Meine Nachbarschaft: Schlinkenweg
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Vorlagen
Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 13.08.2020 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1952 Aktenzeichen: 32 1
Gefährliche Situation für Radfahrende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6425 entstanden aus Vorlage: OF 909/3 vom 14.08.2020 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 265 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Umgehung des Milieuschutzes?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 917/3 vom 25.06.2020 Betreff: Umgehung des Milieuschutzes? Der bevorstehende Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 hat bei den Mieterinnen und Mieter große Verunsicherung hervorgerufen. Sie haben recherchiert und erfahren, dass hinter den angeblichen privaten Käufern die Immobilienfirma MainL iving GmbH steht, die auf Immobilienkauf in Frankfurts bevorzugten Lagen spezialisiert ist. Die Mieterinnen und Mieter haben erfahren, dass es bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den offiziell als Käufer auftretenden Personen gibt. Die Mieterinnen und Mieter bemängeln die Intransparenz des Vorgangs und befürchten die Umgehung des Milieuschutzes. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. gemäß der Bitte der Mieterinnen und Mieter die Einhaltung des Milieuschutzes zu überprüfen und bei Umgehung geeignete Maßnahmen zu ergreifen; 2. sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen; 3. dafür zu sorgen, dass die Mieterinnen und Mieter bei einer Abwendungsvereinbarung insoweit über deren Inhalt informiert werden, als ihr Mietverhältnis davon betroffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 5 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0
Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2020, OF 931/3 Betreff: Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Vorgang: OF 864/20 OBR 3 Leider wurde der Ortsbeirat 3 in die konkreten Umsetzungsmaßnahmen der Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz nicht eingebunden. Deshalb erfolgt nun ein Nachbesserungsantrag. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen - Im Bereich Einmündung der Scheffelstraße den zweiten Parallelradweg dem Bürgersteig zu zuschlagen, die zweite Pollerreihe zu entfernen und die Pollerreihe am Fahrbahnrand zu schließen - Im Bereich Einmündung Merianstraße die aktuelle Situation neu zu gestalten. Die geänderte Markierung sorgt für noch mehr Verwirrung. Nach wie vor ist der Begegnungsverkehr in diesem Bereich ungeklärt. - Wann wird die Radumfahrung über die Rotlintstraße eingerichtet? - Wie wird in diese Planung der Ortsbeirat 3 eingebunden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2020, OF 864/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 864/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 931/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7149 2021 Die Vorlage OF 931/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenVermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6316 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 03.08.2020 Betreff: Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, umgehend alles zu veranlassen, um vermeidbare (Rück-)Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße zu minimieren. Hierzu sollen sämtliche Ampelschaltungen auf diesen Straßen überprüft und optimiert werden. Der vermeidbare Durchgangsverkehr in den nordöstlichen Wohngebieten muss künftig deutlich besser als bisher auf den Hauptverkehrsadern B 521 und Friedberger Landstraße fließend gehalten werden. Begründung: Staus und Ausweichbewegungen belasten unnötig die Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger. Eben solche Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße führen in nicht akzeptabler Weise zu frühzeitigem und weitreichendem Schleichverkehr in den nordöstlichen Stadtteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1964 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 03.08.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen; 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße Am Dachsberg wieder öfter zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z. B. der B 521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2002 Aktenzeichen: 32 1
Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6317 entstanden aus Vorlage: OF 1020/10 vom 03.08.2020 Betreff: Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand Vorgang: OM 4788/19 OBR 10; ST 2041/19 Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand der Realisierung der dringend benötigten Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu berichten. Begründung: Mit Stellungnahme vom 01.11.2019, ST 2041, teilte der Magistrat unter anderem mit, dass für die Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße und für die Abbiegespur von der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei biete es sich an, für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinander stehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Trennung beider Verfahren sei aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es werde allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Die Abbiegespur wird dringend benötigt, der Ortsbeirat 10 bittet daher um einen aktuellen Sachstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2083 Aktenzeichen: 61 12
Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 912/3 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für PKW auf der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: - Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen. - Mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeit-Standort). - Größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen. Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: - Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern. - Die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben. - Die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 912/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 12 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 912/3 dahin gehend ab, dass der Antragstenor um den nachfolgenden Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die o. g. Ergänzung der Vorlage OF 912/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2020 Die Vorlage OF 912/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ergänzung durch antragstellende Fraktion: Annahme bei Enthaltung FDP Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenGefährliche Situation für Radfahrende
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 909/3 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6425 2020 Die Vorlage OF 909/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFriedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 908/3 Betreff: Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Straßenraum der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Anlage und Nibelungenplatz für alle Verkehrsmittel, den Öffentlichen, wie Bus und Straßenbahn, und den Privaten, wie Radfahrer und Kraftfahrzeuge, neu zu planen. Durch die Bemalung der derzeit vorhandenen Straße mit roten Radspuren ist nun an einigen Stellen eine sehr komfortabel-luxuriöse Situation für Radfahrer entstanden, während gleichzeitig die Straßenbahn und Busse zusammen mit den Autofahrern und LKW's im kilometerlangen Stau stehen. Dieser Zustand ist durch eine sinnvolle Planung und deren baulicher Umsetzung zu beenden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenOrtstermin Ampelanlage Nibelungenalle/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 925/3 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenalle/Nordendstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6436 2020 Die Vorlage OF 925/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1018/10 Betreff: Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend alles zu veranlassen, um vermeidbare (Rück-)Staus auf der B521 sowie der Friedberger Landstraße zu minimieren. Hierzu sollen sämtliche Ampelschaltungen auf diesen Straßen überprüft und optimiert werden. Der vermeidbare Durchgangsverkehr in den nordöstlichen Wohngebieten muss künftig deutlich besser als bisher auf den Hauptverkehrsadern B521 und Friedberger Landstraße fließend gehalten werden. Begründung: Staus und Ausweichbewegungen belasten unnötig die Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger. Eben solche Staus auf der B521 sowie der Friedberger Landstraße führen in nicht akzeptabler Weise zu frühzeitigem und weitreichendem Schleichverkehr in den nordöstlichen Stadtteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6316 2020 Die Vorlage OF 1018/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1008/10 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße "Am Dachsberg" wieder öfter kontrollieren zu lassen. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z.B. der B521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6314 2020 Die Vorlage OF 1008/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1020/10 Betreff: Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand Vorgang: OM 4788/19 OBR 10; ST 2041/19 Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, über den Sachstand der Realisierung der dringend benötigten Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu berichten. Begründung: Mit Stellungnahme vom 01.11.2019 (ST 2041) teilte der Magistrat unter anderem mit, dass für die Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße und für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei biete es sich an, für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinanderstehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Trennung beider Verfahren sei aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es werde allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Die Abbiegespur wird dringend benötigt, der Ortsbeirat 10 bittet daher um einen aktuellen Sachstand Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6317 2020 Die Vorlage OF 1020/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenArtenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2020, OA 588 entstanden aus Vorlage: OF 896/3 vom 10.06.2020 Betreff: Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Bebauungsanforderungen von Gebäuden die Bedürfnisse von Tierarten einzubeziehen. Das Bundesamt für Naturschutz hat hierzu die Studie "Animal-Aided Design im Wohnumfeld" erstellen lassen, die zeigt, wie sich bereits mit geringem finanziellen Aufwand bei baulichen und grünplanerischen Maßnahmen eine Art urbane Biodiversität herstellen lässt. Der Schutz der immer bedrohteren Artenvielfalt sollte bei allen baulichen Vorhaben in Frankfurt mitgedacht und zum Standard bei städtbaulichen Verträgen werden. Begründung: In seiner "Untersuchung Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" (Oktober 2017) hat das Senckenberg-Forschungsinstitut ausdrücklich die Schaffung von Nistplätzen für Fledermaus- und Vogelarten bei Bebauung dieses Gebiets angemahnt, da ihr bisheriger Lebensraum verloren geht. Allein aus umweltethischen Gründen ist es geboten, für die Tierwelt Rückzugsorte zu schaffen. Dabei können durchaus Synergieeffekte, wie z. B. eine intaktere Stadtnatur, aber auch Umweltlernen, entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2163 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6129, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 Aktenzeichen: 61 0
Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Genehmigung eines kleinen Sommergartens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 888/3 vom 11.06.2020 Betreff: Genehmigung eines kleinen Sommergartens Der Magistrat wird gebeten, für die beiden nebeneinanderliegenden Betriebe Hoppenworth & Ploch und Raum & Wein in der Friedberger Landstraße 86 die Einrichtung eines gemeinsamen kleinen Sommergartens durch Wegfall von jeweils einem Senkrechtparkplatz links und rechts des Baumstandortes vor den Läden bis Ende Oktober zu genehmigen. Der Magistrat wird gebeten, diese Genehmigung trotz des an dieser Stelle geltenden Anwohnerparkens zu erteilen. Begründung: Die äußerst kritische Situation in der Gastronomie, gerade für kleine Betriebe, in der derzeitigen Krise ist bekannt. Die Stadt hat daher ihrerseits schon signalisiert, in diesem Jahr bei der Beantragung von Sommergärten wohlwollend vorzugehen. In diesem Sinne wird noch einmal darum gebeten, diesen kleinen gemeinsamen Sommergarten auch trotz des dortigen Anwohnerparkens zu genehmigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1833 Aktenzeichen: 66 5
Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6278 entstanden aus Vorlage: OF 882/3 vom 10.06.2020 Betreff: Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe Der Magistrat wird gebeten, im geplanten Baugebiet analog zur flora- und faunistischen Studie des Senckenberg-Institus weitere Untersuchungen zum Insektenvorkommen durchzuführen. Begründung: In seiner "Untersuchung Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" (Oktober 2017) hat das Senckenberg-Institut weitere Untersuchungen zum Vorkommen der Wildbienen-, Totholzkäfer- und Ameisenfauna nahegelegt und gibt in seinem Bericht detaillierte Empfehlungen. Gerade vor dem Hintergrund des immer gravierenderen Artenschwunds ist eine Untersuchung der Insektenwelt in Planungsgebieten dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1898 Antrag vom 06.01.2021, OF 1026/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7162 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 61 00
Umgehung des Milieuschutzes?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2020, OF 917/3 Betreff: Umgehung des Milieuschutzes? Der bevorstehehnde Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 hat bei den Mieter*innen große Verunsicherung hervorgerufen. Sie haben recherchiert und erfahren, dass hinter den angeblichen privaten Käufern die Immobilienfirma MAINLIVING GmbH steht, die auf Immobilienkauf in Frankfurts bevorzugten Lagen spezialisiert ist. Die Mieter*innen haben erfahren, dass es bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den offiziell als Käufer auftretenden Personen gibt. Die Mieter*innen bemängeln die Intransparenz des Vorgangs und befürchten die Umgehung des Milieuschutzes. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: - Gemäß der Bitte der Mieter*innen die Einhaltung des Milieuschutzes zu überprüfen und bei Umgehung geeignete Maßnahmen zu ergreifen - Sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen - dafür zu sorgen, dass die Mieter*innen bei einer Abwendungsvereinbarung insoweit über deren Inhalt informiert werden, als ihr Mietverhältnis davon betroffen ist. - Entspre chend der Vereinbarung der Stadt mit der Immobilienfirma DEUTSCHE WOHNEN, wonach die Mieten 30 % des Einkommens nicht überschreiten dürfen, soll dieser Grundsatz auch hier bei evtl. Abwendungsverhandlungen der Stadt mit den neuen Eigentümern gelten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6432 2020 Die Vorlage OF 917/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFriedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 916/3 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstr. 112 das Vorkaufsrecht auszuüben und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? - War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der Main Living GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja: mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? - dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja: warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der 10-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? - Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zu Lasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstr. 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangerhörigen (Au-Pair, Pflegepersonal o. ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien + einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.6.20 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte von Seiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der Mainliving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z.B. Mergenthalerallee 73-75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der Mainlinving, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.5.20 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, so dass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z.B. Eigenbedarf anmelden, oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich nochmal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die Mainliving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf hat, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o.g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, so dass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezerntenten für Planen und Wohnen: " (. .) der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. (. .), werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." - Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohner*innen durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhält und kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6431 2020 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIllegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 25.02.2020 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Magistrat wird gebeten, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs entlang der BG-Unfallklinik (BGU) ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Goebels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1957 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 492 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Genehmigung eines kleinen Sommergartens
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 888/3 Betreff: Genehmigung eines kleinen Sommergartens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die beiden nebeneinander liegenden Betriebe Hoppenworth & Ploch und Raum & Wein in der Friedberger Landstraße 86 die Einrichtung eines gemeinsamen kleinen Sommergartens durch Wegfall von jeweils einem Senkrechtparkplatz links und rechts des Baumstandortes vor den Läden bis Ende Oktober zu genehmigen. Es wird gebeten, diese Genehmigung trotz des an dieser Stelle geltenden Anwohnerparkens zu erteilen. Begründung: Die äußerst kritische Situation in der Gastronomie, gerade für kleine Betriebe, in der derzeitigen Krise ist bekannt. Die Stadt hat daher ihrerseits schon signalisiert, in diesem Jahr bei der Beantragung von Sommergärten wohlwollend vorzugehen. In diesem Sinne wird noch einmal darum gebeten, diesen kleinen gemeinsamen Sommergarten auch trotz des dortigen Anwohnerparkens zu genehmigen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6279 2020 Die Vorlage OF 888/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenHallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWeitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 901/3 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, a) an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen zu installieren: - Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Ldstr. vor dem Zebrastreifen - Sandweg vor der Ampel am Alleenring - Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand - Baumweg 20 - Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße b) im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig - Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße - Egenolffstraße Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6284 2020 Die Vorlage OF 901/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der vierte Spiegelstrich ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Vorgang: OF 894/20 OBR 3 Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Für die 4 Stellplätze zwischen Rotlintstr. und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das Eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstr. und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 3. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 4. Durch Tempo 30 Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6862 2020 Die Vorlage OF 932/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenCO2-neutrale und autoarme Neubaugebiete auch im Innovationsviertel/Günthersburghöfe
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.05.2020, OA 567 entstanden aus Vorlage: OF 840/3 vom 05.03.2020 Betreff: CO2-neutrale und autoarme Neubaugebiete auch im Innovationsviertel/Günthersburghöfe Vorgang: NR 1115/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Vorlage NR 1115 geforderten Aufträge auch auf das Innovationsviertel/Günthersburghöfe anzuwenden. Begründung: Der Ortsbeirat fordert von Beginn an, dem Namen "Innovationsviertel" für das zu entwickelnde Gebiet zu folgen und dort eine besonders ökologische Bauweise vorzusehen und ein weitgehend autoarmes Quartier zu errichten. Insbesondere konnte bis heute noch nicht überzeugend dargelegt werden, wie zusätzlicher Autoverkehr von bis zu 1.500 Wohneinheiten über die Friedberger Landstraße abgewickelt werden soll. Der Ortsbeirat bittet daher, die in der oben genannten Vorlage geforderten Maßnahmen nicht nur für das Neubaugebiet an der A 5, sondern auch schon für das konkretere Projekt im Nordend anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 567 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 52 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 567 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 567 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6060, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 61 0
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 878/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße Der Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße ist häufig auf beiden Seiten verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderung zur Folge für Radfahrende, die aus der Friedberger Landstraße kommend rechts in die Wielandstraße abbiegen und für FußgängerInnen, die die Wielandstraße überqueren wollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken auf beiden Seitenbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OF 878/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 878/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6427 2020 Die Vorlage OF 878/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKonkrete Planung der neuen Fahrspuraufteilung auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 864/3 Betreff: Konkrete Planung der neuen Fahrspuraufteilung auf der Friedberger Landstraße Im Sommer soll der Radstreifen auf der Friedberger Landstraße bis zum Friedberger Platz eingerichtet werden. Dies wirft einige Fragen bzgl. der Fahrspurreduzierung auf. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert vor Umsetzung weiterer Markierungsmaßnahmen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbeirat 3 über die Planungen zu informieren und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: Wo genau werden die Fahrspuren jeweils von 2 auf 1 Fahrspur reduziert stadtein- und stadtauswärts? Zum Beginn der Einspurigkeit ist die Rückstaugefahr sicherlich am Größten, wie wirkt sich das stadteinwärts ggfls. auf den ÖPNV im Bereich der Haltestelle am Friedberger Platz aus? Wie wird der Linksabbieger in die Bornheimer Landstraße berücksichtigt? Sind im Bereich Mathias-Beltz-Platz Veränderungen bei den Fahrspuren geplant, wenn ja welche? Wie wird der Linksabbieger in die Neuhofstraße berücksichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2020, OF 931/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 864/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 931/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnhörung Verkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5877 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 24.02.2020 Betreff: Anhörung Verkehr Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine Anhörung zum Thema "Verkehr in den nordöstlichen Stadtteilen Bonames, Berkersheim, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim" durchzuführen. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Schutz der Bürgerinnen und Bürger; 2. Schutz von landwirtschaftlichen Flächen sowie von Grün-, Naturschutz- und Naherholungsflächen; 3. ganzheitliche schonende Verkehrsplanung, auch bezüglich Schnellradwegen; 4. klare Regeln für Bauverkehre (bezüglich des Aufstellens und Einhaltens, auch beim S 6-Ausbau); 5. umgehende Informationen für den Ortsbeirat 10 sowie umgehende Abstimmungen mit diesem; 6. Halten des Verkehrs auf Hauptstraßen (unter anderem der Friedberger Landstraße); 7. Vermeidung von Staus; 8. Umsetzung der fehlenden Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße; 9. Ausbau des ÖPNV einschließlich der Beschleunigung der Realisierung von Park-and-ride-Plätzen; 10. Vermeidung von Durchgangsverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1246 Aktenzeichen: 32 1
Nutzung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße für die Bebauung des Innovationsviertels/Günthersburghöfe
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 836/3 Betreff: Nutzung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße für die Bebauung des Innovationsviertels/Günthersburghöfe Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wegen der Verlagerung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße (vergleiche M34 / 2020) zu prüfen, ob in diesem Bereich eine vorgezogene Entwicklung und eine verdichtete Bebauung im Rahmen des Innovationsviertels/Günthersburghöfe angestrebt werden kann. Dafür soll im Ausgleich im nördlicheren Teil mehr Grünfläche erhalten werden. Begründung: Die Fläche des Betriebshofes war für einen zweiten Bauabschnitt der Bebauung im Bereich Innovationsviertel/Günthersburghöfe vorgesehen. Durch die frühe Verfügbarkeit wegen der möglichen Verlagerung des Betriebshofes, bietet es sich u.U. an, die Bebauung anzupassen. Der Bereich neben dem Abenteuerspielplatz war für ein Quartiershaus vorgesehen, nördlich davon sollte ein Quartiersplatz entstehen. Da dieser untere Bereich im neuen Quartier aber direkt an die vorhandene Bebauung anschließt, ist hier eine dichtere Bebauung vorstellbar. Hiermit könnte Spielraum für mehr Grünflächen in oberen Bereich gewonnen werden. Die Maßnahme könnte dazu führen, die wertvollen vorhandenen Grünbestände vermehrt zu erhalten, bzw. nicht in Innenhöfe einzudrängen. Man würde damit einer zunehmenden negativen Stimmung bezüglich der Klimaauswirkungen der Bebauung des gesamten Gebietes entgegenkommen. An dieser Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass das Hochhaus in der Hungener Straße inzwischen ungenutzt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2020, M 34 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 836/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage M 34 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 836/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 836/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenCO2-neutrale und autoarme Neubaugebiete auch im Innovationsviertel/Günthersburghöfe
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 840/3 Betreff: CO2-neutrale und autoarme Neubaugebiete auch im Innovationsviertel/Günthersburghöfe Vorgang: NR 1115/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die in der Vorlage NR 1115 / 2020 geforderten Aufträge auch auf das Innovationsviertel/Günthersburghöfe anzuwenden. Begründung: Der Ortsbeirat fordert von Beginn an, dem Namen "Innovationsviertel" für das zu entwickelnde Gebiet zu folgen und dort eine besonders ökologische Bauweise vorzusehen und ein weitgehend autoarmes Quartier zu errichten. Insbesondere konnte bis heute noch nicht überzeugend dargelegt werden, wie zusätzlicher Autoverkehr von bis zu 1500 Wohneinheiten über die Friedberger Landstraße abgewickelt werden soll. Der Ortsbeirat bittet daher, die in der oben genannten Vorlage geforderten Maßnahmen nicht nur für das Neubaugebiet an der A5, sondern auch schon für das konkretere Projekt im Nordend anzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1115 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 567 2020 Die Vorlage OF 840/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIllegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenIllegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. An folgenden Zug ängen zum Huthpark bzw. zum Propst-Göbels-Weg sind die herausnehmbaren Pfosten durch abschließbare zu ersetzen: 1. Atzelbergstraße 45-47 2. Ecke Im Staffel / Propst-Goebels-Weg Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnhörung Verkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 957/10 Betreff: Anhörung Verkehr Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, umgehend eine Anhörung zum Thema "Verkehr in den nordöstlichen Stadtteilen Bonames, Berkersheim, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim" durchzuführen. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, 2. Schutz von landwirtschaftlichen Flächen sowie von Grün-, Naturschutz- und Naherholungsflächen, 3. ganzheitliche schonende Verkehrs-Planung, auch bezüglich Schnellradwegen, 4. klare Regeln für Bauverkehre (bezügliche des Aufstellens und Einhaltens, auch beim S6-Ausbau), 5. umgehende Informationen für den Ortsbeirat 10 sowie umgehende Abstimmungen mit diesem, 6. Halten des Verkehrs auf Hauptstraßen (unter anderem der Friedberger Landstraße), 7. Vermeidung von Staus, 8. Umsetzung der fehlenden Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße, 9. Ausbau des ÖPNVs einschließlich der Beschleunigung der Realisierung von Park-and-Ride-Plätzen, 10. Vermeidung von Durchgangsverkehr. Begründung: Erfolgt soweit notwendig mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5877 2020 Die Vorlage OF 957/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRoteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5854 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 29.01.2020 Betreff: Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen; b) den Radweg an der Friedberger Landstraße, Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) An den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) Der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetteraustraße), lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Können Werbeschilder auch gefährlich sein?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 29.01.2020 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude, die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nachdem das Gebäude Alleenring/Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der Ortsbeirat 3 erneut den Versuch unternehmen, die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen lässt: Baumweg 12; Julius-Heyman-Straße 12; Musikantenweg 15; b) ob die Möglichkeit besteht, die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen; c) ob es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend gibt. Wenn ja, welche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1368 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage OA 539 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5520, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 60 3
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5725 entstanden aus Vorlage: OF 921/10 vom 26.01.2020 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Magistrat wird gebeten, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße/Friedberger Landstraß e (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 970 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1929 Aktenzeichen: 67 4
Roteinfärbung Fahrradweg Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Einmündung Hungener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 826/3 Betreff: Roteinfärbung Fahrradweg Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Einmündung Hungener Straße Der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen b) den Radweg an der Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) an den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetterauer Str.) lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5854 2020 Die Vorlage OF 826/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 821/3 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nach dem das Gebäude Alleenring Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der OBR 3 erneut den Versuch unternehmen die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) wie lässt sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen Baumweg 12 Julius-Heyman-Str. 12 Musikantenweg 15 b) Besteht die Möglichkeit die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 539 2020 Die Vorlage OF 821/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um "c) Gibt es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend? Wenn ja, welche?" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKönnen Werbeschilder auch gefährlich sein?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 830/3 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetterauer Straße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300m als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten das o.g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße Höhe Dortelweiler Str. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammen gestoßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5858 2020 Die Vorlage OF 830/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenParkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 921/10 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen aufzufordern, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße / Friedberger Landstraße (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5725 2020 Die Vorlage OF 921/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenFriedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2020, OF 808/3 Betreff: Friedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde) Die Friedberger Landstraße ist eine der am stärksten verpesteten Straßen stadt-, sogar bundesweit. Der von der EU vorgegebene wissenschaftlich anerkannte Grenzwert für Stickstoffdioxyde wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschrieben. Das Verwaltungsgericht verurteilte Stadt und Land dazu, unverzüglich Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Im Dezember 2019 lag noch kein Luftreinhalteplan vor. Auf den bereits geschaffenen Grundlagen muss ein zeitnahes Handlungskonzept entwickelt werden. Der Magistrat wird aufgefordert, die für dieses Jahr notwendigen Mittel zu berechnen und in den Haushalt 2020 einzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 125 2020 Die Vorlage OF 808/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Förderung des Radverkehrs, Radspurlückenschluss Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 764/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Förderung des Radverkehrs, Radspurlückenschluss Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden im Haushalt 2020/21 ausreichend zusätzliche Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung des Radspurlückenschlusses Friedberger Landstraße in den Haushalt bereitgestellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 130 2020 Die Vorlage OF 764/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
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