Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Befahren des Huthparks zu verhindern. Dies ist notwendig, da der Park zunehmend von Fahrzeugen als Abkürzung genutzt wird, was die Sicherheit und den Erhalt des Parks gefährdet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Huthpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Huthpark per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs entlang der BG-Unfallklinik (BGU) ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun zu verhindern.
Begründung
Der Huthpark und der Propst-Goebels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) benutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2020OFOF 727/11Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Februar 2020OFOF 713/11Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6230Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachenDirektanregung
- 9. November 2020Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1957Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1