Verkehrszeichen 274-50 nach Bahnübergang - Oberer Kalbacher Weg
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Wiederaufstellung des Verkehrszeichens 274-50 nach dem Bahnübergang am Oberen Kalbacher Weg. Dies ist notwendig, da das Fehlen des Schildes die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 für ca. 620 m aufrechterhält. Der Ortsbeirat hat den Antrag in zwei Sitzungen behandelt, wobei er zunächst angenommen und dann zurückgezogen wurde.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Im Zuge des Baus eines neuen Geh- und Radweges zwischen U-Bahnstation "Kalbach" bis zur Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten, wurde das ca. 20 m nach dem Bahnübergang (in Fahrtrichtung Kalbach) befindliche VZ 274-50 entfernt. In diesem, von Hessen Mobil zwischenzeitlich fertiggestellten Abschnitt wurde aber bislang das VZ 274-50 nicht wieder aufgestellt.
Durch das Fehlen dieses VZs gilt bis zum Erreichen des nächsten, nicht entfernten VZ 274-50, für ca. 620 m weiterhin Tempo 30. Baumaßnahmen finden dort keine mehr statt, Straßenschäden sind ebenfalls nicht erkennbar.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zu veranlassen, dass das nahe dem Bahnübergang entfernte VZ 274-50 wieder an dem vorherigen Standort aufgestellt wird.
Begründung
Im Zuge des Baus eines neuen Geh- und Radweges zwischen U-Bahnstation "Kalbach" bis zur Kreuzung Kalbacher Hauptstraße / Am Martinszehnten, wurde das ca. 20 m nach dem Bahnübergang (in Fahrtrichtung Kalbach) befindliche VZ 274-50 entfernt. In diesem, von Hessen Mobil zwischenzeitlich fertiggestellten Abschnitt wurde aber bislang das VZ 274-50 nicht wieder aufgestellt. Durch das Fehlen dieses VZs gilt bis zum Erreichen des nächsten, nicht entfernten VZ 274-50, für ca. 620 m weiterhin Tempo 30. Baumaßnahmen finden dort keine mehr statt, Straßenschäden sind ebenfalls nicht erkennbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.