Höchst: Verladekran Niddamündung
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass keine Zuständigkeit für den Verladekran an der Niddamündung gegeben ist. Die Eigentümerschaft bleibt unklar, und das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bietet Unterstützung zur Klärung an.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Wie bereits mit Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020 (ST 2126) berichtet, hat eine dezernatsübergreifende Abfrage ergeben, dass eine Zuständigkeit des Magistrats nicht gegeben zu sein scheint. Bedauerlicherweise bleibt die Eigentümerschaft weiterhin ungeklärt. Sollte der Ortsbeirat über etwaige Hinweise verfügen, steht das Dezernat für Kultur und Wissenschaft zur gemeinsamen Klärung der weiteren Verfahrensweise gerne zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2020OFOF 1327/6Höchst: Verladekran NiddamündungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2020OMOM 6346Höchst: Verladekran NiddamündungDirektanregung
- 4. Dezember 2020STST 2126Höchst: Verladekran NiddamündungStellungnahme
- 21. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1271Höchst: Verladekran NiddamündungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab