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Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5438 entstanden aus Vorlage: OF 1170/6 vom 08.11.2019

Betreff: Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an der Skateranlage unterhalb der Leunabrücke in Frankfurt-Höchst einen oder mehrere geeignete Mülleimer aufzustellen und für die regelmäßige Entleerung zu sorgen.

Begründung: Die Skateranlage wird sehr gut angenommen. Dies ist erfreulich, aber auch mit einem erhöhten Müllaufkommen in diesem Bereich verbunden. Da hier Mülleimer aktuell komplett fehlen, ist leider aktuell häufig eine starke Vermüllung zu beobachten. Mit der Aufstellung von Mülleimern kann hier entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 221 Aktenzeichen: 67 0

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2019OFOF 1170/6Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 26. November 2019Sie sind hier
    OMOM 5438Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen
    Direktanregung
  3. 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 221Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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