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Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

Details im PARLIS OF_794-11_2020
30.11.2020

Anregung Ortsbeirat

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

Details im PARLIS OM_6966_2020
12.03.2021

Stellungnahme des Magistrats

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

Details im PARLIS ST_644_2021
11.10.2021

Stellungnahme des Magistrats

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

Details im PARLIS ST_1874_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6966 entstanden aus Vorlage: OF 794/11 vom 16.11.2020

Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße
Der Magistrat wird in Absprache mit dem Ortsbeirat 16 gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voranzutreiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße/Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen.

Begründung:

Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf zwei reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neu gestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o. Ä. an. An geeigneter Stelle wird durch Einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1874
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0