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Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.12.2020

Antrag Ortsbeirat

Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegespur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg

Details im PARLIS OF_347-16_2020
19.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg

Details im PARLIS OM_7090_2021
07.05.2021

Stellungnahme des Magistrats

Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegespur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler LandstraĂźe/MarktstraĂźe/Klingenweg

Details im PARLIS ST_1060_2021
29.11.2021

Stellungnahme des Magistrats

Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegespur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler LandstraĂźe/MarktstraĂźe/Klingenweg

Details im PARLIS ST_2088_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 347/16 vom 15.12.2020

Betreff: Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Markstraße/Klingenweg erstellen zu lassen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Im Baugebiet Rosenträger und insbesondere in der Amaliestraße ist eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs zu verzeichnen. Da sich nicht alle Autofahrer rücksichtsvoll verhalten, ist dies mit Gefahren für die dort regelmäßig spielenden Kinder verbunden. Ziel sollte eine Verkehrsberuhigung sein, für die ein Kreisverkehr oder eine Linksabbiegerspur Voraussetzung wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2088 Aktenzeichen: 66 0