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Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS OF_784-11_2020
26.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS OM_6747_2020
16.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS OF_795-11_2020
30.11.2020

Anregung Ortsbeirat

Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS OM_6967_2020
12.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS ST_410_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 784/11 vom 11.10.2020

Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist, freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge.

Begründung:

Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus, sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend als auch von Enkheim kommend, auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist, bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert, und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967
Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 410 Aktenzeichen: 66 0