Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, ob dem Kalbach vor dem Ortsrand von Bonames mehr Überflutungsflächen eingeräumt werden können. Dies soll dazu dienen, die Gefahren durch Starkregenereignisse für die Bebauung in Bonames zu verringern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, dem Kalbach vor Erreichen des Ortsrandes von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen.
Begründung
Der Kalbach wird im Bereich der Bebauung Am Burghof in Bonames in einer engen, künstlich begradigten Rinne geführt, die in geringem Abstand an der Bebauung vorbeiläuft. Er weist so bereits bei nicht außergewöhnlichen Regenmengen in diesem Bereich eine erhebliche Fließgeschwindigkeit auf, was an Rückstauwänden in diesem Bereich nach der Starkregengefahrenkarte zu violetten Gefahrenbereichen führt. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Kalbach nicht in seinem Überflutungsbereich vor dem U-Bahndamm, bevor er in die Bonames-Rinne übergeht noch weitere Gebiete zum Überfluten eingeräumt bekommen kann, um die Gefahren für die Bonameser-Bebauung zu reduzieren, sollte es hier wirklich einmal zu einem Starkregenereignis kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2022Sie sind hierOFOF 205/10Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. Januar 2022OMOM 1457Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in BonamesDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1036Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme