Höchst: Verladekran Niddamündung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Verladekran an der Niddamündung instand zu setzen, um ihn als Industriedenkmal zu erhalten. Dies ist wichtig, um die historische Bedeutung des Höchster Hafens zu bewahren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Verladekran an der Niddamündung so instand zu setzen, dass er als Industriedenkmal erhalten bleibt. Sollte die Stadt nicht Eigentümer sein, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer entsprechend in Kontakt zu treten und auf mögliche Hilfen hinzu weisen.
Begründung
Der Verladekran an der Niddamündung ist ein Zeitzeuge für die verschiedenen Tätigkeiten (historischer Handelsplatz) am Höchster Mainufer bzw. Höchster Hafen. Zusammen mit dem größeren Ladekran in der Nähe der Leunabrücke ist er ein wichtiger Bestandteil der Erinnerung an den Höchster Hafen, daher ist der Erhalt des Krans für die Geschichte von Höchst von großer Bedeutung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2020OFOF 1327/6Höchst: Verladekran NiddamündungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2020Sie sind hierOMOM 6346Höchst: Verladekran NiddamündungDirektanregung
- 4. Dezember 2020STST 2126Höchst: Verladekran NiddamündungStellungnahme
- 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1271Höchst: Verladekran NiddamündungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats