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Meine Nachbarschaft: Schützenbleiche

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Ausweitung der Vorlage OM 141 auf das Areal rund um die Leverkuser Straße 10 bis 25

09.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 137/6 Betreff: Höchst: Ausweitung der Vorlage OM 141 auf das Areal rund um die Leverkuser Straße 10 bis 25 Vorgang: OM 141/21 OBR 6 1. Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten (erweiterten Areal) im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Das Weiteren wird darum gebeten Auskunft zu erteilen, welche Maßnahmen seitens des Magistrats ergriffen werden, der gesteigerten Problematik der Vermüllung von Gehwegen und entsprechenden Blumenbeten (rund um das Bürgeramt Höchst) entgegenzutreten. 3. Zusätzlich wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung durch Vermüllung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Entsprechende Eindrücke konnten auch vor Ort durch entsprechende Besichtigung eines Mitglieds des Ortsbeirats bestätigt werden. Den Aussagen der Anwohnerschaft nach treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 653 2021 Die Vorlage OF 137/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Unfallgefahr an der Batterie

01.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 138/6 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben. Es besteht Unfallgefahr. 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, dass Radfahrer*innen mit Ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängengeblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrer*innen auf dem asphaltierten Streifen von Westen her Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgänger*innen, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild weist sie auf die Fußgänger hin. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 654 2021 Die Vorlage OF 138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 363 entstanden aus Vorlage: OF 92/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad- und Fußweg zu überqueren, um an das Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass zwei bis drei Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn

29.06.2021 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 91/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Magistrat wird gebeten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1). Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als Gehweg durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine Lkw in diesem Bereich parken, das heißt, wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie

09.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 92/6 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Ortsbeirat möge beschließen den Magistrat zu bitten, sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgänger:innen und Radfahrer:innen den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooternutzer:innen fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgänger:innen und Radfahrer:innen frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad-/Fußweg zu überqueren, um ans Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Sooternutzer:innen die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass 2-3 Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 363 2021 Die Vorlage OF 92/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn

09.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 91/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1) Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als "Gehweg" durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine LKW in diesem Bereich parken, das heißt wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 362 2021 Die Vorlage OF 91/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“

07.06.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

07.06.2021 · Aktualisiert: 23.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181

01.06.2021 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 entstanden aus Vorlage: OF 42/6 vom 11.05.2021 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostraße 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.08.2021, OF 137/6 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887

OF (Antrag Ortsbeirat )

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept“

24.05.2021 · Aktualisiert: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

24.05.2021 · Aktualisiert: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181

11.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Zeitplanung zur Verkehrsberuhigung der Bolongarostraße

17.04.2021 · Aktualisiert: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 7/6 Betreff: Höchst: Zeitplanung zur Verkehrsberuhigung der Bolongarostraße Vorgang: V 935/18 OBR 6; ST 2125/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die aktuelle Zeitplanung zur Neugestaltung der Bolongarostraße mitzuteilen. Der letzte mittlerweile vermutlich nicht mehr aktuelle Sachstand in der Sache erreichte uns in der Stellungnahme des Magistrats 2125 vom 16.11.2018. Begründung: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit ist bekannt, dass die Neugestaltung der Bolongaro-straße fest versprochen ist. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt Neugestaltung der Bolongarostraße nun aber schon sehr lange andauert bittet der Ortsbeirat um Auskunft zur aktuellen Zeitplanung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 935 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 3 2021 Die Vorlage OF 7/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Standorte für Lastenräder

22.02.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7245 entstanden aus Vorlage: OF 1338/2 vom 15.02.2021 Betreff: Standorte für Lastenräder 1. Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen gemäß dem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem REWE-Markt; - Bockenheimer Warte; - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura; - Schloßstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz); - Leonardo-da-Vinci-Allee 8, beim Tegut. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021: Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1148 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2206 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Standorte für Lastenräder

15.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7091 entstanden aus Vorlage: OF 1383/6 vom 12.10.2020 Betreff: Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch Vorgang: OM 4797/19 OBR 6; ST 1947/19 Bereits im Sommer 2019 bat der Ortsbeirat 6 den Magistrat, das Pilotprojekt aus dem Nordend (Hegelstraße) für abschließbare Fahrradabstellplätze auch nach Höchst auszuweiten. Wie bereits in der Hegelstraße könnte auch in der Ludwigshafener Straße auf Höhe der Hausnummer 27 eine kleine Einheit von 4 Fahrradabstellplätzen aufgestellt und gemäß den Bedingungen im Nordend den unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern zur Vermietung angeboten werden. Damals waren Anwohnerinnen und Anwohner aus der Ludwigshafener Straße mit diesem Wunsch an den Ortsbeirat herangetreten. Diese fragen nun nach, was aus der Sache geworden ist, denn der Magistrat antwortete damals in seiner Stellungnahme vom 07.10.2019, ST 1947, dass er nach einem Jahr den Modellversuch auswerten und dann berichten und weiter entscheiden wolle. Da der Versuch in der Hegelstraße bereits im Mai 2019 gestartet wurde, ist nun weit mehr als ein Jahr vergangen und ein Bericht überfällig. Dies vorausgeschickt, begrüßt der Ortsbeirat 6 die vom Verkehrsdezernat am 19.01.2021 per E-Mail vorgelegte Planung für eine Fahrradgarage in der Ludwigshafener Straße 27 und bittet den Magistrat, diese Planung umzusetzen. Begründung: Auf der Ludwigshafener Straße wäre Platz, allerdings ginge ein Autoparkplatz verloren, was aber zu verschmerzen wäre, da ja gleichzeitig für vier Fahrräder Abstellplätze geschaffen werden würden. Die Zahl vier ergibt sich aus einer ersten Umfrage unter den Anwohnerinnen und Anwohnern. Vier Personen haben die konkrete Bereitschaft geäußert, einen solchen Platz mit denjenigen Konditionen zu mieten, die auch beim Versuch im Nordend gelten. Vier ist gleichzeitig genau die Zahl an Fahrrädern, die in einer Garageneinheit dieses Typs untergebracht werden können. Im Nordend beträgt der Preis für einen solchen Stellplatz mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren im Prinzip einmalig 380 Euro. Grundsätzlich würde es den Ersatz des Autos durch das Fahrrad als Verkehrsmittel sehr fördern, wenn die Fahrräder sicher und abschließbar untergebracht werden könnten, aber gleichzeitig schnell zu erreichen wären. Wer ein Fahrrad erst aus dem Keller holen oder mehrere Treppen hochtragen muss, bevor die Fahrt losgehen kann, der weiß, wie beschwerlich dies ist und wie sehr ein solcher Umstand auf Dauer die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel verleiden kann. Laut Pressebericht stehen in Rotterdam bereits 600 derartige Fahrradgaragen. Wenn die Stadt Frankfurt die versprochene Förderung des Radverkehrs wirklich ernst meint, sollte das Tempo von Entscheidungen wie in diesem Fall deutlich beschleunigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4797 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1947 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1045 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

19.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7118 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 03.10.2020 Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann. Begründung: Von der Bolongarostraße, z. B. Höhe Bolongaropalast, kommend, ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt-Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im beigefügten Plan skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei der Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1084 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraum sicherer gestalten

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7124 entstanden aus Vorlage: OF 1459/6 vom 02.01.2021 Betreff: Parkraum sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die ausgewiesene Parkfläche vor der Liegenschaft Bolongarostraße 6 nutzbarer und sicherer gestaltet wird. Möglichkeiten dazu wären, den Findling so zu versetzen, dass er mit der Straßenlaterne eine Linie bildet, und am hinteren Ende der Parkfläche ein Poller o. Ä. aufzustellen. Begründung: Nach Straßenbauarbeiten im vergangenen Jahr wurde dieser Parkraum neu gestaltet. Durch die Lage des Findlings direkt an der Parkplatzmarkierung wird beim Einparken viel Parkraum verschenkt, um einen sicheren Abstand zu dem Stein zu wahren. Dieser Umstand führt dazu, dass der hintere Parkplatz nur nutzbar ist, wenn das Auto über die Abmarkierung ragt. Dieser Zustand ist für die Anwohner und die Parkplatznutzer gleichermaßen gefährlich und problematisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1078 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzen

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7123 entstanden aus Vorlage: OF 1458/6 vom 18.12.2020 Betreff: Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzen Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße in Höhe der Hausnummer 6 die von einem Bürger geschilderte Situation bzgl. des Parkplatzbegrenzungssteins zu prüfen und diesen, wenn möglich, im Sinne der Schilderung zu versetzen (siehe Anlage). Begründung: Ein Anwohner beschreibt aufschluss- und detailreich sehr nachvollziehbar eine Situation, der leicht abgeholfen werden kann. Auf telefonische Nachfrage eines Mitgliedes des Ortsbeirates teilte der Bürger mit, dass er vom Straßenverkehrsamt an den Ortsbeirat verwiesen worden sei. Auch sei dem Bürger mitgeteilt worden, dass ein Ortstermin notwendig sei. Es scheint eine eindeutige Problematik vorzuliegen, welche anhand der eingereichten Unterlagen (siehe Anlage) einfach zu beheben ist. Ein Ortstermin scheint keinesfalls nötig, gerade derzeit. Der Magistrat möge dem berechtigten Anliegen des Bürgers schnellstmöglich nachkommen und den Parkplatzbegrenzungsstein entsprechend in Richtung Straßenbeleuchtung versetzen. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1079 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

03.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkraum sicherer gestalten

02.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 1459/6 Betreff: Parkraum sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die ausgewiesene Parkfläche vor der Liegenschaft Bolongarostraße 6, nutzbarer und sicherer gestaltet wird. Mögichkeiten dazu wären, den Findling so zu verstzen, daß er mit der Straßenlaterne eine Linie bildet und am hinteren Ende der Parkfläche ein Poller o.ä. aufzustellen. Begründung: Nach Straßenbauarbeiten im vergangenn Jahr wurde dieser Parkraum neu gestaltet. Durch die Lage des Findlings direkt an der Parkplatzmarkierung wird beim Einparken viel Parkraum verschenkt, um einen sicheren Abstand zu dem Stein zu wahren. Dieser Umstand führt dazu, dass der hintere Parkplatz nur nutzbar ist, wenn das Auto über die Abmarkierung reicht. Dieser Zustand ist für die Anwohner und die Parkplatznutzer geichermaßen gefährlich und problematisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7124 2021 Die Vorlage OF 1459/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzen

18.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2020, OF 1458/6 Betreff: Nied: Parkplatzbegrenzungsstein versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird geteben, in der Bolongarostraße -in Höhe der Hausnummer 6- die von einem Bürger geschilderte Situation bzgl. des Parkplatzbegrenzungssteins zu prüfen und wenn möglich im Sinne der Schilderung zu versetzen (s. Anlage). Begründung: Ein Anwohner beschreibt aufschluss- und detailreich sehr nachvollziehbar eine Situation der leicht abgeholfen werden kann. Auf die telefonische Nachfrage des Antragstellers teilte der Bürger mit, dass er vom Straßenverkehrsamt an den Ortsbeirat verwiesen worden sei! Auch sei dem Bürger mitgeteilt worden, dass ein Ortstermin notwendig sei! Es scheint eine eindeutige Situation vorzuliegen, welche anhand der eingereichten Unterlagen (s. Anlage) einfach zu beheben ist. Ein Ortstermin scheint keinesfalls nötig, gerade derzeit. Der Magistrat möge dem berechtigten Anliegen des Bürgers schnellstmöglich nachkommen und den Parkplatzbegrenzungsstein entsprechend in Richtung Straßenbeleuchtung versetzen. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7123 2021 Die Vorlage OF 1458/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Abschließbare Fahrradstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch

20.11.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 1421/6 Betreff: Abschließbare Fahrradstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch Der Ortsbeirat möge beschließen, den Antragstext wie folgt zu ergänzen: Ursprünglicher Text: "Der Magistrat wird gebeten, zu erläutern, ob der Wunsch der Anwohner*innen nach einer abschließbaren Fahrradgarage in der Ludwigshafener Straße nun erfüllt werden kann." Ergänzung: "Falls ja, sollen für Frankfurt Pass InhaberInnen und TransferleistungsbezieherInnen die Kosten um 50 % reduziert und die Möglichkeit eingeräumt werden, monatlich zu zahlen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1383/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen OF 1383/6 und OF 1421/6 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1383/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7091 2021 1. Die Vorlage OF 1383/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz durch folgenden Satz ersetzt wird: "Dies vorausgeschickt, begrüßt der Ortsbeirat 6 die vom Verkehrsdezernat am 19.01.2021 per E-Mail vorgelegte Planung für eine Fahrradgarage in der Ludwigshafener Straße 27 und bittet den Magistrat, diese Planung umzusetzen." 2. Die Vorlage OF 1421/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt

09.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1412/6 Betreff: Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an die Post AG zu schreiben mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob nicht doch in der Höchster Altstadt, zum Beispiel an der Ecke Bolongarostraße/Wed ein Briefkasten aufgestellt werden kann, um den oft älteren Altstadtbewohnern weite Wege zu ersparen. Begründung: Die Bitte wird von der Bürgervereinigung Höchster Altstadt an den Ortsbeirat heran getragen und verdient Unterstützung. Auch wenn es heute so ist, dass ein Teil der Menschen kaum noch Briefe per Post verschickt und fast nur noch elektronische Medien nutzt, gibt es doch noch auch einen Teil, gerade ältere Menschen, die sehr wohl noch die alten Wege nutzen möchten und man sollte diesen Menschen das auch zugestehen. Es sollte auch in dieser Frage niemand zurück gelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Widerrechtliches Parken in der Storchgasse/Ecke Bolongarostraße verhindern

27.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 entstanden aus Vorlage: OF 1396/6 vom 26.10.2020 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken in der Storchgasse/Ecke Bolongarostraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das widerrechtliche Parken in der Storchgasse an der Einmündung zur Bolongarostraße verhindert wird. Falls die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Ortsbeirates erforderlich machen, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: Ein Bürger hat dem Ortsbeirat berichtet, dass es Probleme mit den Fahrzeugen der Lieferanten bzw. Auslieferer des Schnellrestaurants "Burguette Burger&Baguette Halal" gibt. Er berichtet, dass die Fahrzeuge zum Teil so abgestellt werden, dass es unmöglich ist, mit einem Pkw in die Storchgasse einzubiegen. Der Bürger hatte Handwerker zu seiner Liegenschaft in der Storchgasse bestellt, die aber aufgrund der Situation an der Einmündung die Liegenschaft mehrfach nicht erreichen konnten. Er berichtet des Weiteren, dass der Versuch, mit den dort Parkenden in das Gespräch zu kommen, keinen Erfolg hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 204 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße

27.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6791 entstanden aus Vorlage: OF 1385/6 vom 03.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen an der Adolf-Haeuser-Straße ab dem Busbahnhof bis zur Kreuzung mit der Leunastraße zu verlängern. Begründung: In der Adolf-Haeuser-Straße ist nur ein kurzes Stück vor der Kreuzung mit der Leunastraße als Radfahrstreifen markiert. Wenn zwei Autos oder ein Bus dort an der Ampel halten, kann man den Radfahrstreifen nicht erreichen. Ein Radfahrstreifen ab dem Busbahnhof würde die Radfahrenden wesentlich unterstützen und das Fahren sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Widerrechtliches Parken in der Storchgasse/Ecke Bolongarostraße verhindern

26.10.2020 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1396/6 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken in der Storchgasse/Ecke Bolongarostraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das widerrechtliche Parken in der Storchgasse an der Einmündung zur Bolongarostraße verhindert wird. Begründung: Ein Bürger hat dem Ortsbeirat berichtet, dass es Probleme mit den Fahrzeugen der Lieferanten bzw. Auslieferer eines Schnellrestaurants (Burger & Baguette) gibt. Er berichtet, dass die Fahrzeuge zum Teil so abgestellt werden, dass es unmöglich ist, mit einem PKW in die Storchgasse einzubiegen. Der Bürger hatte Handwerker zu seiner Liegenschaft in der Storchgasse bestellt, die aber aufgrund der Situation an der Einmündung die Liegenschaft mehrfach nicht erreichen konnten. Er berichtet des weiterem, dass der Versuch mit den dort Parkenden ins Gespräch zu kommen, keinen Erfolg hatte. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2020, OF 1386/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6792 2020 1. Die Vorlage OF 1386/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1396/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Falls die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Ortsbeirates erforderlich machen, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu vereinbaren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch

12.10.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1383/6 Betreff: Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch Vorgang: OM 4797/19 OBR 6; ST 1947/19 Bereits im Sommer 2019 bat der Ortsbeirat 6 den Magistrat, das Pilotprojekt aus dem Nordend (Hegelstraße) für abschließbare Fahrradabstellplätze auch nach Höchst auszuweiten. Wie bereits in der Hegelstraße könnten auch in der Ludwigshafener Straße auf der Höhe der Nummer 27 eine kleine Einheit mit 4 Radplätzen aufgestellt und gemäß den Bedingungen im Nordend den unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern zur Vermietung angeboten werden. Damals waren Anwohner*innen aus der Ludwigshafener Straße mit diesem Wunsch an den Ortsbeirat heran getreten. Diese fragen nun nach, was aus der Sache geworden ist, denn der Magistrat antwortete damals in seiner Stellungnahme ST 1947 vom 07.10.2019, dass er nach einem Jahr den Modellversuch auswerten und dann berichten und weiter entscheiden wolle. Da der Versuch in der Hegelstraße bereits im Mai 2019 gestartet wurde, ist nun weit mehr als ein Jahr vergangen und ein Bericht ist überfällig. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu erläutern, ob der Wunsch der Anwohner*innen nach einer abschließbaren Fahrradgarage in der Ludwigshafener Straße nun erfüllt werden kann. Begründung: Auf der Ludwigshafener Straße wäre Platz, allerdings ginge ein Autoparkplatz verloren, was aber zu verschmerzen wäre, da ja gleichzeitig für vier Fahrräder Abstellplätze geschaffen würden. Die Zahl vier ergibt sich aus einer ersten Umfrage unter den Anwohner*innen, vier Personen haben die konkrete Bereitschaft geäußert, einen solchen Platz unter den Konditionen des Versuchs im Nordend zu mieten. Vier ist gleichzeitig genau die Zahl an Fahrrädern, die in einer Garageneinheit dieses Typs untergebracht werden können. Im Nordend beträgt der Preis für einen solchen Stellplatz im Prinzip 380 Euro einmalig für fünf Jahre Nutzungsdauer. Grundsätzlich würde es den Ersatz des Autos durch das Fahrrad als Verkehrsmittel sehr fördern, wenn die Räder sicher und abschließbar untergebracht werden könnten, aber gleichzeitig schnell zu erreichen wären. Wer ein Fahrrad erst aus dem Keller holen muss oder mehrere Treppen hoch tragen muss, bevor die Fahrt los gehen kann, weiß, wie beschwerlich dies ist und wie sehr ein solcher Umstand auf Dauer die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel verleiden kann. Laut Pressebericht stehen in Rotterdam bereits 600 derartige Fahrradgaragen. Wenn die Stadt Frankfurt die versprochene Förderung des Radverkehrs wirklich ernst meint, sollte das Tempo von Entscheidungen wie in diesem Fall deutlich beschleunigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.11.2020, OF 1421/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4797 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1947 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1383/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen OF 1383/6 und OF 1421/6 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1383/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7091 2021 1. Die Vorlage OF 1383/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz durch folgenden Satz ersetzt wird: "Dies vorausgeschickt, begrüßt der Ortsbeirat 6 die vom Verkehrsdezernat am 19.01.2021 per E-Mail vorgelegte Planung für eine Fahrradgarage in der Ludwigshafener Straße 27 und bittet den Magistrat, diese Planung umzusetzen." 2. Die Vorlage OF 1421/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortstermin Bolongarostraße/Storchstraße

11.10.2020 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1386/6 Betreff: Ortstermin Bolongarostraße/Storchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, einen Ortstermin in der Bolongarostraße an der Einmündung zur Strochgasse zu organisieren, an dem auch Vertreter der Städtischen Verkehrspolizei sowie des anliegenden Schnellrestaurants teilnehmen. Begründung: Ein Bürger hat dem Ortsbeirat berichtet, dass es Probleme mit den Fahrzeugen der Lieferanten bzw. Auslieferer eines Schnellrestaurants(Burger & Baguette) gibt. Er berichtet, dass die Fahrzeuge zum Teil so abgestellt werden, dass es unmöglich ist, mit einem PKW in die Storchgasse einzubiegen. Der Bürger hatte Handwerker zu seiner Liegenschaft in der Storchgasse bestellt, die aber aufgrund der Situation an der Einmündung die Liegenschaft mehrfach nicht erreichen konnten. Er berichtet des weiterem, dass der Versuch mit den dort Parkenden ins Gespräch zu kommen, keinen Erfolg hatte. Der Bürger hatte von der Stadtpolizei den Hinweis bekommen, dass das Problem bekannt sei und der Ortsbeirat sich um eine Lösung kümmern sollte. Es wurde ein Ortstermin mit den oben Angeführten vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.10.2020, OF 1396/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6792 2020 1. Die Vorlage OF 1386/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1396/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1396/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Falls die vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Ortsbeirates erforderlich machen, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu vereinbaren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße

03.10.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1451/6 Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. den Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur zu reduzieren und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für Radverkehr zu öffnen. 2. Einen Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend imn Richtung Bolongarostraße zu markieren. Begründung: Von der Bolongarostraße z.B. Höhe Bolongaropalast kommend ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im Anhang skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7118 2021 Die Vorlage OF 1451/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verladekran Niddamündung

18.08.2020 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6346 entstanden aus Vorlage: OF 1327/6 vom 27.07.2020 Betreff: Höchst: Verladekran Niddamündung Der Magistrat wird gebeten, den Verladekran an der Niddamündung so instand zu setzen, dass er als Industriedenkmal erhalten bleibt. Sollte die Stadt nicht Eigentümer sein, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer entsprechend in Kontakt zu treten und auf mögliche Hilfen hinzu weisen. Begründung: Der Verladekran an der Niddamündung ist ein Zeitzeuge für die verschiedenen Tätigkeiten (historischer Handelsplatz) am Höchster Mainufer bzw. Höchster Hafen. Zusammen mit dem größeren Ladekran in der Nähe der Leunabrücke ist er ein wichtiger Bestandteil der Erinnerung an den Höchster Hafen, daher ist der Erhalt des Krans für die Geschichte von Höchst von großer Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1271 Aktenzeichen: 60 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Verladekran Niddamündung

27.07.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 1327/6 Betreff: Höchst: Verladekran Niddamündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verladekran an der Nidda-Mündung so in Stand zu setzen, dass er als Industriedenkmal erhalten bleibt. Sollte die Stadt nicht Eigentümer sein, wird der Magistrat gebeten mit dem Eigentümer entsprechen in Kontakt zu treten und auf mögliche Hilfen hinweisen. Begründung: Der Verladekran an der Nidda-Mündung ist ein "Zeitzeuge" für die verschiedenen Tätigkeiten (historischer Handelsplatz) am Höchster Mainufer bzw. Höchster Hafen. Zusammen mit dem größeren Ladekran, in der Nähe der Leunabrücke, ist er ein wichtiger Bestandteil der Erinnerung an den Höchster Hafen. Daher ist ein Erhalt des Krans für die Geschichte von Höchst von großer Bedeutung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6346 2020 Die Vorlage OF 1327/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatz defekter Spielgeräte

12.05.2020 · Aktualisiert: 25.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5971 entstanden aus Vorlage: OF 1292/6 vom 26.04.2020 Betreff: Ersatz defekter Spielgeräte Der Magistrat wird gebeten, Ersatz für folgende im Jahr 2019 abgebaute Spielgeräte im Ortsbezirk 6 zu beschaffen: Stadtpark Höchst 1 Trampolin 10.412,50 Euro Am Salusbach 1 Drehspiel 2.737,00 Euro Feierabendweg 3 Balancierbalken 1.963,50 Euro Carl-Sonnenschein-Siedlung 1 Balancierbalken 1.309,00 Euro Adelonstraße 1 Federwippe 1.487,50 Euro Batterie an der Fähre Höchst 1 Federwippe 1.487,50 Euro Am Mainberg 1 Federwippe 1.487,50 Euro Luciuspark 1 Federwippe 1.487,50 Euro Eichhörnchenpfad 2 Federwippen 2.350,00 Euro Kurt-Blaum-Straße 1 Doppelschaukel 2.677,50 Euro Fookenstraßen 1 Doppelschaukel 2.677,50 Euro --------------------- Gesamtsumme 30.077,00 Euro Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1391 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ersatz defekter Spielgeräte

26.04.2020 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2020, OF 1292/6 Betreff: Ersatz defekter Spielgeräte Der Magistrat wird gebeten, Ersatz für folgende im Jahr 2019 abgebauten Spielgeräte im Ortsbezirk 6 zu beschaffen: Stadtpark Höchst Trampolin 10.412,50€ Am Salusbach Drehspiel 2737,00€ Feierabendweg 3 Balancierbalken 1963,50€ Carl-Sonnenschein-Siedlung 1 Balancierbalken 1309,00€ Adelonstraße 1 Federwippe 1487,50€ Batterie an der Fähre Höchst 1 Federwippe 1487,50€ Am Mainberg 1 Federwippe 1487,50€ Luciuspark 1 Federwippe 1487,50€ Eichörnchenpfad 2 Federwippen 2350,00€ Kurt-Blaum-Straße 1 Doppelschaukel 2677,50€ Fookenstraßen 1 Doppelschaukel 2677,50€ --------------------- Gesamtsumme 30.077,00€ Der Ortsbeirat stellt die Gesamtsumme aus seinem Budget zur Verfügung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5971 2020 Die Vorlage OF 1292/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten

18.02.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1243/6 vom 17.02.2020 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Förderprogramm Innenstadt Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten, wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von dem Marktplatz, den Geschäften oder den öffentlichen Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) miteinbezogen werden, insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten

17.02.2020 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1243/6 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Programm Innenstadtförderung Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von Marktplatz, den Geschäften oder öffentlicher Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) mit einbezogen werden. Insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2019, OF 1203/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2020 1. Die Vorlage OF 1203/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1243/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: autoarme Innenstadt

30.12.2019 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 1203/6 Betreff: Höchst: autoarme Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst zur Verfügung zu stellen, um die Planung einer autoarmen Innenstadt Höchst zu erarbeiten. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Um eine fundierte Grundlage zu Maßnahmen einer Reduzierung des PKW-Verkehrs treffen zu können, ist eine detaillierte Planung des Gebietes von der Leunastraße bis zur Zuckschwerdtstraße sowie von der Batterie bis zur Emmerich-Josef Straße unerlässlich. In die Planungen sollten die neuen Wegebeziehungen nach der Umgestaltung der Leunastraße auf jeden Fall einbezogen werden, so dass die Umsetzung mit der Fertigstellung der RTW erfolgen kann. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2020, OF 1243/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2020 1. Die Vorlage OF 1203/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1243/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen

26.11.2019 · Aktualisiert: 08.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5438 entstanden aus Vorlage: OF 1170/6 vom 08.11.2019 Betreff: Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an der Skateranlage unterhalb der Leunabrücke in Frankfurt-Höchst einen oder mehrere geeignete Mülleimer aufzustellen und für die regelmäßige Entleerung zu sorgen. Begründung: Die Skateranlage wird sehr gut angenommen. Dies ist erfreulich, aber auch mit einem erhöhten Müllaufkommen in diesem Bereich verbunden. Da hier Mülleimer aktuell komplett fehlen, ist leider aktuell häufig eine starke Vermüllung zu beobachten. Mit der Aufstellung von Mülleimern kann hier entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 221 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Informationen zum Ausbau der Elektromobilität

21.11.2019 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 733/9 Betreff: Informationen zum Ausbau der Elektromobilität Laut dem Magistratsbericht M140/2019 hat die Firma Allego hat gegenüber dem Magistrat schriftlich die Bereitschaft geäußert, in den kommenden 3 Jahren bis zu 360 Ladesäulen - 280 Normalladesäulen (Wechselstrom-Ladesäulen mit geringer Ladeleistung/Dauer 6-8h) und 80 Schnellladesäulen (Gleichstrom-Ladesäulen mit hoher Ladeleistung/Dauer 0.5h bis 80% der Batteriekapazität)) - zu installieren. Laut dem besagten Magistratsbericht wird der Ausbau an die o.g. Firma sowie an die Mainova AG vergeben. Diese entscheiden auch über geeignete Standorte. Im Ortsbeirat wurde in letzter Zeit vermehrt über den Ausbau der Elektromobilität diskutiert. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten Vertreter*innen der beiden mit dem Ausbau der Tankmöglichkeiten beauftragten Firmen in eine der der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um das Konzept vorzustellen und für Fragen von Bürger*innen und Ortsbeiratsmitgliedern zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2019, OF 688/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 688/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 733/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, 1 LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten

10.11.2019 · Aktualisiert: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1176/6 Betreff: Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen im Besitz der Stadt sind oder in Besitz genommen werden können um dort einen Klimaschutzwald zu errichten: 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Begründung: Waldbäume speichern Kohlenstoff und helfen damit den Klimawandel zu verlangsamen. Nach einer Studie der ETH Zürich gibt es weltweit ein Aufforstungspotential 0,9 Milliarden Hektar Flächen, die der Ökologe Thomas Crowther identifiziert hat. Dort könnten 1,2 Billionen Bäume gepflanzt und so 205 Gigatonnen Kohlenstoff aus der Luft entzogen werden. Unter der Überschrift "Global denken und lokal handeln" kann auch in Frankfurt neuer Klimaschutzwald entstehen. Im Schwanheimer Unterfeld gibt es potentielle Aufforstungsflächen entlang der Südumgehung Höchst (B40a). Anlagen: jeweiliger Lageplan der zu prüfenden Flächen -blau markiert- (Quelle: https://geoinfo.frankfurt.de) 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1176/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen

08.11.2019 · Aktualisiert: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1170/6 Betreff: Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Fachamt beauftragen, an der Skateranlage unterhalb der Leunabrücke in Frankfurt-Höchst einen oder mehrere geeignete Mülleimer aufzustellen und für die regelmäßige Entleerung zu sorgen. Begründung: Die Skateranlage wird sehr gut angenommen. Dies ist erfreulich, aber auch mit einem erhöhten Müllaufkommen in diesem Bereich verbunden. Da hier Mülleimer aktuell komplett fehlen, ist leider aktuell häufig eine starke Vermüllung zu beobachten. Mit der Aufstellung von Mülleimern kann hier entgegengewirkt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5438 2019 Die Vorlage OF 1170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Stärkung der elektromobilen Infrastruktur im Ortsbezirk 11

16.09.2019 · Aktualisiert: 12.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 585/11 vom 30.07.2019 Betreff: Stärkung der elektromobilen Infrastruktur im Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, dass Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die elektromobile Leistungen anbieten, eigene Schnelllademöglichkeiten unterhalten oder die Unternehmen anzuregen, sich an Investitionen für gemeinschaftliche Schnelllademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu beteiligen; 2. mit Hilfe der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt zukünftig vorrangig effiziente Schnelllader (+50KVA), die für mehr E-Fahrzeuge in der Stadt sehr nützlich sind, zu fördern und deren Ausbau zügiger voranzutreiben; 3. Lösungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen zu finden, damit deren Ladelösungen nicht mit denen von Frankfurter Bürgern und den Besuchern der Stadt Frankfurt kollidieren. Begründung: Es fehlen viele Schnelllademöglichkeiten für elektromobile Fahrzeuge in Frankfurt. Die jetzigen öffentlichen Schnelllademöglichkeiten werden von privaten und gewerblichen Nutzern nahezu voll ausgelastet. Mit dem auf dem Werksgelände (BMW) aufgestellten Schnellladern gibt es weniger als fünf Schnellladepunkte in Frankfurt. Es gibt bereits einige normale Elektroladepunkte (Overnight) in Frankfurt, allerdings sind diese Ladepunkte keine Schnelllader, sondern laden in der Regel ein Fahrzeug nur mit 11kW/h oder sogar manchmal mit weniger Leistung (AC-Lader). Das bedeutet, der Ladepunkt ist mit langen Parkzeiten belegt (acht und mehr Stunden). In Frankfurt gibt es bereits wesentlich mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge als noch vor wenigen Monaten, und die Anzahl steigt exponentiell. Alle deutschen Autohersteller erweitern im Moment enorm die Kapazitäten an E-Fahrzeugen und investieren Milliarden in die Produktionsanlagen der E-Mobilität. Die Anzahl und Verfügbarkeit der Lademöglichkeiten ist maßgeblich dafür, ob Bürger in Frankfurt, die in Apartments wohnen, sich entscheiden werden, E-Autos anzuschaffen. Moderne Schnelllader laden mit mindestens 50kW/h und mehr. Audi e-tron, der E-Golf von VW, sowie alle anderen modernen und neuen Fahrzeuge haben alle diese standardisierten CCS-Schnellladevorrichtungen. Die Ladezeiten betragen damit nur circa 20 bis 30 Minuten, ideal für einen kurzen Einkauf und einer Weiterfahrt mit voller Batterie. Die Stadt Rüsselsheim wird bis Ende 2020 1.300 Ladepunkte einrichten. Hamburg hatte letztes Jahr bereits 785 Ladepunkte. In dem bundesweiten Ranking der Ladepunkte tauchte die fünftgrößte Stadt in Deutschland, die Wirtschaftsmetropole Frankfurt, nicht einmal unter den Top Ten auf. Dafür aber Städte wie Aachen und Ingolstadt, die Frankfurt weit überholt haben. Die momentane Situation sieht so aus, dass Geschäftsleute in Frankfurt selten einen freien Platz an den vorhandenen Schnellladesäulen finden. Das berühmte "Handtuchwerfen" ist zur Alltäglichkeit geworden. Die Firma "Uber" (Mietwagen) nutzt in der Regel ein Fahrzeug aktiv und in dieser Zwischenzeit lässt es das zweite Fahrzeug ungenutzt und ladend an einer allgemeinen Ladesäule stehen. Der Fahrer tauscht nur noch die Fahrzeuge aus und der Ladepunkt ist dadurch dauerhaft besetzt. Ein großes deutsches Mietwagenunternehmen mit markigen Sprüchen belegt dauerhaft am Flughafen regelmäßig die Ionity-Ladesäulen. Man könnte an der Ionity-Schnellladesäule bis 350 kW pro Stunde schnell laden, bereits 50 kW pro Stunde entspricht circa 270 Kilometer Reichweite. Der Unternehmer lässt seine Mietwagen dort über viele Stunden nach dem Fertigladen einfach stehen. Dadurch ist die Säule nicht frei, wenn der nächste Mietwagen geladen werden muss. Gerade diese Säulen in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Kreuzes sind allerdings für den elektromobilen Fernverkehr aufgebaut worden und nicht für die lokalen Mietwagen und Taxiunternehmen gedacht gewesen. Der Verkehr quer durch Deutschland soll dadurch ermöglicht werden. Fahrzeuge von Hamburg nach Basel zum Beispiel müssen zwischendurch kurz nachladen und eine blockierte Tankstelle hilft da nicht weiter. Wer als Geschäftsreisender mit dem Elektrofahrzeug nach Frankfurt kommt, hat große Chancen, hier nicht adäquat tanken zu können. Unternehmer, die mit Elektromobilität Geschäfte machen, dürfen nicht die Infrastruktur der Elektromobilität lahmlegen, es müssen gemeinschaftlich Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden. Amsterdam hat zum Beispiel nur für deren Taxis am Amsterdamer Flughafen zwei sehr gut ausgelastete Supercharger. In der Stadt Shenzhen/China sind fast alle Busse und Taxis inzwischen elektrisch. Dort gibt es bereits riesige Ladeparks für Taxis. Shenzhens mehr als 20.000 Taxis haben die CO2-Emissionen um 850.000 Tonnen in der Stadt reduziert. Elektrotaxis sind 70 Prozent effektiver als Verbrenner. Die Stadt Shenzhen hatte 2018 weit mehr als 20.000 öffentliche Ladepunkte. Frankfurt würde bei der momentanen Stickoxid- und Feinstaubdiskussion, anstelle der schmutzigen Dieselfahrzeuge effiziente Taxi-Elektrofahrzeuge zu unterstützen, sehr entgegenkommen. Der Luftreinhalteplan muss endlich einmal erfüllt werden. So wie der momentane Stand ist, kann nicht damit gerechnet werden, das eine Entlastung der Innenstädte mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen funktioniert. Es fehlt an praktikablen Lademöglichkeiten für die Gäste der Stadt und deren Bürger. Das Problem in Frankfurt: Der größte Teil der Bevölkerung lebt in Wohnungen und nicht in einem Einfamilienhaus mit Garage, in der sie ihren Wagen über Nacht aufladen kann. Wohnungsbaugenossenschaften und große Vermieter sollten ihre Parkgaragen deshalb möglichst mit Lademöglichkeiten ausstatten. Dieser Fortschritt dauert allerdings viel zu lange und die einzig sinnvolle Alternative, um dem gewollten schnellen Zuwachs an Elektromobilität nachzukommen, ist: Es müssen wesentlich mehr Schnellladepunkte vorhanden sein, damit beim Friseur, Arzt oder beim Einkaufen der Wagen schnell "voll" gemacht werden kann. Viele Frankfurter Bürger würden und wollen elektrisch fahren, aber die Infrastruktur in Frankfurt lässt dies zurzeit nur sehr bedingt zu. Frankfurt sollte diesen Hebel für die Umwelt nutzen und alle Teilnehmer, die sich sauber bewegen möchten, in dieser wirklich finanzstarken Stadt unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2020, B 131 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 462 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 462 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 462 wird im Rahmen der Vorlage M 140 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffern 1. und 3. = Annahme ohne Zusatz, Ziffer 2. = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage OA 462 wird im Rahmen der Vorlage M 140 zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.:CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4859, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Elektromobilität mit Dieselmotor?

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 882/2 Betreff: Elektromobilität mit Dieselmotor? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Anbieter sogenannter E-Scooter waren zum 31. Juli 2019 im Stadtgebiet tätig? 2. Wie viele E-Scooter wurden durch diese Betreiber zum 31. Juli 2019 stadtweit angeboten? 3. Liegen dem Magistrat Informationen hervor, wie viele E-Scooter bis zum Jahresende stadtweit eingesetzt werden sollen? 4. Wie viele (Klein-) Transporter werden von den Anbietern täglich eingesetzt, um aufgeladene Roller zu verteilen und wie viele, um solche mit leerer Batterie einzusammeln? 5. Wie viele Kilometer legen diese (Klein-) Transporter täglich etwa im Stadtgebiet zurück und welche Schadstoffbilanz lässt sich daraus errechnen? 6. Sieht der Magistrat in E-Scootern einen geeigneten Beitrag zur Mobilitätswende? Falls ja: bitte ausreichend begründen Falls nein: wofür sind E-Scooter aus Sicht des Magistrats ein geeigneter Beitrag? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass vermeintliche Elektromobilität durch einen Anstieg der Fahrten mittels dieselbetriebener (Klein-) Transporter "erkauft" wird? 8. Gedenkt der Magistrat gegenüber dem Bundesgesetzgeber oder/und den Betreibern der E-Scooter in geeigneter Weise tätig zu werden, um diese absurde Situation zu thematisieren und zu einem Ende zu bringen? Begründung: Die Absurdität spricht für sich selbt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der FDP-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1390 2019 1. Den Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 882/2 wird zugestimmt. 2. Die Ziffer 7. der Vorlage OF 882/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Ziffer 8. der Vorlage OF 882/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 CDU und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. 2 CDU, 2 SPD, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 2 SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 3. CDU, 3 SPD, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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