Platz Am Weißen Stein
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert die unverzügliche Sanierung der Grünanlagen am Platz Am Weißen Stein, da der aktuelle Zustand für die Anwohner unzumutbar ist. Eine Machbarkeitsstudie zur Neukonzeption der Verkehrsführung wird erst in diesem Jahr erwartet, was eine Umsetzung in den kommenden Jahren wahrscheinlich verzögert.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 889, gebeten, die Grünanlagen am Platz Am Weißen Stein unverzüglich zu sanieren.
Begründung
Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, den Platz und die dort vorhandenen Grünflächen zu sanieren. Nachdem erst in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Neukonzeption der Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein vorgelegt werden soll, ist damit zu rechnen, dass eine Umsetzung erst im Abstand von mehreren Jahren erfolgt. Es ist den umliegenden Bewohnern und den Nutzern des Platzes nicht länger zuzumuten, den desaströsen Zustand der Anlage noch länger hinzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2020STST 889Sanierung der Grünanlage Am Weißen SteinStellungnahme
- 1. Februar 2023OFOF 457/9Platz Am Weißen SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3568Platz Am Weißen SteinDirektanregung
- 5. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 158 WochenSTST 1039Platz Am Weißen SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats