Hochwasserschutz entlang des Kalbachs
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung vom 01.07.2016, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 45/12 vom 16.06.2016
Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs Vorgang: M 131/02 In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch die Gemarkung fließenden Kalbachs. Im Gebiet des Durchlasses Höhe der Straße Am Burghof, wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zweiten Bauabschnitt (M 131/02, Seite 5) unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden.
Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertiggestellte erste Baumaßnahme gemäß Magistratsvortrag M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 Meter langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 Zentimetern verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2016OFOF 45/12Hochwasserschutz entlang des KalbachsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juli 2016Sie sind hierOAOA 35Hochwasserschutz entlang des KalbachsAnregung
- 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 292Hochwasserschutz entlang des KalbachsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)