Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Stand des Interessenbekundungsverfahrens zur E-Ladeinfrastruktur dargelegt und die geplanten Standorte für Ladestationen bekannt gegeben. Die Infrastruktur soll zukunftsorientiert gestaltet werden, um den Bedarf an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu decken.
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Erna-Pinner-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrsspiegel21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee01.11.2019 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Erna-Pinner-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität, auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/).
Das Interessenbekundungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Alle Kontingente wurden verlost. Nach Ende der Widerspruchsfrist werden die Verträge erstellt und die Betreiber können anfangen zu planen und bauen. Der Magistrat geht davon aus, dass die Ladesäulen Anfang bis Mitte 2027 in Betrieb gehen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2026OFOF 13/12Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-LadeinfrastrukturOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2026VV 64Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-LadeinfrastrukturAnfrage
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1288Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-LadeinfrastrukturStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab