Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
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Bisheriger Verlauf
22.07.2020
21.09.2020
12.02.2021
Antrag Ortsbeirat
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Details im PARLIS OF_760-11_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Details im PARLIS OM_6615_2020Stellungnahme des Magistrats
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Details im PARLIS ST_394_202122.07.2020
Antrag Ortsbeirat
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Details im PARLIS OF_760-11_202021.09.2020
Anregung Ortsbeirat
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Details im PARLIS OM_6615_202012.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Details im PARLIS ST_394_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 22.07.2020
Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO): 1. Motzstraße/Ecke Iselinstraße und Friedrich-List-Straße; 2. Schlettweinstraße/ Ecke Nebeniusstraße, Friedrich-List-Straße, Karl-Marx-Straße und Motzstraße; 3. Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße. Begründung:
In letzter Zeit häufen sich in o. g. Bereichen Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 394
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0