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Meine Nachbarschaft: Unterer Kalbacher Weg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames

15.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 164/10 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zwei weitere Hundkotbeutelspender nebst Abfallbehälter an geeigneter Stelle am Nordpark Bonames einzurichten. 1. am Nordpark an der rechten Seite vom Sportplatz /großer neuer Parkplatz 2. Am Burghof an der rechten Straßenseite (vor der Kreuzung zu der Pferdekoppel) Begründung: Weiterer Bedarf vor Ort ist gegeben. Die Patin, welche schon die vorhandene Dog- Station am Nordpark (linke Seite) betreut, steht auch zur Betreuung der zusätzlichen Spender zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1226 2021 Die Vorlage OF 164/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 126/10 Betreff: Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Problem der teils gefährlich falsch parkenden Fahrzeuge in der Einbahnstraße "Am Burghof" im Bereich östlich der "Bonameser Mittelgasse" gelöst werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1014 2021 Die Vorlage OF 126/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk

29.09.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen

26.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße

23.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes „Kalbach“

28.05.2021 | Aktualisiert am: 22.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tempo 30 auf dem Riedberg

17.12.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Abfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahn-Haltestelle und Park-and-ride-Platz)

12.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1066/10 Betreff: Abfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahn-Haltestelle und Park-and-ride-Platz) Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, sämtliche Abfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahnhaltestelle Kalbach und P&R-Platz) überprüfen und möglichst durch größere oder vor Krähen gesicherte Abfallbehälter austauschen zu lassen. Begründung: Der starken Verschmutzung vor Ort soll mit allen geeigneten Maßnahmen begegnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6774 2020 Die Vorlage OF 1066/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz

11.06.2020 | Aktualisiert am: 27.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 1007/10 Betreff: Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz Nach vorliegenden Informationen hat der Magistrat einen für den 10.06.2020 geplanten Vor-Ort-Termin kurzfristig in eine andere städtische Liegenschaft verlegt. Die Bewohner der Unterkunft Am Burghof 53 sahen dadurch ihr Hauptanliegen, aus deren Sicht vorhandene Missstände, insbesondere durch visuelle Darstellung am/im Objekt untermauern zu können, als verhindert an. Die Bewohner fühlten sich deshalb genötigt, u.a. durch Demonstrationen auf den Straßen von Bonames auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dies führte beispielsweise zu längeren, massiven Verkehrsbehinderungen in und um Bonames. Es ist durchaus zu befürchten, dass dies in Unkenntnis der Hintergründe, wie auch die mitunter hohe präventive und besonnene Polizeipräsenz, insbesondere bei der Bonameser Bevölkerung zu einer Beeinträchtigung der bislang sehr positiven Haltung zu dieser Einrichtung geführt haben kann. Die Unterkunft liegt zwar im Zuständigkeitsbereich des OBR 12, ist aber nicht nur gefühlt eine Bonameser Örtlichkeit. Die Nutzung des Objektes ist abschließend bis Dezember 2021 vorgesehen. Aktuell vorhandene Mängel und Probleme sind, sofern tatsächlich vorhanden, aufgrund der verbleibenden langen Nutzungsdauer nicht nur festzustellen sondern auch zeitnah zu beseitigen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 12, zeitnah einen Termin in der Einrichtung zu realisieren. Ein Dialog vor Ort scheint dringend geboten. Trotz Corona-Regeln sollte es möglich sein, dass je 1 Vertreter*in der jeweiligen OBR-Fraktionen, die LINKEN und BFF-Vertreterinnen im OBR 12, 1 Vertreter*in des Magistrats, 1 Vertreter*in des Betreibers sowie 1 bis 2 Vertreter*innen der Bewohner daran teilnehmen kann. Zielsetzung soll sein, dass Mängel bzw. Probleme dargestellt und tatsächliche festgestellt werden sowie für diese dann schnellstmögliche Lösungen fixiert und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 2 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 1007/10 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der LINKE.-Fraktion, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1007/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden

01.03.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Oberer Kalbacher Weg in Bonames

24.02.2020 | Aktualisiert am: 02.04.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 939/10 Betreff: Oberer Kalbacher Weg in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Fußgängerweg im Bereich zwischen der Zufahrt zur Frankfurter Volksbank und der Bonameser Hainstraße beispielsweise durch zusätzliche Poller von störend abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: Fußgängerbereich und Einfahrten werden ständig von nicht legal abgestellten Fahrzeugen zugeparkt, sodass weder für Fußgänger noch für Autofahrer dort ein Durchkommen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5864 2020 Die Vorlage OF 939/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

29.01.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen

22.04.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2019, OF 745/10 Betreff: Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das wilde Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof unmöglich zu machen, z. B. mit Findlingen oder Baumstämmen, eventuell auch mit Bügeln. Begründung: Leider wird auf dem von der Stadt Frankfurt angelegten Grün- und Blühstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof immer wieder wild geparkt und somit dem Ansinnen der Stadt Frankfurt, Grün- und Blühstreifen für Insekten anzulegen, zuwidergehandelt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 745/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4779 2019 Die Vorlage OF 745/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das wilde Parken auf dem Blüh- und Grünstreifen an der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof verhindert werden kann - z. B. mit Findlingen, Baumstämmen oder Bügeln-, wobei die Belange von Landwirtschafts- und Fahrradverkehr dabei berücksichtigt werden sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Schandfleck Oberer Kalbacher Weg, zwischen U-Bahnübergang und Kalbach

04.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 713/10 Betreff: Schandfleck Oberer Kalbacher Weg, zwischen U-Bahnübergang und Kalbach Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, - nachdem der Autobahnanschluss "Bonames" zur A661 auf Jahrzehnte nicht geöffnet werden wird - zu prüfen, ob aus laufenden Haushaltsmitteln mit einfachen Maßnahmen der Bereich des Oberen Kalbacher Wegs zwischen U-Bahnübergang und Kalbach ansehnlicher und sicherer gestaltet werden kann. Dafür könnten beispielsweise folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden: Entfernung der unschönen Fahrbahnabweiser hinter dem Bürgersteig direkt vor dem P&R-Platz zugunsten einer Heckenbepflanzung, die so auch das nicht gewünschte Überfahren verhindern kann, Aufmalen von Fahrradstreifen jeweils am Fahrbahnrand . Begründung: Der Obere Kalbacher Weg im Bereich der U-Bahnstation ist seit Jahren ein Schandfleck und zudem leider auch eine vermeidbare Gefahrenstelle. Dies ist jeweils ehestens zu bereinigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4381 2019 Die Vorlage OF 713/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

04.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Treppe „Am Hang“ barrierefrei

10.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach

23.08.2018 | Aktualisiert am: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 350/12 Betreff: Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. v. und der SFG (Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH) sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je 1 Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten, um das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft zu verhindern. Zusätzlich müssen je rechts und links der Schranke zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes nach STVO jeweils 1 Schild gemäß VZ250 "Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Auch sollten die Gehwege zum Gelände vom öffentlichen Parkplatz aus durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Da regelmäßig widerrechtlich das Gelände von u.a. Hundebesitzern befahren wird, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren, und die Nutzung für die Pächter damit erschwert wird, ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppel-Schließung erforderlich. Der Ortsbeirat 10 ist hiervon zu unterrichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3671 2018 Die Vorlage OF 350/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg

27.02.2018 | Aktualisiert am: 21.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 275/12 Betreff: Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg zwischen Kalbacher Niddapfad und dem Unteren Kalbacher Weg möglichst bald instandgesetzt wird. Begründung: Der oben beschriebene Weg mit der Brücke über den Kalbach ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kalbach und Bonames. Er ermöglicht einen raschen und sicheren Zugang zur U-Bahn- und Bus-Station Kalbach und zum Park-and-Ride-Platz. Leider befindet sich der Weg im südwestlichen Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Er sollte möglichst bald wiederinstandgesetzt werden, z.B. durch eine wassergebundene Decke. Auch eine gewisse Verbreiterung im südwestlichen Bereich wäre für eine bequeme Nutzung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2940 2018 Die Vorlage OF 275/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "der Weg" die Worte "südlich der A 661" eingefügt werden und der Antrag um erläuternde Bilder ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

30.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

10.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern

26.05.2017 | Aktualisiert am: 21.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 317/10 Betreff: Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass beispielsweise durch die FES mittels Sonderreinigungen der Bereich zwischen der U-Bahnhaltestelle Kalbach und der Einmündung Fleckenbühlstraße verstärkt gereinigt wird. Begründung: Entsprechende Verschmutzungen nehmen zu, in dem genannten Bereich gibt es mehr als 100 Krähennester. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendlerinnen und Pendler klagen über massive Verschmutzungen, der Ortsbeirat 10 bittet um rasche Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1758 2017 Die Vorlage OF 317/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße

26.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

24.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames

17.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2017, OF 211/10 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob mehr Fahrrad-Bügel im weiten Bereich der U-Bahnstation "Bonames Mitte" und am P&R-Platz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können, 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bürgel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrer errichtet werden kann, 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrer Richtung Niddatal dahingehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße "Alt Bonames", sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen, 4. ob zeitnah Piktogramme in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt Bonames, und Burghof) veranlasst werden können, 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz im Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann, 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg / Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung ("rechts vor links") entschärft werden kann, 7. ob das Fahrradfahren parallel zum P&R-Platz (verlängerte Radwegeverbindung zw. Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2017 Die Vorlage OF 211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

09.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

04.11.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit dem Verkehrsträger hin (B 1014 vom 12.12.2003), welche ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage die Machbarkeit positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen. (siehe Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges in Anlage). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild), dem extrem großen Flächenverbrauch und der enorm höheren Investitionskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder Brückenbauwerk für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. Vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser zur verkehrlichen Entlastung ist als mögliche Alternative die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße abzweigend vom Harheimer Weg südöstlich an Bonames vorbei über das angrenzende Niddatal mit Anbindung an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit Antrag V 220/2016 vom 01.11.2016 hat der 10er OBR den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative liebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (Bericht FNP 04.11.), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So bildet dieser beschrankte Übergang -neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes- eine gewollte Hürde durch den zeitweise beschrankten Bahnübergang einen Attraktivitätsverlust dieser Straße für den überörtlichen Verkehr, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben ein Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betreffen wird, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann zur Frage Landschaftsschutz vs. Verkehrlich Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 89 2016 Die Vorlage OF 59/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im dritten Satz unter Ziffer 1. nach dem Wort "Investitionskosten" die Worte "und der Unterhaltungskosten" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 16., OF 59/15, folgende Protokollerklärung ab: "Der in der Begründung des Antrags aufgenommenen Hinweis auf eine `Südostumgehung von Bonames ́ wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nieder-Eschbach nicht mitgetragen."

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 | Aktualisiert am: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

22.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach

20.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür

18.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse

25.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 68/12 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2016 Die Vorlage OF 68/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hochwasserschutz entlang des Kalbachs

01.07.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 45/12 vom 16.06.2016 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs Vorgang: M 131/02 In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch die Gemarkung fließenden Kalbachs. Im Gebiet des Durchlasses Höhe der Straße Am Burghof, wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zweiten Bauabschnitt (M 131/02, Seite 5) unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertiggestellte erste Baumaßnahme gemäß Magistratsvortrag M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 Meter langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 Zentimetern verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2002, M 131 Bericht des Magistrats vom 21.11.2016, B 292 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 461, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 90 34

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ausbau der Bonifatiusstraße

18.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2016, OF 49/12 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der M 208 vom 30.8.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 m unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 m und einer Fahrbahn von 5 m ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige Carbone aufzunehmen. Nach Aussagen des Magistratsberichts M 124 vom 10.6.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 284 2016 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hochwasserschutz entlang des Kalbachs

16.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 45/12 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch unsere Gemarkung fließenden Kalbach. Im Gebiet des Durchlasses Höhe "Am Burghof", wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 131 vom 07.06.2002 hinsichtlich des zweiten Bauabschnittes auf Seite 5 des Berichtes unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Es wird um Überweisung an den OBR 10 gebeten. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertig gestellte erste Baumaßnahme aus dem Bericht M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 m langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 cm verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 35 2016 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

20.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 19/12 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern, sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 und Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von PKW unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmässig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren. Mülltonnen bleiben dann ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2016 Die Vorlage OF 19/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen

08.05.2016 | Aktualisiert am: 02.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 37/10 Betreff: Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sammeltonnen vor den Rewe-Märkten Karl-von-Drais-Straße (derzeit geschlossen) und Am Dachsberg entfernt wurden, welches Ergebnis das Pilotprojekt mit den Sammeltonnen gebracht hat und wo derzeit im Ortsbezirk 10 welche zu finden sind. Begründung: Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden 2013 vor den Smart-Märkten Porthstraße und Oberer Kalbacher Weg und den beiden Rewe-Märkten Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen aufgestellt, damit solche Geräte nicht im Hausmüll landen und die wertvollen Inhaltsstoffe sinnvoll recycelt werden können. Bei den Rewe-Märkten sind sie seit der Jahreswende verschwunden, obwohl die Tonnen von den Bürger*innen stark genutzt wurden und auch heute noch häufig nach dem Verbleib der Tonnen gefragt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 24 2016 Die Vorlage OF 37/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 10 | PARLIS

Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets „Bonames-Ost“ Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449

16.02.2016 | Aktualisiert am: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2016, OA 715 entstanden aus Vorlage: OF 931/10 vom 01.02.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets "Bonames-Ost" Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von "Bonames-Ost" vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1.250 WE/1.560 WE/1.800 WE auszugehen. 2. Ferner wird auf auf dieser Grundlage der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Ortskern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In den Berichten des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 und B 449, stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 861 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.02.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6884, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 § 6885, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets Bonames-Ost

01.02.2016 | Aktualisiert am: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 931/10 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets Bonames-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von Bonames-Ost vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1250 WE/1560 WE/1800 WE auszugehen. Auf dieser Grundlage wird der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Kern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In B 448/449 stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets Bonames-Ost auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 715 2016 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach

22.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2016, OF 535/12 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten: 1. Die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 2.7.15 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der OM 4378 vom 10.7.15 bestätigt, ist zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannte wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen. 2. Die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, sind einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von ca. 10 cm. Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite mit Zustimmung der Denkmalpflege der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 m Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 m Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 23 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Venino gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2016 Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets .Bonames-Ost.

16.11.2015 | Aktualisiert am: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 910/10 Betreff: Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert vor Vorlage eines Bebauungsplanentwurfs für Bonames-Ost folgende Fragen zu klären: Wie kann der Individualverkehr so geführt werden, dass es nicht zu einer Verstärkung des Individualverkehrs im Kernort von Bonames kommt und auch keine Eingriffe in den bestehenden Grüngürtel erforderlich werden? Sind die zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im Bereich des ÖPNV bei der Vorstellung des Baugebiets am 4. November 2015 ins Spiel gebrachten Vier-Wagen-Züge realistisch, nachdem so lange Züge bei der Weiterfahrt Richtung Innenstadt im Haupttunnel zusätzliche Kapazität beanspruchen werden? Wie wirkten sich solche langen Züge aus Richtung Bad-Homburg auf die anderen im Haupttunnel verkehrenden U-Bahnlinien aus Hohemark, Ginnheim und vom Riedberg aus? Begründung: Zu 1: Bei der Vorstellung des Baugebietes für den Ortsbeirat am 04. November 2015 gingen die Zuständigen vom Stadtplanungsamt selbst davon aus, dass es bei Realisierung ihrer Planungen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich Wendelsgarten, Alt Bonames und Am Burghof kommen wird. Dies ist in Anbetracht der dort jetzt schon herrschenden Überlastung keine Option und muss auf jeden Fall verhindert werden. Ansonsten würde erneut im Bezirk 10 mangels leistungsfähiger Erschließungsstraßen der Verkehr bewusst in Wohngebiete gezogen. Andererseits sind auch Umfahrungen von Bonames in südlicher Richtung, weil sie massiv in den bestehenden Grüngürtel eingreifen würden, keine Option. Zu 2: Bürgermeister Cunitz hat in selbiger Vorstellung darauf verwiesen, dass es hinsichtlich des ÖPNV keine Probleme geben werde, weil man vierzügige U-Bahn-Züge einsetzen werde, die die erforderliche Kapazität bieten würden. In Anbetracht der Überlastung des Haupttunnels ab "Weißem Stein" stellt sich allerdings die Frage, ob so lange Züge dort überhaupt weiterfahren könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1533 2015 Die Vorlage OF 910/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern

23.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 475/12 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt aufzufordern, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wieder herzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke-Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der ST 282 vom 20.02.2015 entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z.B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4500 2015 Die Vorlage OF 475/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach

28.06.2015 | Aktualisiert am: 14.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte

12.05.2015 | Aktualisiert am: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 456/12 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht, bzw. für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2015 Die Vorlage OF 456/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße

25.02.2015 | Aktualisiert am: 18.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2015, OF 421/12 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße eine Umgestaltung bedarf, bittet der Ortsbeirat entsprechend seiner letztmaligen Anregung OM 1693 vom 2.11.2012 diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der M 208 vom 30.8.1991 mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2015 Die Vorlage OF 421/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mitteilung des Sportamtes vom 12.11.2012 als Anlage angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße

26.01.2015 | Aktualisiert am: 11.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 746/10 Betreff: Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße Die An- und Ablieferung der dort ansässigen Metzgerei erfolgt über deren nördlich angrenzende Hofzufahrt. Dieses ist aber nicht unbehindert möglich. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Bonameser Hainstr., von Ecke Unterer Kalbacher Weg bis gegenüber der betreffenden Hofeinfahrt eine begrenzte Park-/Haltezone eingerichtet werden kann. Sodas auch LKWs ungehindert diese Hofzufahrt nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3856 2015 Die Vorlage OF 746/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach

22.11.2014 | Aktualisiert am: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2014, OF 404/12 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehende, aber kaum noch sichtbare, Fahrbahnmarkierung mit der großen Ziffer 30 im Einfahrtsbereich Am Weißkirchener Berg zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Alle drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg auf Grund der Gefällstrecke die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung bzw. Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte auf Grund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3724 2014 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Einfahrtsbereich Talstraße mit aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Niddapfad instand setzen

31.08.2014 | Aktualisiert am: 18.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2014, OF 376/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12; ST 1162/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße in der Weise instandzusetzen, daß der bei der Neuanlage des Weges vor mehreren Jahren geschaffene Zustand, insbesondere die niveaugleiche Einbindung der Kanaldeckel, in der vollen Breite von ca .1,5 Meter wiederhergestellt wird. Begründung: Mit der Anregung OM 2249 vom 24.5.2013 hatte der Ortsbeirat darum gebeten, den abgesunkenen, auf eine schmale vertiefte Rinne, aus der die Kanten der gusseisernen Kanaldeckel bis zu 6 cm herausragen, geschrumpften Weg instandzusetzen. Mit der Stellungnahme ST 1162 vom 29.7.2013 wurde angekündigt, die Kanaldeckel höhenmäßig anzupassen und den Weg regelmäßig zu mähen. Tatsächlich ist jetzt auf dem Grund der Rinne eine geringe Menge lockeres, sandfeines Basaltgranulat zu sehen und für RadfahrerInnen als unangenehm rutschig zu fühlen. Die gefährlichen Kanalabdeckungen ragen unverändert in die Höhe. Der schlechte Zustand des Weges besteht also nach wie vor; eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2014 Die Vorlage OF 376/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Zeile des Tenors nach "Alte Riedbergstraße" die Worte "als Teil des Hölderlinpfades" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Niddapfad instand setzen

28.06.2014 | Aktualisiert am: 18.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2014, OF 364/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung OM 2249 vom 24.5.2013 den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße durch Aufbringung eines festen, wasserdurchlässigen mineralischen Belags instandzusetzen. Begründung: Der in der Anregung OM 2249 beschriebene schlechte Zustand des Uferweges am Kalbach hat sich , nachdem über ein Jahr vergangen ist, weiter deutlich verschlechtert: Die mineralische Wegbefestigung ist weiter abgesunken, die Kanaldeckel ragen noch höher und gefährlicher in den verbliebenen rinnenförmigen Pfad hinein. Insbesondere nach Regen ist der Weg für FußgängerInnen wegen des in der schmalen Wegrinne stehenbleibenden Wassers fast unpassierbar , für RadfahrerInnen wegen der hochstehenden Kanaldeckelkanten sehr gefährlich. Die ist um so ärgerlicher, als es sich bei dem Weg um die kürzeste und landschaftlich schönste Wegverbindung zwischen Kalbach und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames handelt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 364/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 364/12 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl

29.10.2013 | Aktualisiert am: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2013, OF 302/12 Betreff: Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Einschränkung der Einsicht von der "Kalbacher Hauptstraße" in die Straße "An der Grünhohl" durch die Anbringung von Holzlatten im Bereich der Mülltonnen in der Grundschule Kalbach zu beseitigen. Dies kann durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder sonstiger geeigneter Maßnahmen erfolgen. Begründung: Oftmals ist in dem oben genannten Bereich festzustellen, dass Fahrzeuge unter geringer Beachtung der Vorfahrtsregelung die T-Kreuzung überqueren. Damit ist seit der Errichtung der Mülltonneneinzäunung eine größere Verkehrsgefährdung gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2723 2013 Die Vorlage OF 302/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung aus den Worten "geringer Beachtung" das Wort "Nichtbeachtung" gemacht wird. Abstimmung: 5 CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Historische Straßennamen in Bonames

08.09.2013 | Aktualisiert am: 03.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2013, OF 504/10 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamensschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369 eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e.V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. an der Straße "Am Wendelsgarten" die ehemalige Bezeichnung "Querstraße", 2. an der Straße "Mühlackerstraße" die ehemalige Bezeichnung "Ringstraße", 3. an der Straße "Alt-Bonames" die ehemalige Bezeichnung "Saalhofgasse", 4. an der Straße "Homburger Landstraße" die ehemalige Bezeichnung "Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen, noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, so dass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e.V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2013 Die Vorlage OF 504/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern

18.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2013, OF 262/12 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße "Zum Bergwerk", die Treppen "An der Wellenburg" und "Am Schlittenberg", der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der "Kalbacher Hauptstraße" und die Ecke "Kalbacher Hauptstraße"/"Lange Meile" genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrem Vertrag erfüllen bzw. ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2436 2013 Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Niddapfad instand setzen

10.05.2013 | Aktualisiert am: 29.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2013, OF 240/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, daß die SEF den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse instandsetzen lässt. Begründung: Der südwestlich des Kalbachs zwischen Riedbergstraße und Bonifatiusstraße gelegene Uferweg, auf dem auch der Hölderlinpfad verläuft, ist in einem sehr schlechten Zustand. Die vor Jahren eingebaute Wegbefestigung durch ein mineralisches Granulat ist abgesunken und bis auf einen ca.30 cm breiten Trampelpfad von Gras und Kräutern zugewachsen. In den vertieften Pfad ragen die 4-bis 5 cm hochstehenden gusseisenen vier Kanaldeckel hinein und gefährden die Wegbenutzerinnen. Nach Regenfällen bleibt das Wasser im Trampelpfad stehen und führt im Bereich angrenzender Ackerflächen zu schwer passierbarer Verschlammung. Anlässlich der Gewässerschau am 18.März 2013 wurde der schlechte Zustand des Weges von dem teilnehmenden Ortsbeiratsmitglied schon zur Sprache gebracht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2249 2013 Die Vorlage OF 240/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36

06.04.2013 | Aktualisiert am: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 229/12 Betreff: Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36 Der Magistrat wird gebeten, auf dem mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standort neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von 6000,- € aus dem Budget des Ortsbeirats zu verwenden. Die erforderliche Patenschaft für die Betreuung des Bücherschranks ist gesichert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 160 2013 Die Vorlage OF 229/12 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, an den mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standorten neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, und dem Riedbergplatz je einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von zwei Mal 6.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen. An beiden Standorten sind Bücherschränke in der Ausführung Stahl, grau lackiert, zu errichten. Eine Ausführung in Cortenstahl mit rostiger Oberfläche neben dem Fachwerkgebäude des ehemaligen Rathauses wird als nicht angemessen empfunden und daher vom Ortsbeirat abgelehnt. Im Ortsbeiratsbudget ist die Vorlage OIB 258 "Errichtung von Spielgeräten auf dem Schulhof der temporären Pavillonanlage Grundschule Kalbach" zu streichen. Diese Maßnahme wurde nicht ausgeführt und ist jetzt gegenstandslos, da die Grundschule nach der Fertigstellung ihres Gebäudes den temporären Standort am Stadtpfad wieder verlassen hat. Das zur Verfügung stehende Budget ist dementsprechend um 5.500 Euro zu erhöhen. Die Vorlage OIB 121 "Das Kunstwerk im Kalbacher Stadtpark reinigen" mit veranschlagten Kosten in Höhe von 800 Euro ist ebenfalls zu streichen, da die Maßnahme nicht zur Ausführung gelangte. Die erforderlichen Patenschaften für die Betreuung der Bücherschränke sind gesichert. Der Ortsbeirat bittet den genauen Standort neben dem Rathausgebäude bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat und der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr festzulegen. Neben dem Bücherschrank sind eventuell zusätzlich Poller gegen widerrechtliches Parken erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße

06.04.2013 | Aktualisiert am: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 231/12 Betreff: Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, ein dauerhaftes Parken von Fahrzeugen unter Inanspruchnahme des Bürgersteigs vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 13 und 15 durch geeignete Maßnahmen (Poller) zu unterbinden, um sicherzustellen, dass Fußgänger diesen Bürgersteigbereich auch mit Kinderwagen und Rollatoren benutzen können. An dieser Engstelle der Kalbacher Hauptstraße, mit Bürgersteigbreiten von 1,1 und 1,2 m und einer Fahrbahnbreite von 5,2 m, hat sich trotz des Verkehrszeichens Nr. 286 (Eingeschränktes Halteverbot), ein dauerhaftes Parken von PKW und Lieferfahrzeugen entwickelt. Wegen der schmalen Fahrbahn werden die Fahrzeuge unter Benutzung des Bürgersteigs geparkt. Fußgänger sind oft gezwungen auf die Fahrbahn oder die andere Straßenseite auszuweichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2160 2013 Die Vorlage OF 231/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd

15.03.2013 | Aktualisiert am: 27.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2013, OF 222/12 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen aus dem Baugebiet Kalbach-Süd von/zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße "An der Bergstraße" erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 %. Dies führt im Winter, bei starkem Schneefall oder Straßenglätte, zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.3.2013 gegen 11 Uhr mittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung /Fasanenweg rückwärts die Straße hintergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder!) durch das Unfallgeschehen gefährdet waren. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2076 2013 Die Vorlage OF 222/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Dokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus

12.01.2013 | Aktualisiert am: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 199/12 Betreff: Dokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Denkmalamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat regt an zu prüfen, ob die archäologischen Befunde, die in den zurückliegenden Jahren bei archäologischen Grabungen im Bereich Riedberg, am Martinszehnten und auch in Kalbach, u. a. beim Bau der Grundschule "An der Grünhohl" festgestellt wurden, in einer schriftlichen Darstellung, etwa in Form einer kleinen Stadtteilbroschüre, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Mit dieser Zusammenstellung könnte dem starken Interesse der Bevölkerung an der geschichtlichen Entwicklung eines der ältesten Frankfurter Ortsteile entsprochen werden. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat, unter Verweis auf seinen Beschluss OM 1775 vom 30.11.2012 (siehe Anlage), zu prüfen, ob die an der Giebelwand des Kulturdenkmals Kalbacher Hauptstraße 36 (ehemalige Schule und Rathaus) stehenden Reste einer Telefonzelle durch eine denkmalrechtliche Verfügung beseitigt werden können. Auch wenn die Telefonzelle wohl rechtmäßig vor dem erstmaligen Erlass des Hessischen Denkmalschutzgesetzes errichtet wurde, dürfte durch die 2009 erfolgte Aufgabe der Nutzung als Telefonzelle, der rechtliche Bestandsschutz erloschen sein. Mittlerweile stellt die zerstörte und nicht wieder für einen ordnungsgemäßen Betrieb gedachte Restzelle eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals dar. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn durch Unterstützung des Denkmalamtes die seit vier Jahren laufenden Bemühungen des Ortsbeirats zur Beseitigung der zerstörten Telefonzelle zum Erfolg führen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Niddapfad befestigen

07.01.2013 | Aktualisiert am: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 208/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse in der Breite des weiteren Wegverlaufs ( In der Käthcheslach ) zu asphaltieren. Begründung: Der Kalbacher Niddapfad, auf dem auch der überörtliche Hölderlinpfad verläuft, ist Teil der direkten Fuß- und Radwegverbindung zwischen Kalbach und dem Erholungsgebiet "Alter Flugplatz" und dem Niddauferweg. Die Wegverbindung ist durchgehend betoniert oder asphaltiert mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Kreuzung mit der Bonifatiusstraße im Südosten und der alten Riedbergstraße im Nordwesten. Dieses ungefähr 350 Meter lange Wegstück entlang des Kalbachs besteht im Bereich des anliegenden Gärtnereibetriebs (ca 60 m) aus einem mit etwas Kies und Schutt befestigten Fahrweg und im weiteren Verlauf aus einem 30 bis 40 cm breiten vertieften Trampelpfad durch Gras und Krautbewuchs in den an vier Stellen die bis zu 5cm über Niveau liegenden scharfen Kanten von gusseisernen Kanaldeckelumrandungen hineinragen. Bei und nach Regenfällen bleibt das Regenwasser in der Wegerinne stehen und führt , besonders im südöstlichen Bereich, wo von der Bearbeitung des angrenzenden Ackers Erde auf den Weg geriet, zu unpassierbarer Verschlammung. Die herausstehenden Kanaldeckel gefährden insbesondere Radfahrerinnen erheblich. Auf dem schmalen Pfad ist die gefahrlose Begegnung zu Fuß oder per Rad nicht möglich. Eine Person muss jeweils ins Gras , das in der Regel noch durch Pferdehufe aufgewühlt ist, ausweichen. Der Weg wurde vor einigen Jahren durch ein mineralhaltiges Granulat befestigt. Diese Befestigung ist inzwischen nachverdichtet und abgesunken und von den Seiten her zugewachsen. Sie kann als Unterbau des neuen Asphaltbelags dienen. Eine Beeinträchtigung der Bäume am Kalbachufer ist nicht zu befürchten, wie der weitere Verlauf des Kalbacher Niddapfads als autobefahrener Asphaltweg im Bereich des Carbone-Werkgeländes deutlich zeigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 208/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten

21.10.2012 | Aktualisiert am: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2012, OF 180/12 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße, Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz ein Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufgebracht werden kann. Begründung: Das Sportzentrum "Am Martinszehnten" wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung "Am Martinszehnten" laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesichterten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Auch nachmittags ist zu beobachten, dass viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesichterten Stelle überquert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1693 2012 Die Vorlage OF 180/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, dass viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen

09.10.2012 | Aktualisiert am: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2012, OF 182/12 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz.-Verkehr von Rad-und Fußwegen ausschliessenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung versehen zu lassen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf : -Weg von Am Burghof zum Towercafe -Kalbachbrücke des Wegs zwischen P&R U-Kalbach und Kalbacher Niddapfad -Im Brombeerfeld, Querwege zum entlang der Umgehungsstrasse verlaufenden Weg -Parallelweg zu Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein -alle Zugänge zum Käthcheslachpark -Torzugang zum Weg zwischen Cezanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 -Cezanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg -südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar Dunkelheit für Fußgängerinnen und für Radfahrerinnen, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest, und wie am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen,in der Mitte , also dem eigentlichen Sperrbereich, aber Dunkelgraue. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1695 2012 Die Vorlage OF 182/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Irreleitung für Autofahrer auf der Straße Oberer Kalbacher Weg

10.09.2012 | Aktualisiert am: 30.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 320/10 Betreff: Irreleitung für Autofahrer auf der Straße Oberer Kalbacher Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Oberer Kalbacher Weg, vor dem ehemaligen bonameser Autobahnzubringer, die Mittelstreifenlinie, die sich noch immer unter dem neueren Schrägstrichgatter vor der kleinen Verkehrsinsel auf der Bonames abgewandten Seite befindet, entfernt wird. Begründung: Die Mittelstreifenlinie ist für den PKW-Fahrer eine Leitlinie, nach der er sich im Straßenverkehr grundsätzlich richtet. In dem oben genannten Straßenabschnitt leitet, nach kilometerlanger Linienführung, diese, wie vor der Errichtung der kleinen Verkehrsinsel, einfach direkt auf die Verkehrsinsel zu und unter ihr hindurch weiter. Das ebenfalls neuere Schrägstrichgatter das zur Umleitung um die Verkehrsinsel auf den Asphalt aufgetragen wurde, wurde dabei einfach über die Linienführung darübergelegt, sodass eine irritierende Straßenführung entstanden ist. Die Folge dieser nicht eindeutigen Verkehrszeichen auf dem Asphalt ist ein vermehrtes Unfällen- und Sachschädenaufkommen, verursacht durch PKW-Fahrer, die gerade bei Dunkelheit fälschlicher Weise weiter der Linienführung folgen und sich so auf der kleinen Verkehrsinsel wiederfinden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 320/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 320/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 320/10 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29

12.05.2012 | Aktualisiert am: 01.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?

09.04.2012 | Aktualisiert am: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2012, OF 105/12 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße "An der Grünhol" war bis vor kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurde die ansonsten in der Talstraße verkehrende Buslinie 28 über den östlichen Teil der "Kalbacher Hauptstraße" umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen "Am Oberschlag" und "Im Hain" wohnen, sehr entgegen gekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der "Kalbacher Hauptstraße" dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung, bei der ein Bus den östlichen Teil der "Kalbacher Hauptstraße" bedient und der nächste die gewohnte Route durch die Talstraße nimmt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 20.04.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1106 2012 Die Vorlage OF 105/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Buslinie 28" durch die Worte "Buslinien 28 und 29" ersetzt werden und der zweite Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100

23.03.2012 | Aktualisiert am: 23.04.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2012, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 103/12 vom 12.03.2012 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose Riedberg/Kalbach/Bonames vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt sind die Umgehungsstraße Steinbach/Weißkirchen (L 3006/L 3019), die Ortsrandstraße Bonames, die Graf-von-Stauffenberg-Allee und die Stadtstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Die Vorlage vom 02.10.2006, B 428, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006 stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Den Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames und Kalbach-Riedberg entgegen. Bereits ein Jahr später berichtete der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden zu berichten. Die Ortsbeiräte der Ortsbezirke 10 und 15 sind einzubeziehen. Insbesondere ist dem Ortsbeirat 12 darzustellen, welche Verkehrsbelastungen auf den Grundnetzstraßen Kalbacher Hauptstraße, Zur Kalbacher Höhe und Altenhöferallee bestehen und zukünftig zu erwarten sind. Es ist zu berichten, ob im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Entwicklung die Straßen Altenhöferallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee zur Tempo-30-Zone herabgestuft werden können. Des Weiteren ist zu berichten, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr als auch den Lärmbelastungen durch die A 661 auf die Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann. Gegenüberzustellen sind die verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile Kalbach-Riedberg und Bonames im Hinblick auf die Schließung bzw. Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1275 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 10

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden

12.03.2012 | Aktualisiert am: 29.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2012, OF 103/12 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose Riedberg/Kalbach/Bonames vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese Netzergänzungen sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt ist die Umgehungsstraße Steinbach/Weißkirchen, L 3006/L 3019, die Ortsrandstraße Bonames, die Graf-von-Stauffenberg-Allee und die Stadtbahnlinie D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Ein Bericht des Magistrats, B 428 vom 2.10.2006, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006, stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames und Kalbach-Riedberg entgegen. Bereits ein Jahr später berichtet der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden zu berichten. Die Ortsbeiräte der Ortsbezirke 10 und 15 sind einzubeziehen. Insbesondere ist dem Ortsbeirat 12 darzustellen, welche Verkehrsbelastungen auf den Grundnetzstraßen Kalbacher Hauptstraße, Zur Kalbacher Höhe und Altenhöferallee bestehen und zukünftig zu erwarten sind. Es ist zu berichten, ob im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Entwicklung, die Straßen Altenhöferallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee zur Tempo 30-Zone herabgestuft werden können. Des Weiteren ist zu berichten, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr und den Lärmbelastungen durch die A 661 auf die Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann. Gegenüber zu stellen sind die verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile Kalbach-Riedberg und Bonames im Hinblick auf die Schließung bzw. Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 172 2012 1. Die Vorlage B 100 dient unter Hinweis auf OA 172 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 103/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach

20.01.2012 | Aktualisiert am: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 89/12 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach Der Magistrat wird gebeten schnellstmöglich einen provisorischen Zebrastreifen auf der Straße "Kalbacher Hauptstraße", auf der Höhe der Hausnummer 56 anzulegen. Dieser sollte den Schülerinnen und Schülerinnen auch in der letzten Phase der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach einen ungefährdeten Schulweg zum Schulprovisorium am Kalbacher Stadtpfad und zum Städtischen Hort ermöglichen. Begründung: Die Verkehrssituation an der Baustelle an der Grundschule Kalbach hat sich in der letzten Phase der Bauarbeiten durch an- und abfahrende Lieferwagen deutlich verschärft. Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe eine weitere Großbaustelle entstanden ist. Der vorgesehene Schulweg aus Kalbach Nord über die bestehende Ampelanlage an der Kalbacher Hauptstraße kann von den Kindern nicht mehr eingehalten werden. Der Gehweg ist durch den Bauzaun viel zu schmal. Zusätzlich blockieren parkende Lieferwagen den Ampelbereich und den - eigens für die Bauarbeiten eingerichteten -Zebrastreifen in der Straße "An der Grünhohl", oberhalb der Bushaltestelle. Es kam schon vor, dass Bauarbeiter den Kindern verboten haben, in diesem Bereich zu laufen, da "dies viel zu gefährlich für sie sei". Die Kinder wechseln deshalb bereits an der Evangelischen Kirche über den Zebrastreifen auf die gegenüberliegende Straßenseite. Leider führt das dazu, dass sie dann die Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe der Hausnummer 56 überqueren. Daher sollte hier aus Sicherheitsgründen ein provisorischer Fußgängerüberweg über die Kalbacher Hauptstraße eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 842 2012 Die Vorlage OF 89/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad

12.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2011, OF 55/12 Betreff: Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird ersucht, Unfälle überquerender Fußgänger und Fahrradfahrer am Übergang des Kalbacher Niddapfades über die U-Bahngleise der Linien U 2 und U 9 durch geeignete baulich-technische Maßnahmen zu verhüten, sei es durch eine Beschrankung, durch ein Läutwerk, durch Warnleuchten oder auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten oder durch andere geeignete Maßnahmen. Weg: Kalbacher Niddapfad (4899667) Aus: OpenStreetMap Begründung: Der bezeichnete Übergang ist bislang völlig ungesichert, dabei wird er häufig genutzt, vor allem seit er Teil des Hölderlin-Pfades geworden ist. Seit die neue Linie U 9 ebenfalls auf diesem Abschnitt verkehrt, passieren fast doppelt so viele Züge wie bisher diesen Übergang. Vor allem Kinder sind an dieser Stelle recht häufig zu beobachten, wie sie ziemlich sorglos über die Gleise laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Darüber hinaus sind die aus Kalbach kommenden Züge hier erst relativ spät wahrzunehmen, weil Büsche und Bäume die Sicht erschweren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 540 2011 Die Vorlage OF 55/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße

21.07.2011 | Aktualisiert am: 01.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad

27.05.2011 | Aktualisiert am: 20.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2011, OF 16/12 Betreff: Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad durch geeignete Wegebaumaßnahmen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Begründung: Die Bonifatiusstraße ist eine beliebte Verbindung zwischen dem östlichen Teil von Kalbach und dem südlichen Teil des Neubaugebiets Riedberg und wird von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen bildet sich im Bereich Bonifatiusstraße/Kalbacher Niddapfad hinter der Brücke über den Kalbach in Richtung Riedberg eine der etwa 40 qm große und bis zu 40 cm tiefe Wasserlache, die die Nutzung der Bonifatiusstraße hier praktisch unmöglich macht. Durch eine Aufschüttung der Bonifatiusstraße in diesem Bereich oder durch eine adäquate Drainage könnte dieses Problem leicht behoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 10.06.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 169 2011 Die Vorlage OF 16/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zerstörte Telefonzelle am alten Rathaus

15.10.2010 | Aktualisiert am: 03.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2010, OF 398/12 Betreff: Zerstörte Telefonzelle am alten Rathaus Der Ortsbeirat wird um Beschluss über den nachfolgenden Brief gebeten: Deutsche Telekom ZMD - Zentrale Dienste Danziger Platz 12 60314 Frankfurt/Main Betreff: Telefonhäuschen am alten Rathaus Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt Inventar Nr. RC 33300 733 Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat hat mich erneut beauftragt, die Deutsche Telekom zur Beseitigung des zerstörten Telefonhäuschen aufzufordern. Die o. g. Telefonzelle ist seit ca. zwei Jahren wegen Zerstörungen nicht mehr benutzbar. Der Ortsbeirat hat durch Beschluss vom 15.5.2009 angeregt, das Telefonhäuschen ersatzlos zu beseitigen. Es steht an der Wand des denkmalgeschützten Fachwerkbaus des alten Kalbacher Rathauses. Das historische Erscheinungsbild des Kulturdenkmals wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Ein Bedarf für ein Telefonhäuschen in diesem Bereich wird vom Ortsbeirat als gering eingeschätzt. Anfragen für eine Instandsetzung sind dem Ortsbeirat in den letzten beiden Jahren nicht vorgetragen worden. Obwohl Ihrem Unternehmen die Anregung des Ortsbeirats vom 15.5.2009 mitgeteilt wurde und zwischenzeitlich mehrfache telefonische Nachfragen bei Herrn Meisinger erfolgten, ist für uns kein Fortgang in der Angelegenheit zu erkennen. Es wurde zwar mitgeteilt, dass inzwischen alle Genehmigungen für den Abbau vorliegen, ein Zeitpunkt für die Beseitigung kann allerdings nicht genannt werden. Wir bitten Sie nochmals, diesem störenden Schandfleck im Ortsbild unseres Stadtteils Beachtung zu schenken und die Beseitigung in den nächsten Wochen zu veranlassen. Für die Bürger bleibt unverständlich, warum eine zerstörte Telefonzelle ohne Telefoneinrichtung und mit zerstörten Glasscheiben über zwei Jahre von Ihrem Unternehmen nicht beachtet wird. Wir hoffen nicht, dass Sie die zerstörte Telefonzelle als Mahnmal für Vandalismus erhalten möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 188/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1775 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 398/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen

20.08.2010 | Aktualisiert am: 03.06.2013

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.07.2010, B 431 Betreff: Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Carbone AG vor einigen Monaten an die Stadt veräußert hat, städtebaulich neu zu beordnen. Zu diesem Zweck ist 1. ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einzuleiten, eine Wohnbebauung auf dem oben genannten Areal zu ermöglichen, die sich im Rahmen der Bebauung "Im Kirschenwäldchen" bewegt, und 2. von einer gewerblichen Zwischennutzung abzusehen, die der beabsichtigten Wohnbebauung zuwiderläuft. Begründung: Die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße eignen sich hervorragend für eine Wohnbebauung. Sie befinden sich in einer attraktiven Lage und sind verkehrlich sehr gut an den ÖPNV angebunden; die U-Bahn-Station Kalbach ist nur wenige Gehminuten entfernt. Sie grenzen an die Wohngebiete "Im Kirschenwäldchen" und "In den Seewiesen" an, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Eine Verlängerung der Wohnbebauung über die Bonifatiusstraße hinweg in Richtung Osten ist daher nur konsequent. Überdies hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass es kaum Nachfrage für eine gewerbliche Nutzung der Flächen gibt, da das nahegelegene Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufgrund der besseren verkehrlichen Anbindung für den Schwerlastverkehr für gewerbliche Nutzer attraktiver ist. Deshalb ist eine städtebauliche Neuordnung dieses Areals angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.01.2011, B 11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1179 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8735, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.09.2010 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Telefonhäuschen am alten Rathaus

12.05.2009 | Aktualisiert am: 03.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2009, OF 286/12 Betreff: Telefonhäuschen am alten Rathaus Der Ortsbeirat wird um Beschluss über den nachfolgenden Brief gebeten: Deutsche Telekom TINL - Mitte Postfach 5000 65756 Eschborn Betreff: Telefonhäuschen am alten Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt Inventar Nr. RC 6 33300 733 Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat hat mich beauftragt, die Deutsche Telekom um die Beseitigung des o. g. Telefonhäuschens zu bitten. Das Telefonhäuschen am Rathausgebäude, einem denkmalgeschützten Fachwerkbau, beeinträchtigt das historische Erscheinungsbild des Kulturdenkmals. Der Standort ist vermutlich vor Jahrzehnten festgelegt worden, fände aber heute keine denkmalrechtliche Genehmigung mehr. Der Ortsbeirat hat am 15.5.2009 beschlossen, das Telefonhäuschen vom jetzigen Standort zu entfernen. Die Glaswände sind schon längere Zeit beschädigt. Die Inanspruchnahme des öffentlichen Fernsprechers wird als gering eingeschätzt. Sofern nach Ihren Feststellungen ersatzweise eine moderne Telefonstandsäule erforderlich ist, bitten wir um Rücksprache zwecks Festlegung eines neuen Standortes. Den jetzigen Standortbereich vor der Fachwerkwand des historischen Rathauses möchte der Ortsbeirat zukünftig von jeglichen technischen Einrichtungen freihalten. Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung, ob aus Ihrer Sicht das Telefonhäuschen entfernt werden kann und ob ein Ersatz an anderer Stelle erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 188/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1775 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 15.05.2009, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 286/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger

03.11.2006 | Aktualisiert am: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2006, OA 222 entstanden aus Vorlage: OF 77/12 vom 21.10.2006 Betreff: Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger Vorgang: OA 586 OBR 12; ST 925/02 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Straßenbereich der Talstraße zwischen der Kalbacher Hauptstraße und der Neugasse ein Konzept für die Umgestaltung der Verkehrsfläche zur Mischfläche (verkehrsberuhigter Bereich) zu erstellen. Durch Verzicht auf die räumliche Zonierung von Gehwegen ist eine barrierefreie Straßennutzung vorzusehen, ohne den PKW-Verkehr oder das Parkplatzangebot zu reduzieren. Das Neugestaltungskonzept soll entsprechend den Planungsvorschlägen der von 1995-1997 erstellten Rahmenplanung auf das historische Prinzip der niveaugleichen Dorfgasse als Fläche für verschiedene und gleichberechtige Nutzer zurückgreifen. Dies dient der Weiterentwicklung der Verkehrsberuhigung und der städtebaulich funktionsgerechten Aufwertung eines Teilbereichs der Stadtteilnahversorgung. Die angrenzende Gickelgasse ist in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Der Magistrat möge nach der Erstellung eines Ausbaukonzepts den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger Kalbachs - insbesondere die Anwohner - informieren und evtl. Anregungen möglichst berücksichtigen. Unter Bezug auf die Vorlage OA 586 vom 08.02.2002 und die darauf erfolgte Stellungnahme vom 05.06.2002, ST 925, wird die Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße im Stadtteil Kalbach zur Aufnahme in das Sonderprogramm "Schöneres Frankfurt" beantragt. Begründung: Im zentralen Stadtteilbereich mit wesentlichen Nahversorgungsfunktionen (Metzger, Bäcker, Gaststätten, Reisebüro, Zeitungskiosk, Poststelle) bestehen schmale Bürgersteige, deutlich unter dem Mindestbreitenmaß und mit hohen Bordsteinen. Da dieser Straßenbereich sehr stark als Einkaufsbereich dient, werden Fußgänger und erst recht Personen mit Kinderwagen auf die Fahrbahn gedrängt. Eine Straßenoberflächengestaltung mit einer entsprechenden Altstadtpflasterung würde eine barrierefreie Nutzung ermöglichen ohne den PKW-Benutzer einzuschränken, da eine geringere Fahrgeschwindigkeit allen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit bietet. In der angrenzenden Gickelgasse ist in nächster Zeit eine Grunderneuerung notwendig. Dieser Straßenbereich ist deshalb in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Die vor Jahren erfolgte niveaugleiche Oberflächenerneuerung der angrenzenden Straße Hullach sollte als Beispiel für die Neukonzeption dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 133 Bericht des Magistrats vom 09.07.2007, B 501 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2006, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) BFF und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, BFF und REP gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1227, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames

15.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 164/10 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zwei weitere Hundkotbeutelspender nebst Abfallbehälter an geeigneter Stelle am Nordpark Bonames einzurichten. 1. am Nordpark an der rechten Seite vom Sportplatz /großer neuer Parkplatz 2. Am Burghof an der rechten Straßenseite (vor der Kreuzung zu der Pferdekoppel) Begründung: Weiterer Bedarf vor Ort ist gegeben. Die Patin, welche schon die vorhandene Dog- Station am Nordpark (linke Seite) betreut, steht auch zur Betreuung der zusätzlichen Spender zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1226 2021 Die Vorlage OF 164/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 122/12 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Einmündungen "An der Grünhohl" und "Am Hang" die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu unterstützen. Begründung: Anwohner:innen berichten über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen in diesem Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1152 2021 Die Vorlage OF 122/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 126/10 Betreff: Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Problem der teils gefährlich falsch parkenden Fahrzeuge in der Einbahnstraße "Am Burghof" im Bereich östlich der "Bonameser Mittelgasse" gelöst werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1014 2021 Die Vorlage OF 126/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk

29.09.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 119/12 Betreff: Gefahrenstelle Kalbacher Hauptstraße/Zum Bergwerk Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßenecke Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße auf der Kalbacher Hauptstraße, einen großen Blumenkübel aufzustellen, um das gefährliche Falschparken zu verhindern. Begründung: Diese Straßenseite wird gewohnheitsmäßig als Be- und Entladeparkplatz, hauptsächlich durch die Kunden der gegenüberliegenden Post, benutzt. Fahrradständer an dieser Stelle aufzustellen birgt ebenso eine Gefahr, denn man kann von der Straße "Zum Bergweg" nur schwer in die Kalbacher Hauptstraße rechts einsehen. Der Radfahrer, der sich an dieser Stelle aufhalten würde, kann, genau wie ein Autofahrer, der sein Auto auslädt, sehr leicht übersehen werden. Ein Blumenkübel würde das Parken speziell an dieser Gefahrenecke verhindern und zusätzlich noch eine Verschönerung der Straße bedeuten. Wenn das Aufstellen eines Blumenkübels vom Magistrat genehmigt wird, findet sich mit Sicherheit in Kalbach ein Sponsor, der die Bepflanzung übernimmt. So ist es in den südlichen Stadtteilen Frankfurts seit Jahren durchaus üblich und auch gelungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2021 Die Vorlage OF 119/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen

26.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 52/12 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Immer wieder kommt es vor, dass PKWs und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, so dass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2021 Die Vorlage OF 52/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden neuen zweiten Satz ergänzt wird: "Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße

23.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes „Kalbach“

28.05.2021 | Aktualisiert am: 22.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tempo 30 auf dem Riedberg

17.12.2020 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Abfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahn-Haltestelle und Park-and-ride-Platz)

12.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1066/10 Betreff: Abfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahn-Haltestelle und Park-and-ride-Platz) Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, sämtliche Abfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahnhaltestelle Kalbach und P&R-Platz) überprüfen und möglichst durch größere oder vor Krähen gesicherte Abfallbehälter austauschen zu lassen. Begründung: Der starken Verschmutzung vor Ort soll mit allen geeigneten Maßnahmen begegnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6774 2020 Die Vorlage OF 1066/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz

11.06.2020 | Aktualisiert am: 27.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 1007/10 Betreff: Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz Nach vorliegenden Informationen hat der Magistrat einen für den 10.06.2020 geplanten Vor-Ort-Termin kurzfristig in eine andere städtische Liegenschaft verlegt. Die Bewohner der Unterkunft Am Burghof 53 sahen dadurch ihr Hauptanliegen, aus deren Sicht vorhandene Missstände, insbesondere durch visuelle Darstellung am/im Objekt untermauern zu können, als verhindert an. Die Bewohner fühlten sich deshalb genötigt, u.a. durch Demonstrationen auf den Straßen von Bonames auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dies führte beispielsweise zu längeren, massiven Verkehrsbehinderungen in und um Bonames. Es ist durchaus zu befürchten, dass dies in Unkenntnis der Hintergründe, wie auch die mitunter hohe präventive und besonnene Polizeipräsenz, insbesondere bei der Bonameser Bevölkerung zu einer Beeinträchtigung der bislang sehr positiven Haltung zu dieser Einrichtung geführt haben kann. Die Unterkunft liegt zwar im Zuständigkeitsbereich des OBR 12, ist aber nicht nur gefühlt eine Bonameser Örtlichkeit. Die Nutzung des Objektes ist abschließend bis Dezember 2021 vorgesehen. Aktuell vorhandene Mängel und Probleme sind, sofern tatsächlich vorhanden, aufgrund der verbleibenden langen Nutzungsdauer nicht nur festzustellen sondern auch zeitnah zu beseitigen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 12, zeitnah einen Termin in der Einrichtung zu realisieren. Ein Dialog vor Ort scheint dringend geboten. Trotz Corona-Regeln sollte es möglich sein, dass je 1 Vertreter*in der jeweiligen OBR-Fraktionen, die LINKEN und BFF-Vertreterinnen im OBR 12, 1 Vertreter*in des Magistrats, 1 Vertreter*in des Betreibers sowie 1 bis 2 Vertreter*innen der Bewohner daran teilnehmen kann. Zielsetzung soll sein, dass Mängel bzw. Probleme dargestellt und tatsächliche festgestellt werden sowie für diese dann schnellstmögliche Lösungen fixiert und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 2 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 1007/10 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der LINKE.-Fraktion, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1007/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden

01.03.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Oberer Kalbacher Weg in Bonames

24.02.2020 | Aktualisiert am: 02.04.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 939/10 Betreff: Oberer Kalbacher Weg in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Fußgängerweg im Bereich zwischen der Zufahrt zur Frankfurter Volksbank und der Bonameser Hainstraße beispielsweise durch zusätzliche Poller von störend abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: Fußgängerbereich und Einfahrten werden ständig von nicht legal abgestellten Fahrzeugen zugeparkt, sodass weder für Fußgänger noch für Autofahrer dort ein Durchkommen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5864 2020 Die Vorlage OF 939/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

29.01.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 553/12 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats ST 718 vom 18.05.2015 den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz / Bonifatiusstraße / Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass hier eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach / Bonames / Kalbach im Bereich Am Martinszehnten / Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Bonifatiusstraße / Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5940 2020 Die Vorlage OF 553/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln

06.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 525/12 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme ST 282 vom 20.2.2015 (zu OM 3724 vom 5.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung Tempo 30 im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2020 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 489/12 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und Abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 - 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 6.2.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von ca. 290 x 180m, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete, kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2019 Die Vorlage OF 489/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 | Aktualisiert am: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen

22.04.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2019, OF 745/10 Betreff: Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das wilde Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof unmöglich zu machen, z. B. mit Findlingen oder Baumstämmen, eventuell auch mit Bügeln. Begründung: Leider wird auf dem von der Stadt Frankfurt angelegten Grün- und Blühstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof immer wieder wild geparkt und somit dem Ansinnen der Stadt Frankfurt, Grün- und Blühstreifen für Insekten anzulegen, zuwidergehandelt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 745/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4779 2019 Die Vorlage OF 745/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das wilde Parken auf dem Blüh- und Grünstreifen an der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof verhindert werden kann - z. B. mit Findlingen, Baumstämmen oder Bügeln-, wobei die Belange von Landwirtschafts- und Fahrradverkehr dabei berücksichtigt werden sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Schandfleck Oberer Kalbacher Weg, zwischen U-Bahnübergang und Kalbach

04.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 713/10 Betreff: Schandfleck Oberer Kalbacher Weg, zwischen U-Bahnübergang und Kalbach Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, - nachdem der Autobahnanschluss "Bonames" zur A661 auf Jahrzehnte nicht geöffnet werden wird - zu prüfen, ob aus laufenden Haushaltsmitteln mit einfachen Maßnahmen der Bereich des Oberen Kalbacher Wegs zwischen U-Bahnübergang und Kalbach ansehnlicher und sicherer gestaltet werden kann. Dafür könnten beispielsweise folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden: Entfernung der unschönen Fahrbahnabweiser hinter dem Bürgersteig direkt vor dem P&R-Platz zugunsten einer Heckenbepflanzung, die so auch das nicht gewünschte Überfahren verhindern kann, Aufmalen von Fahrradstreifen jeweils am Fahrbahnrand . Begründung: Der Obere Kalbacher Weg im Bereich der U-Bahnstation ist seit Jahren ein Schandfleck und zudem leider auch eine vermeidbare Gefahrenstelle. Dies ist jeweils ehestens zu bereinigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4381 2019 Die Vorlage OF 713/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

04.11.2018 | Aktualisiert am: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Treppe „Am Hang“ barrierefrei

10.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 358/12 Betreff: Treppe "Am Hang" barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe der Straße "Am Hang" so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Begründung: Diese Treppe dient zum einen, um zu den Bushaltestellen Alte Riedbergstraße zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohner*innen aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinpraxis zu gelangen. Daher sollte hier von Seiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3835 2018 Die Vorlage OF 358/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach

23.08.2018 | Aktualisiert am: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 350/12 Betreff: Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. v. und der SFG (Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH) sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je 1 Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten, um das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft zu verhindern. Zusätzlich müssen je rechts und links der Schranke zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes nach STVO jeweils 1 Schild gemäß VZ250 "Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Auch sollten die Gehwege zum Gelände vom öffentlichen Parkplatz aus durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Da regelmäßig widerrechtlich das Gelände von u.a. Hundebesitzern befahren wird, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren, und die Nutzung für die Pächter damit erschwert wird, ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppel-Schließung erforderlich. Der Ortsbeirat 10 ist hiervon zu unterrichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3671 2018 Die Vorlage OF 350/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 | Aktualisiert am: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg

27.02.2018 | Aktualisiert am: 21.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 275/12 Betreff: Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg zwischen Kalbacher Niddapfad und dem Unteren Kalbacher Weg möglichst bald instandgesetzt wird. Begründung: Der oben beschriebene Weg mit der Brücke über den Kalbach ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kalbach und Bonames. Er ermöglicht einen raschen und sicheren Zugang zur U-Bahn- und Bus-Station Kalbach und zum Park-and-Ride-Platz. Leider befindet sich der Weg im südwestlichen Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Er sollte möglichst bald wiederinstandgesetzt werden, z.B. durch eine wassergebundene Decke. Auch eine gewisse Verbreiterung im südwestlichen Bereich wäre für eine bequeme Nutzung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2940 2018 Die Vorlage OF 275/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "der Weg" die Worte "südlich der A 661" eingefügt werden und der Antrag um erläuternde Bilder ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

30.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 245/12 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkasten für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25. Januar 2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus diesem Gesetz, § 2. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in dem Stadtteil Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2487 2017 Die Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU und FDP (= Enthaltung)

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

10.11.2017 | Aktualisiert am: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2017, OF 237/12 Betreff: SB-Terminal für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal für Bankgeschäfte und Bargeldversorgung der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nicht-Kunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen, sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC erledigen lassen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2479 2017 Die Vorlage OF 237/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "SB-Terminal" um die Worte "und Geldautomat" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern

26.05.2017 | Aktualisiert am: 21.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 317/10 Betreff: Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass beispielsweise durch die FES mittels Sonderreinigungen der Bereich zwischen der U-Bahnhaltestelle Kalbach und der Einmündung Fleckenbühlstraße verstärkt gereinigt wird. Begründung: Entsprechende Verschmutzungen nehmen zu, in dem genannten Bereich gibt es mehr als 100 Krähennester. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendlerinnen und Pendler klagen über massive Verschmutzungen, der Ortsbeirat 10 bittet um rasche Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1758 2017 Die Vorlage OF 317/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße

26.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

24.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames

17.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2017, OF 211/10 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob mehr Fahrrad-Bügel im weiten Bereich der U-Bahnstation "Bonames Mitte" und am P&R-Platz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können, 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bürgel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrer errichtet werden kann, 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrer Richtung Niddatal dahingehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße "Alt Bonames", sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen, 4. ob zeitnah Piktogramme in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt Bonames, und Burghof) veranlasst werden können, 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz im Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann, 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg / Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung ("rechts vor links") entschärft werden kann, 7. ob das Fahrradfahren parallel zum P&R-Platz (verlängerte Radwegeverbindung zw. Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2017 Die Vorlage OF 211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

09.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2017, OF 122/12 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach/Riedberg dahingehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegerverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegerverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - An der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Allee / Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu F-Kalbach auch "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - An der Kreuzung Lange Meile / Solmser Straße" aus Kalbach kommend für den Linkabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - Auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "Kalbach" zu entfernen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2017 Die Vorlage OF 122/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter den Punkten 3. und 4. der Aufzählung die Worte "Solmser Straße" durch "L 3019" ersetzt werden und der Punkt 5. der Aufzählung folgenden Wortlaut erhält: "auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

04.11.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Antrag vom 19.09.2016, NR 109 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 146 Versandpaket: 09.11.2016 Aktenzeichen: 92 13

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit dem Verkehrsträger hin (B 1014 vom 12.12.2003), welche ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage die Machbarkeit positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen. (siehe Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges in Anlage). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild), dem extrem großen Flächenverbrauch und der enorm höheren Investitionskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder Brückenbauwerk für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. Vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser zur verkehrlichen Entlastung ist als mögliche Alternative die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße abzweigend vom Harheimer Weg südöstlich an Bonames vorbei über das angrenzende Niddatal mit Anbindung an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit Antrag V 220/2016 vom 01.11.2016 hat der 10er OBR den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative liebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (Bericht FNP 04.11.), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So bildet dieser beschrankte Übergang -neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes- eine gewollte Hürde durch den zeitweise beschrankten Bahnübergang einen Attraktivitätsverlust dieser Straße für den überörtlichen Verkehr, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben ein Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betreffen wird, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann zur Frage Landschaftsschutz vs. Verkehrlich Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 89 2016 Die Vorlage OF 59/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im dritten Satz unter Ziffer 1. nach dem Wort "Investitionskosten" die Worte "und der Unterhaltungskosten" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 16., OF 59/15, folgende Protokollerklärung ab: "Der in der Begründung des Antrags aufgenommenen Hinweis auf eine `Südostumgehung von Bonames ́ wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nieder-Eschbach nicht mitgetragen."

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 | Aktualisiert am: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

22.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach

20.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 82/12 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Der Magistrat - Bauaufsicht und Liegenschaftsamt - wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,2 m breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 20 cm mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche, allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellt bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter 1 m, führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Die resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, den entscheidend ist nicht die Eigentumssituation sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2016 Die Vorlage OF 82/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Absatz des Tenors wie folgt lauten: "Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. Des Weiteren wird gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür

18.09.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse

25.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 68/12 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2016 Die Vorlage OF 68/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hochwasserschutz entlang des Kalbachs

01.07.2016 | Aktualisiert am: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 45/12 vom 16.06.2016 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs Vorgang: M 131/02 In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch die Gemarkung fließenden Kalbachs. Im Gebiet des Durchlasses Höhe der Straße Am Burghof, wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zweiten Bauabschnitt (M 131/02, Seite 5) unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertiggestellte erste Baumaßnahme gemäß Magistratsvortrag M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 Meter langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 Zentimetern verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2002, M 131 Bericht des Magistrats vom 21.11.2016, B 292 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 461, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 90 34

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Ausbau der Bonifatiusstraße

18.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2016, OF 49/12 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der M 208 vom 30.8.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 m unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 m und einer Fahrbahn von 5 m ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige Carbone aufzunehmen. Nach Aussagen des Magistratsberichts M 124 vom 10.6.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 284 2016 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hochwasserschutz entlang des Kalbachs

16.06.2016 | Aktualisiert am: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 45/12 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch unsere Gemarkung fließenden Kalbach. Im Gebiet des Durchlasses Höhe "Am Burghof", wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 131 vom 07.06.2002 hinsichtlich des zweiten Bauabschnittes auf Seite 5 des Berichtes unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Es wird um Überweisung an den OBR 10 gebeten. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertig gestellte erste Baumaßnahme aus dem Bericht M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 m langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 cm verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 35 2016 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

20.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 19/12 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern, sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 und Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von PKW unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmässig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren. Mülltonnen bleiben dann ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2016 Die Vorlage OF 19/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen

08.05.2016 | Aktualisiert am: 02.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 37/10 Betreff: Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sammeltonnen vor den Rewe-Märkten Karl-von-Drais-Straße (derzeit geschlossen) und Am Dachsberg entfernt wurden, welches Ergebnis das Pilotprojekt mit den Sammeltonnen gebracht hat und wo derzeit im Ortsbezirk 10 welche zu finden sind. Begründung: Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden 2013 vor den Smart-Märkten Porthstraße und Oberer Kalbacher Weg und den beiden Rewe-Märkten Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen aufgestellt, damit solche Geräte nicht im Hausmüll landen und die wertvollen Inhaltsstoffe sinnvoll recycelt werden können. Bei den Rewe-Märkten sind sie seit der Jahreswende verschwunden, obwohl die Tonnen von den Bürger*innen stark genutzt wurden und auch heute noch häufig nach dem Verbleib der Tonnen gefragt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 24 2016 Die Vorlage OF 37/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 10 | PARLIS

Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets „Bonames-Ost“ Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449

16.02.2016 | Aktualisiert am: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2016, OA 715 entstanden aus Vorlage: OF 931/10 vom 01.02.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets "Bonames-Ost" Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von "Bonames-Ost" vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1.250 WE/1.560 WE/1.800 WE auszugehen. 2. Ferner wird auf auf dieser Grundlage der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Ortskern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In den Berichten des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 und B 449, stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 861 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.02.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6884, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 § 6885, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets Bonames-Ost

01.02.2016 | Aktualisiert am: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 931/10 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets Bonames-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von Bonames-Ost vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1250 WE/1560 WE/1800 WE auszugehen. Auf dieser Grundlage wird der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Kern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In B 448/449 stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets Bonames-Ost auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 715 2016 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach

22.01.2016 | Aktualisiert am: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2016, OF 535/12 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten: 1. Die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 2.7.15 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der OM 4378 vom 10.7.15 bestätigt, ist zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannte wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen. 2. Die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, sind einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von ca. 10 cm. Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite mit Zustimmung der Denkmalpflege der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 m Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 m Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 23 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Venino gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2016 Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets .Bonames-Ost.

16.11.2015 | Aktualisiert am: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 910/10 Betreff: Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert vor Vorlage eines Bebauungsplanentwurfs für Bonames-Ost folgende Fragen zu klären: Wie kann der Individualverkehr so geführt werden, dass es nicht zu einer Verstärkung des Individualverkehrs im Kernort von Bonames kommt und auch keine Eingriffe in den bestehenden Grüngürtel erforderlich werden? Sind die zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im Bereich des ÖPNV bei der Vorstellung des Baugebiets am 4. November 2015 ins Spiel gebrachten Vier-Wagen-Züge realistisch, nachdem so lange Züge bei der Weiterfahrt Richtung Innenstadt im Haupttunnel zusätzliche Kapazität beanspruchen werden? Wie wirkten sich solche langen Züge aus Richtung Bad-Homburg auf die anderen im Haupttunnel verkehrenden U-Bahnlinien aus Hohemark, Ginnheim und vom Riedberg aus? Begründung: Zu 1: Bei der Vorstellung des Baugebietes für den Ortsbeirat am 04. November 2015 gingen die Zuständigen vom Stadtplanungsamt selbst davon aus, dass es bei Realisierung ihrer Planungen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich Wendelsgarten, Alt Bonames und Am Burghof kommen wird. Dies ist in Anbetracht der dort jetzt schon herrschenden Überlastung keine Option und muss auf jeden Fall verhindert werden. Ansonsten würde erneut im Bezirk 10 mangels leistungsfähiger Erschließungsstraßen der Verkehr bewusst in Wohngebiete gezogen. Andererseits sind auch Umfahrungen von Bonames in südlicher Richtung, weil sie massiv in den bestehenden Grüngürtel eingreifen würden, keine Option. Zu 2: Bürgermeister Cunitz hat in selbiger Vorstellung darauf verwiesen, dass es hinsichtlich des ÖPNV keine Probleme geben werde, weil man vierzügige U-Bahn-Züge einsetzen werde, die die erforderliche Kapazität bieten würden. In Anbetracht der Überlastung des Haupttunnels ab "Weißem Stein" stellt sich allerdings die Frage, ob so lange Züge dort überhaupt weiterfahren könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1533 2015 Die Vorlage OF 910/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern

23.08.2015 | Aktualisiert am: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 475/12 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt aufzufordern, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wieder herzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke-Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der ST 282 vom 20.02.2015 entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z.B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4500 2015 Die Vorlage OF 475/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach

28.06.2015 | Aktualisiert am: 14.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte

12.05.2015 | Aktualisiert am: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 456/12 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht, bzw. für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2015 Die Vorlage OF 456/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße

25.02.2015 | Aktualisiert am: 18.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2015, OF 421/12 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße eine Umgestaltung bedarf, bittet der Ortsbeirat entsprechend seiner letztmaligen Anregung OM 1693 vom 2.11.2012 diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der M 208 vom 30.8.1991 mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3983 2015 Die Vorlage OF 421/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mitteilung des Sportamtes vom 12.11.2012 als Anlage angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße

26.01.2015 | Aktualisiert am: 11.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 746/10 Betreff: Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße Die An- und Ablieferung der dort ansässigen Metzgerei erfolgt über deren nördlich angrenzende Hofzufahrt. Dieses ist aber nicht unbehindert möglich. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Bonameser Hainstr., von Ecke Unterer Kalbacher Weg bis gegenüber der betreffenden Hofeinfahrt eine begrenzte Park-/Haltezone eingerichtet werden kann. Sodas auch LKWs ungehindert diese Hofzufahrt nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3856 2015 Die Vorlage OF 746/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach

22.11.2014 | Aktualisiert am: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2014, OF 404/12 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehende, aber kaum noch sichtbare, Fahrbahnmarkierung mit der großen Ziffer 30 im Einfahrtsbereich Am Weißkirchener Berg zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Alle drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg auf Grund der Gefällstrecke die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung bzw. Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte auf Grund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3724 2014 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Einfahrtsbereich Talstraße mit aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Niddapfad instand setzen

31.08.2014 | Aktualisiert am: 18.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2014, OF 376/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12; ST 1162/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße in der Weise instandzusetzen, daß der bei der Neuanlage des Weges vor mehreren Jahren geschaffene Zustand, insbesondere die niveaugleiche Einbindung der Kanaldeckel, in der vollen Breite von ca .1,5 Meter wiederhergestellt wird. Begründung: Mit der Anregung OM 2249 vom 24.5.2013 hatte der Ortsbeirat darum gebeten, den abgesunkenen, auf eine schmale vertiefte Rinne, aus der die Kanten der gusseisernen Kanaldeckel bis zu 6 cm herausragen, geschrumpften Weg instandzusetzen. Mit der Stellungnahme ST 1162 vom 29.7.2013 wurde angekündigt, die Kanaldeckel höhenmäßig anzupassen und den Weg regelmäßig zu mähen. Tatsächlich ist jetzt auf dem Grund der Rinne eine geringe Menge lockeres, sandfeines Basaltgranulat zu sehen und für RadfahrerInnen als unangenehm rutschig zu fühlen. Die gefährlichen Kanalabdeckungen ragen unverändert in die Höhe. Der schlechte Zustand des Weges besteht also nach wie vor; eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2014 Die Vorlage OF 376/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Zeile des Tenors nach "Alte Riedbergstraße" die Worte "als Teil des Hölderlinpfades" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Niddapfad instand setzen

28.06.2014 | Aktualisiert am: 18.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2014, OF 364/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung OM 2249 vom 24.5.2013 den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße durch Aufbringung eines festen, wasserdurchlässigen mineralischen Belags instandzusetzen. Begründung: Der in der Anregung OM 2249 beschriebene schlechte Zustand des Uferweges am Kalbach hat sich , nachdem über ein Jahr vergangen ist, weiter deutlich verschlechtert: Die mineralische Wegbefestigung ist weiter abgesunken, die Kanaldeckel ragen noch höher und gefährlicher in den verbliebenen rinnenförmigen Pfad hinein. Insbesondere nach Regen ist der Weg für FußgängerInnen wegen des in der schmalen Wegrinne stehenbleibenden Wassers fast unpassierbar , für RadfahrerInnen wegen der hochstehenden Kanaldeckelkanten sehr gefährlich. Die ist um so ärgerlicher, als es sich bei dem Weg um die kürzeste und landschaftlich schönste Wegverbindung zwischen Kalbach und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames handelt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 364/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 364/12 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl

29.10.2013 | Aktualisiert am: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2013, OF 302/12 Betreff: Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Einschränkung der Einsicht von der "Kalbacher Hauptstraße" in die Straße "An der Grünhohl" durch die Anbringung von Holzlatten im Bereich der Mülltonnen in der Grundschule Kalbach zu beseitigen. Dies kann durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder sonstiger geeigneter Maßnahmen erfolgen. Begründung: Oftmals ist in dem oben genannten Bereich festzustellen, dass Fahrzeuge unter geringer Beachtung der Vorfahrtsregelung die T-Kreuzung überqueren. Damit ist seit der Errichtung der Mülltonneneinzäunung eine größere Verkehrsgefährdung gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2723 2013 Die Vorlage OF 302/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung aus den Worten "geringer Beachtung" das Wort "Nichtbeachtung" gemacht wird. Abstimmung: 5 CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Historische Straßennamen in Bonames

08.09.2013 | Aktualisiert am: 03.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2013, OF 504/10 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamensschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369 eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e.V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. an der Straße "Am Wendelsgarten" die ehemalige Bezeichnung "Querstraße", 2. an der Straße "Mühlackerstraße" die ehemalige Bezeichnung "Ringstraße", 3. an der Straße "Alt-Bonames" die ehemalige Bezeichnung "Saalhofgasse", 4. an der Straße "Homburger Landstraße" die ehemalige Bezeichnung "Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen, noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, so dass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e.V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2013 Die Vorlage OF 504/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern

18.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2013, OF 262/12 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße "Zum Bergwerk", die Treppen "An der Wellenburg" und "Am Schlittenberg", der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der "Kalbacher Hauptstraße" und die Ecke "Kalbacher Hauptstraße"/"Lange Meile" genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrem Vertrag erfüllen bzw. ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2436 2013 Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Niddapfad instand setzen

10.05.2013 | Aktualisiert am: 29.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2013, OF 240/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, daß die SEF den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse instandsetzen lässt. Begründung: Der südwestlich des Kalbachs zwischen Riedbergstraße und Bonifatiusstraße gelegene Uferweg, auf dem auch der Hölderlinpfad verläuft, ist in einem sehr schlechten Zustand. Die vor Jahren eingebaute Wegbefestigung durch ein mineralisches Granulat ist abgesunken und bis auf einen ca.30 cm breiten Trampelpfad von Gras und Kräutern zugewachsen. In den vertieften Pfad ragen die 4-bis 5 cm hochstehenden gusseisenen vier Kanaldeckel hinein und gefährden die Wegbenutzerinnen. Nach Regenfällen bleibt das Wasser im Trampelpfad stehen und führt im Bereich angrenzender Ackerflächen zu schwer passierbarer Verschlammung. Anlässlich der Gewässerschau am 18.März 2013 wurde der schlechte Zustand des Weges von dem teilnehmenden Ortsbeiratsmitglied schon zur Sprache gebracht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2249 2013 Die Vorlage OF 240/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36

06.04.2013 | Aktualisiert am: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 229/12 Betreff: Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36 Der Magistrat wird gebeten, auf dem mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standort neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von 6000,- € aus dem Budget des Ortsbeirats zu verwenden. Die erforderliche Patenschaft für die Betreuung des Bücherschranks ist gesichert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 160 2013 Die Vorlage OF 229/12 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, an den mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standorten neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, und dem Riedbergplatz je einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von zwei Mal 6.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen. An beiden Standorten sind Bücherschränke in der Ausführung Stahl, grau lackiert, zu errichten. Eine Ausführung in Cortenstahl mit rostiger Oberfläche neben dem Fachwerkgebäude des ehemaligen Rathauses wird als nicht angemessen empfunden und daher vom Ortsbeirat abgelehnt. Im Ortsbeiratsbudget ist die Vorlage OIB 258 "Errichtung von Spielgeräten auf dem Schulhof der temporären Pavillonanlage Grundschule Kalbach" zu streichen. Diese Maßnahme wurde nicht ausgeführt und ist jetzt gegenstandslos, da die Grundschule nach der Fertigstellung ihres Gebäudes den temporären Standort am Stadtpfad wieder verlassen hat. Das zur Verfügung stehende Budget ist dementsprechend um 5.500 Euro zu erhöhen. Die Vorlage OIB 121 "Das Kunstwerk im Kalbacher Stadtpark reinigen" mit veranschlagten Kosten in Höhe von 800 Euro ist ebenfalls zu streichen, da die Maßnahme nicht zur Ausführung gelangte. Die erforderlichen Patenschaften für die Betreuung der Bücherschränke sind gesichert. Der Ortsbeirat bittet den genauen Standort neben dem Rathausgebäude bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat und der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr festzulegen. Neben dem Bücherschrank sind eventuell zusätzlich Poller gegen widerrechtliches Parken erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße

06.04.2013 | Aktualisiert am: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 231/12 Betreff: Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, ein dauerhaftes Parken von Fahrzeugen unter Inanspruchnahme des Bürgersteigs vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 13 und 15 durch geeignete Maßnahmen (Poller) zu unterbinden, um sicherzustellen, dass Fußgänger diesen Bürgersteigbereich auch mit Kinderwagen und Rollatoren benutzen können. An dieser Engstelle der Kalbacher Hauptstraße, mit Bürgersteigbreiten von 1,1 und 1,2 m und einer Fahrbahnbreite von 5,2 m, hat sich trotz des Verkehrszeichens Nr. 286 (Eingeschränktes Halteverbot), ein dauerhaftes Parken von PKW und Lieferfahrzeugen entwickelt. Wegen der schmalen Fahrbahn werden die Fahrzeuge unter Benutzung des Bürgersteigs geparkt. Fußgänger sind oft gezwungen auf die Fahrbahn oder die andere Straßenseite auszuweichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2160 2013 Die Vorlage OF 231/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd

15.03.2013 | Aktualisiert am: 27.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2013, OF 222/12 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen aus dem Baugebiet Kalbach-Süd von/zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße "An der Bergstraße" erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 %. Dies führt im Winter, bei starkem Schneefall oder Straßenglätte, zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.3.2013 gegen 11 Uhr mittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung /Fasanenweg rückwärts die Straße hintergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder!) durch das Unfallgeschehen gefährdet waren. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2076 2013 Die Vorlage OF 222/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Dokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus

12.01.2013 | Aktualisiert am: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 199/12 Betreff: Dokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Denkmalamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat regt an zu prüfen, ob die archäologischen Befunde, die in den zurückliegenden Jahren bei archäologischen Grabungen im Bereich Riedberg, am Martinszehnten und auch in Kalbach, u. a. beim Bau der Grundschule "An der Grünhohl" festgestellt wurden, in einer schriftlichen Darstellung, etwa in Form einer kleinen Stadtteilbroschüre, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Mit dieser Zusammenstellung könnte dem starken Interesse der Bevölkerung an der geschichtlichen Entwicklung eines der ältesten Frankfurter Ortsteile entsprochen werden. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat, unter Verweis auf seinen Beschluss OM 1775 vom 30.11.2012 (siehe Anlage), zu prüfen, ob die an der Giebelwand des Kulturdenkmals Kalbacher Hauptstraße 36 (ehemalige Schule und Rathaus) stehenden Reste einer Telefonzelle durch eine denkmalrechtliche Verfügung beseitigt werden können. Auch wenn die Telefonzelle wohl rechtmäßig vor dem erstmaligen Erlass des Hessischen Denkmalschutzgesetzes errichtet wurde, dürfte durch die 2009 erfolgte Aufgabe der Nutzung als Telefonzelle, der rechtliche Bestandsschutz erloschen sein. Mittlerweile stellt die zerstörte und nicht wieder für einen ordnungsgemäßen Betrieb gedachte Restzelle eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals dar. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn durch Unterstützung des Denkmalamtes die seit vier Jahren laufenden Bemühungen des Ortsbeirats zur Beseitigung der zerstörten Telefonzelle zum Erfolg führen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kalbacher Niddapfad befestigen

07.01.2013 | Aktualisiert am: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 208/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse in der Breite des weiteren Wegverlaufs ( In der Käthcheslach ) zu asphaltieren. Begründung: Der Kalbacher Niddapfad, auf dem auch der überörtliche Hölderlinpfad verläuft, ist Teil der direkten Fuß- und Radwegverbindung zwischen Kalbach und dem Erholungsgebiet "Alter Flugplatz" und dem Niddauferweg. Die Wegverbindung ist durchgehend betoniert oder asphaltiert mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Kreuzung mit der Bonifatiusstraße im Südosten und der alten Riedbergstraße im Nordwesten. Dieses ungefähr 350 Meter lange Wegstück entlang des Kalbachs besteht im Bereich des anliegenden Gärtnereibetriebs (ca 60 m) aus einem mit etwas Kies und Schutt befestigten Fahrweg und im weiteren Verlauf aus einem 30 bis 40 cm breiten vertieften Trampelpfad durch Gras und Krautbewuchs in den an vier Stellen die bis zu 5cm über Niveau liegenden scharfen Kanten von gusseisernen Kanaldeckelumrandungen hineinragen. Bei und nach Regenfällen bleibt das Regenwasser in der Wegerinne stehen und führt , besonders im südöstlichen Bereich, wo von der Bearbeitung des angrenzenden Ackers Erde auf den Weg geriet, zu unpassierbarer Verschlammung. Die herausstehenden Kanaldeckel gefährden insbesondere Radfahrerinnen erheblich. Auf dem schmalen Pfad ist die gefahrlose Begegnung zu Fuß oder per Rad nicht möglich. Eine Person muss jeweils ins Gras , das in der Regel noch durch Pferdehufe aufgewühlt ist, ausweichen. Der Weg wurde vor einigen Jahren durch ein mineralhaltiges Granulat befestigt. Diese Befestigung ist inzwischen nachverdichtet und abgesunken und von den Seiten her zugewachsen. Sie kann als Unterbau des neuen Asphaltbelags dienen. Eine Beeinträchtigung der Bäume am Kalbachufer ist nicht zu befürchten, wie der weitere Verlauf des Kalbacher Niddapfads als autobefahrener Asphaltweg im Bereich des Carbone-Werkgeländes deutlich zeigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 208/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten

21.10.2012 | Aktualisiert am: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2012, OF 180/12 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße, Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz ein Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufgebracht werden kann. Begründung: Das Sportzentrum "Am Martinszehnten" wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung "Am Martinszehnten" laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesichterten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Auch nachmittags ist zu beobachten, dass viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesichterten Stelle überquert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1693 2012 Die Vorlage OF 180/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, dass viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen

09.10.2012 | Aktualisiert am: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2012, OF 182/12 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz.-Verkehr von Rad-und Fußwegen ausschliessenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung versehen zu lassen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf : -Weg von Am Burghof zum Towercafe -Kalbachbrücke des Wegs zwischen P&R U-Kalbach und Kalbacher Niddapfad -Im Brombeerfeld, Querwege zum entlang der Umgehungsstrasse verlaufenden Weg -Parallelweg zu Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein -alle Zugänge zum Käthcheslachpark -Torzugang zum Weg zwischen Cezanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 -Cezanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg -südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar Dunkelheit für Fußgängerinnen und für Radfahrerinnen, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest, und wie am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen,in der Mitte , also dem eigentlichen Sperrbereich, aber Dunkelgraue. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1695 2012 Die Vorlage OF 182/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Irreleitung für Autofahrer auf der Straße Oberer Kalbacher Weg

10.09.2012 | Aktualisiert am: 30.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 320/10 Betreff: Irreleitung für Autofahrer auf der Straße Oberer Kalbacher Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Oberer Kalbacher Weg, vor dem ehemaligen bonameser Autobahnzubringer, die Mittelstreifenlinie, die sich noch immer unter dem neueren Schrägstrichgatter vor der kleinen Verkehrsinsel auf der Bonames abgewandten Seite befindet, entfernt wird. Begründung: Die Mittelstreifenlinie ist für den PKW-Fahrer eine Leitlinie, nach der er sich im Straßenverkehr grundsätzlich richtet. In dem oben genannten Straßenabschnitt leitet, nach kilometerlanger Linienführung, diese, wie vor der Errichtung der kleinen Verkehrsinsel, einfach direkt auf die Verkehrsinsel zu und unter ihr hindurch weiter. Das ebenfalls neuere Schrägstrichgatter das zur Umleitung um die Verkehrsinsel auf den Asphalt aufgetragen wurde, wurde dabei einfach über die Linienführung darübergelegt, sodass eine irritierende Straßenführung entstanden ist. Die Folge dieser nicht eindeutigen Verkehrszeichen auf dem Asphalt ist ein vermehrtes Unfällen- und Sachschädenaufkommen, verursacht durch PKW-Fahrer, die gerade bei Dunkelheit fälschlicher Weise weiter der Linienführung folgen und sich so auf der kleinen Verkehrsinsel wiederfinden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 320/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 320/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 320/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 320/10 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29

12.05.2012 | Aktualisiert am: 01.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?

09.04.2012 | Aktualisiert am: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2012, OF 105/12 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße "An der Grünhol" war bis vor kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurde die ansonsten in der Talstraße verkehrende Buslinie 28 über den östlichen Teil der "Kalbacher Hauptstraße" umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen "Am Oberschlag" und "Im Hain" wohnen, sehr entgegen gekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der "Kalbacher Hauptstraße" dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung, bei der ein Bus den östlichen Teil der "Kalbacher Hauptstraße" bedient und der nächste die gewohnte Route durch die Talstraße nimmt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 20.04.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1106 2012 Die Vorlage OF 105/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Buslinie 28" durch die Worte "Buslinien 28 und 29" ersetzt werden und der zweite Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100

23.03.2012 | Aktualisiert am: 23.04.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2012, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 103/12 vom 12.03.2012 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose Riedberg/Kalbach/Bonames vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt sind die Umgehungsstraße Steinbach/Weißkirchen (L 3006/L 3019), die Ortsrandstraße Bonames, die Graf-von-Stauffenberg-Allee und die Stadtstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Die Vorlage vom 02.10.2006, B 428, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006 stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Den Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames und Kalbach-Riedberg entgegen. Bereits ein Jahr später berichtete der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden zu berichten. Die Ortsbeiräte der Ortsbezirke 10 und 15 sind einzubeziehen. Insbesondere ist dem Ortsbeirat 12 darzustellen, welche Verkehrsbelastungen auf den Grundnetzstraßen Kalbacher Hauptstraße, Zur Kalbacher Höhe und Altenhöferallee bestehen und zukünftig zu erwarten sind. Es ist zu berichten, ob im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Entwicklung die Straßen Altenhöferallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee zur Tempo-30-Zone herabgestuft werden können. Des Weiteren ist zu berichten, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr als auch den Lärmbelastungen durch die A 661 auf die Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann. Gegenüberzustellen sind die verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile Kalbach-Riedberg und Bonames im Hinblick auf die Schließung bzw. Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1275 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 10

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden

12.03.2012 | Aktualisiert am: 29.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2012, OF 103/12 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose Riedberg/Kalbach/Bonames vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese Netzergänzungen sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt ist die Umgehungsstraße Steinbach/Weißkirchen, L 3006/L 3019, die Ortsrandstraße Bonames, die Graf-von-Stauffenberg-Allee und die Stadtbahnlinie D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Ein Bericht des Magistrats, B 428 vom 2.10.2006, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006, stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames und Kalbach-Riedberg entgegen. Bereits ein Jahr später berichtet der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden zu berichten. Die Ortsbeiräte der Ortsbezirke 10 und 15 sind einzubeziehen. Insbesondere ist dem Ortsbeirat 12 darzustellen, welche Verkehrsbelastungen auf den Grundnetzstraßen Kalbacher Hauptstraße, Zur Kalbacher Höhe und Altenhöferallee bestehen und zukünftig zu erwarten sind. Es ist zu berichten, ob im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Entwicklung, die Straßen Altenhöferallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee zur Tempo 30-Zone herabgestuft werden können. Des Weiteren ist zu berichten, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr und den Lärmbelastungen durch die A 661 auf die Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann. Gegenüber zu stellen sind die verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile Kalbach-Riedberg und Bonames im Hinblick auf die Schließung bzw. Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 172 2012 1. Die Vorlage B 100 dient unter Hinweis auf OA 172 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 103/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach

20.01.2012 | Aktualisiert am: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 89/12 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach Der Magistrat wird gebeten schnellstmöglich einen provisorischen Zebrastreifen auf der Straße "Kalbacher Hauptstraße", auf der Höhe der Hausnummer 56 anzulegen. Dieser sollte den Schülerinnen und Schülerinnen auch in der letzten Phase der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach einen ungefährdeten Schulweg zum Schulprovisorium am Kalbacher Stadtpfad und zum Städtischen Hort ermöglichen. Begründung: Die Verkehrssituation an der Baustelle an der Grundschule Kalbach hat sich in der letzten Phase der Bauarbeiten durch an- und abfahrende Lieferwagen deutlich verschärft. Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe eine weitere Großbaustelle entstanden ist. Der vorgesehene Schulweg aus Kalbach Nord über die bestehende Ampelanlage an der Kalbacher Hauptstraße kann von den Kindern nicht mehr eingehalten werden. Der Gehweg ist durch den Bauzaun viel zu schmal. Zusätzlich blockieren parkende Lieferwagen den Ampelbereich und den - eigens für die Bauarbeiten eingerichteten -Zebrastreifen in der Straße "An der Grünhohl", oberhalb der Bushaltestelle. Es kam schon vor, dass Bauarbeiter den Kindern verboten haben, in diesem Bereich zu laufen, da "dies viel zu gefährlich für sie sei". Die Kinder wechseln deshalb bereits an der Evangelischen Kirche über den Zebrastreifen auf die gegenüberliegende Straßenseite. Leider führt das dazu, dass sie dann die Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe der Hausnummer 56 überqueren. Daher sollte hier aus Sicherheitsgründen ein provisorischer Fußgängerüberweg über die Kalbacher Hauptstraße eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 842 2012 Die Vorlage OF 89/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad

12.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2011, OF 55/12 Betreff: Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird ersucht, Unfälle überquerender Fußgänger und Fahrradfahrer am Übergang des Kalbacher Niddapfades über die U-Bahngleise der Linien U 2 und U 9 durch geeignete baulich-technische Maßnahmen zu verhüten, sei es durch eine Beschrankung, durch ein Läutwerk, durch Warnleuchten oder auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten oder durch andere geeignete Maßnahmen. Weg: Kalbacher Niddapfad (4899667) Aus: OpenStreetMap Begründung: Der bezeichnete Übergang ist bislang völlig ungesichert, dabei wird er häufig genutzt, vor allem seit er Teil des Hölderlin-Pfades geworden ist. Seit die neue Linie U 9 ebenfalls auf diesem Abschnitt verkehrt, passieren fast doppelt so viele Züge wie bisher diesen Übergang. Vor allem Kinder sind an dieser Stelle recht häufig zu beobachten, wie sie ziemlich sorglos über die Gleise laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Darüber hinaus sind die aus Kalbach kommenden Züge hier erst relativ spät wahrzunehmen, weil Büsche und Bäume die Sicht erschweren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 540 2011 Die Vorlage OF 55/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße

21.07.2011 | Aktualisiert am: 01.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad

27.05.2011 | Aktualisiert am: 20.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2011, OF 16/12 Betreff: Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad durch geeignete Wegebaumaßnahmen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Begründung: Die Bonifatiusstraße ist eine beliebte Verbindung zwischen dem östlichen Teil von Kalbach und dem südlichen Teil des Neubaugebiets Riedberg und wird von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen bildet sich im Bereich Bonifatiusstraße/Kalbacher Niddapfad hinter der Brücke über den Kalbach in Richtung Riedberg eine der etwa 40 qm große und bis zu 40 cm tiefe Wasserlache, die die Nutzung der Bonifatiusstraße hier praktisch unmöglich macht. Durch eine Aufschüttung der Bonifatiusstraße in diesem Bereich oder durch eine adäquate Drainage könnte dieses Problem leicht behoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 10.06.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 169 2011 Die Vorlage OF 16/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Zerstörte Telefonzelle am alten Rathaus

15.10.2010 | Aktualisiert am: 03.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2010, OF 398/12 Betreff: Zerstörte Telefonzelle am alten Rathaus Der Ortsbeirat wird um Beschluss über den nachfolgenden Brief gebeten: Deutsche Telekom ZMD - Zentrale Dienste Danziger Platz 12 60314 Frankfurt/Main Betreff: Telefonhäuschen am alten Rathaus Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt Inventar Nr. RC 33300 733 Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat hat mich erneut beauftragt, die Deutsche Telekom zur Beseitigung des zerstörten Telefonhäuschen aufzufordern. Die o. g. Telefonzelle ist seit ca. zwei Jahren wegen Zerstörungen nicht mehr benutzbar. Der Ortsbeirat hat durch Beschluss vom 15.5.2009 angeregt, das Telefonhäuschen ersatzlos zu beseitigen. Es steht an der Wand des denkmalgeschützten Fachwerkbaus des alten Kalbacher Rathauses. Das historische Erscheinungsbild des Kulturdenkmals wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Ein Bedarf für ein Telefonhäuschen in diesem Bereich wird vom Ortsbeirat als gering eingeschätzt. Anfragen für eine Instandsetzung sind dem Ortsbeirat in den letzten beiden Jahren nicht vorgetragen worden. Obwohl Ihrem Unternehmen die Anregung des Ortsbeirats vom 15.5.2009 mitgeteilt wurde und zwischenzeitlich mehrfache telefonische Nachfragen bei Herrn Meisinger erfolgten, ist für uns kein Fortgang in der Angelegenheit zu erkennen. Es wurde zwar mitgeteilt, dass inzwischen alle Genehmigungen für den Abbau vorliegen, ein Zeitpunkt für die Beseitigung kann allerdings nicht genannt werden. Wir bitten Sie nochmals, diesem störenden Schandfleck im Ortsbild unseres Stadtteils Beachtung zu schenken und die Beseitigung in den nächsten Wochen zu veranlassen. Für die Bürger bleibt unverständlich, warum eine zerstörte Telefonzelle ohne Telefoneinrichtung und mit zerstörten Glasscheiben über zwei Jahre von Ihrem Unternehmen nicht beachtet wird. Wir hoffen nicht, dass Sie die zerstörte Telefonzelle als Mahnmal für Vandalismus erhalten möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 188/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1775 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 398/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen

20.08.2010 | Aktualisiert am: 03.06.2013

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.07.2010, B 431 Betreff: Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Carbone AG vor einigen Monaten an die Stadt veräußert hat, städtebaulich neu zu beordnen. Zu diesem Zweck ist 1. ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einzuleiten, eine Wohnbebauung auf dem oben genannten Areal zu ermöglichen, die sich im Rahmen der Bebauung "Im Kirschenwäldchen" bewegt, und 2. von einer gewerblichen Zwischennutzung abzusehen, die der beabsichtigten Wohnbebauung zuwiderläuft. Begründung: Die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße eignen sich hervorragend für eine Wohnbebauung. Sie befinden sich in einer attraktiven Lage und sind verkehrlich sehr gut an den ÖPNV angebunden; die U-Bahn-Station Kalbach ist nur wenige Gehminuten entfernt. Sie grenzen an die Wohngebiete "Im Kirschenwäldchen" und "In den Seewiesen" an, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Eine Verlängerung der Wohnbebauung über die Bonifatiusstraße hinweg in Richtung Osten ist daher nur konsequent. Überdies hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass es kaum Nachfrage für eine gewerbliche Nutzung der Flächen gibt, da das nahegelegene Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufgrund der besseren verkehrlichen Anbindung für den Schwerlastverkehr für gewerbliche Nutzer attraktiver ist. Deshalb ist eine städtebauliche Neuordnung dieses Areals angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.01.2011, B 11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1179 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8735, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.09.2010 Aktenzeichen: 61 0

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Telefonhäuschen am alten Rathaus

12.05.2009 | Aktualisiert am: 03.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2009, OF 286/12 Betreff: Telefonhäuschen am alten Rathaus Der Ortsbeirat wird um Beschluss über den nachfolgenden Brief gebeten: Deutsche Telekom TINL - Mitte Postfach 5000 65756 Eschborn Betreff: Telefonhäuschen am alten Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36, 60437 Frankfurt Inventar Nr. RC 6 33300 733 Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat hat mich beauftragt, die Deutsche Telekom um die Beseitigung des o. g. Telefonhäuschens zu bitten. Das Telefonhäuschen am Rathausgebäude, einem denkmalgeschützten Fachwerkbau, beeinträchtigt das historische Erscheinungsbild des Kulturdenkmals. Der Standort ist vermutlich vor Jahrzehnten festgelegt worden, fände aber heute keine denkmalrechtliche Genehmigung mehr. Der Ortsbeirat hat am 15.5.2009 beschlossen, das Telefonhäuschen vom jetzigen Standort zu entfernen. Die Glaswände sind schon längere Zeit beschädigt. Die Inanspruchnahme des öffentlichen Fernsprechers wird als gering eingeschätzt. Sofern nach Ihren Feststellungen ersatzweise eine moderne Telefonstandsäule erforderlich ist, bitten wir um Rücksprache zwecks Festlegung eines neuen Standortes. Den jetzigen Standortbereich vor der Fachwerkwand des historischen Rathauses möchte der Ortsbeirat zukünftig von jeglichen technischen Einrichtungen freihalten. Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung, ob aus Ihrer Sicht das Telefonhäuschen entfernt werden kann und ob ein Ersatz an anderer Stelle erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 188/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1775 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 15.05.2009, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 286/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger

03.11.2006 | Aktualisiert am: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2006, OA 222 entstanden aus Vorlage: OF 77/12 vom 21.10.2006 Betreff: Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger Vorgang: OA 586 OBR 12; ST 925/02 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Straßenbereich der Talstraße zwischen der Kalbacher Hauptstraße und der Neugasse ein Konzept für die Umgestaltung der Verkehrsfläche zur Mischfläche (verkehrsberuhigter Bereich) zu erstellen. Durch Verzicht auf die räumliche Zonierung von Gehwegen ist eine barrierefreie Straßennutzung vorzusehen, ohne den PKW-Verkehr oder das Parkplatzangebot zu reduzieren. Das Neugestaltungskonzept soll entsprechend den Planungsvorschlägen der von 1995-1997 erstellten Rahmenplanung auf das historische Prinzip der niveaugleichen Dorfgasse als Fläche für verschiedene und gleichberechtige Nutzer zurückgreifen. Dies dient der Weiterentwicklung der Verkehrsberuhigung und der städtebaulich funktionsgerechten Aufwertung eines Teilbereichs der Stadtteilnahversorgung. Die angrenzende Gickelgasse ist in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Der Magistrat möge nach der Erstellung eines Ausbaukonzepts den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger Kalbachs - insbesondere die Anwohner - informieren und evtl. Anregungen möglichst berücksichtigen. Unter Bezug auf die Vorlage OA 586 vom 08.02.2002 und die darauf erfolgte Stellungnahme vom 05.06.2002, ST 925, wird die Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße im Stadtteil Kalbach zur Aufnahme in das Sonderprogramm "Schöneres Frankfurt" beantragt. Begründung: Im zentralen Stadtteilbereich mit wesentlichen Nahversorgungsfunktionen (Metzger, Bäcker, Gaststätten, Reisebüro, Zeitungskiosk, Poststelle) bestehen schmale Bürgersteige, deutlich unter dem Mindestbreitenmaß und mit hohen Bordsteinen. Da dieser Straßenbereich sehr stark als Einkaufsbereich dient, werden Fußgänger und erst recht Personen mit Kinderwagen auf die Fahrbahn gedrängt. Eine Straßenoberflächengestaltung mit einer entsprechenden Altstadtpflasterung würde eine barrierefreie Nutzung ermöglichen ohne den PKW-Benutzer einzuschränken, da eine geringere Fahrgeschwindigkeit allen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit bietet. In der angrenzenden Gickelgasse ist in nächster Zeit eine Grunderneuerung notwendig. Dieser Straßenbereich ist deshalb in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Die vor Jahren erfolgte niveaugleiche Oberflächenerneuerung der angrenzenden Straße Hullach sollte als Beispiel für die Neukonzeption dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 133 Bericht des Magistrats vom 09.07.2007, B 501 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2006, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) BFF und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, BFF und REP gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1227, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 66 0

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Ideen

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2

Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden

02.06.2025

Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.

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3

Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße

02.06.2025

Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.

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69

Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

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1

Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

22.09.2014

Nachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

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2

Pfosten auf Gehweg Kalbacher Hauptstraße platzieren, da Fahrzeuge zum Teil den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung nutzen und Fußgänger gefährden

02.06.2025

Es fällt fast täglich auf, dass viele Fahrzeuge, die die Kalbacher Hauptstraße ortseinwärts fahren, bei Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen und uU Fußgänger gefährden. Mir selbst ist es oft passiert, dass ich zur Seite springen musste, da ich sonst umgefahren worden wäre. Es handelt sich hier im übrigen um eine Tempo 30 Zone, an die sich die meisten Fahrer aber nicht halten. Eine Lösung wäre das Anbringen von Pfosten auf dem Gehweg, da dann die oben genannte Situation nicht mehr entstehen könnte. Auf dem beiliegenden Foto kann man einen Transporter erkennen, der gerade den Gehweg nach dessen Befahren wieder verlässt.

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Anbringen weiterer Tempo 30 Schilder an Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße

02.06.2025

Ich würde es befürworten, wenn an der Ortseinfahrt Kalbacher Hauptstraße bzw. in deren Verlauf weitere Tempo 30 Schilder angebracht werden. Das einzige Schild direkt nach der Ortseinfahrt (in der Kurve) wird leicht wegen dem Schild "Umweltzone" übersehen. Es kommt täglich vermehrt vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort fahren und zum Teil bei Gegenverkehr sogar den Gehweg als Fahrbahnverbreiterung benutzen.

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69

Sicherheit für Kinder

19.02.2020

in Kalbach, auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 71 wird oft weil die Straße zu eng ist, wenn man beide Richtungen befährt auf den Gehweg ausgewischen. Der Gehweg ist schon sehr eng und ein Offizieller Schulweg. Sinnvoll wäre es, wenn man ein kurzes Stück (3 bis 5 m) irgendwas an den Gehwegrand befestigt, dass Autos nicht auf den Gehweg ausweichen können.

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Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

22.09.2014

Nachts gibt es besonders viele Raser auf der Kalbacher Hauptstraße besser wäre es eine Blitzanlagen zu montiert dass sich auch eine Schule befindet

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