Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
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Bisheriger Verlauf
04.01.2022
18.01.2022
25.04.2022
Antrag Ortsbeirat
Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
Details im PARLIS OF_205-10_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
Details im PARLIS OM_1457_2022Stellungnahme des Magistrats
Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
Details im PARLIS ST_1036_202204.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
Details im PARLIS OF_205-10_202218.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
Details im PARLIS OM_1457_202225.04.2022
Stellungnahme des Magistrats
Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
Details im PARLIS ST_1036_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1457 entstanden aus Vorlage: OF 205/10 vom 04.01.2022
Betreff: Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, dem Kalbach vor Erreichen des Ortsrandes von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen. Begründung:
Der Kalbach wird im Bereich der Bebauung Am Burghof in Bonames in einer engen, künstlich begradigten Rinne geführt, die in geringem Abstand an der Bebauung vorbeiläuft. Er weist so bereits bei nicht außergewöhnlichen Regenmengen in diesem Bereich eine erhebliche Fließgeschwindigkeit auf, sodass hier an Rückstauwänden - in der Starkregengefahrenkarte violett markierte - Gefahrenbereiche entstehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Kalbach nicht in seinem Überflutungsbereich vor dem U-Bahndamm, bevor er in die Bonames-Rinne übergeht, noch weitere Gebiete zum Überfluten eingeräumt bekommen kann, um die Gefahren für die Bonameser Bebauung zu reduzieren, sollte es hier wirklich einmal zu einem Starkregenereignis kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1036 Aktenzeichen: 79 2