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Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahren gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße zu verhindern. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Anwohner, insbesondere von Kindern, zu gewährleisten und die Verkehrssituation zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten infrage, die nochmals geprüft werden müssen:

  1. Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern;
  2. Blitzer;
  3. Messgeräte; 4. verstärkte Kontrollen; 5. ggf. geänderte Verkehrsführung - Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden;
  4. Einbau von Schikanen/Verengungen auf der Raiffeisenstraße wo möglich. Zu diesem Zweck und aufgrund der noch folgenden Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern wird der Magistrat erneut um einen Ortstermin gebeten, der dazu dienen soll, in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten.

Begründung

Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen, in beide Richtungen zu schauen. Das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen Autofahrerinnen und Autofahrer lernen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wiederkehrende Argument, dass es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung: Hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht, dass konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort, und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona und die damit verbundenen Einschränkungen hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf Normalmaß verschlimmern wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtslosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2020 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 12. Februar 2021 mit der Stellungnahme ST 388. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 21 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 44 · 25.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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