Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Kalbacher Hauptstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/Carbonestraße19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße / Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße/Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Kalbacher Hauptstraße per E-MailInhalt
Initiative vom 04.11.2016, OI 5 entstanden aus Vorlage: OF 88/12 vom 22.10.2016
Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Vorgang: OM 4990/16 OBR 12; ST 1214/16; NR 109/16 FDP Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist an der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 09.09.2016, ST 1214, teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Rathaus Kalbach" die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 entgegen der Anregung des Ortsbeirate s (OM 4990 vom 22.01.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR 109 vom 19.09.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2016OFOF 535/12Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 22. Januar 2016OMOM 4990Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in KalbachDirektanregung
- 17. Mai 2016STST 795Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in KalbachStellungnahme
- 9. September 2016STST 1214Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in KalbachStellungnahme
- 22. Oktober 2016OFOF 88/12Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 4. November 2016Sie sind hierOIOI 5Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“Initiative
- 12. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 68 WochenBB 146Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet