Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
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Bisheriger Verlauf
27.02.2024
12.03.2024
17.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
Details im PARLIS OF_383-7_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
Details im PARLIS OM_5269_2024Stellungnahme des Magistrats
Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
Details im PARLIS ST_1204_202427.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
Details im PARLIS OF_383-7_202412.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
Details im PARLIS OM_5269_202417.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
Details im PARLIS ST_1204_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5269 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 27.02.2024
Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße zu sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung:
Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.02.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für Grundschülerinnen und Grundschüler (sowie ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1204 Aktenzeichen: 32-1