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Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 416/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung in der OM 2551/22, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
Weiter lesenNachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 417/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße / ca. 800 Euro - Bereitstellung von Toilettenkabinen / ca. 500 Euro - Bereitstellung von Biertischgarnituren / ca. 250 Euro - Bereitstellung von Sonnenschirmen u.ä. als Schattenspender/ ca. 250 Euro - Kosten für Bühne und Bühnentechnik / ca. 1500 Euro - Kosten für GEMA/ ca. 300 Euro - Plakate / Handzettel ca. 400 Euro - Spielmobil , 4 Std. 600 Euro - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1000 Euro Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 58 2024 Die Vorlage OF 417/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 406 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 66-0
Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 58 entstanden aus Vorlage: OF 417/7 vom 25.06.2024 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V. § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet Hattsteiner Straße/Niddagaustraße in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße ca. 800 Euro; - Bereitstellung von Toilettenkabinen ca. 500 Euro; - Bereitstellung von Biertischgarnituren ca. 250 Euro; - Bereitstellung von Sonnenschirmen u. Ä. als Schattenspender ca. 250 Euro; - Kosten für Bühne und Bühnentechnik ca. 1.500 Euro; - Kosten für GEMA ca. 300 Euro; - Plakate/Handzettel ca. 400 Euro; - Spielmobil, vier Std. 600 Euro; - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Initiative vom 17.06.2025, OI 103 Versandpaket: 03.07.2024
Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 415/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim beginnt, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Jedoch sollten die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
Weiter lesenAufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2024, OF 412/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrat im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat, die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt- Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird daher als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/ 2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Eine umfangreiche Bürger*innenbeteiligung ist deshalb nicht möglich. Eine finale Entscheidung darüber, wie der öffentliche Raum aussehen soll (Platzgestaltung, Baumpflanzungen etc.) und welche Maßnahmen umgesetzt werden, erfolgt erst nach Auswertung der Verkehrszählung und einem Ämtergespräch mit dem Ortsbeirat sowie einer Präsentation der Ergebnisse im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, womit die Bürger*innenbeteiligung hergestellt wird. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
Weiter lesenWas bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in AltRödelheim 12 bis 20?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 408/7 Betreff: Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in Alt-Rödelheim 12 bis 20? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Was bedeutet die Freilegung der Treppen auf dem Baugrundstück Alt-Rödelheim 12-20? Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der freigelegten Treppen? - Liegt eine Intervention des Denkmalamtes vor? - Welche Gründe gibt es für die Unterbrechung der Baumaßnahme? - Mit welchen Konsequenzen für den Fortgang der Baumaßnahme und vor allem für die Planung des Platzes Alt-Rödelheim ist zu rechnen? Begründung: Das Thema Alt-Rödelheim war und ist ein Dauerthema im Ortsbeirat. Wegen jahrelangen Leerstands und Verwahrlosung hat es viele Anträge gegeben. Nachdem die historische Häuserzeile im Sommer 2023 abgerissen wurde, sind nun die Keller freigelegt. Seit einigen Wochen sind die Bauarbeiten plötzlich wieder beendet worden. Der Bagger ist abtransportiert. Auf dem Gelände sind freigelegte Stufen zu erkennen. Gibt es einen Zusammenhang? Da es sich bei der Häuserzeile 12-20 um ein Gebiet handelt, in dem bis in die 1930er-Jahre zahlreiche jüdische Familien gelebt haben, könnte hier ein historischer Kontext existieren. Ein Auskunftsersuchen per E-Mail beim Denkmalamt wurde leider nur damit beantwortet, dass es in Hessen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gibt und dass es nur den offiziellen Verfahrensweg über das Dezernat geben kann. Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend die Fragen zu beantworten. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 408/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 386/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2024 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den BürgerInnen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene EigentümerInnen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. In diesem Zuge soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den BürgerInnen neugestalten werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2024 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenStörenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5269 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 27.02.2024 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße zu sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.02.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für Grundschülerinnen und Grundschüler (sowie ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1204 Aktenzeichen: 32-1
Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 383/7 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat möge mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/ Trümpertstraße sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.2.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für GrundschülerInnen (und ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5269 2024 Die Vorlage OF 383/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenMehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2024, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 04.02.2024 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14 bis 18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war es u. a. deshalb nicht möglich, Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u. a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2064 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 441 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4613, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024
Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes AltRödelheim?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 entstanden aus Vorlage: OF 365/7 vom 06.02.2024 Betreff: Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt-Rödelheim? Vorgang: OM 2551/22 OBR 7 Seit September 2022 fordert der Ortsbeirat: "Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen". Bis heute liegt keine Antwort vor. Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes umzusetzen: 1. Zeitnah wird eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung des Platzes Alt-Rödelheim dem Ortsbeirat vorgestellt. 2. Es wird ein Zeitpunkt angegeben, an dem ein Runder Tisch unter Mitsprachemöglichkeiten für interessierte Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Dieser sollte möglichst in diesem Jahr terminiert werden. Begründung: Nach dem Desaster mit der Umplanung des Investors, statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen bauen zu wollen, muss schnellstmöglich klar sein, was mit dem öffentlichen Raum vor der neu zu bauenden Häuserzeile geschieht. Die Nachbarschaft, die Bürgerinnen und Bürger Rödelheims, hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Zukunft der Platz haben wird. Immerhin wird das soziale Leben in Rödelheim seit Jahren durch die sich hinziehende bauliche Situation behindert, denn es finden seither keine Stadtteilfeste statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1860 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61-0
Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Betreff: Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim Vorgang: OM 2334/22 OBR 7; OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19; OM 6113/20 OBR 7 Anfrage an den Magistrat: Laut Auskunft unseres Ortsvorstehers vom 14.6.2022 aus einem Gespräch mit dem damaligen Dezernenten und seiner Büroleiterin musste dem Investor für die Häuserzeile Alt Rödelheim eine "weitreichende Ausnahme vom bestehenden B-Plan" erteilt werden. Das sei die Begründung, warum der Investor auf eine Unterstützung des Ortsbeirats dränge. Die Sachlage war klar: In einem Beschluss vom 13.6.2022, als Anregung an den Magistrat vom 28.6.2022, OM 2334, entstanden aus der OF 169/7, wird die Position des Ortsbeirates, die er seit 2018 immer wieder geäußert hat, bestätigt: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." (Hervorhebung durch I.P.) In der o.g. Mail wird auch zugesichert, dass die Rückmeldungen aus der öffentlichen Präsentation noch in den Genehmigungsprozess einfließen würden. Tatsache ist jedoch: Die Erhaltungssatzung wurde gegenüber dem Investor aufgehoben, der gültige Bebauungsplan Nr. 886 wurde bezüglich der Traufhöhe den Wünschen des Investors angepasst. Daraus folgend stellen sich für uns folgende Fragen: Welche baurechtlichen Bedingungen wurden mit dem Investor vereinbart, damit dieser seine Pläne für Abriss und Neubau umsetzen kann? Welche Gründe gab es, die rechtlichen Bindungen für den Neubau der Häuserzeile aufzugeben und an die Pläne des Investors anzupassen? Warum gab es keine Festschreibung von Mietwohnungen für den Neubau der Häuserzeile Alt Rödelheim? Warum wurde nicht vereinbart, dass ein Teil der aufgegebenen rechtlichen Bindungen mit gefördertem Wohnungsbau abgegolten werden? Warum wurden die Beschlüsse des Ortsbeirats 7 bezüglich Alt Rödelheim nicht berücksichtigt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD wird über die Frage 3 der Vorlage OF 364/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2024 1. Die dritte Frage der Vorlage OF 364/7 wird abgelehnt. 2. Der Rest der Vorlage OF 364/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF und FDP (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenWann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt Rödelheim?
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 365/7 Betreff: Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt Rödelheim? Vorgang: OM 2551/22 OBR 7 Seit September 2022 fordert der Ortsbeirat: "Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen". Bis heute liegt keine Antwort vor. Wir fordern den Magistrat auf: 1. Zeitnah wird eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung des Platzes Alt Rödelheim dem Ortsbeirat vorgestellt. 2. Es wird ein Zeitpunkt angegeben, an dem ein Runder Tisch unter Mitsprachemöglichkeiten für interessierte BürgerInnen stattfindet. Dieser sollte möglichst in diesem Jahr terminiert werden. Begründung: Nach dem Desaster mit der Umplanung des Investors, statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen bauen zu wollen, muss schnellstmöglich klar sein, was mit dem öffentlichen Raum vor der neu zu bauenden Häuserzeile geschieht. Die Nachbarschaft, die BürgerInnen Rödelheims haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Zukunft der Platz haben wird. Immerhin wird das soziale Leben in Rödelheim seit Jahren behindert durch die sich hinziehende bauliche Situation, denn es finden seither keine Stadtteilfeste statt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5118 2024 Die Vorlage OF 365/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und FREIE WÄHLER
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenDen Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen? 3. Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024 Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenMehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 372/7 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14-18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war u.a. deshalb nicht möglich Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 qm Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u.a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt bis zum 1.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 441 2024 Die Vorlage OF 372/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 346/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE (Thudichumstraße 18-22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste STVO erleichtert Kommunen die Einführung von Tempo 30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, entlang vielbefahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenen Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662/20. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der TraffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 €) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4786 2023 Die Vorlage OF 346/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenWohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenNeugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 327/7 vom 29.08.2023 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planung und Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z. B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde- Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. Begründung: Die geplante Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Die Straße bietet einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen gemäß der Vorlage NR 662, die von der Stadtverordnetenversammlung im Juni verabschiedet wurde. Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zudem spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o. g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Sie liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule. Viele Schülerinnen und Schüler gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1, 2, 3, 9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparkerinnen und Falschparkern sowie der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Auch die möglichen Zielkonflikte zwischen Außengastronomie des Lokals "Zur Reifenburg" und dem Fuß- und Radweg können minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 504 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 129/7 vom 07.03.2022 Betreff: Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE; OA 128/22 OBR 7 Die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße ist unübersichtlich: Aus Richtung Eschborn erreichen über die Lorscher Straße viele Menschen Rödelheim; aus der Niddagaustraße kommend ist es wegen der parkenden Autos nötig, weit vorzufahren, um Einsicht zu haben und zu sehen, ob eine Querung möglich ist. Ein Radweg existiert nur weiter stadtauswärts. Die Kita Centre d ́Education Franco-Allemand an der Ecke (Lorscher Straße 20) hat bereits zur Sichtbarmachung der heraustretenden Familien kleine Plastikaufsteller zu den Abholzeiten vor dem Eingang installiert. Der Bau des Busbetriebshofs einen Kilometer nördlich wird die Situation sicher nicht entspannen - auch wenn die Busse hier nicht ihre Hauptroute haben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessert und die Gefahrensituation entschärft werden kann. Ziel soll es sein, die Nutzung durch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf sicheren Verkehrswegen zu gewährleisten, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Bürgersteig - unter besonderer Beachtung der Kita-Besucherinnen und -besucher - sowie Radfahrende. Hierzu sollen folgende Optionen geprüft werden: 1. Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.02.2022 zur Vorlage OA 128 die zügige Umsetzung der Vorschläge aus der Ideenwerkstatt Rödelheim wie die Reduktion der Parkplätze, die Etablierung einer sicheren Radinfrastruktur und die Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen; 2. deutlichere Sichtbarmachung und besserer Schutz der Wege für Radfahrende - mindestens über neue Piktogramme auf der Straße. Jedoch ist die vorgesehene Shared Space Nutzung langfristig zu unsicher. Dahin gehend gilt es zu prüfen, durch welche Änderung des Straßenquerschnitts das Ziel der Vorlage NR 895 , wonach künftige Radverkehrsanlagen in der Regel 2,3 Meter bzw. in Ausnahmefällen 2 Meter breit sein sollen, erreicht werden kann. Die Planung der Ideenwerkstatt aus 2016 geht nur von einem 1,5 Meter breiten Schutzstreifen aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1
Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 327/7 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Reifenberger Straße zu sanieren und anschließend eine Neuplanung durchzuführen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z.B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/ Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde - Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. 3) zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierung inkl. des angesprochenen Kreuzungsumbau und die Pflanzung der Bäume erfolgen kann. Begründung: Bei einer Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte diese dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Zum einen schlägt der Ortsbeirat vor, die Straße als einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen vor, die wie in der NR 662 beschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, stadtweit intensiviert werden soll. Als Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zweitens spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o.g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Diese liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule und viele Schüler*innen gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1,2,3,9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparker*innen, der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums, sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Dies kann für das Lokal "Zur Reifenburg" von Vorteil sein. Selbstverständlich soll dessen Betrieb nicht dadurch gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Die Umgestaltung kann dazu beitragen die Probleme zwischen der Außengastronomie und dem Fuß-/Radweg an der Stelle zu lösen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 327/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2023 Die Vorlage OF 327/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nach" durch das Wort "bei" ersetzt wird, der erste Satz des Tenors folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planungen zur Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann" und Ziffer 3 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 310/7 vom 19.06.2023 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2206 Aktenzeichen: 32-1
Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 310/7 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/ anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie lange wird die Baustelle voraussichtlich andauern? 2. Wie gedenkt der Magistrat, die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt zu lösen? 3. Wie gedenkt der Magistrat, die falsch parkenden Autos davon abzuhalten, den Gehweg zu blockieren? Foto Quelle: eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4185 2023 Die Vorlage OF 310/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die unter Ziffer 1. bis 3. aufgeführten Fragen gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt werden: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadilostraße 1: Fußwegsituation Radilostrasse 14 verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 309/7 Betreff: Radilostraße 1: Fußwegsituation Radilostrasse 14 verbessern Im Haus Radilostrasse 14 befindet sich ein Kiosk, welcher auf dem ohnehin schon schmalen Fußweg eine Außengastronomie betreibt. Dadurch wird der Gehweg dermaßen eng, dass sich viele Bürger beschweren, an dieser Stelle sei fast kein Durchkommen. Als Lösungsmöglichkeit schlägt der Ortsbeirat mit der Bitte um Umsetzung folgende Maßnahmen vor: 1. Der Behindertenparkplatz wird auf die andere Straßenseite verlegt. 2. Der gewonnene Freiraum kann dem Pächter des Kiosk für die Außengastronomie zur Verfügung gestellt werden. 3. Die Aufstellung der Sitzgelegenheiten in der bisherigen, den Gehweg bis zur Unbenutzbarkeit verengenden Form, ist zukünftig zu unterbinden. Radilostraße 2: Stellplätze Radilostraße 8-10 Die im Bereich Radilostraße 8-10 liegenden Stellplätze sind zeitlich eingeschränkt nutzbar. Ein halbschultriges Parken ist an dieser Stelle untersagt, da der Gehweg sehr schmal ist. Da die Parkdisziplin leider zu wünschen übrig lässt, werden an diese Stellplätze eigentlich immer unter Verwendung des Gehwegs genutzt. Des Weiteren sind die Poller im Bereich Radilostrasse 2-6 sehr weit von der Fahrbahnkante in den Gehweg montiert. Dadurch wird der ohnehin schon enge Gehweg weiter verengt. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Im Bereich Radilostrasse 6-8 werden Poller installiert, um ein halbschultriges Parken wirksam zu unterbinden. Die Poller sind direkt an die Fahrbahnkante zu installieren, um den Gehweg möglichst breit zu erhalten. 2. Im Bereich Radilostrasse 2-4 werden die Poller in gleicher Art an die Fahrbahnkante versetzt, um den Gehweg größtmöglich zu verbreitern. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 511/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 309/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenSicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 282/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt für 2023 erhöhte Mittel für die Ausstattung von Gebäuden der Stadt, stadtnaher Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften mit Photovoltaikanlagen im Ortsbezirk 7 bereitzustellen und das entsprechende Personal dafür vorzusehen. Wir schlagen u.a. die Dächer folgender Schulen vor: - Heinrich-Luppe-Schule - Ebelfeldschule - Sporthalle der Michael-Ende-Schule (Niddagaustraße) - Agnes-Karll-Schule, falls dies gemäß der ST 224/23 auf Zustimmung der Heilig-Geist-Stiftung trifft Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen und berichten, welche Dächer von stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, in unserem Ortsbezirk geeignet sind für die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen. Begründung: Bereits im Jahr 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Zustimmung zur NR 495 bekräftigt, dass die Stadt der Vorbildfunktion beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes weiter gerecht werden will und auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern stadtnaher Stiftungen und städtischer Beteiligungsgesellschaften die Installation von Photovoltaikanlagen zu forcieren. Im September 2022 wurde mit der Verabschiedung des NR 452 eine Antragsreihe Solaroffensive zur Forcierung der Fotovoltaik-Nutzung in Frankfurt gestartet. Der in der März-Sitzung von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete NR 578 nimmt die Nutzung von Dachflächen auf stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften in den Mittelpunkt. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Auf diesen Flächen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden: von finanziellen Mitteln über personelle Kapazitäten bis hin zu konkreten Zeitplanen der Errichtung. Das fordern wir auch in unserem Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 63 2023 Die Vorlage OF 282/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass aus dem Betreff und dem ersten Satz des Tenors die Worte "stadtnahe Stiftungen und städtische Beteiligungsgesellschaften" sowie der vierte Spiegelstrich des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
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