Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
24.05.2021
05.07.2021
29.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Details im PARLIS OF_38-11_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Details im PARLIS OM_499_2021Stellungnahme des Magistrats
Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Details im PARLIS ST_2145_202124.05.2021
Antrag Ortsbeirat
Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Details im PARLIS OF_38-11_202105.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Details im PARLIS OM_499_202129.11.2021
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Details im PARLIS ST_2145_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 499 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 24.05.2021
Betreff: Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung vom Max-Bromme-Steig zur Straße Am Erlenbruch neu geregelt werden kann, um als Fahrradfahrerin bzw. Fahrradfahrer sicher vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück zu kommen. Begründung:
Der Max-Bromme-Steig ist ein sicherer und gern genutzter Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, insbesondere zur Verbindung vom Riederwald nach Bornheim. Am Ende des Max-Bromme-Steigs im Bereich des Stadions des FSV ist die Verkehrsführung jedoch bisher ungeregelt. Am Stadion entlang sind oft Autos unterwegs, die nicht mit Radfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer rechnen. Der Weg entlang der Haltestelle der U 7 ist eng und nicht für beidseitigen Radverkehr geeignet. Die Querung der Bahnstrecke ist ungesichert und die Querung des Erlenbruchs in der Kurve ebenfalls hochgefährlich. Quelle: C. Zielonka/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2145
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1