Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück

Details im PARLIS OF_38-11_2021
05.07.2021

Anregung Ortsbeirat

Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück

Details im PARLIS OM_499_2021
29.11.2021

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück

Details im PARLIS ST_2145_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 499 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 24.05.2021

Betreff: Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung vom Max-Bromme-Steig zur Straße Am Erlenbruch neu geregelt werden kann, um als Fahrradfahrerin bzw. Fahrradfahrer sicher vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück zu kommen.

Begründung:

Der Max-Bromme-Steig ist ein sicherer und gern genutzter Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, insbesondere zur Verbindung vom Riederwald nach Bornheim. Am Ende des Max-Bromme-Steigs im Bereich des Stadions des FSV ist die Verkehrsführung jedoch bisher ungeregelt. Am Stadion entlang sind oft Autos unterwegs, die nicht mit Radfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer rechnen. Der Weg entlang der Haltestelle der U 7 ist eng und nicht für beidseitigen Radverkehr geeignet. Die Querung der Bahnstrecke ist ungesichert und die Querung des Erlenbruchs in der Kurve ebenfalls hochgefährlich. Quelle: C. Zielonka/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2145
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1