Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz
Begründung
- Alter Flugplatz Nach vorliegenden Informationen hat der Magistrat einen für den 10.06.2020 geplanten Vor-Ort-Termin kurzfristig in eine andere städtische Liegenschaft verlegt. Die Bewohner der Unterkunft Am Burghof 53 sahen dadurch ihr Hauptanliegen, aus deren Sicht vorhandene Missstände, insbesondere durch visuelle Darstellung am/im Objekt untermauern zu können, als verhindert an. Die Bewohner fühlten sich deshalb genötigt, u.a. durch Demonstrationen auf den Straßen von Bonames auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dies führte beispielsweise zu längeren, massiven Verkehrsbehinderungen in und um Bonames. Es ist durchaus zu befürchten, dass dies in Unkenntnis der Hintergründe, wie auch die mitunter hohe präventive und besonnene Polizeipräsenz, insbesondere bei der Bonameser Bevölkerung zu einer Beeinträchtigung der bislang sehr positiven Haltung zu dieser Einrichtung geführt haben kann. Die Unterkunft liegt zwar im Zuständigkeitsbereich des OBR 12, ist aber nicht nur gefühlt eine Bonameser Örtlichkeit. Die Nutzung des Objektes ist abschließend bis Dezember 2021 vorgesehen. Aktuell vorhandene Mängel und Probleme sind, sofern tatsächlich vorhanden, aufgrund der verbleibenden langen Nutzungsdauer nicht nur festzustellen sondern auch zeitnah zu beseitigen.