Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen
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Zusammenfassung
Der Vorschlag fordert den Magistrat auf, die Bedürfnisse von Tierarten bei zukünftigen Bebauungen zu berücksichtigen, um die Artenvielfalt in Frankfurt zu schützen. Dies soll durch die Schaffung von Nistplätzen und anderen Maßnahmen geschehen, die auch Synergieeffekte für die Stadtnatur mit sich bringen können.
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Wasserpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Die Grüne Lunge ist ein rund 16 Hektar großes, 100 Jahre altes, biologisch vielfältiges Naherholungsgebiet im Nordend, d22.01.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Sozialökologische Quartiersentwicklung ermöglichen - Grüne Lunge schützen27.01.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Wasserpark per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Bebauungsanforderungen von Gebäuden die Bedürfnisse von Tierarten einzubeziehen. Das Bundesamt für Naturschutz hat hierzu die Studie "Animal-Aided Design im Wohnumfeld" erstellen lassen, die zeigt, wie sich bereits mit geringem finanziellen Aufwand bei baulichen und grünplanerischen Maßnahmen eine Art urbane Biodiversität herstellen lässt. Der Schutz der immer bedrohteren Artenvielfalt sollte bei allen baulichen Vorhaben in Frankfurt mitgedacht und zum Standard bei städtbaulichen Verträgen werden.
Begründung
In seiner "Untersuchung Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" (Oktober 2017) hat das Senckenberg-Forschungsinstitut ausdrücklich die Schaffung von Nistplätzen für Fledermaus- und Vogelarten bei Bebauung dieses Gebiets angemahnt, da ihr bisheriger Lebensraum verloren geht. Allein aus umweltethischen Gründen ist es geboten, für die Tierwelt Rückzugsorte zu schaffen. Dabei können durchaus Synergieeffekte, wie z. B. eine intaktere Stadtnatur, aber auch Umweltlernen, entstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2020OFOF 896/3Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen BebauungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2020Sie sind hierOAOA 588Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen BebauungenAnregung
- 14. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2163Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen BebauungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)