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Meine Nachbarschaft: Maybachbrücke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 333/8 Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von 0-6,5 Jahren, im 2. OG zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen und für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoß mitgebaut werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule / Niederursel für den Standort Heddernheimer Landstraße 130 beträgt die Versorgungsquote lediglich 45% während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53% für erforderlich hält (vgl. ST 2306/22, B 172/23). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schuhmann-Schule mit abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (0-6,5 Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u.a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4531 2023 Die Vorlage OF 333/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 338/8 Betreff: Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8 Auf die Hausärzte, die als erste Anlaufstelle "um die Ecke" sehr oft erheblichen Druck von den Facharztpraxen und Kliniken nehmen und in der Corona-Pandemie systemrelevant gewesen sind, kommen ständig neue Anforderungen zu. Die im Ortsbezirk 8 angesiedelten Hausarztpraxen sind zudem häufig überlastet und nehmen zumeist keine Patienten und Patientinnen mehr an. Diese Situation dürfte sich in den kommenden Jahren extrem verschärfen, wenn einzelne Ärzte in den Ruhestand gehen und zugleich Neubaugebiete (z.B. An der Sandelmühle) hinzukommen. Das Schema der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist 30 Jahre alt und hinkt in der Regel der Bevölkerungsentwicklung hinterher. Ihr Ziel war die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit von Ärzten, um Kosten zu begrenzen. Als zumutbar für Patienten und Patientinnen wurde eine Autofahrzeit von 25 Minuten erachtet. Laut Frankfurter Statistik 01/2022 mit Zahlen aus 2020 ist die Zahl der Hausärzte in Frankfurt weiter rückläufig. Während 2014 noch 25 niedergelassene Vertragsärzte pro 10.000 Einwohner registriert waren, sind es 2020 nur noch 14 gewesen. In Heddernheim sind demnach derzeit elf Allgemeinmediziner und drei Internisten tätig, in Niederursel lediglich ein (!) Allgemeinmediziner. Im teilweise zum Ortsbezirk 8 gehörenden Praunheim sind es drei Allgemeinmediziner und ein Internist. Eine kürzlich neu eröffnete Hausarztpraxis im Nordwestzentrum mit fünf (!) Medizinern war in kürzester Zeit voll. Hinzu kommen für die drei Stadtteile nur fünf Kinderärzte. Derzeit liegt eine Konzentration bei der Hausarztversorgung auf die Innenstadt, Sachsenhausen und Höchst vor. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 gehen nach Kenntnis des Magistrats bis zum 31.12.2025 in Ruhestand und wie viele davon sind Allgemeinmediziner oder Internisten? 2. Wieviel Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum neu eröffnet oder werden von Nachfolgern fortgeführt? 3. Wie viele Kinderarztpraxen werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum geschlossen bzw. werden neu eröffnet? 4. In der Frankfurter Innenstadt herrscht eine Überversorgung mit Hausarztpraxen während in den äußeren Stadtteilen Ärzte und auch Fachärzte fehlen: Welche Initiativen ergreift der Magistrat, dieses Missverhältnis zu verbessern? 5. Welche Initiativen hat der Magistrat ergriffen, auf politischem Weg die veraltete Bedarfsplanung anzupassen oder abzuschaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 763 2023 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuer Bücherschrank an der U-Bahn Heddernheimer Landstraße

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 348/8 Betreff: Neuer Bücherschrank an der U-Bahn Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich an der Niederurseler Landstraße 1 (siehe Fotos) nach der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße, einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Klaus Schulze und Mustapha Lamjahdi erklären sich bereit, den Bücherschrank als Paten zu unterstützen. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Die Platzierung stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger*innen dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passant*innen, u.a. von Schülern und Berufstätigen frequentiert und befindet sich nahe der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße. Dementsprechend wird durch die Platzierung eine breite Masse an Bürger*innen abgeholt. Foto 1. Quelle: Google Maps Foto 2. Quelle: Privat Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 256 2023 Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Graphik und das Foto nicht übernommen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Namensgebung Fußgängerbrücke Maybachstraße/Thielenstraße in Drosselbartsteg

03.09.2023 · Aktualisiert: 26.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 576/9 Betreff: Namensgebung Fußgängerbrücke Maybachstraße/Thielenstraße in Drosselbartsteg Die neue Fußgängerbrücke zwischen Maybach/Thielenstraße, die sich in der unmittelbaren Nähe der alten, ehemaligen Biergartengaststätte Drosselbart befindet, hat noch keinen eigenen Namen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erinnerung an die ehemalige Traditionsgaststätte Drosselbart mit ihrem schönen Biergarten, der neue Fußgängerbrücke den Namen Drosselbartsteg zu geben. Ein entsprechendes Namensschild würde der Bedeutung dieser alten "Eschersheimer Institution"gerecht werden und dafür sorgen, nicht vergessen zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsspiegel in der Dreihäusergasse vor der Fuß- und Radunterführung am Friedhof

03.09.2023 · Aktualisiert: 26.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 575/9 Betreff: Verkehrsspiegel in der Dreihäusergasse vor der Fuß- und Radunterführung am Friedhof Durch den Kurvenverlauf der Dreihäusergasse ist die rechtzeitige Sicht auf Fuß- und RadfahrerInnen von AutofahrerInnen aus Richtung Alt-Eschersheim kommend stark beeinträchtigt und führt dadurch zu einer unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituation. FußgängerInnen müssen nach der Unterführung die Dreihäusergasse queren, um auf den einzigen gegenüberliegenden Fußweg zu gelangen (Schulweg). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel im unübersichtlichen Kurvenbereich der Dreihäusergasse anzubringen, um die Sicht auf Fuß- und Fahrradfahrerinnen von VerkehrsteilnehmerInnen kommend aus Alt-Eschersheim zu gewährleisten. Nach der Wiedereröffnung der Fuß/Radunterführung Friedhof (voraussichtlich Ende 2023) ist von einer deutlichen Zunahme beider Verkehre an dieser Stelle auszugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4418 2023 Die Vorlage OF 575/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen

01.09.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 579/9 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich dezidiert gegen eine Umsetzung bzw. Weiterverfolgung des Vorschlags "Plan 1.4, Zusammenfassung zu einem Knotenpunkt" zur Umgestaltung des Platzes Am Weißen Stein aus. Der Ortsbeirat ruft den Magistrat auf, für die Neugestaltung des Platzes Am Weißen Stein einen städtebaulichen Wettbewerb nach dem Vorbild des Vorgehens für die Neugestaltung des Schweizer Platzes auszuloben. Begründung: Der Ortsbeirat stimmt dem Ausgangspunkt der Analyse zu, dass für die Schließung des BÜ 102 Ersatz zu schaffen ist. Der Ortsbeirat befürwortet auch eine deutliche Verbesserung der Radwegeführung am Platz Am Weißen Stein. Der vorgelegte Vorschlag genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, sondern missachtet sowohl die Bedeutung der Platzes Am Weißen Stein als Treffpunkt für die ortsansässige Bevölkerung als auch dessen Potential. Statt dessen Qualität weiter auszubauen, wird der Platz durch den Vorschlag auf die Funktion einer reinen Verkehrsdrehscheibe reduziert. Auch sind die Prioritäten zu einseitig gesetzt: So ist z.B. vor dem Eiscafé Lido eine Radwegeführung vorgesehen, die Fußgänger zwingt, einen "ungebremsten" Radweg zu überqueren, um zur Aufstellfläche für die Fußgängerquerung zu gelangen. Der Platz Am Weißen Stein bietet bei einer Neugestaltung ebenso viel städtebauliches Potential wie der Schweizer Platz. Die Bürger Eschersheims sollten der Stadt daher ebenso viel Aufmerksamkeit und Aufwand wert sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 579/9 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 579/9 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 8 Vor der Beschlussfassung streicht die antragstellende Fraktion das Wort "Resolution". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5023 2024 Die Vorlage OF 579/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Überprüfung der Wartezeiten (Rotlichtphasen) für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Dillenburger Straße

30.08.2023 · Aktualisiert: 08.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 343/8 Betreff: Überprüfung der Wartezeiten (Rotlichtphasen) für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Wartezeiten bzw. Rotlichtphasen für zu Fuß gehende liegen durchschnittlich an den einzelnen Lichtsignalanlagen an der Dillenburger Straße vor? 2. Kann diese Wartezeit auf durchschnittlich 40 Sekunden reduziert werden? Begründung: Die Nutzungsqualität für Fußgänger:innen an durch Lichtsignalanlagen geregelten Querungsstelle ist hauptsächlich von den Faktoren Wartezeit und Umweg abhängig. Die Wartezeit bzw. die Rotlichtphase für Fußgänger:innen sollte daher so minimal wie möglich gehalten werden. Die weitgehend akzeptierte Wartezeit von Fußgänger:innen an Lichtsignalanlagen betrifft maximal 40 Sekunden (siehe: FGSV02c, FGSV15a). Eine Überschreitung dieser Wartezeit stellt eine Komforteinschränkung dar und führt zur Gefährdung der Fußgänger:innen, da die Rotlichtmissachtung ab dieser Zeitdauer deutlich zunimmt. Vor allem an den Lichtsignalanlagen entlang der Dillenburger Straße werden regelmäßig lange Wartezeiten für Fußgänger:innen festgestellt. Eigene Messungen ergaben Wartezeiten von bis zu über 60 Sekunden. Für die Sicherheit der zu Fuß gehenden insbesondere die Vermeidung von Straßenüberquerungen unter Rotlichtmissachtung sollten die Wartezeiten dringend auf maximal 40 Sekunden reduziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung des Mahnmals „Der Gestürzte“

13.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4331 entstanden aus Vorlage: OF 322/8 vom 20.06.2023 Betreff: Reinigung des Mahnmals "Der Gestürzte" Vorgang: OM 4707/15 OBR 8; ST 159/16 Der Magistrat wird gebeten, das Mahnmal "Der Gestürzte" auf der Grünfläche an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Alexander-Riese-Weg zu reinigen und aufzuarbeiten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, seiner Stellungnahme vom 22.01.2016, ST 159, nachzukommen und den angekündigten QR-Code mit den Informationen über das Mahnmal endlich anzubringen. Begründung: Das Mahnmal wurde unter anderem mit dem einschlägigen Kürzel A.C.A.B beschmiert und ist zusätzlich stark verwittert. Foto: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 159 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1993 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Befestigung eines Fuß und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig

06.07.2023 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 558/9 vom 22.06.2023 Betreff: Befestigung eines Fuß- und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig Die Brücke Am Grünen Graben ist bis zur Fertigstellung der Fuß-/Radwegunterführung am Friedhof die einzige Möglichkeit zur Querung der Schienen vor Ort. Die Brücke ist ein Teil des offiziellen Schulweges, auch für weiterführende Schulen im Stadtteil. Es hat sich jetzt ein Trampelpfad zwischen der Brücke und der Siedlung Im Mellsig entlang der Schienen gebildet, der häufig von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Schülerinnen und Schülern als kürzester Weg genutzt wird. Die Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn-Strecke sind nach Erstellung des neuen Gleises und der Schallschutzwand an dieser Stelle beendet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich an dieser Stelle oder zur Bahn hin versetzt einen gesicherten, wasserdurchlässigen Fuß- und Radweg zu errichten. Perspektivisch könnte so auch eine schnelle Verbindung der Siedlung Im Mellsig via Dreihäusergasse und Zaunstraße zur Maybachstraße entstehen. Begründung: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1086 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese

27.06.2023 · Aktualisiert: 25.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 327/8 Betreff: VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit der Oberen Naturschutzbehörde im RP Darmstadt die Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Ist die Müllkippe an allen 4 Seiten mit Spundwänden aus Stahl (in 4m Tiefe) geschützt? 2. Wann wurden in 2022/23 Wasserproben aus den Wassergräben, die die Müllkippe umgeben, untersucht? Wann wurden 2022/2023 Wasserproben aus dem Rohrborngraben und dem Urselbach im Deponiebereich untersucht? Waren im Ergebnis der letzten Wasserproben Schadstoffe enthalten, die Organismen schädigen können? 3. Welche Substanzen und Gebäudeteile wurden beim Abriss des VDM-Werkes im Naturschutzgebiet gelagert und nicht abgefahren und entsorgt? 4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und von welcher Behörde wurde 1982 die Genehmigung für die Ablagerung im Naturschutzgebiet Riedwiese erteilt? 5. Wann gab es die letzten Kontrollen, ob die Abdeckplanen auf der Oberfläche dicht sind? Kann das Eindringen von Regenwasser in die Industrieabfälle ausgeschlossen werden? 6. Gibt es heute die Möglichkeit, den hier abgelagerten Müll ordnungsgemäß zu trennen, zu vernichten oder ein sicheres Endlager dafür zu finden? 7. Welche Behörde ist heute für die Ausarbeitung einer Planung und Finanzierung bei Auflösung und Entsorgung der Mülldeponie zuständig? Welche Behörde hat darüber zu entscheiden? Begründung: Die Altlast der VDM ist wie ein Berg von etwa 20m Höhe im flachen Naturschutzgebiet Riedwiese aufgeschüttet worden. Nur eine schmale Urselbach-Aue trennt das neue Wohngebiet "An der Sandelmühle" von diesen industriellen Altlasten. Keller und Tiefgaragen der langen Wohnblocks entlang der U-Bahn-Schienen wurden tiefer als 4 m ausgehoben (ca. 10 m), d.h. bis in wasserführende Schichten, wo eine Durchmischung mit dem Sickerwasser aus der Deponie stattfindet. Für die künftigen Bewohner:innen und ihre Nachkommen muss gewährleistet sein, dass der Kontakt mit Oberflächenwasser oder Luft im Umfeld der Deponie keine gesundheitlichen Gefahren birgt. Außerdem müssen Mieter:innen und Käufer:innen der Wohnungen über die Müllkippe informiert und aufgeklärt werden und es muss für sie und ihre Nachkommen eine Perspektive geben, dass die industriellen Altlasten "nebenan" abgeräumt werden und die politischen Gremien mit einer Lösung befasst sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 732 2023 Die Vorlage OF 327/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Befestigung eines Fuß und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig

22.06.2023 · Aktualisiert: 23.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2023, OF 558/9 Betreff: Befestigung eines Fuß- und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig Die Brücke Am Grünen Graben ist bis zur Fertigstellung der Fuß-Rad-Unterführung am Friedhof die einzige Möglichkeit zur Querung der Schienen vor Ort. Die Brücke ist ein Teil des offiziellen Schulweges, auch für weiterführende Schulen im Stadtteil. Es hat sich jetzt ein Trampelpfad zwischen der Brücke und der Siedlung im Mellsig entlang der Schienen gebildet, der häufig von AnwohnerInnen und SchülerInnen als kürzester Weg genutzt wird. Die Bauarbeiten zum Ausbau der Main Weser Bahn sind nach Erstellung des neuen Gleises und der Schallschutzwand an dieser Stelle beendet. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich an dieser Stelle oder zur Bahn hin versetzt, einen gesicherten, befestigten Fuß-Radweg zu errichten. Perspektivisch könnte so auch eine schnelle Verbindung der Siedlung Im Mellsig via Dreihäusergasse und Zaunstraße zur Maybachstraße entstehen. Begründung: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 21 Vor der Abstimmung ersetzt die antragstellende Fraktion im ersten Satz des Tenors das Wort "befestigten" durch das Wort "wasserdurchlässigen". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2023 Die Vorlage OF 558/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Reinigung des Mahnmals „Stürzender“

20.06.2023 · Aktualisiert: 25.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 322/8 Betreff: Reinigung des Mahnmals "Stürzender" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Mahnmal "Stürzender" auf der Grünfläche an der Ecke Heddernheimer Landstraße / Alexander-Riese-Weg reinigen und aufarbeiten zu lassen. Des Weiteren wir der Magistrat gebeten, der ST 159 vom 22.01.2016 nachzukommen und den angekündigten QR-Code mit den Informationen über das Mahnmal endlich anzubringen. Begründung: Das Mahnmal wurde unteranderen mit dem einschlägigen Kürzel A.C.A.B beschmiert und ist zusätzlich stark verwittert. Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4331 2023 Die Vorlage OF 322/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiete und Fernwärme

15.06.2023 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4158 entstanden aus Vorlage: OF 307/8 vom 28.05.2023 Betreff: Neubaugebiete und Fernwärme Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl bei bewilligten und angefangenen als auch geplanten Bauvorhaben dem Ortsbeirat zu berichten, ob der Anschluss an die Fernwärme in der Baugenehmigung vorgeschrieben wird bzw. wurde, ob der Anschluss bereits durchgeführt wurde und ob und aus welchen Gründen ein Anschluss abgelehnt wird/wurde. Der Bericht soll auch die folgenden großen Baugebiete im Ortsbezirk enthalten: Baugebiet An der Sandelmühle, ehemaliges Lurgi-Areal, Baugebiet des ehemals Deutschen Vereins, geplantes Baugebiet zwischen In der Römerstadt (zwischen Nr. 70 und 52) und Severusstraße Begründung: Im Ortsbezirk liegt das Müllheizkraftwerk. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es naheliegend, die kurzen Anschlusswege zwischen dem Fernwärme liefernden MHKW und den Neubaugebieten im Ortsbezirk zu nutzen, um eine vergleichsweise umweltfreundliche Heizung vorzusehen. Deshalb ist es, ohne Kenntnis der Gründe, zunächst unverständlich, wenn dieser Weg für die aktuellen Baugebiete mit der Baugenehmigung nicht beschritten wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn

01.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 538/9 vom 22.05.2023 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um 1. sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station "Weißer Stein" wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten; 2. die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren; 4. die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten; 5. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse. An dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt Am Weißen Stein, mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 Prozent der vorbeifahrenden Züge weiterhin laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, OF 792/9 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9

01.06.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neubaugebiete und Fernwärme

28.05.2023 · Aktualisiert: 05.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2023, OF 307/8 Betreff: Neubaugebiete und Fernwärme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl bei bewilligten und angefangenen als auch geplanten Bauvorhaben dem Ortsbeirat zu berichten, ob der Anschluss an die Fernwärme in der Baugenehmigung vorgeschrieben wird bzw. wurde, ob der Anschluss bereits durchgeführt wurde und ob und aus welchen Gründen ein Anschluss abgelehnt wird/wurde. Der Bericht soll auch die folgenden großen Baugebiete im OBZ enthalten: Baugebiet An der Sandelmühle, ehemaliges Lurgi-Areal, Baugebiet des ehemals Deutschen Vereins, geplantes Baugebiet zwischen In der Römerstadt (zwischen Nr. 70 und 52) und Severusstraße Begründung: Im Ortsbezirk liegt das Müllheizkraftwerk. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es naheliegend, die kurzen Anschlusswege zwischen dem Fernwärme liefernden MHKW und den Neubaugebieten im Ortsbezirk zu nutzen, um eine vergleichsweise umweltfreundliche Heizung vorzusehen. Deshalb ist es, ohne Kenntnis der Gründe, zunächst unverständlich, wenn dieser Weg für die aktuellen Baugebiete mit der Baugenehmigung nicht beschritten wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4158 2023 Die Vorlage OF 307/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn

22.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 538/9 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um - sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station Am Weißen Stein wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten, - die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen, - auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren, - die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten, - zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen. Begründung: Die Installation einer Schienenbenetzungsanlage südöstlich der Station Am Weißen Stein sollte dazu führen, dass der Schienenlärm für die umliegende Wohnbevölkerung reduziert wird. Seitens der Wohnbevölkerung wird dies bestritten. Aufgrund fehlender Vorher-/Nachher-Messungen kann nicht festgestellt werden, ob die Maßnahme zu dem gewünschten Erfolg geführt hat. Sowohl Anwohner als auch VGF können sich nur auf subjektiv geprägte Wahrnehmung stützen. Das ist unbefriedigend und keine valide Grundlage für eine Lösung des Problems. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, eine wirksame Lösung zu finden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3987 2023 Die Vorlage OF 538/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse, an dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt "Am Weißen Stein", mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 % der vorbeifahrenden Züge weiter laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße

20.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 539/9 Betreff: Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die VGF wird aufgefordert, über einen längeren Zeitraum Schienenlärmmessungen entlang des Gleiskörpers, speziell "Am Weißen Stein" und an der Dornbuschkreuzung durchzuführen, um die Lärmemission durch vorbeifahrende Stadtbahnzüge zu messen. Diese Messungen sollten sowohl die Hauptverkehrs- als auch die Nebenverkehrszeiten erfassen. Darüber hinaus wäre es wichtig, auch die unterschiedlichen Wetterbedingungen abzudecken. Die Ergebnisse dieser Messreihen sind dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit mitzuteilen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse, an dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt "Am Weißen Stein", mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 % der vorbeifahrenden Züge weiter laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 539/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 538 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9

18.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 544/9 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte "Wiesen für Insekten" auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Also Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße "Am steinernen Stock" an der Kreuzung zu Bertramswiese und Kühhornshofweg 2. Eine Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg 3. Ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Str., Mierendorffstr. und Fritz-Tarnow-Str. 4. Ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße 6. Ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße / am Lindenbaum 7. Die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg / Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3990 2023 Die Vorlage OF 544/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Betreff: Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz auf den Stadtteil Heddernheim zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk, gelegen an der Ecke Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße, unter der etwa 30 Meter breiten Dillenburger Straße hindurch bis zur Antoninusstraße, d.h. 200 m in den Stadtteil Heddernheim. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümer:innen in folgenden Straßen: Tacitusstr., Tiberiusstr., Trajanstr., Cohausenstr., Titusstr., Domitioanstr., Augustusstr., Kaltmühlstr., Georg-Wolff-Str., Hessestraße, Antoninusstr. die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 291/8 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Die Fahrbahn der Radwege an der Dillenburger Straße zu erneuern, besonders zwischen der Kreuzung Hessestraße und Maybachbrücke. 2. Zu prüfen und zu berichten, ob der Radweg in diesem Verlauf verbreitert werden kann und dieses, wenn möglich, umzusetzen. Begründung: Die Radwege in der Dillenburger Straße in Frankfurt-Heddernheim sind in besonders schlechtem Zustand, insbesondere zwischen der Kreuzung Hessestraße und der Maybachbrücke. Dort sind sie nicht nur extrem schmal, sie sind auch in sehr schlechtem Zustand, mit hervorstehenden Kanaldeckeln, durchzogen von Rissen, Hubbeln, Schlaglöchern, verschiedensten Ausbesserungen usw. Radfahrende sind hier extrem gefährdet. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 291/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen

23.03.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3809 entstanden aus Vorlage: OF 240/8 vom 10.01.2023 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 6080/20 OBR 8; ST 1596/20 Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die in der Anregung OM 6080 genannt sind, alsbald umzusetzen oder einen erwarteten Zeitraum zu benennen. Begründung: In seiner Anregung bat der Ortsbeirat um die Änderung eines Schildermasts in der Heddernheimer Landstraße und an der Kreuzung Roßkopfstraße/Heddernheimer Landstraße. Mit der o. a. Stellungnahme stimmte der Magistrat zu, die dort aufgeführten Masten zu (ver)ändern und stellte für einen Teil davon das dritte Quartal 2020 in Aussicht. Leider hat sich am Gesamtzustand bisher nichts geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6080 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1596 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 175 Antrag vom 21.10.2024, OF 483/8 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1055 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken

23.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 256/8 vom 06.02.2023 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) die Markierung so verändert werden kann, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße (vom Windigen Eck kommend) fortgesetzt werden kann. So kann die Parkmarkierung z. B. rechts bei Hausnummer 40 bis 44, links von der Schutzschranke bei Hausummer 47 bis 53, rechts vom Karl-Perott-Platz (46) bis Ende Hausnummer 56 erfolgen, links verbleiben vier Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/Antoninusstraße. Der Magistrat wird gebeten , so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perott-Platz ist. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1446 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße

16.03.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3693 entstanden aus Vorlage: OF 480/9 vom 23.02.2023 Betreff: Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße Im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße (auf der Höhe Niedwiesenstraße 2) wurde eine Baustelle eingerichtet, die den kompletten Gehweg in Beschlag nimmt und für zu Fuß gehende Menschen ein Ausweichen auf die Straße erforderlich macht. Der hier markierte Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg grenzt direkt an die Baustelle an und wird nachweislich regelmäßig und auch nach Aufforderung der Ämter, dies zu unterlassen, durch parkende Lkw blockiert. Die Niedwiesenstraße wird im Schulwegeplan für den Fuß- und Radverkehr geführt. Anwohnende haben den Ortsbeirat um Hilfe dabei gebeten, einen sicheren Weg für ihre Kinder sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Baustelleneinrichtung an der Niedwiesenstraße 2 so umzugestalten, dass im Umfeld der Baustelle ein sicherer Fußverkehr möglich ist und Falschparken durch große Lkw im Bereich des Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweges nicht mehr auf der Straße möglich ist . Dafür würde sich beispielsweise ein zusätzlicher Zaun anbieten, mit dem ein temporärer Fuß- und Radweg eingerichtet werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1050

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen

16.03.2023 · Aktualisiert: 15.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradweg an der Ampel zur U-Bahn-Station „Heddernheim“ deutlich markieren

09.03.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 270/8 Betreff: Fahrradweg an der Ampel zur U-Bahn-Station "Heddernheim" deutlich markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den Radweg an der Dillenburger Straße im Bereich der Ampel zur U-Bahnstation Heddernheim (auf Höhe der Hausnr. 15) zu markieren, um zukünftig Gefahrensituationen und Unfälle zu vermeiden. Als Markierung käme zum Beispiel die rote Radweg-Farbe oder ein Fahrradsymbol unmittelbar im markierten Fußgänger:innenquerungsbereich in Frage. Begründung: In diesem Abschnitt der Dillenburger Straße verläuft der Fahrradweg als getrennter Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 241). Hier verlaufen also Rad- und Gehweg direkt nebeneinander. Im Bereich der Ampel kommt es hier täglich zu gefährlichen Situationen und regelmäßig zu Unfällen, da auf Grün wartende Fußgänger:innen auf dem Radweg stehen und schnell anfahrende Fahrräder erst zu spät wahrnehmen. Durch eine deutliche Markierung des Fahrradweges könnte das in Zukunft vermieden werden. Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und kann nicht auf die geplante Umgestaltung der Dillenburger Straße warten. Zudem reicht für eine schnelle Gefahrenabwehr die Markierung des besagten Bereichs aus, eine bauliche Veränderung wird nicht gefordert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 270/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 270/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk

09.03.2023 · Aktualisiert: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 269/8 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle Sandelmühle bis Beginn Brückenbauwerk über A661 (1,3 km) - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle Niederursel (2 km) - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle Heddernheimer Landstraße (1 km) Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen, stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im Grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbes. das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen Zeilweg und Heddernheimer Landstraße), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z.B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3815 2023 Die Vorlage OF 269/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen

26.02.2023 · Aktualisiert: 30.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 474/9 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des OBR am 16.2.22 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im OBR 9 entgegengenommen werden können. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station Hügelstraße sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der OB 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts im Radius von etwa 600m je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürger*innen eingefordert. Wir bitten den Magistrat deshalb, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station Am Weißen Stein zu schließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 474/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3689 2023 Die Vorlage OF 474/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

23.02.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61-02

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße

23.02.2023 · Aktualisiert: 30.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 480/9 Betreff: Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße Im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße (auf der Höhe Niedwiesenstraße 2) wurde eine Baustelle eingerichtet, die den kompletten Gehweg in Beschlag nimmt und für zu Fuß gehende Menschen ein Ausweichen auf die Straße erforderlich macht. Der hier markierte Fußgänger*innenüberweg grenzt direkt an die Baustelle an und wird nachweislich regelmäßig und auch nach Aufforderung der Ämter, dies zu unterlassen, durch parkende LKW blockiert. Die Niedwiesenstraße wird im Schulwegeplan für den Fuß- und Radverkehr geführt. Anwohnende haben den Ortsbeirat um Hilfe dabei gebeten, einen sicheren Weg für ihre Kinder sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, Der Magistrat wird gebeten die Baustelleneinrichtung an der Niedwiesenstraße 2 so umzugestalten, dass im Umfeld der Baustelle ein sicherer Fußverkehr möglich ist und Falschparken durch große LKW im Bereich der Fußgänger*innenüberquerung nicht mehr auf der Straße parken können. Dafür würde sich beispielsweise ein zusätzlicher Zaun anbieten, mit dem ein temporärer Fuß- und Radweg eingerichtet werden könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3693 2023 Die Vorlage OF 480/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 BOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Parallel dazu wird der Ortsvorsteher gebeten, vorab entsprechenden Kontakt mit den zuständigen Ämtern aufzunehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße Hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

20.02.2023 · Aktualisiert: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 263/8 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von 4 Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena Thomas-Mann-Straße 2-4 geplant ist. Insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks Flur 15 Flurstück 40/217 mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist? b) falls Wohnungen gebaut werden: Welche Art von Wohnungen sind geplant mit welcher Geschossflächenzahl? Sind Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen? Ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung? c) wie wird - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheim-Einrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet? d) werden bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt und wenn ja, welche sind das? Bleibt die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Grundstück 40/217 präsent? e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen)? f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt? g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind? h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung? i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne weiteres entlassen werden können? j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschoßhöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 (2) des Baugesetzbuchs errichtet werden? In welcher Höhe kann mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden? k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist? l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten Städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/11 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z.B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften? Unter welchen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan geändert werden und welchen Zeitraum benötigt dieser Vorgang? m) ist zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und / oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden? 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich Kleines Zentrum sowie den möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e.V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Zentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im Kleinen Zentrum hauptsächlich Ein-Zimmer-Wohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u.a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103 c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kita-Plätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (ST 2306 v. 30.09.2022), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3600 2023 Die Vorlage OF 263/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz Am Weißen Stein

16.02.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3568 entstanden aus Vorlage: OF 457/9 vom 01.02.2023 Betreff: Platz Am Weißen Stein Vorgang: OM 5676/20 OBR 9; ST 889/20 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 889, gebeten, die Grünanlagen am Platz Am Weißen Stein unverzüglich zu sanieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, den Platz und die dort vorhandenen Grünflächen zu sanieren. Nachdem erst in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Neukonzeption der Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein vorgelegt werden soll, ist damit zu rechnen, dass eine Umsetzung erst im Abstand von mehreren Jahren erfolgt. Es ist den umliegenden Bewohnern und den Nutzern des Platzes nicht länger zuzumuten, den desaströsen Zustand der Anlage noch länger hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5676 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1039 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse

16.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 452/9 vom 30.01.2023 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger in Höhe der Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben über die Bahntrasse der S 6 im Ortsbezirk benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße sowie nordwestlich am Birkenholzweg aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1177

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6Haltestelle „Eschersheim“

16.02.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3567 entstanden aus Vorlage: OF 456/9 vom 01.02.2023 Betreff: Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6-Haltestelle "Eschersheim" In der Höhe der geplanten Zugänge kann die Maybachbrücke nicht von Fußgängerinnen und Fußgängern gequert werden und führt daher zu großen Umwegen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Bahnnutzerinnen und -nutzer mit Kinderwagen von der Seite, für die nach Planfeststellung kein Fahrstuhl vorgesehen wurde. Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zwischen den Zugängen der S 6- Haltestelle auf der Maybachbrücke zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1228 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2217 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Brückenversetzung am Urselbach, An der Sandelmühle - Wieder keine Einbeziehung der betroffenen Anwohner

08.02.2023 · Aktualisiert: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 259/8 Betreff: Brückenversetzung am Urselbach, An der Sandelmühle - Wieder keine Einbeziehung der betroffenen Anwohner Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, 1. Wann die Arbeiten zur Brückenversetzung am Urselbach, nahe der Behelfsstraße An der Sandelmühle weitergehen. Die Brücke ist mittlerweile nicht mehr verkehrssicher. 2. Ob es zutrifft, dass sich mittlerweile wieder das Planungsamt der Stadt Frankfurt in das Vorhaben "Ausgleichsmaßnahme S6 Ausbau in Heddernheim" eingeschaltet hat. 3. Warum nicht alle betroffenen Anwohner einbezogen werden, sondern der Dialog nur mit einzelnen Anwohnern gesucht wird. 4. Warum der im Jahr 2022 gefundene Kompromiss für einen neuen Standort der Brücke wieder verworfen wurde. Begründung: Bereits im Jahr 2021/2022 wurde deutlich, dass die Stadt Frankfurt nicht wie in der B180/2022 ausgeführt, das Projekt komplett an die DB abgegeben hat, sondern immer noch Teil der Verhandlung mit den Betroffenen ist. Deshalb sind die Stellungnahmen des Magistrats, dass die Stadt das Projekt an die Deutsch Bahn abgegeben hat und deshalb keinen Einfluss nehmen kann, unrichtig. Die Brücke ist in einem erbärmlichen Zustand und stellt mittlerweile eine Gefahr dar. Den Anwohnern ist zu Ohren gekommen, dass nach der im Jahr 2022 gefundenen Kompromisslösung zum neuen Standort der Brücke, nun wieder der alte Standort favorisiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 619 2023 Die Vorlage OF 259/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken

06.02.2023 · Aktualisiert: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 256/8 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/ Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) wird die Markierung so verändert, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt wird und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße - (vom Windigen Eck kommend) - fortgesetzt wird. So kann die Park-Markierung z.B. rechts bei Nr. 40-44, links von der Schutzschranke bei Nr. 47 bis Nr. 53, rechts vom Karl-Perotte-Platz (46) bis Ende Haus Nr. 56 erfolgen, links verbleiben 4 Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/ Antoninusstraße. Der Ortsbeirat bittet das zuständige Amt (66) so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos. Dies, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern ist: zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perotte-Platz. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 256/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2023 Die Vorlage OF 256/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Unterführung von der U-Bahn-Station zum Platz Am Weißen Stein

01.02.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 466/9 Betreff: Unterführung von der U-Bahn-Station zum Platz Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Unterführung am Platz Am Weißen Stein geschlossen werden kann. Begründung: Die U-Bahn-Station Am Weißen Stein kann mittlerweile von allen Seiten barrierefrei erreicht werden. Ein Bedarf für eine Unterführung ist nicht mehr erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2023 Die Vorlage OF 466/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6Haltestelle „Eschersheim“

01.02.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 456/9 Betreff: Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6-Haltestelle "Eschersheim" In der Höhe der geplanten Zugänge kann die Maybachbrücke nicht von Fußgängerinnen und Fußgängern gequert werden und führt daher zu großen Umwegen für mobilitätseingeschränkte Menschen und z.B. BahnnutzerInnen mit Kinderwagen von der Seite, für die nach Planfeststellung kein Fahrstuhl vorgesehen wurde. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zwischen den Zugängen der S6 Haltestelle auf der Maybachbrücke zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3567 2023 Die Vorlage OF 456/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz Am Weißen Stein

01.02.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 457/9 Betreff: Platz Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlagen am Platz Am Weißen Stein unverzüglich zu sanieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, den Platz und die dort vorhandenen Grünflächen zu sanieren. Nachdem erst in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Neukonzeption der Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein vorgelegt werden soll, ist damit zu rechnen, dass eine Umsetzung erst im Abstand von mehreren Jahren erfolgt. Es ist den umliegenden Bewohnern und den Nutzern des Platzes nicht länger zuzumuten, den desaströsen Zustand der Anlage noch länger hinzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3568 2023 Die Vorlage OF 457/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 889, wird der Magistrat gebeten, die Grünanlagen am Platz Am Weißen Stein unverzüglich zu sanieren." Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Westseite des Platzes Am Weißen Stein

01.02.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 458/9 Betreff: Westseite des Platzes Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Reinigungsintervalle auf der Westseite des Platzes Am Weißen Stein zu erhöhen und dabei - ggf. nach Vorwarnung - auch Hinterlassenschaften von Bettlern und sonstigen Personen zu entfernen. Begründung: In den letzten Wochen ist vermehrt zu beobachten, dass Personen in diesem Bereich lagern und für die Lagerung ihrer Habseligkeiten den öffentlichen Raum in Anspruch nehmen. Dieser ist dafür nicht gedacht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 458/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse

30.01.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 452/9 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben, über die Bahntrasse der S6 im Ortsbezirk, benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Begründung: Bei Bedarf mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3564 2023 Die Vorlage OF 452/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem ersten Satz der folgende Satz eingefügt wird: "Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen." und nach den Worten "Eschersheimer Landstraße" die Worte "sowie nordwestlich am Birkholzweg" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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