Höchst: Verladekran Niddamündung
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung des Ortsbeirates zur Klärung der Zuständigkeit bezüglich des Verladekrans an der Niddamündung reagiert. Aufgrund einer noch andauernden Klärung der Eigentümerschaft kann jedoch keine abschließende Stellungnahme innerhalb der Frist abgegeben werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Eine dezernatsübergreifende Abfrage hat ergeben, dass eine Zuständigkeit des Magistrats nicht gegeben zu sein scheint. Die Klärung der Eigentümerschaft dauert weiterhin an. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, zur Anregung des Ortsbeirates nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abschließend Stellung beziehen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2020OFOF 1327/6Höchst: Verladekran NiddamündungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2020OMOM 6346Höchst: Verladekran NiddamündungDirektanregung
- 4. Dezember 2020Sie sind hierSTST 2126Höchst: Verladekran NiddamündungStellungnahme
- 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1271Höchst: Verladekran NiddamündungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab