Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee
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Erna-Pinner-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrsspiegel21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Erna-Pinner-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2027
Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee Das betroffene Gebiet ist eine reine, geschlossene Wohnsiedlung ohne jegliche Möglichkeit für den Durchgangsverkehr. Die Verkehrsteilnehmenden, die sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten oder das Rechts-vor-Links-Gebot missachten, tun dies wissentlich. Ein zusätzlich aufgestelltes Verkehrszeichen würde hier keine Abhilfe schaffen. Da bei einer Ortsbesichtigung festgestellt wurde, dass die vorhandene Markierung in der Erna-Pinner-Straße nicht ordnungsgemäß angebracht wurde, wird die Haltelinie in der östlichen Ausfahrt der Erna-Pinner-Straße entfernt, so dass die Rechts-vor-Links Regelung deutlicher hervorgeht. Darüber hinaus werden die Einstellungen der Lichtsignalanlage zwischen der Erna-Pinner-Straße und der Bertha-Bagge-Straße optimiert, so dass das aktuell dauerhafte Grünsignal nicht mehr zum schnelleren Fahren verleiten kann. Das dauerhafte Grünsignal für den Fahrverkehr auf der Riedbergallee wird abgeschaltet und auf ein Dunkelsignal umgebaut. Somit wird dieses nur noch bei Anforderung der Fußgänger aktiviert. Für den Fahrverkehr springt das Signal dann von Dunkel auf Rot. Die vorgeschlagenen Warteblöcke sind keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und können daher nicht aufgebracht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2019OFOF 455/12Kenntlichmachung der Vorfahrtregelung auf der RiedbergalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. August 2019OMOM 4914Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der RiedbergalleeDirektanregung
- 1. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2027Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der RiedbergalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab