Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt Maßnahmen zur Minimierung vermeidbarer Staus auf der B521 und der Friedberger Landstraße. Dies soll durch die Überprüfung und Optimierung der Ampelschaltungen sowie eine bessere Verkehrslenkung in den nordöstlichen Wohngebieten erreicht werden. Ziel ist es, die Umweltbelastung und gesundheitlichen Auswirkungen durch Staus zu reduzieren.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend alles zu veranlassen, um vermeidbare (Rück-)Staus auf der B521 sowie der Friedberger Landstraße zu minimieren. Hierzu sollen sämtliche Ampelschaltungen auf diesen Straßen überprüft und optimiert werden. Der vermeidbare Durchgangsverkehr in den nordöstlichen Wohngebieten muss künftig deutlich besser als bisher auf den Hauptverkehrsadern B521 und Friedberger Landstraße fließend gehalten werden.
Begründung
Staus und Ausweichbewegungen belasten unnötig die Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger. Eben solche Staus auf der B521 sowie der Friedberger Landstraße führen in nicht akzeptabler Weise zu frühzeitigem und weitreichendem Schleichverkehr in den nordöstlichen Stadtteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2020Sie sind hierOFOF 1018/10Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2020OMOM 6316Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger LandstraßeDirektanregung
- 9. November 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1964Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme