Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
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- Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundstück für Mehrgenerationenhaus gemäß ST1652/202521.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Gleichberechtigten Zugang zu bezahlbarer Nahversorgung sichern: Ansiedlung eines Discounters in Kalbach unterstützen10.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Lange Meile per E-MailBegründung
in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehende, aber kaum noch sichtbare, Fahrbahnmarkierung mit der großen Ziffer 30 im Einfahrtsbereich Am Weißkirchener Berg zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Alle drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg auf Grund der Gefällstrecke die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung bzw. Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte auf Grund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein.
Inhalt
Antrag vom 22.11.2014, OF 404/12
Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehende, aber kaum noch sichtbare, Fahrbahnmarkierung mit der großen Ziffer 30 im Einfahrtsbereich Am Weißkirchener Berg zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist.
Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Alle drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg auf Grund der Gefällstrecke die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung bzw. Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte auf Grund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2014Sie sind hierOFOF 404/12Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2014OMOM 3724Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in KalbachDirektanregung
- 20. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 282Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme