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Nutzung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße für die Bebauung des Innovationsviertels/Günthersburghöfe

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.02.2020

Vortrag des Magistrats

Vergabe eines Erbbaurechts Hungener Straße 12, Bezirk 22, Flur 334, Flurstück 237/8

Details im PARLIS M_34_2020
05.03.2020

Antrag Ortsbeirat

Nutzung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße für die Bebauung des Innovationsviertels/Günthersburghöfe

Details im PARLIS OF_836-3_2020
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.03.2020, OF 836/3 Betreff: Nutzung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße für die Bebauung des Innovationsviertels/Günthersburghöfe Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wegen der Verlagerung des Betriebshofes des Amtes für Straßenbau und Erschließung in der Hungener Straße (vergleiche M34 / 2020) zu prüfen, ob in diesem Bereich eine vorgezogene Entwicklung und eine verdichtete Bebauung im Rahmen des Innovationsviertels/Günthersburghöfe angestrebt werden kann. Dafür soll im Ausgleich im nördlicheren Teil mehr Grünfläche erhalten werden.

Begründung:

Die Fläche des Betriebshofes war für einen zweiten Bauabschnitt der Bebauung im Bereich Innovationsviertel/Günthersburghöfe vorgesehen. Durch die frühe Verfügbarkeit wegen der möglichen Verlagerung des Betriebshofes, bietet es sich u.U. an, die Bebauung anzupassen. Der Bereich neben dem Abenteuerspielplatz war für ein Quartiershaus vorgesehen, nördlich davon sollte ein Quartiersplatz entstehen. Da dieser untere Bereich im neuen Quartier aber direkt an die vorhandene Bebauung anschließt, ist hier eine dichtere Bebauung vorstellbar. Hiermit könnte Spielraum für mehr Grünflächen in oberen Bereich gewonnen werden. Die Maßnahme könnte dazu führen, die wertvollen vorhandenen Grünbestände vermehrt zu erhalten, bzw. nicht in Innenhöfe einzudrängen. Man würde damit einer zunehmenden negativen Stimmung bezüglich der Klimaauswirkungen der Bebauung des gesamten Gebietes entgegenkommen. An dieser Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass das Hochhaus in der Hungener Straße inzwischen ungenutzt ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2020, M 34 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 836/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage M 34 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 836/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 836/3 wurde zurückgezogen.