Skip to main content

Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): die_farbechten-LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Betreff: Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim Vorgang: OM 2334/22 OBR 7; OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19; OM 6113/20 OBR 7 Anfrage an den Magistrat: Laut Auskunft unseres Ortsvorstehers vom 14.6.2022 aus einem Gespräch mit dem damaligen Dezernenten und seiner Büroleiterin musste dem Investor für die Häuserzeile Alt Rödelheim eine "weitreichende Ausnahme vom bestehenden B-Plan" erteilt werden. Das sei die Begründung, warum der Investor auf eine Unterstützung des Ortsbeirats dränge. Die Sachlage war klar: In einem Beschluss vom 13.6.2022, als Anregung an den Magistrat vom 28.6.2022, OM 2334, entstanden aus der OF 169/7, wird die Position des Ortsbeirates, die er seit 2018 immer wieder geäußert hat, bestätigt: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." (Hervorhebung durch I.P.) In der o.g. Mail wird auch zugesichert, dass die Rückmeldungen aus der öffentlichen Präsentation noch in den Genehmigungsprozess einfließen würden. Tatsache ist jedoch: Die Erhaltungssatzung wurde gegenüber dem Investor aufgehoben, der gültige Bebauungsplan Nr. 886 wurde bezüglich der Traufhöhe den Wünschen des Investors angepasst. Daraus folgend stellen sich für uns folgende Fragen: Welche baurechtlichen Bedingungen wurden mit dem Investor vereinbart, damit dieser seine Pläne für Abriss und Neubau umsetzen kann? Welche Gründe gab es, die rechtlichen Bindungen für den Neubau der Häuserzeile aufzugeben und an die Pläne des Investors anzupassen? Warum gab es keine Festschreibung von Mietwohnungen für den Neubau der Häuserzeile Alt Rödelheim? Warum wurde nicht vereinbart, dass ein Teil der aufgegebenen rechtlichen Bindungen mit gefördertem Wohnungsbau abgegolten werden? Warum wurden die Beschlüsse des Ortsbeirats 7 bezüglich Alt Rödelheim nicht berücksichtigt?dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD wird über die Frage 3 der Vorlage OF 364/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2024 1. Die dritte Frage der Vorlage OF 364/7 wird abgelehnt. 2. Der Rest der Vorlage OF 364/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF und FDP (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)