Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282
Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 22. November 2014OFOF 404/12Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2014OMOM 3724Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in KalbachDirektanregung
- 20. Februar 2015Sie sind hierSTST 282Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in KalbachStellungnahme
- 23. August 2015OFOF 475/12Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2015OMOM 4500Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuernDirektanregung
- 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1640Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuernStellungnahme
- 6. Januar 2020OFOF 525/12Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre GeschwindigkeitsanzeigetafelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Januar 2020OMOM 5639Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre GeschwindigkeitsanzeigetafelnDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab