Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6-Haltestelle "Eschersheim"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert die Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke. Dies soll insbesondere mobilitätseingeschränkten Menschen und Bahnnutzern mit Kinderwagen zugutekommen, da die Brücke derzeit nicht sicher überquert werden kann.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
In der Höhe der geplanten Zugänge kann die Maybachbrücke nicht von Fußgängerinnen und Fußgängern gequert werden und führt daher zu großen Umwegen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Bahnnutzerinnen und -nutzer mit Kinderwagen von der Seite, für die nach Planfeststellung kein Fahrstuhl vorgesehen wurde.
Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zwischen den Zugängen der S 6- Haltestelle auf der Maybachbrücke zu errichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2023OFOF 456/9Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6Haltestelle „Eschersheim“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3567Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6Haltestelle „Eschersheim“Direktanregung
- 5. Juni 2023STST 1228Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6-Haltestelle "Eschersheim"Stellungnahme
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 2217Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6-Haltestelle "Eschersheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats