Straße durchgehend eingehalten werden. 2. inwieweit bzw. wie oft die Einhaltung der Mindest-gehwegbreite für zu Fuß Gehende inklusive Kinderwagen, Laufräder, Rollstühle, Rollator etc. kontrolliert werden und hierbei auch berücksichtigt wird, dass die Gäste der gewerbetreibenden Betriebe verweilen und ebenfalls Platz in Anspruch nehmen (z.B. in Warteschlangen stehen oder an Sitz- und Stehtischen verweilen). 3. falls die Mindest-Gehwegbreiten an manchen Stellen nicht eingehalten werden, welche Maßnahmen ergriffen werden (können), um Gehwege für mobilitätseingeschränkte und radfahrende Kinder nutzbar und sicher zu gestalten. 4. welche Empfehlungen seitens relevanter Interessenvertreter, wie die Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), Senioren- und Kinderbeauftragte, etc. in Bezug auf Gehweggestaltung ggü. der Stadt geäußert werden und bislang umgesetzt wurden. Begründung: Die Leipziger Straße erfreut sich großer Beliebtheit und die Außenbereiche der gastronomischen Betriebe und Geschäfte werden insbesondere bei schönem Wetter stark frequentiert. Um eine reibungslose Nutzung der Gehwege für zu Fuß Gehende, radfahrende Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Gäste der Betriebe auf den Gehwegen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der zur Verfügung stehende Raum übersichtlich aufgeteilt wird und die Einhaltung der Mindestbreiten überprüft und eingehalten wird. So wurden wir von Anwohner:innen angesprochen, dass beispielsweise vor den gastronomischen Betrieben "zu Stoßzeiten" ein Passieren der Gehwege nicht immer reibungslos möglich ist. Insbesondere wurde hier kürzlich ein Kleinkind übersehen - so berichtete eine Mutter, dass ihr Kind, welches mit dem Laufrad auf dem Gehweg unterwegs war, von einer Bedienung "überrannt" wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 949 2024 Die Vorlage OF 917/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.02: Betrieb städtischer Kitas Produktbereich: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 890/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.02: Betrieb städtischer Kitas Produktbereich: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschlieÄen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um den Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks 2 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr durch ausreichende Plätze in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege genauso wie in den Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sicherzustellen. Begründung: Schon jetzt verzweifeln Eltern jedes Jahr bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dies betrifft den Bereich der Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege genauso wie die Betreuung von Grundschulkindern. Dies ist auch deshalb notwendig, da wie aus dem Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 911 des Ortsbeirats 2, der Hort des IFZ-Frankfurt in der FalkstraÄe zum 31.07.2024 schlieÄen muss. Dies betrifft ca. 40 Betreuungsplätze. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt schon jetzt ausreichende Mittel bereitstellen, um die Betreuungsplätze in den einzelnen Stadtteilen auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 890/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÄNE, Linke und ÄkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: Linke
Weiter lesenWegweiser zum WC in der U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5280 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 20.02.2024 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlagen auf der B-Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF, B-Ebene Ost Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1087 Aktenzeichen: 92-10
Fahrradbügel für die Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5273 entstanden aus Vorlage: OF 792/2 vom 16.11.2023 Betreff: Fahrradbügel für die Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, in direkter Umgebung der Franckeschule (z. B. in der Falkstraße, Juliusstraße) zu prüfen, ob und an welchen Stellen Fahrradbügel installiert werden können, ggf. auch auf ehemaligen Stellflächen für Pkw, und diese bei positiver Prüfung zu installieren. Falls Fahrradabstellanlagen auf der Falkstraße direkt vor dem Eingang zum Schulhof installiert werden können, wäre es ideal, das Drängelgitter an dieser Stelle zu öffnen, um den Kindern das Erreichen des Abstellplatzes zu erleichtern und damit sie diesen nicht über die Straße verlassen müssen. Begründung: Viele Kinder der Franckeschule kommen erfreulicherweise mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule. Auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung fehlt es an Fahrradparkplätzen in ausreichender Anzahl. Das führt dazu, dass viele Fahrräder und Roller an das Drängelgitter angeschlossen werden (siehe Foto). Dies verschmälert den Gehweg, der von allen Kindern genutzt wird, um in die Schule zu gelangen, stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 82 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1172 Beratung im Ortsbeirat: 2
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 2.000 Euro, Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenFehlende Hortplätze im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2024, OF 870/2 Betreff: Fehlende Hortplätze im Ortsbezirk Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: - wie viele Hortplätze im Ortsbezirk 2 für das kommende Schuljahr 2024/2025 insgesamt zur Verfügung stehen, - wie viele Schüler:innen (laut Kindernet) aktuell keinen Hortplatz haben, bzw. wie viele Hortplätze ab kommenden Schuljahr 2024/2025 fehlen werden, - wie sich die räumliche Verteilung pro Schulbezirk im Ortsbezirk darstellt, - wie die freien wie auch öffentlichen Träger zeitnah unterstützt werden können, um trotz gestiegenem Kostendruck und dem immer größer werdenden Fachkräftemangel pädagogisch wertvolle Arbeit leisten zu können und weitere Schließungen der verbliebenen Einrichtungen verhindert werden können, - welche Maßnahmen der Magistrat bereits ergreift oder bereits beabsichtigt, zu ergreifen, um die Situation der Hortplätze zu verbessern. Begründung: Die Situation der Schüler:innenbetreuung spitzt sich auf Grund der wirtschaftlichen Lage / komplexere Anforderungen / Fachkräftemangel immer weiter zu. So wurde der OBR2 jetzt erst in Kenntnis gesetzt, dass der Hort in der Falkstraße (mit einer Gesamtkapazität von 40 Hortplätzen) zum Sommer 2024 schließen muss. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 911 2024 Die Vorlage OF 870/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenJüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule -
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule - Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenNeubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 853/2 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlegen auf der B Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage, befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF B-Ebene Ost Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5280 2024 Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenJuliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 793/2 vom 05.11.2023 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Der Magistrat wird gebeten, an der Juliusstraße/Ecke Leipziger Straße das illegale Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern und in diesem Bereich Fahrradbügel sowie notwendige Poller zu installieren. Begründung: Im Kreuzungsbereich der Juliusstraße und der Leipziger Straße wird sehr häufig vor der Hausnummer Juliusstraße 2 illegal geparkt. Dieser Zustand behindert die Sicht in die Juliusstraße. Fahrzeuge, die von rechts kommen, können dabei übersehen werden. Auch die Querung der Juliusstraße von zu Fuß Gehenden kann beeinträchtigt sein, wenn die Sicht versperrt ist. Leipziger Straße/Ecke Juliusstraße: Fahrradbügel/Poller gegen illegales Parken installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1254 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1997 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 2
Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer „Diplomatenviertels“ - Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5135 entstanden aus Vorlage: OF 824/2 vom 06.01.2024 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2 Vorgang: OM 3546/23 OBR 2; ST 1317/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1317, wird der Magistrat gebeten, auf der Parkfläche in der Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße (siehe Foto) einen öffentlichen Platz der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sogenannten Bockenheimer "Diplomatenviertels" einzurichten. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll in Abstimmung mit der ideengebenden Historikerin, der Jüdischen Gemeinde sowie der FBAG, für eine möglichst barrierefreie Gestaltung, erfolgen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat und auch mit Nachkommen jüdischer Familien aus dem Viertel in Kontakt steht. Der Platz eignet sich sehr gut für die Einrichtung einer Gedenkstätte, da er in unmittelbarer Nachbarschaft zu zahlreichen Häusern liegt, die sich im Besitz jüdischer Familien befanden. Es sind bereits Sitzmöglichkeiten vorhanden und der Platz verfügt, umringt von Bäumen, bereits über eine gute Aufenthaltsqualität. Er ist über eine Rampe teilweise barrierefrei erreichbar. Im Zuge der Gestaltung der Gedenkstätte sollte allerdings geprüft werden, wie der barrierefreie Zugang verbessert werden kann. Standortvorschlag für einen Gedenkplatz: Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße und Ludolfusstraße (Quelle: Google Maps, 04.01.2024, mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5136 entstanden aus Vorlage: OF 825/2 vom 29.12.2023 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße 1. auf Höhe der Hausnummer 61 in westlicher Richtung durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z. B von der Adalbertstraße/Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 2. auf Höhe der Hausnummer 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 3. vor der Krabbelstube Moses/Musikzentrum (Hausnummer 32 bis 34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz; 4. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen; 5. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnummer 32 bis 34 installiert werden kann, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird; 6. die Stadtpolizei beauftragt werden kann, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und darüber dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht, diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen (136) mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrszeichen (136) vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1091 Aktenzeichen: 32-1
Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2024, OA 443 entstanden aus Vorlage: OF 820/2 vom 04.01.2024 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche aufzustellen, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen benutzt werden. Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden Pkws, geschweige denn vor Bussen und Lkws. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 443 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4615, 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.04.2024 Aktenzeichen: 92-13
Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2024, OF 479/12 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben. Ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der ST 2476 vom 24.10.2022 wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d.h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht benutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend um Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die V 727, entstanden aus der OF 411/12 2023 steht immer noch aus. Die Schulgemeinde präferiert den Schulstandort in Kalbach/Talstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5172 2024 Die Vorlage OF 479/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der erste Absatz des Tenors wie folgt ergänzt wird: "Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren."; 2. der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 845/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der griechischen Gemeinde stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR bereit. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der griechischen Gemeinde, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der griechischen Gemeinde. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 287 2024 Die Vorlage OF 845/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eines Bücherschranks" der Wortlaut "in der Adalbertstraße/Ecke Homburger Landstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenGrünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 791/2 vom 19.11.2023 Betreff: Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Bereich zwischen Kindergarten und Spielplatz in der Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße attraktiver gestaltet, die Aufenthaltsqualität verbessert und damit eine diverse Nutzung durch vielfältigere Bevölkerungsgruppen unterstützt werden kann. Es soll u. a. geprüft werden, 1. ob eine Entsiegelung der Fläche des "kleinen Rondells" direkt gegenüber des Eingangs zum Kindergarten möglich ist und hier beispielsweise ein - durch die Nachbarschaft betriebener - Stadtgarten entstehen kann; 2. falls dies nicht geht, ggf. Hochbeete aufgestellt und bepflanzt werden können; 3. neben Sitzgelegenheiten ggf. auch Tische oder Ähnliches installiert werden können; 4. inwiefern eine finanzielle oder materielle Unterstützung durch den Magistrat erwartet werden kann; 5. wie auch die Bereiche zwischen den Bäumen so (baulich/gestalterisch) einbezogen werden können, dass diese weniger als Toilettenersatz genutzt werden; 6. ob die Möglichkeit besteht, eine Toilette in der Grünfläche oder in der nahen Umgebung zu installieren; 7. ob die Möglichkeit besteht, ggf. durch Überdachung die Sitzgelegenheiten vor Taubenkot zu schützen. Begründung: Nachdem im Sommer dieses Jahres die Bänke im oben genannten "kleinen Rondell" entfernt und - trotz Beschluss des Ortsbeirats - noch nicht wieder installiert wurden, ist der Platz aktuell kaum nutzbar. Es soll geprüft werden, ob der Platz so umgestaltet werden kann, dass eine attraktive gemeinschaftliche Nutzung möglich wird. Hier kann z. B. auch der Kindergarten angefragt werden, ob er bspw. im Rahmen eines Nachbarschaftsgartens oder auch einiger Hochbeete gemeinsam mit den Kindern einen Teil der Bepflanzung und Pflege übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Unterstützung „Kulturcampus Open Air“
S A C H S T A N D : Initiative vom 22.01.2024, OI 46 entstanden aus Vorlage: OF 812/2 vom 06.01.2024 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5.000 Besucherinnen und Besuchern und einem Line-up von 15 Liveacts auf drei Bühnen möchten die Veranstalterinnen und Veranstalter mit nun noch optimierterem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen AdA-Kantine. Ziel dieses Mal ist es auch, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht, sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiatorinnen und Initiatoren legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z. B. nachhaltige Stromanbieter, Recyclingbecher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z. T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine ganzheitliche Barrierefreiheit (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z. B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte) sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung hält es der Ortsbeirat für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3. 000 Euro (1.500 Euro Beschilderung, 1.500 Euro Busumleitung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 31.01.2024
Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5019 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 30.11.2023 Betreff: Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 Vorgang: OM 4494/23 OBR 2; ST 2361/23 Der Magistrat wird gebeten, die entfernten Sitzbänke im Hinterhof Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 entgegen der Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494, vorerst nicht wieder aufzustellen und eine Saison, also den Sommer 2024 über, zu beobachten, wie sich die Lage nunmehr entwickelt. Begründung: Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner haben in einem Ortstermin unter Anwesenheit des zuständigen Grünflächenamtes, der Polizei und einige Ortsbeiräte überzeugend dargestellt, dass sich die Situation seit der Demontage deutlich verbessert habe. Die Kita kann den Platz, wovon sie bereits jetzt Gebrauch macht, mit Klappmöbeln nutzen, die sie in ihren Räumlichkeiten und zum freien Spiel nutzen. Schließlich wird diese Anregung unter Verweis auf drohende Kosten zulasten des Ortsbeiratsbudgets gestellt, die entstehen würden, sofern nach dem Aufstellen der Bänke diese erneut entfernt werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 616 Aktenzeichen: 67-0
Auftragsrückstände ausführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 830/2 Betreff: Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses Vorgang: V 1165/19 OBR 2; ST 1119/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wann das Delkeskamp`sche Haus, Leipziger Straße 9, renoviert und einer Nutzung zugeführt werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Ausführungen hinsichtlich des Zustands der Gebäudes. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu vermeiden, dass das Gebäude aufgrund nicht erfolgter Sanierung eines Tages als nicht mehr erhaltenswert eingestuft wird. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert es sehr, dass hier ein historisches Gebäude, das Bockenheim prägt, ungenutzt ist und sich vermutlich nach langer Zeit des Leerstands auch in einem nicht renovierten Zustand befindet. Laut ST 1119 aus 2019 ist der Mietvertrag mit dem Verein LICHTER- Filmkultur e.V. zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es besteht Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenGedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 824/2 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2 Vorgang: OM 3546/23 OBR 2; ST 1317/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023 (ST 1317) wird der Magistrat gebeten, auf der Parkfläche in der Zeppelinallee, Ecke Blanchardstraße (siehe Anlage), einen öffentlichen Platz der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sog. Bockenheimer "Diplomatenviertels", einzurichten. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll in Abstimmung mit der ideengebenden Historikerin, der Jüdischen Gemeinde sowie der FBAG, für eine möglichst barrierefreie Gestaltung, erfolgen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat und auch mit Nachkommen jüdischer Familien aus dem Viertel in Kontakt steht. Der Platz eignet sich sehr gut für die Einrichtung einer Gedenkstätte, da er in unmittelbarer Nachbarschaft zu zahlreichen Häusern liegt, die sich im Besitz jüdischer Familien befanden. Es sind bereits Sitzmöglichkeiten vorhanden und der Platz verfügt, umringt von Bäumen, bereits über eine gute Aufenthaltsqualität. Er ist über eine Rampe teilweise barrierefrei erreichbar. Im Zuge der Gestaltung der Gedenkstätte sollte allerdings geprüft werden, wie der barrierefreie Zugang verbessert werden kann. Anlage: Standortvorschlag für einen Gedenkplatz: Zeppelinallee, Ecke Blanchardstraße (Quelle: Google Maps, 04.01.2024, eigene Zeichnung der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 824/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5135 2024 Die Vorlage OF 824/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Ecke" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird nach der "Blanchardstraße" der Wortlaut "und Ludolfusstraße" eingefügt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterstützung „Kulturcampus Open Air“
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5000 Besucher*innen und einem Line-up von 15 Live Acts auf drei Bühnen möchten die Veranstalter*innen mit nun noch optimiertem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung, und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen ada_kantine. Ziel ist es auch dieses mal, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück, und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiator*innen legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. nachhaltige Stromanbieter, Recycling Becher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z.T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine "ganzheitliche Barrierefreiheit" (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z.B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte), sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung halten wir es für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die durch den Ortsbeirat bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45 000,- Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3000,- Euro (1500,- Beschilderung, 1500,- Busumleitung). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 46 2024 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "durch den Ortsbeirat" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenDie tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 820/2 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Seite des U-Bahn Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper werden Poller vor der Aufstellungsfläche aufgestellt, die üblicherweise zum Schutz vor LKS und Anschlägen benutzt werden. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein 15jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen PKW tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre 11jährige Tochter durch einen ausweichenden LKW ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fussgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden PKW`s, gewschweige vor Bussen und LKWs. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 820/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 443 2024 Die Vorlage OF 820/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Absatz eingefügt wird: "Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenBeteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der DondorfDruckerei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 827/2 Betreff: Beteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der Dondorf-Druckerei Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Durchführunmg des Runden Tisches zur Erhaltung der Dondorf Druckerei in der Sophienstraße 1 neben den Beteiligten - Land Hessen, Goethe Universität, Max-Planck-Intitut und der Stadt Frankfurt - zumindest VertreterInnen des stadtteilhistorichen Vereins "Freunde Bockenheims" einladen, dieser ist schon seit mehr als 15 Jahren mit der Geschichte der Dondorf Druckerei und deren Erhalt beschäftigt, sowie VertreterInnen des Ortsbeirats 2 einbeziehen Begründung: Nach den Einsprüchen von Initiativen und dem Ortsbeirat 2 gegen den Abriss des Gebäudes den und den Vorschlägen der weiteren Nutzung, sowie nach der 2-maligen Besetzung der Dondorf Druckerei hat der Planungsdezernent der Stadt Frankfurt zu einem Runden Tisch eingeladen mit dem Ziel, über die Zukunft des Gebäudes zu verhandeln. An diesem Runden Tisch sollen nach dem Vorschlag des Dezernenten ausschließlich die Goethe Universität, Vertreter des Landes Hessen, Vertreter des Max-Planck Gesellschaft und das Planungsdezernat teilnehmen. Dies ist kein demokratisches Verfahrenn wenn die Verhandlungen ohne Einbeziehung und Infor-mation der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen geführt werden Zu einem demokratisch geführten Runden Tisch müssen zumindest die Initiativen eingeladen werden, die sich seit mehr als 15 Jahren für die Erhaltung der Dondorf Druckerei einsetzen, wie die Initiative Dondorf, sowie der stadtteilhistorische Verein Freunde Bockenheims, die bereits vor mehreren Jahren durch eine Ausstellung zum Erhalt der Druckerei aufmeksam gemacht haben. Ausserdem gehören zu einem demokratischen Runden Tisch auch Vertreter der Ortsbeirats 2. Wie will das Planungsdezernat für ein transparentes Verfahren werben, wenn die wichtigsten Initiativen die sich seit über 15 Jahren für den Erhalt der Dondorf Druckerei einsetzen und der Ortsbeirat 2 vom Runden Tisch ausgeschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenNeue Offensive gegen Sperrmüll im öffentlichen Raum - Sperrmüllbeseitigung im Ortsbezirk beschleunigen und verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 816/2 Betreff: Neue Offensive gegen Sperrmüll im öffentlichen Raum - Sperrmüllbeseitigung im Ortsbezirk beschleunigen und verbessern Vorgang: OM 1866/22 OBR 2; ST 1295/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen und Verbesserungen der Sperrmüllabfuhr mit der FES zu verhandeln und durchzusetzen: Entsprechend der Leistungsvereinbarung zwischen Umweltamt und FES (FR vom 29.11.23) wird gemeldeter Sperrmüll innerhalb von maximal 4 Tagen abgeholt; dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen ordnungsgemäß angemeldetem Sperrmüll und wild abgelagertem Sperrmüll, wenn letzterer von Bürger*innen angezeigt wurde; sogenannte "Störstoffe" im Sperrmüll werden immer zeitgleich mitentsorgt (z.B. Farbeimer, Pappkartons etc.) und der Standort umfassend gesäubert, damit kein Anreiz für erneute Ablagerungen entsteht; bekannte und häufig gemeldete Ablagerungsorte und Adressen (in Bockenheim z.B. Mühlgasse / Leipziger Straße 85; Konrad-Broßwitz-Straße/ Ecke Flora-Straße) werden präventiv regelmäßig beobachtet bzw. abgefahren; die reguläre Müllabfuhr sowie die Fahrer*innen von Kehrmaschinen werden grundsätzlich dazu angehalten, wilde Sperrmüllablagerungen zur kurzfristigen Abholung sofort digital der FES zu melden; mit Hauseigentümer*innen, Verwaltungsgesellschaften und Wohnungsbaugesellschaften der häufig gemeldeten Adressen sollen Begehungen bekannter Ablagerungsorte erfolgen und ggf. bei regelmäßigen Verunreinigungen vor bestimmten Adressen Sanktionen angedroht werden; Meldeadressen und Telefonnummern sowie feste Sperrmüll-Abholtermine werden der Bevölkerung in den Stadtteilen besser bekannt gemacht - und das in mehreren Sprachen. Der Magistrat wird des Weiteren gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Maßnahmen werden derzeit generell ergriffen, um wilde Sperrmüllablagerungen besser zu bekämpfen und zu reduzieren? Wie werden feste Sperrmüll-Abholtermine in den Stadtbezirken und vorherige Bekanntmachung bewertet? Besteht dadurch die Möglichkeit, wilde Ablagerungen zu reduzieren? Welche Ergebnisse konnten durch den Einsatz von Sperrmüll-Vorermittlern (Stabsstelle Sauberes Frankfurt) oder FES-Sonderermittlern bisher erzielt werden? Wie viele Verursacher wilder Müll-Ablagerungen konnten tatsächlich ermittelt werden? Welche Möglichkeiten werden gesehen, wie in anderen Städten in noch größerem Umfang "Mülldetektive" einzusetzen? Welche Möglichkeiten werden gesehen, an Orten ständiger Verunreinigungen mobile Kameras wie z.B. in Heilbronn einzusetzen (https://www.echo24.de/heilbronn/container-kamera-ueberwachung-muellsuender-stan dorte-verschmutzung-92509860.html)? Welche Fortschritte werden bei Angeboten und Kommunikation von Reparatureinrichtungen gemacht, die dabei helfen könnten, Sperrmüll (insbesondere elektronischen) zu reduzieren? Welche Möglichkeiten werden gesehen, (öffentliche) Räume entsprechend umzugestalten, um in Absprache mit Hauseigentümer*innen / Wohnungsbaugesellschaften Flächen für wilde Ablagerungen zu reduzieren (z.B. Fahrradbügel, Kübelbegrünung)? Gibt es hier bereits Beispiele? Welche Aufklärung erfolgt im Baugewerbe und baunahen Handwerksbetrieben, um die wilden Ablagerungen von Bauschutt, Umbaumaterial und Farbresten zu verhindern? Welche Aufklärung zur Sauberhaltung des öffentlichen Raums erfolgt in Kitas, Schulen, Vereinen? Welche Verbesserungsmöglichkeiten werden hier gesehen? Welche Verbesserungen der Situation werden von dem von der FES angekündigten "digitalen System" bezüglich Auffälligkeiten in Bezug auf wilde Müllablagerungen (ST 1295) konkret erwartet? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Meldeportale für Sperrmüll in den Ortsbezirken besser publik zu machen? Begründung: Der Ortsbeirat empfindet die Stellungnahme des Magistrats vom 3.6.2022 (ST 1295) als unzureichend und wenig konkret. Die Situation mit wild abgelagertem Sperrmüll inklusive weiterer Verunreinigungen des öffentlichen Raums verschlechtert sich zusehends. Dabei erfolgt die Abholung von wildem Sperrmüll nachrangig und deutlich später als die von ordnungsgemäß angemeldetem Sperrmüll, was in der Regel zu weiterer Verschmutzung des Standortes führt. Nach Information der Frankfurter Rundschau (FR vom 29.11.23) wurden 2022 im Stadtgebiet 6.298 wilde Sperrmüllablagerungen gezählt - mit steigender Tendenz. Im Ortsbezirk 2, insbesondere in Bockenheim, nimmt die Zahl wilder Ablagerungen ständig zu. Dabei sind nach Beobachtung der Antragstellerin immer wieder die gleichen Standorte betroffen, an denen zudem nach Abholung sofort wieder neuer Sperrmüll abgelagert wird. Anregungen, die Hauseigentümer*innen und Gebäudeverwaltungen stärker mit in die Verantwortung zu nehmen, wurden bisher nicht verfolgt. Nach Einschätzung des Ortsbeirats müssen sowohl die Modalitäten der Sperrmüllabfuhr als auch die Informationen an Bürger*innen dringend erhöht und verbessert werden. Hierzu sind z.B. Briefkasteninformationen mit den wesentlichen Adressen und Telefonnummern in allen relevanten Sprachen erforderlich. Zudem sollte ein digitales FES-System insbesondere darauf ausgerichtet sein, die verschiedenen Einheiten der Müllentsorgung zu vernetzen und schnellstmöglich auf Sperrmüllberge aufmerksam zu machen - ebenfalls nach dem Motto "Reinigung aus einer Hand". Der Service der FES, Sperrmüll nach Anruf kostenfrei abzuholen, ist grundsätzlich sehr gut, aber angesichts der Situation leider nicht mehr ausreichend. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung (bzw. große Teile) Sperrmüll entsprechend der FES-Vorgaben trennt und selbst bei Werkhöfen oder beim Schadstoffmobil entsorgt. Der Service der FES muss also verbessert werden, die Reinigungsintervalle erhöht und gleichzeitig müssen die Restriktionen bei Nichtbefolgung der Regeln verstärkt werden. Der Deutsche Städtetag weist zu Recht darauf hin, dass mangelnde Sauberkeit die Vorstufe mangelnder Sicherheit ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 816/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und CDU (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGroße Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 825/2 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße: auf Höhe der Hausnr. 61 in westlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z.B von der Adalbertstraße / Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. auf Höhe der Hausnr. 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. vor der Krabbelstube Moses / Musikzentrum (Hausnr. 32-34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes, ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnr. 32-34 zu installieren, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird. die Stadtpolizei beauftragt wird, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen 136 mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrsschild 136 vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 825/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5136 2024 Die Vorlage OF 825/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2023, OF 805/2 Betreff: Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 Vorgang: OM 4494/23 OBR 2; ST 2361/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die entfernten Sitzbänke im Hinterhof Landgrafenstr. 15/Leipziger Str. 11 entgegen dem Beschluss vom 18.09.2023 OM 4494 vorerst nicht wieder aufzustellen und eine Saison, also den Sommer 2024 über, zu beobachten, wie sich die Lage nunmehr entwickelt. Begründung: Betroffene Anwohnerinnen haben in einem Ortstermin unter Anwesenheit des zuständigen Grünflächenamtes, der Polizei und einigen Ortsbeiräten überzeugend dargestellt, dass sich die Situation seit der Demontage deutlich verbessert habe. Die KiTa kann den Platz, wovon sie bereits jetzt Gebrauch macht, mit Klappmöbeln, die sie in ihren Räumlichkeiten und zum freien Spiel nutzen. Schließlich wird dieser Antrag unter Verweis auf drohende Kosten zulasten des Ortsbeiratsbudgets gestellt, die entstehen würden, sofern nach dem Aufstellen der Bänke, diese erneut entfernt werden müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.11.2023, OF 791/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 791/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5018 2024 Anregung an den Magistrat OM 5019 2024 1. Die Vorlage OF 791/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. 2 GRÜNE, CDU und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
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