Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, dem Kalbach vor dem Ortsrand von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen. Dies soll dazu dienen, die Gefahren durch Starkregenereignisse für die Bebauung in Bonames zu verringern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, dem Kalbach vor Erreichen des Ortsrandes von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen.
Begründung
Der Kalbach wird im Bereich der Bebauung Am Burghof in Bonames in einer engen, künstlich begradigten Rinne geführt, die in geringem Abstand an der Bebauung vorbeiläuft. Er weist so bereits bei nicht außergewöhnlichen Regenmengen in diesem Bereich eine erhebliche Fließgeschwindigkeit auf, sodass hier an Rückstauwänden - in der Starkregengefahrenkarte violett markierte - Gefahrenbereiche entstehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Kalbach nicht in seinem Überflutungsbereich vor dem U-Bahndamm, bevor er in die Bonames-Rinne übergeht, noch weitere Gebiete zum Überfluten eingeräumt bekommen kann, um die Gefahren für die Bonameser Bebauung zu reduzieren, sollte es hier wirklich einmal zu einem Starkregenereignis kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2022OFOF 205/10Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1457Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in BonamesDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1036Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats