Meine Nachbarschaft: Schwarzer Weg
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Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 78/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich auch umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch zusätzlich kenntlich zu machen, könnte, gegeben den Budgetmöglichkeiten, die Fußgänger*innenampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1: Quelle https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2.: Quelle https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema einen Ortstermin zu initiieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2897 2022 Die Vorlage OF 78/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellungsbeschluss Gwinnerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBäume am Erlenbruch erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 155/11 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht gefällt werden dürfen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereichs keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2022 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErtüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg auf der Borsigallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1172 entstanden aus Vorlage: OF 65/16 vom 03.11.2021 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrerinnen bzw. Radfahrer und ein ebensolches Gehen für Fußgängerinnen und Fußgänger ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert und vom Fußgängerweg getrennt ist. D er Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für mobilitätseingeschränkte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A 66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der oben genannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, der auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal ist, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgängerweg/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A 66 auf die Borsigallee weist sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 826 Aktenzeichen: 66 2
Beleuchtung der Straßen im Riederwald verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 138/11 vom 05.11.2021 Betreff: Beleuchtung der Straßen im Riederwald verbessern Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig sicherzustellen, dass die Beleuchtung in der Motzstraße im Riederwald verbessert wird. Gleichzeitig muss ein Konzept erstellt werden, wie alle Straßenzüge östlich der neu gestalteten Schäfflestraße besser beleuchtet werden können. Begründung: Viele Straßen im Stadtteil Riederwald werden noch mit Gaslaternen beleuchtet. Dies ist nicht nur ökologisch bedenklich, sondern die geringe Helligkeit entspricht auch nicht mehr dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen. Durch die Motzstraße laufen die meisten Einkäuferinnen und Einkäufer zum einzigen Lebensmittelmarkt des Riederwaldes im Volgersbrunnenweg. Da die Wirkung der vorhandenen Laternen durch die Bäume des Riederwalds zusätzlich beeinträchtigt wird und die Motzstraße nicht für eine Umrüstung auf LED-Lampen vorgesehen ist, sollte die Beleuchtung kurzfristig ergänzt werden. Für den gesamten Stadtteil östlich der Schäfflestraße muss ein Konzept erstellt werden, wie die Straßenbeleuchtung wesentlich verbessert werden kann. Beschwerden gibt es aus der Karl-Marx-Straße und mehreren anderen unzureichend beleuchteten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Aufstellen und Unterhalt von Pollern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg auf der Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenFalschfahren in der Raiffeisenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 entstanden aus Vorlage: OF 115/11 vom 20.09.2021 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21 Der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrerinnen und Autofahrer zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu die Anregung vom 21.09.2020, OM 6610). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt. Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fuhren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich, aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht, sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des neunjährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 848 entstanden aus Vorlage: OF 105/11 vom 15.07.2021 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding mbH aufzufordern, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Der Heinz-Saalig-Weg wird intensiv von Fußgängerinnen und Fußgängern als Verbindung von der Riederwaldsiedlung zum Erlenbruch (U-Bahn) benutzt, hat aber keine Beleuchtung. Die Menschen fühlen sich unsicher. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 261 Antrag vom 11.05.2022, OF 294/11 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2330 Aktenzeichen: 91 52
Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 843 entstanden aus Vorlage: OF 98/11 vom 18.07.2021 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahntrasse Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahntrasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahntrasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine viel genutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 401 Aktenzeichen: 66 2
Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFalschfahren in der Raiffeisenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2021, OF 115/11 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin (12.02.2021, ST 388) endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrer*innen zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu OM 6610 vom 21.09.2020):). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt: Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fahren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich; aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des 9-jährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 852 2021 Die Vorlage OF 115/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 98/11 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine vielgenutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus unserer Sicht sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 98/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 843 2021 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtung im Heinz-Saalig-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2021, OF 105/11 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Der Heinz-Saalig-Weg wird intensiv von Fußgänger*innen als Verbindung von der Riederwaldsiedlung zum Erlenbruch (U-Bahn) benutzt, hat aber keine Beleuchtung. Die Menschen fühlen sich unsicher. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 105/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 848 2021 Die Vorlage OF 105/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding mbH aufzufordern, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 499 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung vom Max-Bromme-Steig zur Straße Am Erlenbruch neu geregelt werden kann, um als Fahrradfahrerin bzw. Fahrradfahrer sicher vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück zu kommen. Begründung: Der Max-Bromme-Steig ist ein sicherer und gern genutzter Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, insbesondere zur Verbindung vom Riederwald nach Bornheim. Am Ende des Max-Bromme-Steigs im Bereich des Stadions des FSV ist die Verkehrsführung jedoch bisher ungeregelt. Am Stadion entlang sind oft Autos unterwegs, die nicht mit Radfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer rechnen. Der Weg entlang der Haltestelle der U 7 ist eng und nicht für beidseitigen Radverkehr geeignet. Die Querung der Bahnstrecke ist ungesichert und die Querung des Erlenbruchs in der Kurve ebenfalls hochgefährlich. Quelle: C. Zielonka/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenAufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenU-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenAnpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 18 entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 15.05.2021 Betreff: Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße die unten angeführten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen: a) Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. b) Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Buslinie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit wird erwartet, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenWie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 26/11 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West nach Aufhebung der Corona-bedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021). 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er und der M43er Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich sollte der Bus M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Linie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Linie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Hufe-land-Haus, Altebornstraße, Atzelberg-Ost u. Atzelberg-Mitte entfallen). 5. Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird der Metrobus M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5-Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle 8-10 Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Metrobuslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75-Minutentakt verdichtet werden. Die Linie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle Atzelberg-West aufnehmen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 23 2021 Die Vorlage OF 26/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBuslinie 40
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 16/16 Betreff: Buslinie 40 Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. 2. 2. Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Linie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit erwarten wir, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 18 2021 1. Der Vorlage M 58 wird unter Hinweis auf OA 18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Partei: SPD
Weiter lesenSichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenCall-A-Bike in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnkauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 11 entstanden aus Vorlage: OF 10/11 vom 16.04.2021 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelinstraße/Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet, um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, die Immobilie im Rahmen eines Vorverkaufsrechts oder zum Bodenrichtwert zu erwerben, um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftliches Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht imstande war, seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1321 Aktenzeichen: 23 10
Schulwegsicherung Haenischstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 19.04.2021 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße Am Erlenbruch zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und/ oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren an dieser Stelle die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße Am Erlenbruch unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U 4/U 7) achten und die Fußgängerinnen und Fußgänger leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgängerinnen und Fußgänger mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße Am Erlenbruch aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Schulwegsicherung Haenischstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnkauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 10/11 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelin/ Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Wir bitten den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht die Immobilie, im Rahmen eines Vorverkaufsrechts, oder zum Bodenrichtwert, zu erwerben um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftlichen Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht im Stande war seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar zu machen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 11 2021 Die Vorlage OF 10/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenNahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistra
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 673 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 02.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: OA 489/19 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 5029/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim) geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Die Einbindung einer U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" in die Streckenführung der Linie U 4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U 4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U 4 in den Riederwald und nach Enkheim bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Bericht des Magistrats vom 25.05.2021, B 211 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11
Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 347/16 vom 15.12.2020 Betreff: Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Markstraße/Klingenweg erstellen zu lassen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Baugebiet Rosenträger und insbesondere in der Amaliestraße ist eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs zu verzeichnen. Da sich nicht alle Autofahrer rücksichtsvoll verhalten, ist dies mit Gefahren für die dort regelmäßig spielenden Kinder verbunden. Ziel sollte eine Verkehrsberuhigung sein, für die ein Kreisverkehr oder eine Linksabbiegerspur Voraussetzung wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2088 Aktenzeichen: 66 0
Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenNahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 795/11 vom 16.11.2020 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747, hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 645 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1921 Aktenzeichen: 66 0
Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6966 entstanden aus Vorlage: OF 794/11 vom 16.11.2020 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird in Absprache mit dem Ortsbeirat 16 gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voranzutreiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße/Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf zwei reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neu gestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o. Ä. an. An geeigneter Stelle wird durch Einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1874 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenSofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die OM 6747 2020 hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6967 2020 Die Vorlage OF 795/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
Weiter lesenErrichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 784/11 vom 11.10.2020 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist, freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus, sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend als auch von Enkheim kommend, auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist, bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert, und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 410 Aktenzeichen: 66 0
Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 784/11 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend, als auch von Enkheim kommend auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6747 2020 Die Vorlage OF 784/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
Weiter lesenLassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 757/11 vom 22.07.2020 Betreff: Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr in der Lassallestraße durchgehend für beide Richtungen freizu geben und entsprechende Straßenmarkierungen aufzubringen. Begründung: Der Radverkehr ist auf der Lassallestraße von der Schäfflestraße bis zur Friedrich-List-Straße beidseitig freigegeben und markiert. Ab Friedrich-List-Straße bis zur Lahmeyerstraße gibt es keine Freigabe. Eine Freigabe ist wünschenswert, da die Lahmeyerstraße eine gute verkehrsberuhigte Alternative zum Erlenbruch bietet. Sie wird daher auch jetzt schon genutzt, bei gegenseitiger Rücksichtnahme ist das problemlos möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2135 Aktenzeichen: 32 1
Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 22.07.2020 Betreff: Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020 Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; Protokoll v. 12.02.2020 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten infrage, die nochmals geprüft werden müssen: 1. Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern; 2. Blitzer; 3. Messgeräte; 4. verstärkte Kontrollen; 5. ggf. geänderte Verkehrsführung - Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden; 6. Einbau von Schikanen/Verengungen auf der Raiffeisenstraße wo möglich. Zu diesem Zweck und aufgrund der noch folgenden Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern wird der Magistrat erneut um einen Ortstermin gebeten, der dazu dienen soll, in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Begründung: Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen, in beide Richtungen zu schauen. Das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen Autofahrerinnen und Autofahrer lernen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wiederkehrende Argument, dass es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung: Hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht, dass konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort, und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona und die damit verbundenen Einschränkungen hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf Normalmaß verschlimmern wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtslosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren. Nachfolgend nur einige Fälle: Datum Uhrzeit Kennzeichen Fahrzeugmodell 21.03.2020 17:30 bekannt Kleinwagen silber 09.04.2020 14:30 bekannt Kombi anthrazit 23.04.2020 15:10 bekannt Mercedes schwarz 23.04.2020 16:10 bekannt Kombi 25.04.2020 15:00 bekannt BMW 05.05.2020 12:50 bekannt goldfarbenes Auto 09.05.2020 bekannt BMW SUV weiß 14.05.2020 15:00 ? VW Transporter weiß 14.05.2020 16:55 bekannt ? 14.05.2020 17:10 bekannt ? 17.05.2020 19:00 bekannt schwarzer Smart 22.05.2020 14:40 bekannt weißer Sprinter 22.05.2020 17:42 bekannt BMW 3er Cabrio schwarz 27.05.2020 16:37 bekannt Range Rover grau 28.05.2020 14:33 bekannt BMW schwarz 29.05.2020 17:42 bekannt BMW weiß 02.06.2020 11:20 bekannt schwarzes Kfz 02.06.2020 14:20 bekannt blauer Golf Kombi 02.06.2020 17:30 bekannt VW Caddy grau 02.06.2020 18:00 ? Motorroller 02.06.2020 18:30 ? schwarzer Kleinwagen 03.06.2020 17:15 ? orangener Quad 03.06.2020 18:20 bekannt Mercedes silber 04.06.2020 12:11 bekannt roter Transporter 04.06.2020 16:38 ? 3 er BMW 04.06.2020 16:45 bekannt Porsche 04.06.2020 19:00 bekannt VW Bus T 05.06.2020 10:57 ? Roller 05.06.2020 20:45 bekannt dunkler VW Golf 06.06.2020 16:35 ? VW Polo schwarz 08.06.2020 16:20 ? 3er BMW schwarz 08.06.2020 15:27 ? blauer Kleinwagen 08.06.2020 15:56 ? Mercedes silber 09.06.2020 17:55 ? Roller 10.06.2020 15:52 bekannt schwarzer Ford 10.06.2020 16:00 gelber Fiat Kleinwagen 10.06.2020 16:20 bekannt VW anthrazit 10.06.2020 16:45 bekannt Renault silber 10.06.2020 18:00 ? Roller 10.06.2020 18:11 ? weißer Transporter 10.06.2020 18:15 bekannt schwarzes Kfz 10.06.2020 19:39 ? schwarzes Motorrad 10.06.2020 20:55 ? Roller 11.06.2020 09:40 bekannt weißes Kfz 12.06.2020 14:45 bekannt Golf silber 12.06.2020 15:57 bekannt weißer Transporter 12.06.2020 16:22 bekannt anthr. Kfz 13.06.2020 15:25 bekannt Motorrad 15.06.2020 14:52 bekannt Audi SUV weiß 15.06.2020 16:00 ? Transporter weiß 15.06.2020 16:51 bekannt Mercedes blau 16.06.2020 11:20 ? BMW SUV grau 16.06.2020 17:04 bekannt blaues Kfz 18.06.2020 11:50 bekannt Transporter der Tafel 18.06.2020 12:25 bekannt Mercedes beige 18.06.2020 12:32 ? Roller 19.06.2020 13:30 bekannt schwarzer Smart 19.06.2020 15:20 bekannt VW Passat blau 19.06.2020 15:30 bekannt Ford silber 19.06.2020 15:56 ? Roller 20.06.2020 10:00 bekannt schwarzer Kleinwagen 23.06.2020 20:15 bekannt weißer Mercedes SUV 29.06.2020 16:42 bekannt Smart gold/gelb 29.06.2020 18:18 bekannt ? silber 30.06.2020 11:55 bekannt weißer Mercedes Transporter 30.06.2020 14:05 bekannt book-n-drive Auto 30.06.2020 18:31 bekannt book-n-drive Auto 01.07.2020 17:15 bekannt Mercedes weiß 02.07.2020 18:54 bekannt Mercedes siber 02.07.2020 19:03 bekannt SUV weiß 08.07.2020 16:18 bekannt Opel silber 09.07.2020 18:14 bekannt weißer Kombi Zitate von Anwohnern zum Thema: "Die Aussage, Kinder müssen lernen, im Straßenverkehr aufzupassen und in beide Richtungen zu schauen, finde ich, ist eine Frechheit. Ich selbst bin schon zwei Mal fast über den Haufen gefahren worden - ohne echten Personenschaden wird die Polizei allerdings nicht aktiv." "Mal wieder unverständlich, wie hier eine, hoffentlich nie passierende Tragödie mit einem schweren Unfall in Kauf genommen wird und eigentlich vernünftige Menschen eine Gefahrenlage einfach nicht sehen wollen." "Dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn es zurzeit etwas ruhiger ist (Corona), ist dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die gegen die Fahrtrichtung fahren (brettern), um den Stau am Erlenbruch zu umgehen, nicht hinnehmbar, da sie sich und vor allem andere - Mensch und Tier - in höchste Gefahr bringen. Leider ist das mit nur einer Kontrolle schwer zu belegen, da es nach meiner Meinung zwischen ca. drei- und 15-mal am Tag passiert. Wir hatten da auch schon oft Ärger und wurden bedroht, wenn man die Personen ansprach." "Ich bräuchte hier wirklich mal Hilfe mit Anzeigenschreiben, vielleicht wird es dann der Stadt zu viel und sie unternehmen etwas." "Ich habe schon mehr als einmal das zuständige Polizeirevier verständigt und auch schon diverse Vergehen angezeigt. Es ist wahr, dass es auf der Straße leider schnell eskaliert, wenn man die Fahrzeuge anhält und auf das Fehlverhalten aufmerksam macht." "Aber nicht nur die, die gegen die Einbahnstraße fahren, sondern eben auch die, die mit hoher Geschwindigkeit zahlreich in die richtige Richtung fahren, finde ich bedenklich." "Also meine Beobachtungen sind andere. Es wird regelmäßig gegen die Einbahnstraße gefahren, mehrmals täglich würde ich sogar sagen. Das ist ja nichts Neues. Ich halte eine Aktion für angebracht." "Ich kann fast täglich Autos beobachten, die meist mit mehr als den erlaubten 30 km/h gegen die Einbahnstraße fahren, auch habe ich schon mehrmals Autos dabei beobachtet, die dabei ein Stück auf dem Gehweg gefahren sind, weil sie jemand daran hindern wollte, weiter gegen die Einbahnstraße zu fahren." "Die rasen hier durch, als gibt es kein Morgen." "Auch aus der richtigen Richtung fahren die hier oft mit 60 bis 70 km/h und das in einem Wohngebiet mit vielen Kindern; dass an der Rümelinstraße Vorfahrt zu achten ist oder Radfahrer hier Vorrang haben, wird ebenfalls gnadenlos ignoriert." "Ich habe schon manchen Autofahrer angesprochen, meist wurde mir in einem aggressiven Ton geantwortet und die Fahrer haben sich uneinsichtig gezeigt. Diese Situationen haben mich sehr gestresst." "Ich habe zwei Kinder, die auch mal auf die Straße rennen und dabei nicht nach links schauen, weil sie nicht erwarten, dass auch von links Autos kommen. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen, auch Erwachsene erwarten das nicht." "Zur Entschärfung von lebensgefährlichen Situationen und auch im Sinne eines stressfreieren Lebens ist es erforderlich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden." "Neulich ist ein Sprinter mit mindestens 60 Sachen oder mehr über sämtliche Bürgersteige gerast, über die Rümelinstraße drüber. Wäre da jemand rausgekommen, der hätte keine Chance gehabt." "Erst kürzlich wurde ein junger Familienvater, der mit seiner Tochter den Zebrastreifen am Kindergarten überqueren wollte, von drei jungen Männern übel beschimpft und bedroht, nachdem diese mit großer Geschwindigkeit aus der falschen Richtung auf den Fußgängerüberweg zurasten und im letzten Moment zum Stehen kamen. Auf ihr Fehlverhalten angesprochen, reagierten sie aggressiv und waren, trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls, nicht zur Einsicht bereit. Auch dieser Fall kam zur Anzeige." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 22.07.2020 Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO): 1. Motzstraße/Ecke Iselinstraße und Friedrich-List-Straße; 2. Schlettweinstraße/ Ecke Nebeniusstraße, Friedrich-List-Straße, Karl-Marx-Straße und Motzstraße; 3. Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße. Begründung: In letzter Zeit häufen sich in o. g. Bereichen Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
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